Vermieter will in die Wohnungen, wenn der Kaminkehrer kommt

1. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kili14
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieter will in die Wohnungen, wenn der Kaminkehrer kommt

Es ist mal wieder soweit: der Kaminkehrer hat sich in unserem Mehrfamillienhaus zur gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der Anlagen angekündigt, ordnungsgemäß per Aushang. Das stellt auch überhaupt kein Problem dar, das Problem ist jedoch die Vermieterin. Sie hat nämlich heute auf den Aushang gekritzelt: "Vermieter kommt mit."

Die Situation hatten wir letztes Jahr auch schon, sie darf bei mir selbstverständlich in berechtigten, ergo begründeten Fällen wie z.B. Reparaturen, Inaugenscheinnahme von angezeigten Mängeln in die Wohnung, ansonsten will ich sie aber nicht hier drin haben. Sie hat mich damals komplett überrumpelt (sie hatte wohl erst in der Nacht zuvor ihr Kommen auf dem Aushang "angekündigt"), da stand sie also, den Fuß schon auf der Schwelle und hinter ihr zwei leicht konsternierte Kaminkehrer. Um die nicht an ihrer Arbeit zu hindern, machte ich ihr den Weg frei. Danach rief ich beim Mieterbund an, die fielen aus allen Wolken, das sei ganz klar Hausfriedensbruch, ich hätte die Polizei rufen sollen/können.

Mir graut es vor Freitag, wenn die V. wieder auf der Matte steht. Ich bin aber fest entschlossen, sie vor der Tür stehen zu lassen, denn die Kaminkehrer müssen von ihr nun weiss Gott nicht überwacht werden. Zudem ist dies ja nun kein begründeter, persönlich vereinbarter Termin, bei dem ich ihre Anwesenheit zu dulden hätte.

Ich mag mich noch mal rückversichern bei Euch, ob es da nicht eine Lücke gibt,die ihre Anwesenheit doch legitimieren könnte. Die Vorstellung, fix die 110 zu rufen, was ich wohl könnte, wenn sie sich hineindrängen sollte, ist mir total unangenehm. Ich hätte dann zwar Zeugen, die Kaminkehrer höchstselbst, ich fühle mich aber, ehrlich gesagt, ein wenig überfordert. Und das angesichts einer Person, für die Skrupel nun wirklich ein Fremdwort ist. (Ich hätte prinzipiell kein Problem damit, wenn ein Vermieter, obwohl er es nicht müsste, dabei sein wollte; ich habe auch nichts zu verbergen. Aber diese Person ist auf eine sehr spezielle Weise unangenehm - für alle Mieter, das will ich in diesem Kontext hier nicht weiter ausführen.)

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

gasetagenheizung? wenn nicht, muss man den VM nicht unbedingt reinlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kili14
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Die meisten Wohnungen im Haus haben Gasetagenheizung, in meiner stehen zwei Gaseinzelöfen und natürlich der Durchlauferhitzer im Bad, den alle haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Bei Wartungsarbeiten darf er dabei sein und

Darüber hinaus ist dem Vermieter aber auch ein periodisches Besichtigungsrecht ohne besonderen Anlass in Zeitabständen von ein bis zwei Jahren zuzubilligen (AG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2004 - <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4%20C%20365/04" target="_blank" class="djo_link" title="AG Saarbrücken, 22.12.2004 - 4 C 365/04: Bezeichnung der Wohnung als "vermüllt" und "verkommen"...">4 C 365/04</a>)

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Kili14):
Danach rief ich beim Mieterbund an, die fielen aus allen Wolken, das sei ganz klar Hausfriedensbruch, ich hätte die Polizei rufen sollen/können.


Warum? Haben die vom Mieterbund einen Paragraphen genannt?

So weit ich weiß darf der Vermieter bei solchen Arbeiten dabei sein. Warum auch nicht? Er muss die Arbeiten ja überwachen, ist schließlich sein Geld.

Er darf nur nicht in andere Räume, als die die mit den Heizsystem.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kili14
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen und erst mal danke für Eure Antworten bisher.

@ver: Ich fürchte, ich muss Dich dahingehend korrigieren: Es ist nicht das Geld des Vermieters, sondern das der Mieter. Wir zahlen die Kaminkehrerkosten.

