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Verpflichtende Abnahme Jobticket

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Verpflichtende Abnahme Jobticket

Hallo.

Ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Im Unternehmen X besteht keine Bereitschaft, durch einen finanziellen Zuschuss ein Jobticket zu ermöglichen. Von der Belegschaft ist nur ein Teil zur Abnahme des Jobtickets bereit (Jobticket kann nur für alle Angestellten einer Betriebsstätte abgenommen werden). Der Betriebsrat erwirkt, daß die Preise des Jobtickets entsprechend der Entfernung zum Wohnort der jeweiligen Angestellten so modifiziert werden, daß die Zahlungen die Kosten für das Jobticket für das gesamte Unternehmen decken. Die Bereitschaft der Kollegen wird durch eine Umfrage gesichert. Das Jobticket wird eingeführt. Einige Kollegen zahlen nun einen höheren Preis als die Verkehrsbetriebe vorsehen, aber da immer noch alle günstiger fahren, sind alle glücklich.

Dann fällt auf: Die Berechnung war unzureichend. Die Gesamteinnahmen decken nicht die Kosten, die das Unternehmen für das Jobticket zahlen muss.

Der Betriebsrat möchte nun in einer Betriebsvereinbarung festlegen, daß für neu einzustellende Mitarbeiter die Abnahme des Jobtickets zu den oben genannten Kriterien verplichtend in den Anstellungsvertrag geschrieben wird.

Ist das rechtens? Kann ein Angestellter per Vertrag gezwungen werden, ein Jobticket abzunehmen, daß er nicht wünscht? Ist es ein Problem, daß nur neue Angestellte hierzu herangezogen werden?

Desweiteren müssen die betroffenen Kollegen je nach Wohnort Preise für ein Ticket zahlen, die über dem tatsächlichen Ticketpreis liegen. Ausserdem werden die Preise jedes Jahr anhand des tatsächlichen Preises der Verkehrsbetriebe und der Anzahl der Abnahmewilligen neu berechnet. Der Angestellte unterschreibt also den Abzug einer für ihn nicht kalkulierbaren Summe.

Welche rechtlichen Probleme wirft dieses Konstrukt vielleicht noch auf, an die ich hier noch gar nicht gedacht habe?

Danke



von bobele2 am 29.07.2010 11:30
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>Verpflichtende Abnahme Jobticket
... ich glaube nicht, dass eine betriebsvereinbarung in dieser form zu lasten neu angestellter möglich/gültig sein kann. zumindest gibt es ein entsprechendes urteil in einer angelegenheit, bei der es um das essen in der betriebskantine ging. gewonnen hat ein AN, der mit zahlen sollte, wiewohl er nicht in die kantine ging.

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"... nach bestem Wissen
.
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""


von blaubär49 am 29.07.2010 16:40
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>Verpflichtende Abnahme Jobticket
Eine derartige Klausel wüde aller Warscheinlichkeit von einem Gericht schneller kassiert werden als die Sekretärin sie schreiben kann.

Hier dürfte eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmer vorliegen.



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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 29.07.2010 22:29
Status: Tao (17463 Beiträge)
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