Hallo zusammen,
im Zuge des Falles "G.Mollath" veröffentlicht einer der Anwälte Mollaths auf seiner Webseite "alle" Dokumente des Verfahrens sowie Stellungnahmen.
Diese Dokumente beinhalten keine Anonymisierungen der Beteiligten. So kann man zum Beispiel Name und Adresse der geschiedenen Ehefrau lesen.
Ist dies rechtlich überhaupt zulässig?
Gruß
CArl
-----------------
""
Veröffentlichung von Klarnamen
15. August 2013
Thema abonnieren
Frage vom 15. August 2013 | 09:53
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 52x hilfreich)
Veröffentlichung von Klarnamen
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. August 2013 | 21:14
Von
Status: Unbeschreiblich (119633 Beiträge, 39758x hilfreich)
Nun, wenn ein Anwalt das macht, dann geht man man davon aus "wird schon richtig sein".
Bezüglich der Adresse etc. habe ich da aber starke Zweifel.
Auch der Klarname der Frau steht im Zweifel, obwohl auch dieser in der öffentlichen Verhandlung genannt wurde.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
Schon
267.032
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten