Verrechnen von Urlaubstagen

23. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Josp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verrechnen von Urlaubstagen

Hi,

ich habe gekündigt und nch ca. 15 Urlaubstage übrig. Das Arbeitsverhältnis läuft jetzt noch bis zum 31.10.
Gestern habe ich mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass Urlaubstage mit den Minusstunden (ca. 30 aktuell) verrechnet werden können. Ich wollte das möglichst unkompliziert halten. Heute will mir meine Cheffin dann wieder 4 neue Minusstunden aufdrücken.
Ich bin mittlerweile ziemlich sauer und möchte ihr nun doch nicht mehr entgegen kommen.
Ich muss dazu sagen, dass die Minusstunden unverschuldet zustande gekommen sind. Die waren vorab im Dienstplan so vorgesehen.

Die Frage, die ich mir jetzt stelle ist, ob ich trotz der mündlichen Zusage jetzt doch noch darauf bestehen kann, dass ich die vollen Urlaubstage nehmen kann.

Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Josp

-- Editier von Josp am 23.09.2016 12:01

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Sie kann dir keine Minusstunden "aufdrücken" Wenn sie deine zur Verfügung gestellte Arbeit nicht in Anspruch nehmen möchte, dann ist das deren Problem, nicht deines. Das sind keine Minusstunden!

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

/// Ich muss dazu sagen, dass die Minusstunden unverschuldet zustande gekommen sind. Die waren vorab im Dienstplan so vorgesehen.

Wenn dienstplanmäßig weniger Stunden eingefordert werden, als du arbeiten müsstest, ist das allein Sache des AG - er hat Sorge zu tragen, die vereinbarte Leistung auch einzufordern. Er hat dich also quasi freigestellt gehabt. Du musst also gar nichts verrechnen.

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#3
 Von 
Josp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Ich denke auch, dass ich nichts verrechnen muss.
Mir geht es nur darum, dass ich ja zugesagt habe, dass sie es machen kann. Kann sie mich darauf festnageln?

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Meines Erachtens kann sie dich nicht darauf festnageln, denn du kannst nicht darauf berufen, dass du über die Rechtslage im Unklaren warst Punkt

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