Vermieter widerspricht angekündigter Mietminderung und versucht zu erpressen

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
LasseKay
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Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter widerspricht angekündigter Mietminderung und versucht zu erpressen

Hallo liebe Community,

Es geht um Mieter A und Mieter B, die zusammen in einer Wohnung der Bau- und Vermietungsgesellschaft C leben.

Mieter A und Mieter B haben am 17.11.16 eine Abmahnung bekommen, aufgrund von zu lauter Musik. Weiterhin wurde in der Abmahnung noch erwähnt, dass Müll und Möbelteile auf Rasen und Garagendach geworfen wurden. Mieter A und Mieter B haben dies jedoch nicht getan. Ein Widerspruch wurde aus Schlichtungsgründen und zur Vermeidung überflüssiger Arbeit, da die Teilbehauptung der zu lauten Musik die Abmahnung bereits rechtfertigte.

Am 03.12.17 haben Mieter A und B einen ca 0,7 m2 dichten schwarzen Schimmelfleck entdeckt und direkt den Schaden gemeldet. Der Hausmeister kam am Mo, den 5.12 vorbei und nahm den Schaden mit Fotos auf. Nach 2 Wochen kam der Klempner und nahm den verfließten Kasten im Badezimmer ab. Es stellte sich ein Riss im Abwasserrohr als Schadensursache raus, das Abwasser ist in die Wand gelaufen, welche von außen folglich verschimmelte. Es sollten Trocknungsgeräte aufgestellt werden, welche bis zu 6 Wochen lang durchgehend laufen sollen um die Wand auszutrocknen. Der verfließte Kasten im Badezimmer sollte lange offen bleiben.

Mieter A und B kündigten nun Mietminderung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein (angekommen am 16.12.16) an. Angesetzt wurden 35 prozent für jeden Tag mit dem Schimmel, Gestank und Baustelle und 100 Prozent für jeden Tag mit den Trocknungsgeräten und der Baustelle inkl. Gestank (Durch Wärme bestimmt noch stärker). Mieter A und B haben die 35 Prozent anhand von ähnlichen Fällen selbst angesetzt und die 100 Prozent haben die Mieter durch ein Urteil eines ähnlichen Falles von 2008 bekräftigt.

Es passierte nichts bis zum 27.12. Hier erhielten Mieter A und B einen Anruf einer Trocknungsfirma die am 04.01.17 den Schaden begutachten will. Es ist also einen Monat nichts passiert, außer dass der Klemper das Rohr gewechselt hat. Als die Mieter am 02.01.17 aus dem Urlaub zurück kamen, fanden sie einen Brief im Briefkasten datiert auf den 28.12.17, indem die Mietverwaltung der Mietminderung zu 100 Prozent widersprachen. Und Außerdem versuchten die Mieter zu erpressen und einige weitere dreiste äußerungen ließen. Das Schreiben könnt ihr online als pdf betrachten: http://docdro.id/XaquQ5F.

Mieter A und B sind empört und möchten mit allen Mitteln dagegen vorgehen, dazu benötigen Sie folgende Ratschläge:

Ist es sinnvoll die Mietminderung einfach so durchzusetzten und abzuwarten bis die Verwaltung vors Gericht geht oder lieber selbst als erstes klagen ?

Die Drohungen der Mietminderung der Nachbarn sind ziemlich sicher erfunden (Mieter haben sich umgehört). Wie nennt man diesen Straftatbestand ? Erpressung ?

Können kosten für Reinigung und Schadensersatz am Dach gegenüber den Mietern geltend gemacht werden ohne dass es Beweise durch Fotos oder Zeugen gibt? (Hausmeister hat den Müll entfernt, laut Abmahnung, Dach hat keine Beschädigung, es gab keine Reparatur und damit keine Rechnung)

Stimmt die Aussage über das Urteil, welches obsolet sein soll, weil es von 2008 ist ? Dem Verständnis und Wissen der Mieter nach ist eine Mietminderung, sowieso eine Einzelfallentscheidung und ein Urteil würde hier allein dem Vergleich dienen.

Was kann im schlimmsten Fall Mieter A und B passieren sofern sie nicht zwei Kaltmieten durch Einbehaltung (Minderung) überschreiten ?

Danke für eure Hilfe :)

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31 Antworten
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#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Einen Erpressungsversuch kann ich in dem Schreiben und auch in dem Sachverhalt nicht erkennen. A und B sollten mit derartigen Behauptungen vorsichtig sein, das erfüllt schnell den Tatbestand der üblen Nachrede.

Der Vermieter widerspricht der "Mietminderung" auf 0, was sein gutes Recht ist. Da wir leider das entsprechendes Schreiben der Mieter nicht kennen, weiß ich nicht, wie er zu den 35% steht. Meine Meinung: taffe Forderung, wenn der Vermieter darauf eingeht, können die Mieter ja schon froh sein. Offenbar ist das Bad ja voll nutzbar.
Zu den einzelnen Punkten des Schreibens wird hier ja wenig gesagt.
Wenn kein Schimmel mehr da ist, liegt auf jeden Fall keiner vor und der Vermieter hat recht. Wenn welcher da ist, muss der erst mal auf Gesundheitsgefährdung geprüft werden: so ganz pauschal kann man das über Schimmel wirklich nicht behaupten (ich liebe Camembert, ich weiß das also!)
Dass keinerlei Beeinträchtigung vorliegt, ist wohl etwas zu hoch gegriffen. Da aber A und B offenbar noch keinerlei Ausweichtätigkeiten machen mussten, dürfte ihr Anspruch auf Mietminderung sich eher im einstelligen Bereich ´bewegen.; it den Trocknungsgeräten wird das zwar mehr, aber so lange man da noch wohnt, sind 100% auf jeden Fall zu viel .
Zu Aufrechnung: Wenn es tatsächlich entsprechende Mietminderungen von Nachbarn gibt, dann haben A und B auch das Recht, zu erfahren, wie viel genau gemindert wird und müssen keine pauschale Schätzung akzeptieren. Schon allein aus dem Umstand, dass der Vermieter eine eventuelle Mietminderung mit der Forderung aufrechnen will zeigt ja, dass seine Position da eher schwach ist. A und B sollte sich mal mit dem gesetzlichen Recht auf Aufrechnung beschäftigen, wenn ihnen das trotzdem Sorgen macht: Um aufrechnen zu können, muss der Vermieter erst mal eine fällig Forderung haben. Ein paar nicht substanziierte Behauptungen genügen da nicht.
Zu Schadenersatz und Sonderreinigung: der Vermieter müsste beweisen, welche Schäden A und B verursacht haben.


Wenn A und B nicht zwei Kaltmieten durch ihre Minderung erreichen wollen, weiß ich nicht, wie sie mit 100% Minderung arbeiten wollen: da hat man die 2 Nettokaltmieten nach 6 Wochen locker erreicht.

Es ist ja immerhin nett vom Vermieter, dass er hier überhaupt Stellung nimmt. Wenn er die Mieter los werden wollte, hätte er ja einfach stillhalten müssen, bis zwei Monatsmieten überschritten sind und dann die volle Kraft des Gesetzes gegen die Mieter wirken lassen können.
Frage ist hier also nicht so sehr, was den Mietern passieren kann als vielmehr: was wollen sie denn erreichen?

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#2
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier ist das Schreiben von Mieter A und B:
http://docdro.id/bYWHU6L

Einige Fragen sind damit beantwortet.

Mal angenommen der Schimmel wäre pechschwarz, stinkend und wäre wie ein Pelz über ein Fläche verteilt, die mitten im Eingangsbereich im Flur liegt und ca 0,7 qm groß ist. Die angrenzende Wand zum Badezimmer wurde durchbrochen. Im Badezimmer wären die Hälfte der Fliesen ab und sämtliche Rohre lägen frei, ein ständiger Kloakegeruch verbreitet sich in der Wohnung, und damit würde man dann einen Monat leben müssen. Ich denke das wäre definitiv ein Mietmangel und zwar kein kleiner. Es werden doch sogar schon wegen Geruchsbelästigung durch Hundekot im Treppenflur zweistellige Mietminderungsquoten angesetzt. Meiner Meinung nach ist Schimmel an sich schon ein anerkannter Mietmangel für den man bis zu 30 Prozent mindern kann. Dazu kommt noch dieser penetranter Geruch.

Zu den Trocknungsgeräten, allein schon wegen der Lautstärke und Hitze die die Teile erzeugen, wird schon um 80 Prozent gemindert. Und in manchen Urteilen halt auch bis zu 100 Prozent. Bei Mieter A und B würde halt noch der Gestankt dazu kommen, der sicherlich nicht besser wird wenn das Abwasser verdunstet wird.

Mieter A und B würden sehr gerne woanders unterkommen, haben nur keine Möglichkeit und sind praktisch abhängig von der Wohnung. Vorallem gäbe es ja dann noch das Problem, dass noch mehr Kosten zu Streitigkeit dazu kommen würden.


Meine eigentliche Absicht war jedoch nicht herauszufinden ob ein Mietmangel vorliegt, dies weiß ich bereits, sondern was die besten herangehensweise ist um diese durchzusetzten, wenn eine Einigung mit dem Vermieter nicht möglich ist. Also: Vor welchem Gericht klage ich ? Kosten ? Anwaltspflicht ? Sollte man als Mieter den ersten Schritt gehen, oder den Vermieter klagen lassen ? Und was kann passieren wenn das Urteil ergibt, dass zwar ein Mietmangel vorhanden ist, Mieter A und Mieter B aber zu hoch angesetzt haben mit der Minderung (unter der Vorraussetzung, dass zwei Kaltmieten bei der Minderung nicht überschritten wurden ?

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#3
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Mindern tut man doch auch von der Kaltmiete oder ? Also 100 Prozent für 6 Wochen sind 1,5 Kaltmieten und dann noch ein Monat mit 35 Prozent. Habs nicht ausgerechnet aber wenns halt nicht passt die Differenz weniger 1 Cent überweisen mit Vermerk auf Zahlung unter Vorbehalt und nach Beendigung des Ganzen zurückfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von LasseKay):
Also: Vor welchem Gericht klage ich ? Kosten ? Anwaltspflicht ?

Vor dem örtlich Zuständigen.
Amtsgericht: bis 5000 EUR Streitwert, keine Anwaltspflicht
Landgericht: abs 5000 EUR Streitwert, Anwaltspflicht
Kosten hängen von Streitwert ab.



Zitat (von LasseKay):
Sollte man als Mieter den ersten Schritt gehen, oder den Vermieter klagen lassen ?

Am besten einigt man sich außergerichtlich. Ansonsten den Vermieter klagen lassen.



Zitat (von LasseKay):
Und was kann passieren wenn das Urteil ergibt, dass zwar ein Mietmangel vorhanden ist, Mieter A und Mieter B aber zu hoch angesetzt haben mit der Minderung (unter der Vorraussetzung, dass zwei Kaltmieten bei der Minderung nicht überschritten wurden ?

Dann werden die Mieter entsprechend verurteilt und tragen auch die anteiligen Kosten dafür.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Nach der Rechtsprechung darf der Mieter von der Warmmiete mindern ... wenn er das macht wird es allerdings recht kompliziert. Er muss es jedoch nicht.

Zitat (von LasseKay):
Meiner Meinung nach ist Schimmel an sich schon ein anerkannter Mietmangel für den man bis zu 30 Prozent mindern kann.

Zitat (von LasseKay):
Meine eigentliche Absicht war jedoch nicht herauszufinden ob ein Mietmangel vorliegt, dies weiß ich bereits,

Ja gut - auch wenn du es also nicht hören willst:
Schimmelpilze kommen überall vor. Einen Mangel stellt Schimmel dann dar, wenn es sich um eine gesundheitsgefährende Art handelt und die Konzentration in der Raumluft überhöht ist.
http://www.schimmel-schimmelpilze.de/risikoeinstufung-schimmelpilze.html

Dass ein Mangel vorliegt, muss der Mieter beweisen.
D.h. also > Untersuchung der Raumluft auf Vorhandensein einer gefährdenden Schimmelpilzart

Das normale Vorgehen ist
1) Mieter mindert einfach, weil er sich dazu berechtigt glaubt (natürlich nur in angemessener Höhe)
2) Vermieter muss auf Zahlung klagen (wenn er die Minderung für unberechtigt oder für überhöht hält)
Wenn das Gericht dann etliche Monate später über die Zahlungsklage des Vermieters entscheidet, liegt dem Mieter dann i.A. auch schon die fristlose Kündigung wegen erheblichen Zahlungsverzugs vor.
Deswegen ist es klüger, sich nicht für allwissend zu halten ...

oder die Alternative zu wählen:
Mieter zahlt die Miete nur unter Vorbehalt.
Mieter einigt sich mit Vermieter später auf die angemessene Höhe der Mietminderung.

Was ich aber ganz seltsam finde:
"Am 03.12.17 haben Mieter A und B einen ca 0,7 m2 dichten schwarzen Schimmelfleck k entdeckt und direkt den Schaden gemeldet."
Ein 0,7m² großer Schimmelstelle entsteht doch nicht über Nacht.
Stand etwas davor? Oder warum wurde das erst so spät entdeckt?

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Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Ergänzend: 100% Mietminderung bedeutet absolute unbenutzbarkeit der Mietwohnung.
Wenn also noch der Haurat drin steht, würde ich mir keine 100% Minderung erlauben.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich wäre auch sehr interessiert daran zu wissen, wie die Mieter auf ein Minderungsrecht von 100 % kommen, selbst 35 % kann ich aus dem bisherigen Sachverhalt kaum erkennen. Es gab einen Schimmelfleck schwarz mit Pelz .... - sicher dass, es kein Tier war? - ... der kam über Nacht? Der Mangel wurde gemeldet, der VM hat reagiert, der Schaden wurde beseitigt, nun gilt es die Bausubstanz zu trocknen, eine Fachfirma wurde hier beauftragt .... also alles im grünen Bereich.

Wofür bitte möchte man jetzt 100 % Miete mindern und im Zweifel wofür möchte man 35 % Miete mindern?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
im Zweifel wofür möchte man 35 % Miete mindern?

Nun, da sind offene Wände und Fäkailengestank den ganzen Tag. Da kann ich aufgrund der Einschränkungen 35% schon nachvollziehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AltesHaus):
im Zweifel wofür möchte man 35 % Miete mindern?

Nun, da sind offene Wände und Fäkailengestank den ganzen Tag. Da kann ich aufgrund der Einschränkungen 35% schon nachvollziehen.


Offene Wände?? Eine Wand und die Sache mit dem Fäkaliengestank hat sich in dem Moment, wo die Wände geöffnet wurden und der Rohrburch repapiert wurde, lassen SIe es zwei Tage noch etwas gerochen haben, dann ist es weg, da der Ursprung behoben wurde, das dauert keine Wochen, ebensowenig wie ein fast 1qm großer pelziger Schimmelfleck nicht über Nacht erscheint.

Was mich übrigens ein wenig irritiert ist, dass lediglich diese eine Wohnung betrofffen sein solll. Aufgrund der physikalischen Verhältnisse sollten doch die darunter liegenden Wohnungen oder Keller auch betroffen sein, also irgendwas passt nicht so richtig.

Also ich sehe hier keine Gründe für Mieminderung in der gewünschten Höhe und würde mich als VM auch dagegen stellen.

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#10
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

So hier wurde ja sehr viel geantwortet. Danke erstmal für die ganzen Antworten. Also der Schimmel ist natürlich nicht erst über Nacht gewachsen. Leider stand an der Wand welche an die Wand aneckt hinter der das Rohr im Badezimmer langläuft ein Schuhschrank. So und bevor noch irgjm was dazu sagt es ist ne Innenwand das Ding stand zufälligerweise auch mehr als 10cm von der Wand ab wegen dem Routerstecker, mal abgesehn davon, dass man dazu gar nicht verpflichtet ist nach rechtsprechung genauso wenig wie zu kontrollieren ob sich dort Schimmel bildet. Es wurde durch Zufall entdeckt da etwas dort hinter gefallen ist. Das Rohr ist schlampig verbaut worden, die Wand ist wahrscheinlich wochenlang voll Abwasser gelaufen. Der schimmel wurde vom Hausmeister provisorisch abgewischt und ist innerhalb dieser 4 Wochen nachgewachsen. Der Gestank ist anscheinend hinter dem Fließenkasten ins Mauerwerk eingedrungen und geht ganz sicher nicht von alleine weg und das schon seit Wochen. Ich würde es begrüßen wenn mir mal jm richtig helfen könnte anstatt euch alle über die 35 oder 100 Prozent aufzuregen ok das mit 100 seh ich ein ich ging aber auch von der Kaltmiete aus ist schließlich noch n gutes Drittel unterschied. Wegen Schimmel steht doch überall im Internet dass einem 20 25 Prozent zugesprochen werden. Ne Frechheit finde ich auch wie man damit umgeht dass sich einen Monat Zeit gelassen wird Schimmel ist immer nicht gesund und wenn er schon schwarz ist liegt es wohl nahe dass es ungesunder Schwarzschimmel ist nicht wahr ? Dazu kommt noch Gestank und dass das Badezimme wie ein Rohbau aussieht wir zahlen ziemlich viel dafür dass wir in eine Komplettsansierte Wohnung eingezogen sind dann kann man auch verlangen dass der Standard auch hinter der Kulisse gehalten wird und wenn das schon passiert dann tut man alles ums so schnell wies geht zu beheben und tut nicht auch noch so als wenn es frech wäre einen Mietmangel anzuzeigen.. In der Wohnung ist es kaum noch auszuhalten subjektiv würde ich gerne auch dafür keine Miete zahlen wie es jetzt schon ist und auch nicht dort wohnen wenn ichs nicht müsste.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von LasseKay):
Ich würde es begrüßen wenn mir mal jm richtig helfen könnte

Und das stellt man sich jetzt wie genau vor?
Sollen wir beim Vermieter anrufen und mit ihm schimpfen?



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#12
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein aber vielleicht mal einen Tipp geben der auf einer gesetztlichen Ebene Argumentiert wird, ich sag dass ja nich zu allen. Die meisten Antworten sind hilfreich und sinnvoll aber ich habe das Gefühl, dass es zuletzt nur noch darum geht ob die User es persönlich angemessen finden. Ich will dazu nur noch sagen, dass wenn jeder von euch mal einen Tag darin verbringen muss gibt er mir recht und ich lebe seit einem Monat so umso länger man es ertragen muss umso schlimmer wird es. Ein sinnvoller Tipp wäre jetzt mir den nächsten Schritt zu empfehlen. Ich denke mal ein Schreiben an die Verwaltung nur wie soll ich da vorgehen. Soll ich klar stellen dass wir uns nicht erpressen lassen denn die versuchen ja eindeutig mit erfundenen Mietminderungen der Nachbarn und Kosten für ein nie repariertes Dach uns unter Druck zu setzten damit wir gar nicht mehr mindern und tun gleichzeitig so als gäbe es keine einizge Beeinträchtigung wie geh ich da an die Sache ran denn ich finde dass so ein Verhalten schon echt grenzwertig ist und erst recht nicht kooperativ sondern eher einschüchternd und manipulativ. Was und wie soll ich denen jetzt vorschlagen und wie geh ich daran ich will auf keinen Fall jetzt den Schwanz einziehen und denen zeigen dass diese Tour funktioniert gleichzeitig bin ich aber auch an einer (fairen) außergerichtlichen Einigung interessiert

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#13
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Partei muss eigendlich die Prozesskosten tragen wenn eine niedrigere Mietminderung festgesetzt wird per Urteil. Denn es gibt ja keine Richtlinien, dh wir sind da auf unsere subjektive wahrnehmungen und den vergleich von ähnlichen Fällen gestellt. Ich habe schon rausgefunden, dass dann die Differenz gezahlt werden muss ..

Es gibt ja noch das Einbehaltungsrecht oder so ähnlich, dass man erst wieder zahlt wenn der Schaden ganz behoben ist, praktisch als Druckmittel lässt sich damit vll noch was machen in der Richtung.

Was ich eigentlich meinte war ob mir mal jm in meinem Interesse helfen und beraten könnte anstatt immer nur zu kritisieren ich dachte dass wäre ne Eigenschaft von Juristen nicht persönliche meinungen zu vertreten

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#14
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

mitten im Eingangsbereich im Flur liegt und ca 0,7 qm groß ist.

Das ist aber seltsam.
am 02. war noch nichts, aber am 03. ein Riesenfleck ?

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#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von LasseKay):
Es gibt ja noch das Einbehaltungsrecht oder so ähnlich, dass man erst wieder zahlt wenn der Schaden ganz behoben ist, praktisch als Druckmittel lässt sich damit vll noch was machen in der Richtung.

Schlechter Einfall, denn das ist dann auch wieder Mietrückstand.
Zitat (von LasseKay):
Welche Partei muss eigendlich die Prozesskosten tragen wenn eine niedrigere Mietminderung festgesetzt wird per Urteil.

Das wurde in Post #04 schon beantwortet.
Zitat (von LasseKay):
Soll ich klar stellen dass wir uns nicht erpressen lassen denn die versuchen ja eindeutig mit erfundenen Mietminderungen der Nachbarn und Kosten für ein nie repariertes Dach

Erst mal Einsicht in die entstandenen Kosten fordern. Vielleicht ist doch was an der Sache, die Nachbarn werden es bestimmt nicht direkt einem sagen, wenn sie einen Vorteil dadurch hatten.
Zitat (von LasseKay):
Ne Frechheit finde ich auch wie man damit umgeht dass sich einen Monat Zeit gelassen

Na die Handwerker kommen auch nicht sofort, vor allem wenn Feiertage und Urlaub dazwischen kommen, 14 Tage bis 3 Wochen sollte man immer rechnen, ohne Urlaubszeit.

Zitat (von LasseKay):
Ich würde es begrüßen wenn mir mal jm richtig helfen könnte anstatt euch alle über die 35 oder 100 Prozent aufzuregen

Die meisten versuchen ja zu helfen, denn wer überzogen mindert, ist schneller die Wohnung los, als man denkt. Und man sollte bedenken, im Internet kann keiner real helfen, denn hier sollte man sich erst mal vorab mit einem Anwalt vor Ort beraten, eine unabhängige Person kann eben schon mal die Beeinträchtigung vor Ort besser abschätzen, selbst sieht man manche Mängel als schwerwiegender an, als in der Realität.
Je nach Wohnort sind heute Wohnung sehr gesucht, Mieter sind im Normalfall gut durch die Gesetze geschützt, nur Zahlungsrückstände und gerechtfertigte Abmahnungen sorgen für eine schnelle Kündigung.
https://www.test.de/BGH-zu-Mietminderung-Bei-Irrtum-ueber-Mangel-droht-Kuendigung-4419363-0/

Daher dürfte es besser sein, sich mit einem Anwalt vor Ort in Verbindung zu setzen.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay gut das hab ich verstanden. Was ist denn zb mit dem Urteil 109 C 256/0 und der Folgerechtsprechung und dass das es dadurch obsolet sein soll ? Kann mir nicht vorstellen dass das stimmt. Das Urteil sagt aus dass sobald die Trocknungsgeräte dsuerhaften Lärm über 50dezibel erzeugen eine Mietminderung von 100 Prozent rechtfertigen.

Ihr sagt alle das wäre überzogen etc aber dann belegt doch mal eure Aussagen mit Urteilen die einzigen Urteile die ich zu Trocknungsgeräten finden sind zwischen 80 und 100 Prozent angesetzt.

Hier ist noch ne Seite dazu:

http://www.mietrecht.org/mietminderung/mietminderung-trocknung-wasserschaden/

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal für alle der Schimmel ist wahrscheinlich über Wochen gewachsen während die Wand mit Wasser vollgelaufen ist aufgrund des Risses im Abwasserrohr und wurde erst am 3.12 durch zufall entdeckt als dass Schuhregal abgerückt wurde weil etwas dahinter gefallen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von LasseKay):
Ihr sagt alle das wäre überzogen etc aber dann belegt doch mal eure Aussagen mit Urteilen

Hier geben Laien Ihre Meinungen wieder.
Im Gegensatz zu Anwälten haben wir auch keinen Zugriff auf die Urteilsdatenbanken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Auch schwarzer Schimmel (Schwarzschimmel) ist keineswegs immer automatisch gesundheitsgefährlich.
http://www.schimmel-hilfe.com/schwarzer-schimmel-schwarzschimmel.php

Wenn jemand mehr als 4 Wochen mit Kenntnis des Schimmels lebt (plus unbekannte Wochen/Monate zuvor ohne Kenntnis) ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen eingetreten sind (ärztliches Attest), wird schwerlich ein Gericht von der tatsächlichen Gesundheitsgefährdung überzeugen können.

Die Unglaubwürdigkeit bekräftigt noch, wenn der "Mängelbehaupter" trotz behaupteter vollständiger Unbenutzbarkeit (wegen 100% Minderung) weiter in der angeblich "unbenutzbaren" Wohnung wohnt.