@AltesHaus: Selbst wenn man dem Vermieter ein periodisches (anlassloses) Besichtigungsrecht einräumen könnte, geschieht das doch sicherlich nicht dadurch, dass sich der V. mal eben in den Aushang des Bezirkskaminkehrers miteinklinkt, quasi dazumogelt. Ich weiss nur, dass der V. stets persönlich und begründet einen solchen Termin mit dem M. ausmachen muss.

Ist der Kaminkehrer nicht ein bisschen ein Sonderfall wegen der besonderen gesetzlichen Regelung (Emissionen)? Denn an dem kommt ja nun wirklich keiner vorbei, an anderen Wartungsarbeiten kann man (wer auch immer das sein mag) sich vorbeischleichen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Das noch mal meine Gedanken dazu, jetzt muss ich arbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Kili14):
Ich fürchte, ich muss Dich dahingehend korrigieren: Es ist nicht das Geld des Vermieters, sondern das der Mieter. Wir zahlen die Kaminkehrerkosten.


Zahlt der Mieter auch die Instandsetzungskosten?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

#4

Zitat:
Danach rief ich beim Mieterbund an, die fielen aus allen Wolken, das sei ganz klar Hausfriedensbruch, ich hätte die Polizei rufen sollen/können.


Euer Mieterverein muss wahrscheinlich noch etwas üben, das geht zwar zu Lasten der Mitglieder, aber besser falschbberaten, als gar nicht.

Warum soll der VM denn nicht rein? Wo liegt das eigentliche Problem? Dass er das darf, steht für mich ausser Frage.

Aus der Duldungspflicht folgt ein entsprechendes Zutrittsrecht des Vermieters zum Mietobjekt. Die periodische Wartung einer in der Mietwohnung befindlichen Gasetagenheizung oder Gastherme und der Heizungsanlagen ist eine Erhaltungsmaßnahme iSd § BGB § 555 a BGB (zur Heizungsanlage gehören auch die Abgaskamine). Darüber hinaus ist der Vermieter nach der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz dazu verpflichtet, die Heizungsanlage regelmäßig und wiederholt von einem Schornsteinfeger dahin gehend überprüfen zu lassen, ob die Anlage noch den jeweils aktuellen technischen Anforderungen entspricht.


http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schornsteinfeger.htm

-- Editiert von AltesHaus am 02.06.2016 08:12

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Kili14):
Die meisten Wohnungen im Haus haben Gasetagenheizung, in meiner stehen zwei Gaseinzelöfen und natürlich der Durchlauferhitzer im Bad, den alle haben.


Dazu steht in dem Mieterlexikon:

Zitat:
Nach § 555a Abs. 1BGB hat der Mieter jedoch Maßnahmen des Vermieters die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen) zu dulden. Die Erhaltungsmaßnahmen sind (außer bei Gefahr in Verzug) dem Mieter grundsätzlich rechtzeitig anzukündigen (§ 555a BGB Abs.2 BGB ).
Aus der Duldungspflicht folgt ein entsprechendes Zutrittsrecht des Vermieters zum Mietobjekt. Die periodische Wartung einer in der Mietwohnung befindlichen Gasetagenheizung oder Gastherme und der Heizungsanlagen ist eine Erhaltungsmaßnahme iSd § BGB § 555 a BGB (zur Heizungsanlage gehören auch die Abgaskamine).
Darüber hinaus ist der Vermieter nach der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz dazu verpflichtet, die Heizungsanlage regelmäßig und wiederholt von einem Schornsteinfeger dahin gehend überprüfen zu lassen, ob die Anlage noch den jeweils aktuellen technischen Anforderungen entspricht.


Quelle

Die Erhaltungsmaßnahme ist angekündigt durch Aushang. Der Vermieter muss noch nicht einmal dazu schreiben, dass er dabei sein möchte, er hat sowieso das Recht, den Handwerker zu begleiten.

Ich sehe die Verweigerung, problematisch, genauso wie die Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Vielleicht noch einmal vorher beim Mieterverein Rücksprache halten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Danach rief ich beim Mieterbund an, die fielen aus allen Wolken, das sei ganz klar Hausfriedensbruch, [/quote.]
Man kann da nicht mal eben anrufen, sondern muss da Mitglied sein.
Wer weiß wer da am Telefon war, vielleicht eine Bürokraft aber sicher kein Jurist.
Und: es kommt auch schon auf die genaue Frage an. Der Sprung auf Hausfriedensbruch passt so gar nicht.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat:
Wer weiß wer da am Telefon war, vielleicht eine Bürokraft aber sicher kein Jurist.
Und: es kommt auch schon auf die genaue Frage an. Der Sprung auf Hausfriedensbruch passt so gar nicht.


Nichts anderes erleben wir seit Jahren von den hiesigen Vereinen zur Unterstützung der Mieter. Dann lieber Geld in eine RS investiert mein Rat dazu

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nichts anderes erleben wir seit Jahren von den hiesigen Vereinen zur Unterstützung der Mieter. Dann lieber Geld in eine RS investiert mein Rat dazu


Es gibt wohl auch Unterschiede. Es lohnt sich ein großer Mieterverein mit vielen Anwälten und da ruft der Mieter durchaus mehrere an. Und da sollte man nicht ungeprüft die Aussage nehmen, die dem Mieter am besten passt. :devil: So wie hier häufig im Forum zu beobachten ist. :neck:

Bei der RSV hast Du meistens eine Selbstbeteiligung und Anwaltshopping ist teuer.

-- Editiert von Ver am 02.06.2016 09:47

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Kili14):
@ver: Ich fürchte, ich muss Dich dahingehend korrigieren: Es ist nicht das Geld des Vermieters, sondern das der Mieter. Wir zahlen die Kaminkehrerkosten.

Nun ja. Du meinst vermutlich, dass du die Rechnung des Kaminkehrers über die Nebenkosten zahlen musst. Auftraggeber bleibt jedoch die Vermieterin und die hat durchaus das Recht zu überprüfen, ob ihr Auftrag korrekt ausgeführt wird. Aber eben auch nur das. Der Mieter kann also durchaus den Zutritt zu allen anderen Räumen verweigern und z.B. die entsprechenden Räume versperren.

Ich würde unabhängig davon jedoch dringend anraten, sich als Mieter in diesem Fall etwas zurückzunehmen. Klar ist so eine Besichtigung der Vermieterin per se nervig. Wenn dann noch andere Umstände hinzukommen (du deutest ja nur an), dann wird's natürlich noch ärgerlicher. Es macht nur keinen Sinn, hier noch weiteren Ärger und Stress zu produzieren. Wenn du persönlich dich nicht mit der Vermieterin auseinandersetzen willst, dann ruf einen Freund/Freundin an und lass diesen die Arbeiten beaufsichtigen. Du bist nur verpflichtet dafür zu sorgen, das der Kaminkehrer und wahrscheinlich auch die Vermieterin in die Wohnung kommt. Du bist nicht verpflichtet, selber anwesend zu sein.

-- Editiert von cauchy am 02.06.2016 10:04

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von AltesHaus):Nichts anderes erleben wir seit Jahren von den hiesigen Vereinen zur Unterstützung der Mieter. Dann lieber Geld in eine RS investiert mein Rat dazu
Es gibt wohl auch Unterschiede. Es lohnt sich ein großer Mieterverein mit vielen Anwälten und da ruft der Mieter durchaus mehrere an. Und da sollte man nicht ungeprüft die Aussage nehmen, die dem Mieter am besten passt. So wie hier häufig im Forum zu beobachten ist.
Bei der RSV hast Du meistens eine Selbstbeteiligung und Anwaltshopping ist teuer.
-- Editiert von Ver am 02.06.2016 09:47


Meine ehrliche Meinung zu den Anwälten der Mieterschützer, die ich kennen gelernt habe, halte ich aufgrund der mir zuteil gewordenen Erziehung zurück. Das Forum hier bietet keine Rechtsberatung, sondern lediglich einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch.

RS gibt es auch ohne SB, und mir ist ein frei gewählter Anwalt lieber, als einer vom Verein, nebnbei bemerkt habe ich festgestellt, dass im gerichtlichen Verfahren diese Anwälte nicht vom Verein, sondern vom Mieter gezahlt werden muss, dann doch lieber ein Anwalt meiner Wahl.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
dass im gerichtlichen Verfahren diese Anwälte nicht vom Verein, sondern vom Mieter gezahlt werden muss, dann doch lieber ein Anwalt meiner Wahl.


Bei dem Mieterverein kann man auch immer eine RS mitbuchen, die ist allerdings mit Selbstbeteiligung.

Zitat (von AltesHaus):
Das Forum hier bietet keine Rechtsberatung, sondern lediglich einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch.


Das sehen allerdings viele TEs völlig anders. :engel:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kili14
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für Eure Auseinandersetzung mit dem Thema. Kurz zur Info: Ich bin seit 13 Jahren Mitglied im hiesigen Mieterverein.

Ich glaube, der 'casus cnaxus' in der Diskussion hierzu und für mich persönlich ist der Begriff "Wartung", weil meiner Auffassung nach der Bezirksoberkaminkehrermeister (oder wie sein genauer Titel ist) keine Wartung im eigentlichen Sinne - also zum Zwecke der Instandhaltung,respektive Instandsetzung durchführt, sondern eine gesetzlich geregelte Überprüfung, die dann zur Beauftragung einer eigentlichen Wartung, meinem Verständnis nach z.B. Reinigung von Düsen, Erneuerung von Dichtungsmaterial u.ä. führen kann. Bei letzterem, keine Frage, ist der V. mit dabei, wenn dann ein entsprechender Handwerker kommt, bei ersterem frage ich mich schon, ob eine Überwachung eines Kaminkehrers durch den V. bei der Anwendung seiner Sonden und weiterer Prüfgeräte etc. nötig ist.

Aber gut, da muss man nicht Korinthen k.....en, wenn das alles unter dem Begriff 'Wartung' zusammengeführt werden kann, dann ist es eben so.

Danke an cauchy: Ja, Du hast vollkommen recht, Stress gibt es schon genug. Ich sehe diesem Termin nur so gestresst entgegen, weil sich die V. in meiner Wohnung bereits mehrfach an meinem Eigentum vergriffen hat. Blöderweise war ich da immer allein in der Wohnung, aber das ist genau die Masche: Überrumpeln - und man steht dann da und fragt sich hinterher, in welchem schlechten Film man gerade war, weil man nicht glauben mag, was sich da gerade abgespielt hat, das sind so irrwitzige, dreiste Aktionen, die einen einfach baff machen.
Also werde ich mit Euren guten Worten morgen möglichst gelassen, geschniegelt und gestriegelt und einem freundlichen Lächeln auf den Lippen die Sache hinter mich bringen (und immer an ihrer Seite kleben....).

Oh, und noch ein Wort zum Thema Anwälte des Mietervereins: Ich lebe hier in einer großen süddeutschen Stadt und kann nur berichten, dass diese V. alle ihre bisher angestrengten und auf ihrer merkwürdigen Rechtsauffassung basierenden Prozesse verloren hat (Zitat: "Die Richter rollen schon mit den Augen, wenn sie wieder ankommt....").

Also noch mal danke an alle, bis wahrscheinlich irgendwann zum nächsten Mal ;)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Kili14):
Ich sehe diesem Termin nur so gestresst entgegen, weil sich die V. in meiner Wohnung bereits mehrfach an meinem Eigentum vergriffen hat. Blöderweise war ich da immer allein in der Wohnung, aber das ist genau die Masche: Überrumpeln - und man steht dann da und fragt sich hinterher, in welchem schlechten Film man gerade war, weil man nicht glauben mag, was sich da gerade abgespielt hat, das sind so irrwitzige, dreiste Aktionen, die einen einfach baff machen.


Ganz einfach: Alle anderen Zimmer absperren. Wenn sie sich vom Kaminkehrer ablenken läßt, immer wieder auf den Kaminkehrer hinweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

ich sehe es wie Ver, und bezüglich dei es Vertrauens in den Verein kann ich nur den Kopf schütteln, allein deine Aussage im TE

Zitat:
Danach rief ich beim Mieterbund an, die fielen aus allen Wolken, das sei ganz klar Hausfriedensbruch, ich hätte die Polizei rufen sollen/können.


zeugt nicht wirklich von Sachverstand, aber bitte, jeder so wie er es möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Ich lebe hier in einer großen süddeutschen Stadt und kann nur berichten, dass diese V. alle ihre bisher angestrengten und auf ihrer merkwürdigen Rechtsauffassung basierenden Prozesse verloren hat (Zitat: "Die Richter rollen schon mit den Augen, wenn sie wieder ankommt....").

Wenn dies denn richtig wäre (was ich so nicht glauben kann), versteh ich nicht, wieso man sich dann noch hier auf deren Aussage:
Zitat:
Danach rief ich beim Mieterbund an, die fielen aus allen Wolken, das sei ganz klar Hausfriedensbruch, ich hätte die Polizei rufen sollen/können.

beruft ??
Ist es ein Mieterverein des DMB ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Kili14
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, es ist ein Mieterverein des DMB. Ich verstehe nur nicht, wieso Ihr ständig an den Kompetenzen der Mietervereine kratzt - und auch mich als gutgläubigen - so habe ich es aufgefasst - Deppen hinstellt.

Ich lese in diesem Forum schon eine ganze Weile mit,und ich habe bemerkt, dass es unglaublich viel Sachverstand und auch eine Bereitschaft gibt, die selbstverständlich aufgebrachten, manchmal auch sehr verzweifelten, oft eben auch unwissenden Fragesteller - dafür ist solch ein Forum, denke ich,ja wohl auch da - wieder auf eine sachliche Ebene herunter zu beamen, damit man noch mal in Ruhe alles betrachten und neue Informationen verarbeiten kann. Daneben gibt es eine Fraktion, die Mieterprobleme gerne banalisiert, Fragesteller gerne auch mal diffamiert (sollen sich nicht so anstellen, diese ollen Querulanten) und das Feindbild 'Mieterverein' hier füttert auf eine Art und Weise - da kann ICH auch nur mit dem Kopf schütteln.

Ich habe mir mindestens drei Mal überlegt, ob ich hier das Thema reinstellen soll, denn man weiss ja nie, was man zurückbekommt. Ich habe hier in meiner Sache sehr gute Statements und Informationen erhalten, danke dafür, ich mag aber nicht als Blödmann abgeduscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

Zitat:
Ja, es ist ein Mieterverein des DMB. Ich verstehe nur nicht, wieso Ihr ständig an den Kompetenzen der Mietervereine kratzt - und auch mich als gutgläubigen - so habe ich es aufgefasst - Deppen hinstellt.


Willst Du darauf wirklich eine Antwort?

Kompetenz: weil sie vielfach beweisen, dass sie sich entweder nicht ausreichend mit der Sache beschäftigen oder einfach nicht kompetent sind.
Dein Post belegt es. Du hast die Frau reingelassen. Allein deshalb ist es schon kein Hausfriedensbruch.
Hättest Du sie danach aufgefordert die Wohnung wieder zu verlassen und sie wäre der Aufforderung nicht nachgekommen, dann könnte man über Hausfriedensbruch diskutieren.

Als Blödmann hat Dich keiner abgeduscht. Als zu Gutgläubigen und teilweise Unwissenden (aber ohne Deppen) schon.
Aber das ist doch nicht schlimm.

Druck erzeugt Gegendruck. Dein Gegendruck ist aufgrund des angekündigten nicht erwünschten Besuchs sehr hoch.
Hast Du schon mal versucht auf einer freundlichen Ebene mit ihr zu kommunizieren, ihr ne Tasse Kaffee oder Tee anzubieten und sie einfach so mit all ihrem Macken zu nehmen wie sie nun mal ist. Nur als Denkanstoss gedacht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ich kann nur für mich sprechen, schliesse mich aber vollinhaltlich Sir Berry an, und auch bei nochmaligem Lesen dieses Strangs ist für mich nicht ersichtlich, dass man dich als Depp hinstellt. Gutgläubig bist du, und das ist ja nicht schlimm, du musst schon verstehen, das einige User hier andere Erfahrungen gmacht haben mit zB dem sog. Mieterschuz , der hier kein "Feindbild" darstellt, vielmehr werden diese Institutionen nicht mehr ernst genommen. Dein Beispiel "Hausfriedensbruch" erklärt auch warum das so ist.

Wenn wir uns die Mühe machen und gegen einen Mieter vor Gericht ziehen, und da ist der Mietersxhutz involviert, dann ist die Kiste so gut wie gewonnen, weil die im Vorfeldn schon so daneben geschossen haben, dass man selber kaum noch was machen muss. Aber wie gesagr das sind lediglich die Eindrücke, die wir gesammelt haben.

-- Editiert von AltesHaus am 02.06.2016 20:19

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Nachdem die Frage des Threadstarter ja offenbar für diesen halbwegs zufriedenstellend beantwortet wurde, hier nun auch mein Statement zu der Kritik an Mietervereinen: Mir scheint da doch ein wenig eine partielle Wahrnehmung vorzuherschen. Die Mietvereine beraten sehr viel und in der Regel wohl auch hilfreich. Natürlich wird da auch mal ein Bock geschossen.

AltesHaus erinnert sich offenbar nur an die Fehler der Mietervereine. Dabei scheint übersehen zu werden, dass diverse Beratungen von Mietervereinen ohne Wissen der Vermieter stattfinden. Die entsprechenden Vermieter bzw. deren Verwaltungen bekommen dann vom Mieter selber die Fehler unter die Nase gehalten, die ebenfalls zuhauf bei Vermietern und Verwaltern passieren. Und natürlich bekommen Mieter auch regelmäßig von Mietervereinen mitgeteilt, wenn beim Vermieter alles korrekt gelaufen ist. Das bekommt dann aber der Vermieter auch nicht mit.

Die pauschale Kritik an Mietervereinen kann ich daher weder nachvollziehen noch teile ich sie. Natürlich sind MIetervereine für Vermieter unbequem. Das sollen sie aber auch sein. Das ist ihr Job. Genauso wie es der Job von Haus&Grund ist, für Mieter unbequem und für Vermieter hilfreich zu sein.

Zur Kritik an der hier zitierten Aussage des Mietervereins bzgl. Hausfriedensbruch: Natürlich kann auch ein Vermieter Hausfriedensbruch begehen. Wenn die Vermieterin sich gegen den Willen des Mieters in die Wohnung gedrückt und dann am Eigentum des Mieters vergriffen hat, dann kann das durchaus strafbar sein. Ich sage nicht, dass dies in diesem Fall so war. Nur wenn so die Darstellung des Mieters beim Mieterverein war, dann war der telefonische Hinweis beim nächsten Mal die Polizei zu rufen durchaus korrekt. Es kommt halt wesentlich darauf an, wie die Vorgänge beim Mieterverein geschildert wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Eben, ich kann nur aus dem geringen Schatz meiner Erfahrungen berichten und da schneiden diese Schützer nicht gut ab. Das mitmdem Hausfriedensbruch sehe ich wie Sir Berry. :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi Cauchy,

Du hast mit Deinem besänfigenden Beitrag vermutlich Recht.

Als Vermieter bildet man sich seine Meinung nur nachdem was man selbst erlebt hat.
Die Gesprächsergebnisse zwischen MV und Mieter die zu keiner Reaktion an den Vermieter führen kriegt man halt nicht mit.

Ich habe bisher auch nur einmal einen Brief vom Dortmunder MV erhalten.

Der war allerdings sowas von daneben, dass ich ich den Text nur durchgestrichen habe, "Thema verfehlt, setzen 6" draufschrieb und zurückfaxte. Nie wieder was von gehört.

Ich gestehe jedem Fehler zu, wenn aber erkennbar das Recht verdreht werden soll, sprich auf die rechtliche Unwissenheit spekuliert wird und dann auch noch der Sachverhalt falsch wiedergegeben wird, hört der Spass auf.

Aber Dein Text hat zum Nachdenken angeregt.

Danke.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Die pauschale Kritik an Mietervereinen kann ich daher weder nachvollziehen noch teile ich sie. Natürlich sind MIetervereine für Vermieter unbequem. Das sollen sie aber auch sein. Das ist ihr Job. Genauso wie es der Job von Haus&Grund ist, für Mieter unbequem und für Vermieter hilfreich zu sein.


Es gibt bei beiden Vereinigungen solche und solche. Und das muss man einfach selbst herausfinden, wer dort gut ist. Schaut man mal genau hin, brauch man sich nicht zu wundern, dass es das ein oder andere Mal schief geht.

Die Anwälte vom MV und H&G übernehmen Fälle vor Gericht über ihre eigene Kanzlei und soweit ich weiß gehen nicht alle Anwälte der Vereinigungen auch vor Gericht.

Manch einer ist kein guter Prozessanwalt oder kennt die Gepflogenheiten vor Gericht gar nicht. Und die beraten auch in einer der beiden Vereinigungen. d.h. die Einschätzung der Rechtslage sieht schon wieder anders aus, wenn der Anwalt Erfahrungen am Gericht hat, als wenn er die ganze Zeit mehr oder weniger freche, aber außergerichtliche Schreiben hin und her schreibt.

Und dann kommt es auch noch auf die Beweise an, mit der ein Anwalt zu Gericht gehen muss. Mieter haben nämlich häufig den Eindruck, dass sie sich in der Mieterstellung alles erlauben können (z.B. keine Miete zahlen!) und glauben, damit auch noch vor Gericht durchzukommen, weil sie dem Mieterverein angehören oder eine Rechtsschutzversicherung haben.


0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Schaut man mal genau hin, brauch man sich nicht zu wundern, dass es das ein oder andere Mal schief geht.

Wenn's bei einem Prozent schief geht, sind das bei der Masse der Beratungen immernoch viele Fälle und die negativen Fälle bleiben halt in der Regel stärker haften. Das kann bei Anwälten, die nicht für Mieter- oder Vermietervereinigungen arbeiten, aber genauso passieren. Ich kann mich durchaus an Fälle bei frageinenanwalt oder hier im Forum erinnern, wo ich doch einige Zweifel an den Antworten bzw. wiedergegebenen Antworten von Anwälten hatte. Wobei unsere Laien-Antworten vermutlich auch häufiger mal daneben liegen.

Bei Mietervereinen hat der Mieter immerhin den Vorteil, dass die Leute dort sich regelmäßig mit Mietrecht beschäftigen müssen. Und der Jahresbeitrag ist normalerweise einigermaßen tragbar.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat:
Bei Mietervereinen hat der Mieter immerhin den Vorteil, dass die Leute dort sich regelmäßig mit Mietrecht beschäftigen müssen. Und der Jahresbeitrag ist normalerweise einigermaßen tragbar.


Das habe anders erfahren, zum Leidwesen der Mieter. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Mieter schnell in unnütze Prozesse getrieben werden und am Ende als Verlierer dastehen. Da werden Mieten gekürzt ohne den Mietern klar zu machen, dass das auch durchaus daneben gehen kann tztz, die Mieter werden nicht ausreichend über die Risiken belehrt, ich kenne Fälle da wurde, trotz entsprechenden Hinweis des Gerichts, starr auf der Meinung bestanden, der Mieter vertraute dem Verein mehr als dem Richter ... hat verloren, nicht nur den Prozess sondern auch die Wohnung und das ist leider kein Einzelfall. Wahrscheinlich sind wir das 1 % lol

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
ich kenne Fälle da wurde, trotz entsprechenden Hinweis des Gerichts, starr auf der Meinung bestanden, der Mieter vertraute dem Verein mehr als dem Richter


Da sind häufig die Mieter selbst schuld und das ist auch nicht unbedingt die Schuld des Mietervereins, sondern des handelnden Anwalts.

Aktuelles Beispiel hatten wir doch hier im Forum. Der Mieter forderte die Vorauszahlung von 2012 und 2013 zurück und trotz deutlichen Hinweis der Richterin und auch den Hinweisen hier im Forum, wurde die Klage auch nicht zurückgezogen. Und da war es kein Mieterverein, sondern eine Rechtsschutzversicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ich spreche hier nicht von Besserwissern, sondern von Menschen, die dem Urteil des MV vertraut haben. In zwei Fällen habe ich persönlich mit dem MS gesprochen, aber die Antwort war, dann gehen "wir" eben in die nächste Instanz. Die natürlich auch verloren wurden, zu Lasten der Mieter, die ihrer Wohnung damit verlustig gingen, was nicht hätte sein müssen. Aber wie gesagt, ist nur meine Sicht der Dinge, wenn wir Probleme mit Mietern haben, sind wir immer recht froh, wenn die von solchen Institutionen vertreten werden. Ich beobachte das seit Jahren.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Allerdings sollte ein persönliches Gespräch immer vor allen Streitigkeiten stehen, schliesslich sind M und VM Geschäftspartner und keine Feinde. Und es sollte ein Geschäft für beide Seiten sein, dass muss man sich als VM auch vor Augen halten. Mit jedem Geschäft sind Rechte, aber auch Pflichten, für beide Seiten, verbunden. Das sollte nie vergessen werden. Wir haben Mieter, die wohnen schon seit Jahrzehnten in unseren Liegenschaften, da hat es nie Ärger gegeben, Probleme wurden auf sachlicher Basis gelöst ohne Anwälte oder MS, und dann haben wir Mieter, die sind so voller Googlezeug, da kommt man mit Vernunft und Sachlichkeit nicht mehr weiter.

Ich bevorzuge immer den "kleinen" Dienstweg, das persönliche Gespräch. Wenn beide Seiten vernünftig sind, dann akann man für alles Lösungen finden.

-- Editiert von AltesHaus am 03.06.2016 08:42

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.357 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12