Vermieterpfandrecht - ist es ihm erlaubt diese Sachen weiterzuvermieten??

17. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Nicole24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterpfandrecht - ist es ihm erlaubt diese Sachen weiterzuvermieten??

Hallo zusammen.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Folgendes Problem, mein ehemaliger Vermieter hat vom Vermieterpfandrecht gebrauch gemacht,weil ich mich weigere Renovierungskosten in höhe von 2000 € zu übernehmen.
Er hat von Gardinen,Telefon,Kaffeemaschine,Stereoanlage,TV, PC und andere Kleinelektrogeräte einbehalten.

Nun meine Frage ist es ihm erlaubt diese Sachen weiterzuvermieten??
Was er bereits tut. Meine Gardinen benutzt nämlich schon der neue Mieter. und da ist es mir nicht weit her das die anderen sachen ebenfalls mit vermacht wurden...

Gruß Nicole

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karin 1
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Nicole,
habe noch nie was von Vermieterpfandrecht gehört.Ist das im Mietvertrag vereinbahrt?Was ist denn vereinbart worden im Mietvertrag wenn Sie ausziehen,und wie genau sollen denn die Renovierung aussehen.Was beinhaltet diese denn? Wenn natürlich etwas zerstört wurde muss dieses selbstverständlich ersetzt werden.Wenn aber nichts vereinbart wurde hat man die Wohnung besenrein zu übergeben.
Eigentum von Ihnen darf der Vermieter nicht weiter vermieten.

Gruß Karin 1


-----------------
"von Karin 1
Neuling"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lucifer4711
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber Hallo;
Der muß, wenn er darauf besteht die Gegenstände Sachgerecht lagern und darf diese NICHT benutzen, geschweige weitervermieten.
Da er dieses macht , stellst du nunab eine Folgerechnung der Nutzung auf......Dieses wird er zwar gegen die vermeintliche Renovierung aufrechnen wollen -aber es ist erstmal ebenfalls ein Anspruch in Geld entstanden :-)
Das weitere würde ich dann nach Sachlage weiter entscheiden.....
Also:
Nutzungsrechnung schreiben mit Zahlfrist
Verzug abwarten
Mahnung ist nicht erforderlich,wenn der Zahlungstermin festlegt-deshalb 30 Tage danach Klage einreichen.....
Der freut sich *ggg*
:-)
Lucifer -Köln

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
System
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Vermieterpfand- und Selbsthilferechtrecht

Erfüllt der Mieter seine vertraglichen Forderungen (Zahlung der Miete) nicht, hat der Vermieter ein Pfandrecht auf die vom Mieter eingebrachten Sachen. Er hat auch das Recht die Entfernung der Sachen, die seinem Pfandrecht unterliegen, zu verhindern. Grundlage ist der § 562 BGB .

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Mich würde mal interessieren, wie das vor sich ging ??
Hat er während der Mietzeit (vieleicht 1-2 Tage vor Beendigung des Mietverhältnisses die Dinge an sich genommne ?
Dann wäre das Diebstahl.

Gruß

Michael

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