Das 100% Urteil Amtsgericht Berlin-Schöneberg Az.: 109 C 256/07 betraf m.W. einen Fall, bei dem die Bausubstanz der gesamten Wohnung wegen jahrelanger Undichtigkeiten durchgeuchtet war und entkernt, getrocknet und saniert werden musste. Zudem war der Mieter ausgezogen, weil er Taxifahrer mit Nachtdienst war und seinen Tag-Schlaf benötigte.
Ist dein Fall mit diesem absoluten Sonderfall vergleichbar?

"Welche Partei muss eigendlich die Prozesskosten tragen wenn eine niedrigere Mietminderung festgesetzt wird per Urteil."
Na, die Kosten sind natürlich nach Quote (Anteil von Verlieren/Gewinnen) zu verteilen.

Jede Geltendmachung seiner Rechte ist mit einem Kostenrisiko verbunden (Gericht, Anwälte).
Wenn Du z.B. 100% Miete minderst - angenommen 1000 Euro - und weiter angenommen:
Dir wird nur 25% Mietminderung als angemessen zugestanden, dann "gewinnst" du nur zu 25% - musst also auch 75% der Prozesskosten selbst tragen
In der 1. Instanz betragen die Kosten für Anwälte und Gericht laut Rechner 768,28 Euro
Gerade bei "Mängelprozessen" kommen I.d.R. dazu noch entsprechende Gutachter-/Sachverständigenkosten, ggf. Ortstermin.
http://www.der-prozesskostenrechner.de/

Und weil das Risiko eben nicht unbeachtlich ist, rät dir hier jeder in deinem eigenen Interesse zur Vorsicht und zu einer anwaltlichen Beratung vor Ort (d.h. der Anwalt sollte sich den Mangel auch selbst anschauen, um dir seine Einschätzung einer angemessenen Minderung abzugeben) .

"Was ich eigentlich meinte war ob mir mal jm in meinem Interesse helfen und beraten könnte anstatt immer nur zu kritisieren ich dachte dass wäre ne Eigenschaft von Juristen nicht persönliche meinungen zu vertreten"
Wenn deine Interessen sind, ohne Sinn und Verstand in einen Prozess zu stürmen, der dich kräftig Geld kosten wird, dann bist du hier verkehrt. Dies ist im übrigen ein Laienforum.

Mit "Mietminderung Trocknungsgerät" zeigt mir mein Gockel unzählige Seiten
http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Trocknungsger%C3%A4t-Trocknung.html
http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-trocknung-nach-wasserschaden/
http://www.formblitz.de/news/2013/trocknungsgeraete-rechtfertigen-mietminderung-von-100-prozent-1214.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietminderung-aufgrund-von-Beeintraechtigung-durch-Trocknungsgeraete--f109136.html
...

Es kommt darauf an wo die Trockungsgeräte stehen, welchen Lärm sie machen und worin genau die Tauglichkeitsminderung der Wohnung besteht, wieviele Stunden/Tag die Geräte laufen. Ein Urteil aus dem Jahr 1975 das 100% Minderung zugesteht dürfte heute wohl so nicht mehr ergehen, weil die Geräte in den letzten 40 Jahren erheblich leiser geworden sind.
Aber dafür dürfen heute bei größeren Entfeuchtungsaktionen die betroffenen Räume nicht mehr betreten werden und werden während der Sanierung mittels einer Luftschleuse verschlossen.

Warte doch mal ab, was der Gebäudeversicherer des Vermieters sagt. I.d.R. bieten die von sich aus eine Minderungsquote an. Die Geräte haben Betriebsstundenzähler, angefallene Stromkosten werden automatisch reguliert und welche Lärmbelastung die eingesetzten Geräte verursachen ist dem Versicherer der ausführenden Firma auch bekannt. Wenn du gerne auf den Cent genau rechnest, dann wirst du die "enorme Wärme" (dein Schreiben) dann natürlich gern als ersparte Heizkosten abziehen lassen ;)

Signatur:

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#20
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von LasseKay):
Was ist denn zb mit dem Urteil 109 C 256/0 und der Folgerechtsprechung und dass das es dadurch obsolet sein soll ?


Jeder Richter ist frei in seiner Entscheidung. Er müsste sich noch nicht einmal an ein BGH-Urteil halten.

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#21
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von LasseKay):
Was ist denn zb mit dem Urteil 109 C 256/0 und der Folgerechtsprechung und dass das es dadurch obsolet sein soll ?

Das ist ein Urteil eines AG, also die kleinste Instanz, an das Urteil muss sich kein Richter halten, jeder kann sein eigenes Urteil sprechen. Die Urteilsbegründung ist nicht öffentlich einsehbar, also kann es verschiedene Ursachen haben.
Zitat (von LasseKay):
http://www.mietrecht.org/mietminderung/mietminderung-trocknung-wasserschaden/

Für die angesprochenen 100% auf der Seite für Trocknungsarbeiten bezog sich auf eine nicht nutzbare leergeräumte Wohnung.
Auch steht auf der erwähnten Seite das als Hinweis:
Zitat:
Eine verallgemeinerungsfähige Aussage darüber, in welchen Fällen die Miete um wie viel gemindert werden kann, ist nicht möglich. Die exakte Höhe der Minderungsquote muss unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls ermittelt werden. Im Folgenden sollen aber einige Faktoren genannt werden, die auf die Höhe der Minderungsquote bei Trocknungsmaßnahmen nach einem Wasserschaden grds. Einfluss haben.

