Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt feststellen durch Rechtsanwalt, obwohl schon U-Vorschu

18. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Candy24398
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt feststellen durch Rechtsanwalt, obwohl schon U-Vorschu

Hallo Forum-Mitglieder,

ich suche dringend einen Rat bei euch. Vielleicht kennt sich jemand in der Thematik aus!

Sachverhaltsschilderung:

Kindesmutter beantrag sofort nach Geburt Unterhaltsvorschuss, da der Kindesvater nur ein geringen Einkommen von 750€ monatlcih erzielt. Der Kindesvater erteilte sofort alle nötige Auskünfte zum Einkommen der Kindesmutter, sowie der entsprechenden Behörde. Daraufhin erhält die Kindesmutter Leistungen nach dem UVG in Höhe von 151 Euro!
Der Kindesvater kommt sofort jeder Aufforderung der Behörde zur Abgabe der Einkommensauskünfte nach.

Nun aber, lässt sich die Kindesmutter plötzlich von einem Rechtsanwalt vertreten, welcher den Kindesvater auffordert schriftlich Auskunft über die Höhe der monatlichen Einkünfte zuerteilen (letzte 12 Monate).
Bei fruchtlosem Fristablauf droht der Rechtsanwalt bereits mit gerichtlichen Maßnahmen.
Weiterhin erwähnt dieser Rechtsanwalt auch das sich der Kindesvater sich darauf einstellen soll, dass neben dem Basisunterhalt auch Mehrbedarf geltend gemacht wird (wie z.B. laufende Kosten für Kindergarten, u.a.)


Welches Ziel verfolgt hier der Anwalt sowie derer Mandantin?
Auf welcher rechtlichen Grundlage handelt hier der Rechtsanwalt?
Hat der Kindesvater hier der Aufforderung nachzukommen, wenn doch bereits alle Einkünfte der Behörde für Unterhaltsvorschuss vorliegen?
Wie könnte sich der Kindesvater wehren?



Ich bedanke mich bei euch im voraus und hoffe auf einige nützliche Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Welches Ziel verfolgt hier der Anwalt sowie derer Mandantin?

Ist doch klar: Es soll endlich richtiger Unterhalt fließen, damit sich das Kind nicht dauerhaft mit UVG-Leistungen begnügen muss.

Zitat:
Auf welcher rechtlichen Grundlage handelt hier der Rechtsanwalt?

Der Rechtsanwalt hat einen Auftrag von der Mandantin. Den führt er aus.

Zitat:
Hat der Kindesvater hier der Aufforderung nachzukommen, wenn doch bereits alle Einkünfte der Behörde für Unterhaltsvorschuss vorliegen?

Ja.

Zitat:
Wie könnte sich der Kindesvater wehren?

Gegen die Aufforderung Auskunft über das Einkommen zu erteilen: Gar nicht.
Ansonsten sollte der Kindsvater schonmal Argumente sammeln, warum er einen Verdienst hat, der offensichtlich unter dem Mindestlohn liegt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ansonsten sollte der Kindsvater schonmal Argumente sammeln, warum er einen Verdienst hat, der offensichtlich unter dem Mindestlohn liegt.
Korrekt, der Kindesvater sollte zum einen mal schauen, dass er sein eigenes Kind selber versorgt, zum andren sollte er auch schauen, dass die Kindesmutter nicht von Uns versorgt werden muss, sondern von ihm, so wie es sich gehört...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Noch in Ergänzung: Unterhaltsvorschuß, das sind Steuergelder. Hier prüft das Amt nur, ob es sich was vom Vater in die Staatskasse zurückholen kann, und wenn ja, wie viel. Das ist nämlich ein Darlehen. Ob ein familienrechtlicher Anspruch des Kindes besteht, der über diesen Minimalbetrag hinausgeht, das wird dort nicht überprüft, das macht jetzt der Anwalt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Candy24398
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Candy24398):
Hallo Forum-Mitglieder,

ich suche für eine Ausarbeitung dringend einen Rat bei euch. Vielleicht kennt sich jemand in der Thematik aus!

