Vermieter verstößt gegen Abmachungen

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
noname1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verstößt gegen Abmachungen

Hey,
ich habe ein ziemlich nerviges Problem.
Und zwar:
Ich wohne seit Oktober zur Untermiete in einem Haus in Stuttgart.
Ich schreibe in Stuttgart meine Bachelorarbeit, arbeite 20 Stunden die Woche und muss nebenher für Klausuren lernen.

Als ich eingezogen bin, wurde mir mein Zimmer gezeigt:
Ein kleines Zimmer auf seiner eigenen Etage im Dachgeschoss. Nebenan noch ein kleines Zimmer und daneben ein Bad.
Ich hab sofort gefragt, was es mit dem anderen kleinen Zimmer auf sich hat, ob das ebenfalls vermietet werden soll.
Und der Typ meinte, nein, das ist nicht so gedacht - es bleibt das Gästezimmer und wenn überhaupt wird da selten mal jemand aus seiner Familie am Wochenende übernachten.
Das Bad sollte ich angeblich auch alleine nutzen dürfen.
Und ich sollte die einzige Untermieterin bleiben, laut seiner Aussage.

Nun. Irgendwann Mitte oder Ende November zog dann eine Alkoholikerin hier ein. Die wohnte zuerst unten in einem anderen Zimmer von ihm und störte mich nicht weiter. Also sah ich davon ab, irgendwas dazu zu sagen, dass ich doch die einzige Untermieterin sein sollte.
Irgendwie bildete sie sich nach einer Woche dann ein, das Badezimmer von mir dauerhaft mitbenutzen zu wollen, sodass ich entgegen dem Mietvertrag kein eigenes Bad mehr hatte.

Ich sagte 'ok passt schon' dazu, weil ich gutgläubig davon ausging, sie sei maximal zwei Wochen hier. Hatte meinem Mitbewohner irgendwie vertraut, da wir uns bis vor kurzem noch ziemlich gut verstanden haben.

Dann Anfang Dez zog sie dann plötzlich doch nach oben in das Zimmer neben mir hoch und ich hab schon gemerkt, dass bei mir die Alarmglocken geschrillt haben und mir das gehörig gegen den Strich ging.
Mein Vermieter erzählte mir, sie war eine Notaufnahme (Freunde von mir haben zugehört und können das bestätigen) und ist bald wieder weg, bleibt nur, bis sie was neues gefunden hat. Ich war wieder 'erleichtert', wenn auch wütend irgendwie.

Nun. Nachdem ich meinem Vermieter klarmachte, dass die Frau betrunken im Zimmer neben mir viel zu laut ist (plärrt dreimal so laut wie normale Leute beim Reden in der Gegend herum) hab ich versucht anzudeuten, dass mir die Situation überhaupt nicht gefällt.
Mein Vermieter nahm das zur Kenntnis.
Er schrieb eine Broadcast Nachricht auf Whatsapp wo unter anderen drinsteht, dass man ab 22 Uhr leise sein muss und auf den Zimmern keinen Alkohol trinken darf. Wirklich verbessert hat sich dadurch aber nichts. Ab 22 Uhr leise sein würd mir im Endeffekt nicht mal was bringen, da ich dummerweise nach der Arbeit eher von 19 bis 21 Uhr lernen will und 22 Uhr schon totmüde bin und eh nicht mehr konzentriert bin. Und in der Nacht rumrumpeln tut sie nach wie vor, da sie dann irgendwie manchmal meint, die Treppen rauf und runter laufen zu müssen. Ist ja kein Verbrechen - und genau deshalb kann man es ihr nicht verbieten - das einzige was ich in der Hand hab ist, dass ich "eigtl" die einzige sein sollte, die in diesem Stockwerk wohnt.

Ca ne halbe oder ganze Woche später hatte ich ab dem 14. Dez zum Glück frei und bin nach Hause in meine alte Heimat zurück gefahren.
JETZT bin ich seit dem 30. Dez wieder hier und plötzlich ist vorgestern diese Frau auch wieder hier aufgetaucht.
Dachte eigtl, die wär endlich weg.
Da sie wieder in voller Lautstärke herumgeplärrt hat und die Dusche zugesifft hat, hab ich den Typen gefragt, wie lang die denn nun noch bleibt und er meinte "Ende Februar ODER SO". Also vermutlich genauso lang wie ich, ich wollte bis Ende März bleiben.

