Hallo zusammen,angenommen Person A hat auf einem Grundstück eine Tankstelle betrieben. Person A meldet Insolvenz an und es wird das Insolvenzverfahren eröffnet sowie ein Insolvenzverwalter bestellt. Die Tanks der Tankstelle wurden jedoch nicht stillgelegt. Gegen wen würde in so einem Fall die Behörde die Anordnung zur Entleerung der Anlage treffen und auf welcher Rechtsgrundlage?Gruß Hpinter
Das kommt drauf an. Handelt es sich um das Grundstück des A, dann kann sich die Behörde, so lange der IV das Grundstück nicht aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben hat an den IV wenden. Gibt der IV das Grundstück frei, dann ist der IV raus und die Behörde kann die Zustandsstörerhaftung gegenüber A geltend machen. Ist A nicht der Grundstückseigentümer, wird sich die Behörde wahrscheinlich an den Eigentümer halten. Eine Handlungshaftung des IV kommt wohl nicht in Betracht. Aufgrund der Formulierung "hat betrieben" scheint der A den Tankstellenbetrieb eingestellt zu haben.