Sachverhaltsschilderung:

Kindesmutter beantrag sofort nach Geburt Unterhaltsvorschuss, da der Kindesvater nur ein geringen Einkommen von 750€ monatlich erzielt. Der Kindesvater erteilte sofort alle nötige Auskünfte zum Einkommen der Kindesmutter, sowie der entsprechenden Behörde. Daraufhin erhält die Kindesmutter Leistungen nach dem UVG in Höhe von 151 Euro!
Der Kindesvater kommt sofort jeder Aufforderung der Behörde zur Abgabe der Einkommensauskünfte nach.

Nun aber, lässt sich die Kindesmutter plötzlich von einem Rechtsanwalt vertreten, welcher den Kindesvater auffordert schriftlich Auskunft über die Höhe der monatlichen Einkünfte zuerteilen (letzte 12 Monate).
Bei fruchtlosem Fristablauf droht der Rechtsanwalt bereits mit gerichtlichen Maßnahmen.
Weiterhin erwähnt dieser Rechtsanwalt auch das sich der Kindesvater sich darauf einstellen soll, dass neben dem Basisunterhalt auch Mehrbedarf geltend gemacht wird (wie z.B. laufende Kosten für Kindergarten, u.a.)

Die Kindesmutter hat keine abgeschlossene Ausbildung und bezieht neben Elterngeld, Kindergeld auch ALG 2 Leistungen.
Der Kindesvater ist aktiv arbeitssuchend (in ALG 1 - Bezug) und kann dies auch belegen.
Der Kindestmutter war bereits von Anfang an bewusst gewesen, das der Kindesvater nur über ein geringes Einkommen verfügte als dieser noch Erwerbstätig war. Die Kindesmutter trennte sich bereits in der 6. SW vom Kindesvater, da diese nur die Absicht erzielte ein Kind zu bekommen.

Welches Ziel verfolgt hier der Anwalt sowie derer Mandantin?
Auf welcher rechtlichen Grundlage handelt hier der Rechtsanwalt?
Hat der Kindesvater hier der Aufforderung nachzukommen, wenn doch bereits alle Einkünfte der Behörde für Unterhaltsvorschuss vorliegen?
Wie könnte sich der Kindesvater wehren?

Auch ich bin der Meinung das der Kindesvater dafür sorgen sollte, den Unterhalt in voller Höhe zu zahlen, damit die "Staatskassen" entlastet werden. Geht man allerdings davon aus das hier der Unterhaltspflichtige in naher Zukunft eine Arbeitsstelle antritt die seiner Berufsausbildung und Erfahrung entspricht, aber womöglich nur zum Mindestlohn eingestellt wird, da die Unternehmen keine höheren Löhne zahlen können/wollen, kann er trotz seiner aktiven Bemühungen keinen Unterhalt zahlen. Man könnte den Unterhaltspflichtigen zwar auferlegen eine besser bezahlte Tätigkeit zu suchen, aber wo soll er diese in den neuen Bundesländern finden?

Ich bedanke mich bei euch im voraus und hoffe auf einige nützliche Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Du hast das System immer noch nicht kapiert. Die Unterhaltsvorschusskasse überprüft nicht die familienrechtlichen Ansprüche des Kindes der Höhe nach. Die Kasse überprüft nur, ob Unterhalt gezahlt wird, und wenn ja, ob der Betrag über den Vorschußbetrag hinaus geht. Das wars. Wir bewegen uns hier ausschließlich im öffentlichen Recht. Das hat mit den zivilrechtlichen Ansprüchen des Kindes gar nichts zu tun. Die weichen in der Regel gewaltig ab. Also eine ganz andere Schiene. Die Regeln für den zivilrechtlichen Anspruch des Kindes ergeben sich aus §§ 1600 ff BGB . Und es ist nun mal so, dass wir keine überprüfungsfreie Räume haben. Die Unterhaltsvorschußkasse wird im Zweifel die Unterlagen auch gar nicht herausgegeben haben.

Was die Mutter beruflich tut oder nicht tut, das interessiert hier überhaupt nicht. Es geht um den Anspruch des Kindes, und nur darum.

Wenn Du mit "nützlichen" Anworten meinst, Antworten, die Dir aufzeigen, wie Du aus Deiner Verantwortung raus kommst, dann wirst Du hier enttäuscht werden. Wie die Rechtslage ist, das haben wir Dir aufgezeigt, sie muss Dir nicht passen.

wirdwerden

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