Ich ziehe demnächst in eine neu ausgebaute Dachgeschoßwohnung. In dieser Wohnung ist kein Bodenbelag verlegt, sondern nur blanker Estrich. Der Vermieter möchte nun nichts zu dem zu verlegenden Bodenbelag beisteuern. Ist das rechtens, oder muß er doch einen Mindestbetrag beisteuern?
Vermietung nur mit Estrichboden ohne Bodenbelag möglich?
Fragen zur Miete?
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Sehr geehrter Herr Bongart,
meines Erachtens nach besteht kein Anspruch auf zur Verfügungstellung einer mit Teppichboden ausgestatteten Wohnung.
Ein solcher bestünde wohl nur, wenn dies explizit im MV festgehalten bzw. nachweislich mündlich zugesichert wurde.
Grundsätzlich haben Sie Anspruch darauf, daß sich die Wohnung in einem tapezier- und verlegefähigen Zustand befindet (Ausnahme: besondere Abreden). Das kann bei rohem Estrich tatsächlich zweifelhaft sein, da dieser zumindest versiegelt sein muß, da ansonsten immer Sand durch den Teppich diffundiert. Teppichverleger biéten daher eine Versieglung durch Verspachtelung an. Zumindest die Kosten hierfür sollte Ihr Vermieter übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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