Vermieter zahlt restliche Kaution nicht zurück

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sheerie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter zahlt restliche Kaution nicht zurück

Hallo zusammen,

ich bin momentan sehr verärgert über das Verhalten des ehemaligen Vermieters meines Lebensgefährten.
Mein Freund ist im Juli letzten Jahres aus seiner Wohnung ausgezogen. Sein Vermieter hat einen Teil (etwa 120€) seiner Kaution einbehalten, um diese mit der Abrechnung von Wasser etc. zu verrechnen.
Obwohl das Ganze schon nun fast ein Jahr her ist, hat mein Freund keinen Cent dieses Geldes gesehen.

Da mein Freund nach Schweden ausgewandert ist, ich allerdings noch hier wohne (aber auch in 2 Monaten auswandere), habe ich den ehemaligen Vermieter mehrmals (etwa 4-5 Mal) innerhalb der letzten 4 Monate kontaktiert und darauf gedrängt, er möge doch bitte das restliche Geld überweisen.

Der Vermieter rettet sich immer in die Ausrede, er wüsste gar nicht ob er schon einen Abrechnungsbescheid der zuständigen Stadtwerke erhalten habe. Ich machte ihm klar, dass das ganze ja wohl kaum ein Jahr lang dauern kann!
Schon MEHRMALS hat er mir versprochen, dass er sich im "Laufe der Woche" drum kümmere. Aber er kümmert sich eben nicht drum.
Jetzt habe ich ihm eine letzte Frist bis Ende dieser Woche gegeben das Geld an meinen Freund zu überweisen. Ich habe ihm auch deutlich gemacht, dass ich keine Lust habe ihm dauernd hinterher zu telefonieren und mit einem Anwalt gedroht.

Mein nächster Schritt wäre nun per Einschreiben noch eine Aufforderung zur Rückzahlung zu senden. Auch wenn ich es nicht wirklich einsehe vermutlich Porto aufzuwenden, wenn am Ende eh nichts bei rumkommt... Er unternimmt einfach nichts.

Was würde passieren, wenn ich mit meinem Freund tatsächlich einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen würde?
Wer würde die Kosten übernehmen müssen?
Was könnte ich noch unternehmen?

Ich bin da leider sehr unerfahren und finde es vom Vermieter eine bodenlose Frechheit.

Vielen Dank für Antworten und Ratschläge!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Sheerie):
Sein Vermieter hat einen Teil (etwa 120€) seiner Kaution einbehalten, um diese mit der Abrechnung von Wasser etc. zu verrechnen.
Offenbar wurden Nebenkostenvorauszahlungen bezahlt und es gab eine jährliche Nebenkostenabrechnung. Wann kam die letzte Abrechnung, für welchen Zeitraum war die, gab es eine Nachzahlung oder ein Guthaben und wurde danach die Nebenkostenvorauszahlung angepasst?

Die Fragen haben folgenden Hintergrund: Der Vermieter darf einen Teil der Kaution einbehalten, wenn eine Nebenkostennachzahlung zu erwarten ist. Bei einem Auszug im Juli halten sich die Zahlungen für heizstarke wie heizarme Monate in etwa die Waage. Von daher ist eine Nachzahlung nur dann zu erwarten, wenn die Vorauszahlungen nicht ausreichend waren. Und dazu muss man sich anschauen, wie es bei der letzten Abrechnung aussah.

Zu guter Letzt: Wenn jeweils pro Kalenderjahr abgerechnet wurde, dann hat der Vermieter für die Abrechnung 2016 bis Ende 2017 Zeit. Auch die Abrechnung eines Mieters, der im Juli 2016 ausgezogen ist, ist daher erst Ende 2017 fällig (bei Kalenderjährlicher Abrechnung). Und solange darf der Vermieter einen Anteil einbehalten, wenn denn wirklich eine Nachzahlung zu erwarten ist.

Von daher: Bei kalenderjährlicher Abrechnung ist der einzige Ansatz, ob eine Nachzahlung wirklich zu erwarten ist. Wenn nicht, dann war der Rckbehalt von Anfang an unberechtigt und kann meiner Meinung nach sofort eingefordert werden. Wenn doch, dann muss der Mieter noch einige Monate warten. Und ja, das ist rechtlich korrekt.

