Hallo,
kann das FA Liebhaberei bei einer Einzelunternehmung mit langjährigen Verlusten, die durch Gewinne aus einer Partnerschaft überkompensiert werden?
Herzlichen Dank!
Verrechnung von Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit: Einzelunternehmung, Partnerschaft
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Kannst Du den Satz nochmal so formulieren, dass ich ihn auch verstehe?
Ganz allgemein als Beispiel: Wenn Du zwei Unternehmen hast, z.B. eine gut florierende Gemeinschafts-Arztpraxis, die viel Gewinn abwirft und nebenbei eine Pferdezucht, die jahrelang Verluste macht ohne Aussicht auf Besserung, dann wird da nichts verrechnet, sondern das FA wird die Verluste aus der Pferdezucht nicht anerkennen.
Hallo Garfield73,
vielen Dank für Deine Antwort. Hier die Umformulierung:
Ich habe eine (nicht-gewerbliche) Einzelunternehmung als Freiberufler/Berater und werde sie behalten.
Die Einzelunternehmung wird in Zukunft Verluste generieren, weil dort ein Auto, Laptop, Handy usw. zum Betriebsvermögen gehören und weiter Kosten generieren werden.
Umsätze und Gewinne sollen in Zukunft, satt in der Einzelunternehmung, in einer Partnerschaft entstehen, die ich gerade mit anderen Partnern gründe.
Wir wollen bewusst keine Autos usw. in die Partnerschaft als Betriebsvermögen einbringen.
Die Frage ist ob die Einzelunternehmung vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft werden kann, wenn deren Verluste kleiner als die Gewinne der Partnerschaft sind, d.h. wenn die Einkünfte aus selbständiger Arbeit in der ESt-Erklärung positiv sind.
Vielen Dank!
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Hallo Garfield73,
Arztpraxis und Pferdezucht dürften nicht in der gleichen Einkunftsart gehören wie meine zwei freiberufliche Tätigkeiten (Einzelunternehmung und Partnerschaft).
Das Beispiel von Garfield73 gilt auch für den Fall, dass die gleiche Einkunftsart vorliegt.
Hallo Eugenie,
es ist eine Partnerschaft von Elektroingenieuren, die Hauptaktivität ist Management- bzw. Unternehmensberatung.
Hallo Eugenie,
Partnerschaft würde Gewinne,
Einzelunternehmung Verluste generieren.
Ich denke an eine mögliche schriftliche Stellungnahme eines Anwalts mit der einhergehenden Haftung und ggf. Verlustausgleich falls seine Aussage "keine Liebhaberei" lautet und das FA die Verluste nicht anerkennen sollte.
Habt Ihr andere Ideen?
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