Versäumnisurteil Einspruch Falschaussage

12. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Daniel61
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versäumnisurteil Einspruch Falschaussage

Hallo zusammen,

ich (der Kläger) bin momentan bei den Anfängen eines Rechtsstreits. Zusammen mit einem Anwalt habe ich beim Landgericht Klage eingereicht. Der Beklagte hat die Frist versäumt, sich gegen die Klage zu verteidigen. Daher erging zu meinem Gunsten ein Versäumnisurteil. Gegen dieses Urteil hat der Beklagte mit einem Anwalt Einspruch eingelegt. Für was es diese Frist gibt, wenn man diese durch einen Einsprich einfach wieder aufheben kann, ist mir ein Rätsel - aber darum geht es mir gar nicht.
Im Einspruch hat der Anwalt des Beklagten bereits Zeugenvernehmungen durchgeführt und in seinen Einspruch eingebaut. Dabei haben Zeugen bereits Falschaussagen gemacht.
Meine Frage hierzu: spielt im schriftlichen "Vorfeld" so eine Falschaussage eines Zeugen schon eine Rolle? Einerseits zum Klageverlauf allgemein und des Weiteren für den betroffenen Zeugen? Oder wird eine Falschaussage erst direkt beim Gerichtstermin strafbar?

Vielen Dank und Gruß,
Daniel

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17274x hilfreich)

Der Wortlaut des § 153 StGB lautet: Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Insofern wird eine Falschaussage in der Tat erst vor Gericht strafbar, denn der Anwalt ist nicht zur eidlichen Vernehmung von Zeugen befugt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 12.01.2014 20:20

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Oder wird eine Falschaussage erst direkt beim Gerichtstermin strafbar?


Für den Zeugen ja. Für die Partei, die sich auf die Aussage beruft, kann - je nach Einzelfall - schon ein versuchter Prozeßbetrug vorliegen.

Beispiel:

K und B streiten um die Rückzahlung einer Geldsumme. B hat für die Rückzahlung keinen Zeugen und sagt zu seinem Kumpel Z "sag bitte aus, daß du bei der Rückzahlung dabei warst". Z sagt das vor B's Anwalt aus und der packt diese Aussage in die Klageerwiderung => versuchter Prozeßbetrug seitens B.


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