Hierzu gehören insbesondere:

Die Anzahl der betroffenen Zimmer,
die Art Funktion der betroffenen Zimmer,
die Dauer der Trocknungsmaßnahmen,
die Lautstärke der Trocknungsgeräte,
das Maß der Herabsetzung der nutzbaren Wohnfläche durch das Aufstellen der Trocknungsgeräte.


Es handelt sich bei der Wand um eine im Flur?
Da würde man sehr daneben liegen, denn es fehlt an der Unbewohnbarkeit.
Hier mal eine Aufschlüsselung von Einzelurteilen:
https://www.brennecke.pro/256/Mietminderungstabelle

Zitat (von LasseKay):
Ihr sagt alle das wäre überzogen etc aber dann belegt doch mal eure Aussagen mit Urteilen die einzigen Urteile die ich zu Trocknungsgeräten finden sind zwischen 80 und 100 Prozent angesetzt.

Eben nur wenn man sich während der Zeit ein Ersatzquartier suchen muss.

Eine Beratung beim Anwalt kostest nicht die Welt, sorgt jedoch für ein wenig mehr an Sicherheit, wie schon andere geschrieben, es ist dünnes Eis auf dem man sich bewegt, der Vermieter kann bei ungerechtfertigter Minderung auch kündigen.
Wir sind hier in einem Laienforum, so auch das meiste im Netz, welches von Laien interpretiert wird, keiner wird vor Gericht seine Meinung für das Thema vertreten können.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke sehr das waren alles sehr gute Anworten, das gerät ist heute aufgestellt worden und in allen Zimmern deutlich unangenehm zu hören. Ich arbeite von zuhause aus und bin auf ruhige Arbeitsumgebung angewiesen ich werde dafür also ausweichen müssen. Ich habe das Gefühl der Gestank ist etwas schlimmer geworden und wird auch mehr verteilt durch das Gerät. Schlafen muss ich testen kann ich noch nicht sagen ob das geht. Das Gerät soll jetzt bis zu ersten Prüfung 18 Tage stehen und 24/7 laufen.

Was haltet Ihr denn für angemessen so rein grob geschätzt, dabei sollte die Minderung eher so angesetzt werden, dass noch etwas spielraum für verhandlungen ist, im Streitfall vor gericht aber dafür sorgt, dass sie mit um 75 Prozent anerkannt wird.

Sollte man eine gesamtquote angeben oder lieber zwei einzelne.

Ich habe noch eine Probe der Tapete mit Schimmel drauf. Bringt es was die eigenständig stesten zu lassen ?

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#23
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von LasseKay):
Was haltet Ihr denn für angemessen so rein grob geschätzt, dabei sollte die Minderung eher so angesetzt werden, dass noch etwas spielraum für verhandlungen ist, im Streitfall vor gericht aber dafür sorgt, dass sie mit um 75 Prozent anerkannt wird.

Wir kennen den Vermieter nicht, und keiner weis ob er verhandeln lässt, oder gleich vor Gericht zieht.
Zitat (von LasseKay):
Ich habe noch eine Probe der Tapete mit Schimmel drauf. Bringt es was die eigenständig stesten zu lassen ?

Das wäre ein Parteigutachten, welches kein Gericht anerkennt.
Man sollte das Vorgehen wirklich besser mit einem RA vor Ort besprechen.

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#24
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Deswegen frage ich ja grade in welchem Bereich ihr die Quote einschätzen würdet.

So dass man noch etwas nach unten gehen kann und es angemessen bleibt oder falls der vermieter nicht verhandelt wir diese quote dann einfach dirchsetzten und er vor gericht geht, dass sie in diesem Fall zu ca 75 anerkannt werden sollte, also im Worst Case wir nicht mehr als 25 prozent der Prozesskosten tragen müssen.

Das sorgt dann auch dafür dass der Vermieter sich zweimal überlegt ob er vor gericht geht oder nicht

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#25
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich bin grade nach Hause gekommen. Es ist wirklich nicht zum aushalten. Schlafen geht damit auf keinen Fall. Ich hab ne Dezibelmessung gemacht. Flur 89dz alle anderen Räume 55-60dz bei geschlossener Tür.

Ich höre leiser Musik mit Kopfhörern!

Gestank ist schlimmer geworden.

Kann mir mal bitte einer jetzt ne Angabe machen wieviel ich ansetzten soll unter der Betrachtung dass ich 6 von 7 Tagen zuhause arbeite.

Btw ich bin Migränepatient das kann ich auch durch ärtzliches Attest nachweisen, das sollte doch auch helfen nicht wahr

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#26
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von LasseKay):
also im Worst Case wir nicht mehr als 25 prozent der Prozesskosten tragen müssen.

Siehe Beitrag #19 von User Lolle, es können weit mehr werden.

