Vermögensverzeichnis - genaue Gültigkeit

26. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
matze00465
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermögensverzeichnis - genaue Gültigkeit

Hallo,

ich wollte Fragen wie lange das Vermögensverzeichnis genau gültig ist?
Ich weiß zwar, dass das Vermögensverzeichnis zwei Jahre lang gültig ist, aber wie genau ist das gemeint? Wenn ich z. B. am 12.05.2013 das Vermögensverzeichnis abgegeben habe, ist dieses zwei Jahre gültig. Aber genau zwei Jahre oder bis zum Ende des zweiten Jahres? Ist das Vermögensverzeichnis nun noch bis zum 31.12.2015 gültig oder bereits am 12.05.2015 abgelaufen?
Bin mir bei dieser Frage nämlich nicht so sicher!
Die Verjährung einer Fodrerung tritt nach drei Jahren ein. Dort ist es aber so, dass wenn der Anspruch z.B. ab 12.05.2013 besteht, dieser dann erst zum Ende des dritten Jahres, also am 31.12.2016, verjährt. Gilt diese Regelung, dass es bis zum Ende des Jahres geht, auch beim Vermögensverzeichnis?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Gilt diese Regelung, dass es bis zum Ende des Jahres geht, auch beim Vermögensverzeichnis?


Nein

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