-- Editiert von cauchy am 26.06.2017 21:01

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sheerie):
Was würde passieren, wenn ich mit meinem Freund tatsächlich einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen würde?

Vermutlich würdet ihr eine ziemlich hohe Rechnung (80-200 EUR) bekommen.

Denn ich vermute mal das Du keine Vollmacht Deines Freundes vorweisen kannst und diese dem Vermieter übergeben hast?
Da Du nicht bevollmächtigt bist, sind Deine ganzen Schreiben geeigent um den Fisch einzuwickeln, aber nicht um den Vermieter wirksam in Verzug zu setzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sheerie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Denn ich vermute mal das Du keine Vollmacht Deines Freundes vorweisen kannst und diese dem Vermieter übergeben hast?
Da Du nicht bevollmächtigt bist, sind Deine ganzen Schreiben geeigent um den Fisch einzuwickeln, aber nicht um den Vermieter wirksam in Verzug zu setzen.


Die Vollmacht könnte ich mir von meinem Freund innerhalb kürzester Zeit problemlos holen, wenn dies erforderlich ist.


Zitat (von cauchy):
Offenbar wurden Nebenkostenvorauszahlungen bezahlt und es gab eine jährliche Nebenkostenabrechnung. Wann kam die letzte Abrechnung, für welchen Zeitraum war die, gab es eine Nachzahlung oder ein Guthaben und wurde danach die Nebenkostenvorauszahlung angepasst?


Das müsste ich leider erst nochmals genau nachfragen...

Zitat (von cauchy):

Zu guter Letzt: Wenn jeweils pro Kalenderjahr abgerechnet wurde, dann hat der Vermieter für die Abrechnung 2016 bis Ende 2017 Zeit. Auch die Abrechnung eines Mieters, der im Juli 2016 ausgezogen ist, ist daher erst Ende 2017 fällig (bei Kalenderjährlicher Abrechnung). Und solange darf der Vermieter einen Anteil einbehalten, wenn denn wirklich eine Nachzahlung zu erwarten ist.

Von daher: Bei kalenderjährlicher Abrechnung ist der einzige Ansatz, ob eine Nachzahlung wirklich zu erwarten ist. Wenn nicht, dann war der Rckbehalt von Anfang an unberechtigt und kann meiner Meinung nach sofort eingefordert werden. Wenn doch, dann muss der Mieter noch einige Monate warten. Und ja, das ist rechtlich korrekt.


Die Zeit von Mitte 2016 bis Ende 2017 erscheint mir wirklich wahnsinnig lang... Ich war der Annahme, dass die Rückzahlung der Mietkaution innerhalb von 6 Monaten erfolgt sein sollte.
Leider scheint mir der Vermieter selbst total planlos. Immer wieder sagte er mir, er sei sich nicht sicher, ob er überhaupt schon eine Abrechnung erhalten hat. Sich selbst erkundigen tut er sich bei den Stadtwerken also auch nicht.

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
aber nicht um den Vermieter wirksam in Verzug zu setzen.

Ist m.E. auch nicht erforderlich, aber besser wäre es natürlich schon, da vermutlich anderer Gerichtsbezirk.

Ist aber wahrscheinlich egal. Wenn der Abrechnugnszeitraum der Kalender ist, muss der Vermieter bis spätestens 31.12. 2007 abrechnen und euch die Abrechnung zustellen. Vorher ist das Geld nicht fällig.

Was cauchy meint, geht bei langjährigen Mietern, die in den Vorjahren immer Guthaben erstattet bekommen haben.
Hier wäre wichtig zu wissen, wie lange der Freund dagewohnt hat und wie das Ergebnis der Vorjahre aussah.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Sheerie):
Ich war der Annahme, dass die Rückzahlung der Mietkaution innerhalb von 6 Monaten erfolgt sein sollte.
Jein. 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache ist über die Kaution abzurechnen. Ein Teil der Kaution darf aber eben zurückbehalten werden, wenn eine NK-Nachzahlung zu erwarten ist. Und da eine NK-Abrechnung ein Jahr nach Abrechnungsperiode fälig ist (egal wann der Mieter auszieht), kann dieser Teil im Extremfall fast 2 Jahre einbehalten werden. Aber eben nur ein angemessener Teil.

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