Person A hat von einem tsv einen Hund gekauft (300€) inkl Schutzvertrag. Nach 5 Jahren muss Person A sich vom Hund trennen und der selbe tsv macht eine Vermittlungshilfe.
Der tsv mein jetzt, dass der Vertagung mit Person A ungültig wäre und der tsv mit dem neuen Besitzer einen Vertrag mit der selben Schutzgebühr von 300€ macht.
Wie sieht das Rechtlich aus? Person A hat nichts auf den tsv übertragen. Zahlt den Tierarzt, Steuern und Versicherung.
Ist der Vertrag von Person A automatisch ungültig? Wie verhält sich das mit der Schutzgebühr, denn Person A hat Auslagen, wie Impfung, durchchecken ob gesund und Entwurmung, sowie Zahnsteinentfernung.
Der tsv will die Gebühr für sich beanspruchen und Person A soll die Kosten selbst tragen
Vermittlung durch TSV
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
ZitatNach 5 Jahren muss Person A sich vom Hund trennen und der selbe tsv macht eine Vermittlungshilfe. :
Obwohl ich mir zu 90% sicher bin das diese Kalusel ungültig ist, bitte mal den genauen Wortlaut posten.
ZitatDer tsv mein jetzt, dass der Vertagung mit Person A ungültig wäre :
Und was genau wurde als Begründung / Rechtsgrundlage genannt?
Diese "Schutzverträge" enthalten meist mehr ungültige Klauseln als so mancher Haaare auf dem Kopf hat.
Das lässt aber nur die Klauseln ungültig werden, nicht aber den Kaufvertrag selbst.
Aber in wenigen Ausnahmefällen kann auch der ganze Vertrag nichtig sein. So einen Fall sehe ich hier nicht.
Hallo!
Im Schutzvertrag steht, dass der Hund kostenlos an den tsv zurückgegeben werden muss, wenn man ihn nicht behält. Als Begründung: weil die jetzt vermitteln sollen. Einen Vertrag über die Hilfe zur Vermittlung gibt es nicht. Auch einen Übernamevertrag wieder an den tsv gibt es nicht.
Man hat den Hund aber gekauft und ist Eigentümer.
Seit Kauf hat sich der tsv 5 Jajre lang nie gemeldet und es hat nie interessiert wo der Hund ist usw. Sprich: hätte Person A den tsv nicjt angeschrieben wegen Vermittlung, würden die nie was erfahren. Eine Klausel mit Vorkaufsrecht o.ä besteht nicht. Person A macht für die Vermittlung Fotos, geht zu den Treffen mit potentiellen Interessenten, soll aber nicht im Übernamevertrag stehen. Nur der tsv und neuer Halter. Die Schutzgebühr nimmt der tsv in voller Höhe entgegen.
Lediglich ein Schreiben, dass es einen neuen Halter gibt will der tsv aufsetzen. Person A mlachte aber weiterhin mit den neuen Haltern in Kontakt bleiben, weil die Abgabe nur eine Entscheidung aus der Not heraus ist.
-- Editiert von chaosqueen2010 am 21.10.2017 07:15
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