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Vermuteter Ladendiebstahl

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>Vermuteter Ladendiebstahl

Hallo Lieber Avalon2006...Du hast Recht.Schlimmer kanns nicht mehr werden.Und das von einer Sekunde auf die andere.Ich habe keine Ahnung was da gerade passiert.


von Songwriter am 04.07.2009 21:20
Status: Stift (54 Beiträge)
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>Vermuteter Ladendiebstahl
Und deinen Privatkrieg betreibst du bitte nicht hier im Forum, OK? Ich glaube, es hackt!

(Im übrigen heißt es "auf dem Kieker", mit Fußball hat das nix zu tun.)

Zum Thema Hausfriedensbruch:

Grundsätzlich begehst du jedes mal Hausfriedensbruch, wenn du ein Grundstück betrittst, auf dem du Hausverbot hast. Wenn du das jeden Tag machst und jeden Tag eine Anzeige bekommst, eskaliert das immer mehr, bis du irgendwann wegen Uneinsichtigkeit eine Haftstrafe bekommst.

Wenn natürlich wirklich der Weg über den Markt der einzige Weg ist, zu deinem Haus zu kommen, würde das anders aussehen (Stichwort Wegerecht).

Aber da du schreibst, daß du 50 Meter vom Markt entfernt wohnst, gehe ich mal davon aus, daß das nicht der Fall ist. Wenn du einen Umweg gehen mußt, mußt du das halt machen.

> es werden 2 Pakete Tabak gesucht... Ich habe aber 6 Pakete hier...die werden mitgenommen:Ich pack es nicht

Ja woher sollen die denn wissen, welche der 6 die mutmaßlichen 2 sind? Ein bissl mitdenken solltest du schon, auch wenn du gerade in die Sache verbohrt bist.


von Tonitronic am 05.07.2009 13:39
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
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>Vermuteter Ladendiebstahl
Jupp das sehe ich auch so.....ich habe dir doch gesagt, das du dich an die Zentrale wenden solltes... um ggf. das Hausverbot bei bewiesener Unschuld aufheben zu lassen.
Aber wenn du das Grundstück betrittst trotz Hausverbot, ist das Vorsatz !!!
Weiterhin denke ich das es hier nicht um eine Normale Auseinandersetzung geht, sonder um eine Privatfede die aus dem Ruder laufen zu droht...
Nimm die Toptronic seine Worte zu Herzen

mfg


von Ghost0001 am 06.07.2009 10:51
Status: Junior (60 Beiträge)
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>Vermuteter Ladendiebstahl
Moin Moin.......
Ich schreibe mal wieder zu dieser Sache....
Meine Emotionen haben sich nach 8 Monaten doch geglättet.
Heute war Verhandlung in dieser Sache.
Nach einer anderen Zeugenvernehmung,wurde der Marktleiter als Zeuge gehört.
Die Persönlichen Beweggründe des Marktleiters wurden dem Herrn Oberstaatsanwalt wohl sofort klar.Der nette Marktleiter hatte sich in Wiedersprüche verwickelt und es war schnell klar das ich nichts gestohlen habe.
Ich habe garnix weiter dazu gesagt sondern mir das nur angehört.
Nach 2 Minuten meinte der Oberstaatsanwalt,das wir nicht im Kindergarten sind und er dieses Kasperletheater nicht mitmacht.Hat den Herrn angewiesen seine Aulslagen an der Kasse abzuholen und das ganze nach §153 beendet wenn ich zustimme.Der Richter hat auch zugestimmt.

Ich möchte das ganze nicht auf die Spitze treiben und werde nun die Handelskette anschreiben.In den betreffenden Markt gehe ich eh nicht mehr.Aber das Hausverbot gilt ja für alle Märkte in Deutschland.
Ich hoffe das die ein einsehen haben und mich Einkaufen lassen in anderen Märkten der Gruppe.
So nun mal gesetzt den Fall die stellen sich quer !
Könnte ich ja auch nix drann ändern.

Hätte ich das Recht die mir zu Unrecht beschlagnahmten Waren wieder zurückzufordern ? (Tabak)

Leutz ich will das ja garnicht sondern einfach nur meine Ruhe haben.
Aber nach erwiesener Unschuld erwarte ich von denen (Anspruch hab ich ja nicht)
das ich in anderen Märkten wieder einkaufen darf evtl....

Gut Ding will weile haben und nach 9 Monaten ist die Sache erledigt.....

Lieben Gruß vom Songwriter ..dem Heute ein Stein vom Herzen gefallen ist nach der Verhandlung....

-----------------
"in Dubio pro reo bitte "


von Songwriter am 19.03.2010 16:31
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>Vermuteter Ladendiebstahl
--- editiert vom Admin


von guest-12324.03.2010 09:51:29 am 19.03.2010 16:47
Status: Legende (260 Beiträge)
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>Vermuteter Ladendiebstahl
Ich gebs auf hier..Dankeschööön für die Infos.....
Ich bin also halbwegs verurteilt anscheinend...OK

-- Editiert am 19.03.2010 17:10


von Songwriter am 19.03.2010 16:54
Status: Stift (54 Beiträge)
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>Vermuteter Ladendiebstahl
Hi,

da der § 153 nun schon verlinkt ist - lesen Sie ihn doch mal! Da steht nichts von Unschuld...Allerdings sind Sie auch nicht verurteilt - die Einstellung wird weder ins Führungszeugnis noch ins Bundeszentralregister eingetragen.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "


von muemmel am 19.03.2010 17:07
Status: Tao (8918 Beiträge)
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>Vermuteter Ladendiebstahl
Ich habe das so verstanden (wohl verkehrt)
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.

(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht,
Aber (2) schliesst wohl (1) ein und es bleibt sich gleich.....


Da es ja während der Verhandlung eingestellt wurde und nicht im Vorfeld hinsichtlich geringer anzunehmnder Schuld dachte ich das wäre was besseres...
Na ja...habs gelesen......

-----------------
"in Dubio pro reo bitte "

-- Editiert am 19.03.2010 17:17


von Songwriter am 19.03.2010 17:15
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