Vermieter will Unsummen für Parkettreparatur
Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand Rat geben..
Ich bin kurz vorm Auszug und mein Vermieter meint ich müsse das Parkett neu schleifen und versiegeln lassen, da bei einer Fläche, wo ein Stuhl stand die Versieglung fast komplett weg ist. Und 2-3 kleine Löcher/Kratzer im Parkett sind.
Er teilte mir mit, dass ich die kompletten Kosten tragen muss und das nur eine von ihm bestimmte Firma die Reparatur durchführen darf. Daraufhin ging ich zum DMB und die sagten mir das ich nur den Zeitwert bezahlen muss.(Nächster Termin folgt bald beim DMB)
Als ich meinem Vermieter das mitteilte, bekam ich eine komische Rechnung in der ich für 25 qm Fläche 2000 Euro bezahlen soll.. Argumentiert wurde es aufgrund Beschädigungen, die ich verursacht habe, da ich die Pflegevorschriften vom Hersteller nicht eingehalten haben soll.(Ich weiß allerdings nicht was er damit meint..ich habe immer extra Parkettreinigungsmittel benutzt)
Die Rechnung setzt sich zusammen aus
dem Abschleifen und Versiegeln
und die Neuverlegungskosten wegen vorzeitigem abschleifens(kann er das verlangen???? )
und einem zusätzlichem Grobschliff.
Ist das Rechtens? Da ich und meine Frau beide Studenten sind ist das eine Menge Geld und ich kann mir nicht vorstellen, dass wir das tatsächlich alles bezahlen müssen...
Darf er mir eine Frima vorschreiben?
Darf er mir die Neuverlegungskosten aufdrücken(Er meint dannach kann man ihn nicht nochmal abschleifen deshalb die Kosten)
Hoffe da kann uns jemand helfen...sind da grad ein bißchen am verzweifeln.....
Noch ergänzend, das Parkett war keinesfalls neu beim Einzug und hatte bereits einige Macken..
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von Ratlos83 am 12.07.2011 13:59
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>Vermieter will Unsummen für Parkettreparatur
Für die von Ihnen verursachten Schäden müssen Sie Schadenersatz leisten. Hier ist allerdings zuerst zu prüfen, ob bei den von Ihnen beschriebenen Kratzern nicht lediglich Verschleiß vorliegt, also gewöhnlicher Gebrauch der Mietsache, der mit der normalen Miete abgegolten ist und für den überhaupt kein Ersatz verlangt werden kann;
§ 538 BGB. So hat z.B. das AG Leipzig entschieden, dass der Vermieter eines Büroraumes mit Parkettfußboden, vom Mieter, der dort einen Bürostuhl mit Rollen benutzt hat, keinen Schadenersatz durch die Rollen verursachten Schaden (Vertiefungen 3mm, Verfärbungen) verlangen kann.
Kommt es dennoch zum Schadenersatzanspruch, wäre bei der Schadensberechnung zunächst einmal der zur Beseitigung des Schadens erforderliche Betrag zu ersetzen, also z.B. die Kosten für das Abschleifen des Parketts. Ob dies in den vom Vermieter behaupteten Umfang notwendig ist, oder ob es reicht, die betroffene Fläche auszubessern, kann nur ein Fachmann entscheiden. In jedem Fall aber trifft den Vermieter eine Schadensminderungspflicht, d.h. er hat von mehreren gleichwertigen Ersatzmöglichkeiten die kostengünstigste zu wählen. Daher kann der Vermieter nicht vortragen, eine Reparatur müsse durch einen ganz bestimmten – möglicherweise sehr teuren – Betrieb durchgeführt werden.
Ist eine Reparatur nicht möglich, dann muss wohl das ganze Parkett ersetzt werden. Ob dies notwendig ist, kann wiederum nur ein Fachmann entscheiden. Zu ersetzen ist dann aber nur der Zeitwert des Parketts. Dabei hat Heinz-J. recht, wenn er darauf hinweist, dass ein Parket, das nur noch einmal abgeschliffen werden kann,wohl schon ziemlich alt sein muss.
Nicht möglich ist, dass der Vermieter zuerst den zur Reparatur notwendigen Betrag verlangt und dann auch noch Kosten für die (vorzeitige) Neuverlegung des Bodens.
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von Ilsa1939 am 12.07.2011 17:11
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