Zitat (von LasseKay):
Kann mir mal bitte einer jetzt ne Angabe machen wieviel ich ansetzten soll unter der Betrachtung dass ich 6 von 7 Tagen zuhause arbeite.

Am besten ein Anwalt vor Ort, jedoch sollte man dann auch die Wohnung als Gewerbesitz gemietet haben. Wenn man den Durchschnitt der Urteile anschaut, vielleicht 20 bis 30 %, auf keinen Fall mehr, sonst gibt man dem Vermieter die Chance den Mieter los zu werden.
Allerdings wenn man nicht der Hauptmieter ist, am 7.06.2016 war man noch Untermieter:
http://www.123recht.net/Sonderkuendigung-des-Stromtarifes-Nichterfuellungsschaden-__f505128.html
Zitat:
Ich bin vor kurzem umgezogen zur Untermiete in eine WG, im Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) ist Strom schon pauschal abgedeckt.

Dann sollte der Hauptmieter die Forderungen stellen, denn dieser geht alle Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein, als Untermieter müsste man sich an den Hauptmieter wenden.

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#27
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Habt ihr bereits damit Erfahrungen gemacht ? Könnte mir mal jm Urteile posten zu Trocknungsgeräten unter 80 prozent beim besten willen ich finde keine :/

Es ist mom so schlimm was den Gestank und die Lärmbelästigung angeht, dass wir vorrübergehend ausgezogen sind, beide jeweils zu Eltern oder Freundin.

Man hält es in der Wohnung nämlich keine 10 min aus ohne Kopfschmerzen zu bekommen entweder durch den Lärm oder den Gestank.

Das kann doch nicht nur 20-30 Prozent der Miete wert sein so ein Zustand.

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#28
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von LasseKay):
Es ist mom so schlimm was den Gestank und die Lärmbelästigung angeht, dass wir vorrübergehend ausgezogen sind, beide jeweils zu Eltern oder Freundin.

Das müsste jetzt erst mal ein Gutachter feststellen, selbst ist es subjektiv und vor keinem Gericht anerkannt.
Aber wichtiger wäre es mal auf die gestellten Fragen zu antworten, man erwartet Antworten, jedoch wie sollte man hier was schreiben, keiner kann Hellsehen.
Zitat (von LasseKay):
Das kann doch nicht nur 20-30 Prozent der Miete wert sein so ein Zustand.

So wie man lesen kann, oder wie es beschrieben wurde betrifft dies den Flur?
Wie hoch ist der Anteil an der gesamten Wohnfläche?

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#29
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Geschätzt würde ich sagen ca ein 5tel oder 6tel der Gesamtfläche.

Aber die anderen Räume sind auch nicht nutzbar wir haben relativ große schlitze unter den Türen der Gestank ist in der ganzen Wohnung und gemessen in jedem Raum über 50 Dezibel dauerhafte Lautstärke.

Alles schön und gut einerseits sagt man hier Gutachter weil sonst subjektive Selbsteinschätzung zählt nicht usw andererseits sagt man Gutachter selber beauftragen zählt aucht nicht. Dann wieder nee ohne ne Einschätzung vom gutachter soll ich nicht mindern, selber klagen soll ich auch nicht. Der Vermieter behauptet einfach mal dass überhaupt kein Mietmangel da sei obwohl man die Wohnung nicht mehr bewohnen kann. Was soll ich dann bitte machen ?

Alles hinnehmen und nichts tun ?

Ich möchte doch nur dass mir einer mal n vollständigen Tipp gibt so nach dem Schema:

Als 1. das dann dies dann dies dann entweder dies oder das usw usw.

Zb die sache mit dem Gutachter. Selber beauftragen geht nicht und vom Gericht angeordnet heißt ja schon im prozess befinden, was man ja eigendlich vermeiden soll. Leute ich kenn mich nicht aus wenn ihr n Tipp äußert dann schreibt doch bitte dazu wie man den umsetzten kann. Das wäre echt liebenswert danke :)

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#30
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von LasseKay):
b die sache mit dem Gutachter. Selber beauftragen geht nicht und vom Gericht angeordnet heißt ja schon im prozess befinden, was man ja eigendlich vermeiden soll.

So einfach gesprochen, wenn man Sicherheit will, geht man ins selbständige Beweissicherungsverfahren, was jedoch nur über einen Anwalt sinnvoll wäre.
Zitat (von LasseKay):
Ich möchte doch nur dass mir einer mal n vollständigen Tipp gibt so nach dem Schema

Das gibt es nicht, da einfach zu viele Einzelkomponenten mit beachtet werden müssen. Es kann von der Glaskugel aus gesehen keine Einschätzung der gesamten Situation gemacht werden.
Zitat (von LasseKay):
Geschätzt würde ich sagen ca ein 5tel oder 6tel der Gesamtfläche.

Dann wäre man mit 30% Minderung schon mal nicht schlecht, alles andere kann daneben gehen. Schade das sich keine anderen User dazu äußern, jedoch wenn man den Bogen überspannt kann der Vermieter auch Schritte einleiten.
Jedoch gilt unterm Strich, hier wie im Netz, alles ist unverbindlich, mit den Folgen muss man selbst leben, daher bleibe ich lieber konservativ.

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