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Vermögensverteilung bei Trennung

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Vermögensverteilung bei Trennung

Ein Ehepaar möchte sich trennen. Nun geht es, wie nicht unüblich, ums liebe Geld.

Der Ehemann hatte von seinen Eltern vor der Eheschließung ein Haus überschrieben bekommen. Dieses Haus verkaufte er 5 Jahre nach der Eheschließung.

Das Geld legte er in Aktien, Tagesgeld, etc. an. Aufgrund starker Verluste reduzierte sich das Vermögen.
Im Gegenzug gab es aber auch Zinsgewinnen.
Alles in allem dürfte der Verlust größer gewesen sein als der Gewinn.

Nun sagt die Ehefrau, die Hälfte der erzielten Zinsen in den letzzten 10 Jahren sei ihr.

Der Ehemann argumentiert, es seien auch viele Verluste entstanden. Und diese müsse man gegen rechnen.

Außerdem sei das Ganze sowieso ihm gewesen.

Wer hat nun Recht?

Danke!!



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von ferni am 30.07.2012 14:59
Status: Senior (111 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2039 weitere Beiträge zum Thema "Trennung".


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>Vermögensverteilung bei Trennung
Hallo ferni ,

Wie hoch war der Wert des Hauses?

Wie viel Vermögen hat der Mann mit in die Ehe gebracht?

Die Frau?

Was hat der Mann am Ende?

Die Frau?

lg
edy

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durch."


von edy am 30.07.2012 15:47
Status: Unsterblich (1996 Beiträge)
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>Vermögensverteilung bei Trennung
Beide haben mehr oder weniger nichts mit in die Ehe gebracht, ausgenommen eine IKEA Grundausstattung :-)

Der Wert des Hauses war ca. 200.000,--

Das Geld wurde bis auf ca. 50.000 € (derzeit noch vorhanden) gemeinsam ausgegeben.

Die Ehefrau möchte davon ein gutes Stück.

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von ferni am 30.07.2012 17:26
Status: Senior (111 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Vermögensverteilung bei Trennung
Hallo ferni,

quote:
Das Geld wurde bis auf ca. 50.000 € (derzeit noch vorhanden) gemeinsam ausgegeben.

Wenn kein Ehevertrag,dann gilt die Zugewinngemeinschaft.

Da keiner der beiden einen Zugewinn hat (der Mann sogar

einen Verlust)muss auch keiner einen Zugewinn mit dem
anderen teilen.

D.h. die Frau bekommt von den 50 000€ nichts.

lg
edy


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von edy am 30.07.2012 17:44
Status: Unsterblich (1996 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 29 User(n) bewertet)

>Vermögensverteilung bei Trennung
Hallo,
es liegt kein Zugewinn vor.
Zins- und und etwaige Spekulationsgewinne während der Ehe wären allerdings Zugewinn gewesen, egal durch welches Anfangsvermögen sie erzielt wurden. Ist hier aber nicht der Fall.
Gruß
Andreas

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von amako am 30.07.2012 17:47
Status: Unsterblich (1305 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Vermögensverteilung bei Trennung
Etwaige Zinsgewinne durch das "verkaufte" Haus wären auf der einen Seite ein Zugewinn (obwohl diese vom Kapital/ Haus des Ehemannes herühren), auf der anderen Seite werden diese mit den Verlusten aus den Wertpapiergeschäften zu verrechnen.

Habe ich das so richtig verstanden?



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von ferni am 30.07.2012 19:39
Status: Senior (111 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Vermögensverteilung bei Trennung
Nein, das ist so nicht ganz richtig.

Für jeden Ehepartner wird festgestellt, wie hoch sein Vermögen bei der Eheschließung war (Anfangsvermögen) und wie hoch das Vermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags war (Endvermögen). Die Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen ist der Zugewinn. Wie der Zugewinn also zustande gekommen ist, das spielt überhaupt keine Rolle!

Ist der Zugewinn etwa des Ehemannes höher als der der Ehefrau, dann muss der Ehemann die Hälfte der Differenz an die Ehefrau zahlen. Hat die Ehefrau mehr, dann muss sie entsprechend hälftig an den Ehemann zahlen.

Im vorliegenden Fall gibt es aber wohl keinen Zugewinn, weder für den Ehemann noch für die Ehefrau. Und deshalb ist auch nichts auszugleichen. Die 50.000 Euro Restvermögen verbleiben also beim Ehemann!




von Marcus2009 am 30.07.2012 22:16
Status: Unsterblich (871 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 56 User(n) bewertet)

>Vermögensverteilung bei Trennung
Ah, sehr interessant.

Das ist eine gute Information, da der Rest für die Kinder vorgesehen ist (Erstausstattung Wohnung, Studium).

Letzte Frage: Gilt diese "Abrechnung" erst bei Stellung des Scheidungsantrages oder aber auch schon bei einer Trennung? Letzteres ist geradse aktuell und ja der erste Schritt, vor der Scheidung.

Wenn dem so ist bräuchte sich der Ehemann ja erst einmal keine Sorgen machen (muss er ja in dem genannten Fall offensichtlich schon grundsätzlich nicht machen).

Danke!!

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von ferni am 30.07.2012 22:42
Status: Senior (111 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Vermögensverteilung bei Trennung
Hallo,
Marcus hat die Frage eigentlich schon beantwortet.
Stichtage sind die Eheschließung und die Zustellung der Scheidungsklage.
Gruß
Andreas

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von amako am 31.07.2012 09:32
Status: Unsterblich (1305 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Vermögensverteilung bei Trennung
`Wollte nur noch einmal nachfragen, ob ich das auch richtig verstanden habe.

Danke.

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von ferni am 31.07.2012 10:18
Status: Senior (111 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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