Verpfändung eines Sparguthabens als Mietkaution

3. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)
Verpfändung eines Sparguthabens als Mietkaution


Heute haben wir von unserer Vermieterin solch ein Dokument erhalten. Wir sollen es unterschreiben + zurückgeben.

Wer kann uns sagen, was das zu bedeuten hat ?
Wir haben Mietkaution hinterlegt, ist das eine Art Sicherheit, dass die Vermieterin nur an "unser" Geld dran kann, wenn es mit uns angesprochen ist ?
Bekommen wir die Zinsen jährlich ausgezahlt oder kommen sie aufs Sparkassenbuch (sie hat extra eins einrichten lassen.

Zur Zeit ist sie im Urlaub, wir sollen die Unterlagen aber schon in den Briefkasten schmeißen, die Tochter reguliert dann alles, d.h. gibt die Unterlagen an die Bank.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Eigentlich ist das die gängige Methode für die Mietkaution, aber IHR hättet dieses Sparbuch auf Euren Namen anlegen sollen und EURE Bank hätte Deiner Vermieterin dann dieses Schreiben geschickt... wie habt Ihr denn die Kaution hinterlegt ?

P.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)


Wir sollten das Geld auf das Konto der Vermieterin überweisen ...
Habe noch keine Erfahrung mit Mietkaution!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Die Vermieterin ist verpflichtet, die Kaution getrennt von ihrem Privatvermögen anzulegen. Die Zinsen erhaltet ihr bzw. werden auf dem Kautionskonto gutgeschrieben. Die Vermieterin kann die Bank um Auszahlung bitten, daraufhin wird die Bank bei euch die Freigabe dafür einholen. Scheint also alles in Ordnung zu sein. Aber wenn du noch Fragen hast, ruf doch bei der Bank an, die euch angeschrieben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)


Alles klar!! Dankeschön!!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen