Vermieter will als Privatperson Parkverstoß ahnden

20. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb472925-59
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will als Privatperson Parkverstoß ahnden

Guten Abend!
Ich habe von meinem Vermieter (ist eine Firma) ein "Knöllchen" bekommen, Bilder siehe unten. Nun würde mich interessieren, ob ich dieses bezahlen muss.

Ich ging ursprünglich davon aus, dass es sowieso hinfällig sei, da meines Wissens nur Polizei und Ordnungsbehörden Knöllchen ausstellen dürfen. Auf der Suche in gewissen Foren habe ich nun festgestellt, dass Privatpersonen anscheinend durchaus solche Gebühren durchsetzen können.

Allerdings habe ich gewisse Dinge gelesen, wie zb dass es als Privatgrundstück erkennbar sein muss etc, weshalb ich unsicher bin.

Wie auf dem Bild unten zu sehen, stehe ich direkt in der Einfahrt und angrenzend kommt gleich die Straße. Zwei Schilder "Privatgrundstück" stehen HINTER meinem Auto, also kann ich ja theoretisch davon ausgehen, dass es sich vorher nicht um ein privates Grundstück handelt, oder? Dürfen die da dann Geld für verlangen? Alles andere hätte doch das Ordnungsamt oder die Polizei ahnden müssen, oder? Die von ihnen angesprochene Feuerwehreinfahrt ist übrigens auch nicht gekennzeichnet.

Hab auch schon von der Fahrerhaftung gelesen, aber wo ich hier nun mal wohne ist das ja ziemlich unstreitig, wer da gefahren ist. Daher frage ich mich nun eher, ob es notwendig ist, das Privatgrundstück als solches zu kennzeichnen und ob ich zahlen muss, wenn die Schilder erst hinter dem Auto stehen (bzw in dem Fall davor).

Der größte Witz ist, dass sie das auf mein "Mieterkonto" belasten und in der Mahnung der Hinweis stand, wiederholt verspätete Zahlungen könnten zu Abmahnung oder Kündigung führen. Das kann ich wohl getrost ignorieren, oder? Hat ja nix mit meinem Mietvertrag zu tun. Da steht diesbezüglich übrigens auch nichts drin. Diesen Zusatz bzw diese Verbindung generell finde ich echt ne Frechheit.

https://www.pic-upload.de/view-33775817/IMG_8256.jpg.html
https://www.pic-upload.de/view-33775816/IMG_8257.jpg.html

-- Editier von fb472925-59 am 20.08.2017 23:15

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

das VZ 283 soll doch direkt für den Bereich gelten auf dem du geparkt hast. Daher ist die Forderung im Grunde schon berechtigt. Man könnte jetzt diskutieren, ob ein offizielles Verkehrszeichen überhaupt privat aufgestellt werden darf, aber ich denke das führt zu nichts. Im Endeffekt ist der Wille des Grundstückseigentümers klar erkennbar, und dann gilt das auch.
Außerdem könnte es sogar eine offizielle Anordnung geben, halt um die Feuerwehrzufahrt zu gewährleisten; der Grund für das Halteverbot muss auch nicht unbedingt mit auf dem Schild stehen.

Ich würde die 5,10 Euro plus zusätzliche Kosten in realistischer Höhe (2x Brief a 80 Cent) zahlen; nicht aber diese ominöse Pauschale.

Zitat:
Die von ihnen angesprochene Feuerwehreinfahrt ist übrigens auch nicht gekennzeichnet.
Was steht denn genau auf den Schildern (kann man auf dem Bild leider nicht lesen)?

Zitat:
Hab auch schon von der Fahrerhaftung gelesen, aber wo ich hier nun mal wohne ist das ja ziemlich unstreitig, wer da gefahren ist.
Nee, wieso denn? Es kann doch immer noch jemand gewesen sein dem du dein Auto geliehen hast.

Ich persönlich empfinde es zwar als ein Skandalurteil, aber der BGH hat vor einiger Zeit entschieden, dass es auch privat eine art Halterhaftung gibt. Es steht dir aber frei den wirklichen Fahrer zu nennen, dann wärst du wahrscheinlich raus, aber dafür hätte dann der andere das identische Problem.

