Guten Tag liebe Fachleute,
ich habe kürzlich die Adresse eines Hauses durch einen Makler erhalten, um das Vermietobjekt vorab von aussen zu besichtigen. Dies habe ich aber nicht getan. Ebensowenig habe ich die Vermieter kontaktiert.
Am letzten Wochenende habe ich eine Anzeige des Vermieters gesehen, angerufen und das Haus besichtigt. Das war somit eine Woche nach Ostern.
Dabei hat sich herausgestellt, dass es das selbe Objekt war. Mir war das vorab nicht bewußt.
Der Vermieter hat den Makler weder einen Alleinauftrag gegeben und zudem gebeten keine weiteren Aktionen zu starten. Dieses Gepräch mit dem Makler war vor Ostern.
Nun stellt der Makler eine Forderung die ich nicht für rechtens halte.
Wie beurteilen Sie die Situation und worauf stützen Sie ihre Begründung?
Hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch, wenn ich deshalb abspringe und er bereits anderen Interessenten abgesagt hat?
Danke für die möglichst rasche Beantwortung.
Hans
Vermietprovision rechtens?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sehr geehrter Herr Haslberger,
das hört sich nicht gut an. Gerade zum Maklerrecht gibt eine Einzelfallrechtssprechung der Amtsgerichte in Hülle und Fülle.
Die herrschende Meinung tendiert wohl dahin, daß es keine direkte Ursächlichkeit zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluß geben muß. Jede Mitursächlichkeit soll genügen, wenn ansonsten die Abschlußmöglichkeit eines Vertrages nachgewiesen wurde. Anderenfalls würden die Ansprüche der Makler, die "lediglich" im Falle einer erfolgreichen Vermittlung ein Honorar erhalten, auch nur allzu leicht ausgehebelt werden können.
Vereinzelt finden sich dennoch Amtsgerichte, die bei langem Zeitabstand zwischen Besichtigung und Vertragsabschluß bzw. direkter Kontaktaufnahme mit dem Vermieter eine Mitursächlichkeit des Maklers entfallen lassen.
Ohne weiteres sehe ich keine Schadensersatzpflicht des Maklers. Wenn ich Sie recht verstehe, hatten Sie das Expose schon vor dem vermeintlichen Auftragsentzug des Vermieters erhalten.
Versuchen Sie doch eine gütliche Einigung anzustreben. Oft wollen es sich die Makler für die Zukunft auch nicht mit dem Vermieter verderben (z.B. 1/3 Sie, 1/3 Vermieter, 1/3 Maklerverzicht).
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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