Verrechnung der Überstunden mit Minusstunden

31. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.08.2017 14:43:39
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verrechnung der Überstunden mit Minusstunden

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage bezüglich Überstunden.
Zunächst einmal: Ich arbeite seit Mitte Mai 2015 Teilzeit (15 Stunden ) in einem Discounter. Grundsätzlich geht da ja so einiges drunter und drüber, zum einen habe ich auch bis heute keine Kopie meines Vertrages erhalten ( allerdings auch noch nichts unterschrieben ) weshalb ich über dessen Inhalt nur sagen kann, was in dem "Rahmenvertrag" stand, den ich bei der Einstellung unterschrieben habe ( diese sollte dann an die Zentrale geschickt werden und von dort bekäme ich dann nochmal die Kopie ). Ich renn da auch schon lange hinterher aber angeblich soll ich diesen nun diese Woche bekommen.

Wie dem auch sei.

Ich habe im Juli 19,5 Überstunden geleistet und diese nicht ausgezahlt bekommen. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, ich bekäme diese erst im darauffolgenden Monat ausbezahlt. Dies ist leider auch nicht geschehen, also habe ich um ein Gespräch gebeten, in welchem mir mittgeteilt wurde, dass ich keine Überstunden hätte, da diese mit meinen "Minusstunden" aus vergangenen Monaten verrechnet worden sein. Zunächst klingt dies ja schlüssig, allerdings habe ich doch einige Fragen.

Der Chef sagte mir, dass sie ein Zeitkonte verwenden würden. Dieses System ist mir natürlich bekannt, allerdings sind ja in meinem Vertrag 15 Stunden Arbeitszeit pro Woche vereinbart. So wie mir einmal beigebracht wurde, ist es doch nicht mein Verschulden, wenn der AG mich nicht einsetzt und ich dementsprechend Minusstunden aufbaue, oder irre ich mich?
Sind diese "15" Stunden eher als Richtwert zu verstehen und ich bin im Grunde nur auf Stundenbasis angestellt?
Zudem verwirrt mich auch, dass ich jeden Monat, egal wie viel oder wenig ich arbeite, das gleiche Gehalt bekomme ( keine 400/450 Euro Basis ).

Wenn ich diese "Minusstunden", die nicht durch eigegenes Verschulden entstanden sind, also gar nicht hätte "aufbauen" dürfen, müsste ich meine Überstunden ja auch ausgezahlt bekommen.

Eventuell verstehe ich hier ja auch nur mächtig was falsch, deshalb ich würde mich über Antworten freuen.
LG und danke im Voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Ist denn die Führung eines Stundenkontos vereinbart? Und hast Du deinen AG zeitig darauf hingewiesen, dass die vereinbarten 15 Stunden in der entsprechenden Woche nicht erreicht werden?

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo, es gibt in Deutschland keine Minusstunden. Leider ist dieses bei manchen Arbeitgebern noch nicht angekommen.
Wir haben vor 2 Jahren erfolgreich einen Arbeitgeber meines Mannes verklagt.
Ich kann mich echt darüber aufregen das es noch Arbeitgeber gibt die sowas machen. Es ist nicht erlaubt.
Leider sind Stellen knapp und das wissen die auch. Ich würde versuchen mir nebenbei einer andere Stelle zu suchen.
VG Iris

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn es Zeitkontovereinbarungen gibt, dann können auch im gewissen Maße sozusagen Minusstunden anfallen. Es gibt durchaus Systeme, die einen flexiblen Einsatz der AN möglich machen. Das sehen sogar manche Tarifverträge vor bzw. geben die Möglichkeit zur Einrichtung solcher Systeme.

Von daher kann man nicht automatisch von einem Fall auf den anderen schließen. Und derartige

Zitat (von Hester):
es gibt in Deutschland keine Minusstunden. Leider ist dieses bei manchen Arbeitgebern noch nicht angekommen.
absolute und als allgemeingültig dargestellten Aussagen werden dem Umstand nicht gerecht, dass immer die Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.08.2017 14:43:39
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten!

Ich werde mal versuchen die Situation ( leider immer noch ohne Vertrag ) genauer zu erklären.
In meinem Vertrag sind 15 Stunden/Woche festgehalten, die mit einem festen Stundenlohn vergütet werden.
Meine Arbeit erfolgt nach Schichtplan, welchen der AG/unser Chef plant. Ich habe also keinen Einfluss darauf ob und wie viel ich eingesetzt werde. Da ich diesen Job als Studentenjob mache ( und daher auch nicht darauf angewiesen bin - mir ist die Gerechtigkeit hier wichtiger als dass ich den Job behalte ) habe ich dem Chef mitgeteilt wann ich an der Uni bin und man wird entsprechend in den freien Zeiten eingesetzt. Die Uni fängt aber erst im Oktober an, also in der Zeit, in der ich die Überstunden aufgebaut habe, war ich auch immer verfügbar.

Man wird zwar oft gefragt, ob man spontan kommen kann oder für irgendwen eingespringt, aber ich bin definitiv nicht auf Abruf eingestellt, sondern eben nach Schichtplan.

Das "Zeitkonto" kenne ich aus meinem vorherigen Job bei der Sparkasse eher so, dass man sich morgens anmeldet, am Tag ein gewisses Soll zu leisten hat und je nach dem ob man länger oder kürzer bleibt Über- oder "Minus"-Stunden aufbaut.

Dies ist bei dem jetzigen Job allerdings nicht so. Die Stunden die man gearbeitet hat werden vom Schichtplan eingetragen und so wird eben festgehalten ob man unter oder über seinem Soll war. Allerdings kann ein Soll nie durch mich als AN entstehen, sondern nur weil der Chef mich nun mal nicht einsetzt.

Als ich in unserem Gespräch darauf hinwies, dass ich ja, wenn ich weniger arbeite, trotzdem mein volles Gehalt erhalte, sagte er, dass, sollte ich kündigen, die Minusstunden von mir als Zahlung zurück gefordert werden. Zudem sagte er zu den Überstunden auch "die werden halt verrechnet oder ausgezahlt, je nachdem ob Geld da ist."

Das ganze macht mich doch sehr stutzig und ich habe das Gefühl vereimert zu werden.

Ich freue mich auf weitere Antworten!

LG

-- Editiert von SasnLou am 01.09.2015 11:15

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Sparkassen-Regelung wird man wohl eher als Gleitzeitregelung verstehen können. Es gibt aber auch Zeitkontoregelungen, bei denen tatsächlich der AG sozusagen die Verteilung der Arbeitszeit bestimmen kann. Ein Beispiel findet man im Bundesrahmentarifvertrag fürs Baugewerbe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Wenn du nach Schichtplan arbeitest, ist es in der Tat Sache der Firma, deine Leistung auch abzurufen, wenn nicht geht das zu deren Lasten - da ist also nix mit dem Aufbau von Minusstunden. Und wenn du Sondereinsätze machst, sind die extra zu vergüten.
Die Frage ist also, wie du Bewegung in die Sache bringst, denn 'der Worte sind (offenbar) genug gewechselt'. Heftige Reaktion wird es geben, wenn du deine Forderung vor's Arbeitsgericht bringst (allerdings auch richtig schlechte Stimmung). Vielleicht stellst du deine Forderungen schriftlich an die Zentrale, Kopie an den Chef?!

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