Stefan

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Ein Knöllchen ist etwas anderes als das was du da erhalten hast. Auch Privatpersonen können ein Knöllchen schreiben, das darf nämlich jeder, also nicht nur Polizei und Ordnungsbehörden.
Das was du erhalten ist eine Schadenersatzforderung. Du hast einen Schaden verursacht und dafür hast du aufzukommen. Die Gebühren für die Halterermittlung dürften unstrittig sein, lediglich die Auslagenpauschale würde ich so nicht akzeptieren. Auf der anderen Seite ist es so, dass der Betrag nicht hoch ist und wenn die Firma ausrechnet wie viel Arbeitsaufwand es tatsächlich war, dann sind, meiner Meinung nach, diese Kosten durchaus realistisch.

Zitat (von fb472925-59):
Der größte Witz ist, dass sie das auf mein "Mieterkonto" belasten und in der Mahnung der Hinweis stand, wiederholt verspätete Zahlungen könnten zu Abmahnung oder Kündigung führen.
Wie darf man das verstehen, dass dein Mieterkonto damit belastet werden soll? Wird die Miete automatisch abgebucht? Soll dann dieser "Mahnbetrag" also auch automatisch abgebucht werden?

Signatur:

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Und ohne Abbuchung, falls man über Dauerauftrag bezahlt, sollte man die Summe extra Überweisen.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Das ist dein Vermieter, dass solltest du nicht ganz aus den Augen verlieren. Ich glaube nicht das es Sinn macht, da wegen 15 Euro Auslagenpauschale zu streiten. Zumal du ganz offensichtlich da nicht hättest stehen dürfen

Zitat (von fb472925-59):
wiederholt verspätete Zahlungen könnten zu Abmahnung oder Kündigung führen. Das kann ich wohl getrost ignorieren, oder?
Jein. In der Tat können verspätete Mietzahlungen zu Abmahnung und Kündigung führen. Der hier geforderte Schadensersatz fällt jedoch nicht darunter. Nur könnte der Vermieter auch eine Abmahnung wegen des Falschparkens aussprechens. Und dann könnte im Extremfall nur ein weiteres Falschparken auf dem Gelände des Vermieters ebenfalls zur Kündigung führen.

Das soll jetzt keine Panikmache werden. Ich sprach absichtlich von Extremfall. Aber dir sollte schon klar sein, dass du deinen Mietvertrag durchaus verlieren kannst, wenn du weiterhin auf dem Gelände des Vermieters falsch parkst.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
und wenn die Firma ausrechnet wie viel Arbeitsaufwand es tatsächlich war, dann sind, meiner Meinung nach, diese Kosten durchaus realistisch.
Das die Pauschale realistisch ist möchte ich gar nicht bezweifeln.
Aber diese Kosten gehören zur Verwaltung der Immobilie und sind nicht auf den Mieter - bzw. hier den Schädiger - umlegbar.

Stefan

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Da wage ich aber stark zu bezweifeln, dass diese Kosten nicht auf den Verursacher umlegbar sein sollen. Wie kommst du zu dieser Annahme?

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wie gesagt, das sind übliche Kosten der Immobilienverwaltung.

Stefan

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Ich sehe das in keiner Weise als übliche Kosten einer Immobilienverwaltung.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von fb472925-59):
Das kann ich wohl getrost ignorieren, oder? Hat ja nix mit meinem Mietvertrag zu tun.

Kommt darauf an was man mit Deiner monatlich eingehenden Miete macht.
A) man legt sie in eine Holzkiste, bewacht von kampflustigen Zwergen
B) sie wird auf einem Mietkonto verbucht



Zitat (von fb472925-59):
und ob ich zahlen muss, wenn die Schilder erst hinter dem Auto stehen (bzw in dem Fall davor).

Was bedeutet hier "Pfeil nach rechts" auf Zeichen 283 StVO (absolutes Haltverbot)
A) Indianer greifen immer von links an
B) Ende des absoluten Haltverbots (womit das Kfz dann noch innerhalb des absoluten Haltverbots stehen würde)



Zitat (von reckoner):
Aber diese Kosten gehören zur Verwaltung der Immobilie und sind nicht auf den Mieter - bzw. hier den Schädiger - umlegbar.

Stimmt, das kann etwas problematischer sein. Ist aber durchaus realistisch.


Was dann besser funktioniert, das ist das umlegen der Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung (Anwalt, Gerichtskosten) für die Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage.
Sorgte bisher immer für großen Augen und großes Entsetzen wenn dann da 600-1000 EUR fällig werden. Aber man hatte ja 25 EUR gespart ...

Oder das abschleppen. Wenn man dann nachts um 2 Uhr oder morgen um 7 Uhr merkt ... da fehlt doch was ...



Zitat (von fb472925-59):
Zwei Schilder "Privatgrundstück" stehen HINTER meinem Auto, also kann ich ja theoretisch davon ausgehen, dass es sich vorher nicht um ein privates Grundstück handelt, oder?

Stimmt. Vor den Schildern nicht, aber dahinter.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was dann besser funktioniert, das ist das umlegen der Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung (Anwalt, Gerichtskosten) für die Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage.
Die könnte man ja vorsorglich und freiwillig abgeben. :)

Zitat:
Oder das abschleppen. Wenn man dann nachts um 2 Uhr oder morgen um 7 Uhr merkt ... da fehlt doch was
Das betrifft aber nur ein erneutes Parken (wird doch wohl nicht mehr passieren, oder?).

Mir ist da jetzt noch was aufgefallen: Wenn es zu dem Halteverbot-Ende kein Gegenstück gibt ist es eigentlich gar nicht gültig.
Aber Vorsicht: Ist es kein offizielles Schild sieht es anders aus, der Wille des Eigentümers ist imho klar erkennbar (zumindest für den einen Parkplatz direkt vor dem Schild), und dann ist das auch zu respektieren.

Stefan

PS: Insgesamt war es übrigens kein kluges Vorgehen des Vermieters, warum legt man sich wegen einer solchen Kleinigkeit mit einem Mieter an (dass es ein Mieter war war wohl naheliegend)? Schließlich hat der Mieter in vielen Fällen die deutlich bessere Rechtsposition - wenn sowas nicht auch mal nach hinten losgeht.
Wenn ich der Vermieter gewesen wäre hätte es jedenfalls beim ersten Mal nur ein Zettel unter dem Scheibenwischer gegeben, fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wenn ich der Vermieter gewesen wäre hätte es jedenfalls beim ersten Mal nur ein Zettel unter dem Scheibenwischer gegeben, fertig.

Naja, irgendwann ist der Vermieter eventuell wegen der vielen Falschparker einfach nur noch genervt, da leidet dann auch mal Entspanntheit und Freudlichkeit ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Naja, irgendwann ist der Vermieter eventuell wegen der vielen Falschparker einfach nur noch genervt, da leidet dann auch mal Entspanntheit und Freudlichkeit ...
Ist das denn so, dass dort oft falsch geparkt wird?
Wenn nein ist das auch kein Argument. Und wenn doch dann sollte er sich eher mal um eine bessere Beschilderung kümmern (die Frage was da genau draufsteht ist ja noch unbeantwortet).

Außerdem ist Fotos machen und Halterabfrage ja auch nicht mal eben gemacht, da sollte man schon den eigenen Aufwand beachten.
Und wie schon gesagt, mit den eigenen Mietern legt man sich besser nicht an; umgekehrt aber natürlich genauso, daher könnte es durchaus sinnvoll sein, die Pauschale wie verlangt zu zahlen (obwohl sie imho unberechtigt ist).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb472925-59
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ganzen Antworten!

Ja, da wird schon öfter geparkt. Hier ist es halt auch ziemlich voll, gerade abends. Wobei es wie gesagt eine Firma mit Hauptsitz in Bayern ist, die haben noch eine Niederlassung in der Nachbarstadt, aber als Firma wäre mir das noch mehr oder weniger egal, als als Privatperson, wer da wo parkt.

Ist aber auch egal, die Antworten hier sind - entgegen meiner vorherigen Annahme - tatsächlich recht eindeutig und daher habe ich es nun bezahlt. Nochmal herzlichen Dank an alle für die Hilfe. Das Argument mit dem Halteverbot Schild finde ich übrigens trotzdem ziemlich interessant, werde ich mir merken.

0x Hilfreiche Antwort

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