Wir haben uns dann gestritten und ich meinte, es war ausgemacht, dass das Zimmer neben mir höchstens am Wochenende MAL belegt ist und nicht, dass da dauerhaft irgendeine Alkoholikerin einzieht. Er sagte dazu nichts und tut so, als wäre ich assozial und steht mehr oder weniger auf ihrer Seite.
Ich arbeite von 8 bis 18 Uhr. Muss abends lernen. Schreib bald Klausuren. Und kaum bin ich daheim, findet hier irgend ein Herumgeplärre statt. In der Nacht stolpert die manchmal noch in voller Lautstärke durchs Treppenhaus.
Hey keine Ahnung.

Der Mitbewohner tut so, als wäre sie toll, weil sie die Küche (im Gegensatz zu mir) benutzt und oft dort putzt. Dass er gegen den Vertrag mit mir verstößt, interessiert ihn nicht.

Der Vertrag liegt nur mündlich vor. Nicht schriftlich. Ich glaub nicht wirklich, dass er es leugnen könnte oder würde , was ausgemacht war und versuch auch grad, ihn dazu zu bringen, mir die ursprünglichen Vertragsbedingungen beiläufig schriftlich im Whatsapp zu bestätigen, doch bisher ignoriert er es.

Das Problem ist nicht, dass ich aus dem Vertrag nicht rauskönnte.
Ich könnte aus dem Vertrag raus und ausziehen, wann immer ich Bock habe.
Das Problem ist, dass ich nur noch drei Wochen bis zu den Klausuren habe und die Situation schlimmer wird - ich hab keine Ahnung, was für mich sinnvoller ist:
Mir drei Tage Umzugsstress plus eine Woche Wohnungsbesichtigung reinziehen und nicht zum lernen kommen --- oder eben dort wohnen bleiben, den ganzen ****** einfach mit Ohrstöpsel versuchen runterzudämmen so gut es geht und drei Wochen lang nur mit Ohrstöpseln zu existieren.
.
Oder hab ich irgendwelche Rechte gegen ihn, dass er sie zb wieder in dem unteren Zimmer einquartieren muss und sie das Bad unten wie am Anfang benutzen muss .... ? Dass sie komplett verschwindet???
Oder Schadenersatzansprüche, falls ich übergangsweise bis nach den Klausuren in ein kleines Appartment oder Hotelzimmer ziehe oder ein vergleichbares Zimmer, das aber um die 100 Euro teurer ist, dass er dann den Aufpreis fürs Hotel/Appartment zahlen muss ?

Problem ist, dass ich mir mehr als 300 Euro im Monat nicht leisten kann und für 300 definitiv nichts finde auf die Schnelle in Stuttgart. Hey keine Ahnung, es scheitert allein schon an der Kaution, die ich nicht zahlen könnte und bei ihm nicht zahlen musste zum Glück.
Ich brauch aber dringend ein einzelnes ruhiges Zimmer, zur Untermiete in ner ruhigen Gegend OHNE zusätzliche Mitbewohner neben einem Vermieter und mir - und genau so war das vertraglich auch ausgemacht und nicht anders.

Was kann ich tun?
KANN er einfach so gegen den Vertrag verstoßen und alles was ich dagegen tun kann ist ausziehen und die Klausuren wegen der ganzen ******* zu vermasseln?

Hab ich wenigstens das Recht, ihm den Mietpreis auch nachwirkend für Dezember zu reduzieren? Ich seh gar nicht ein, noch den selben Preis wie zu Beginn zahlen zu müssen, wo er gegen sämtliche abgesprochene und mir wichtige Kriterien verstoßen hat! :( Und wie kann ich ihm den Mietpreis reduzieren, auf welcher Grundlage? Oder kann der mit mir machen was er will?
Die Alkoholikerin zahlt wies aussieht 50 Euro weniger als ich obwohl sie ein besser ausgestattetes Zimmer hat als ich.

Sorry ;(
Wäre über jeden Hinweis dankbar.
Ich will mir den Mist nicht gefallen lassen :(

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Gibt es die ganze Geschichte auch in komprimierter Form? Was du den Lesern und Beantwortern hier im Forum zumutest geht auf keine Kuhhaut.

Bedenke, diese Story interessiert vielleicht bei RTL2 oder BILD der Frau

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
noname1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

sry. war ziemlich wütend ;)

komprimierte form ist, dass mein vermieter ne zweiter untermieterin ins zimmer nebenan eingemietet hat, obwohl abgemacht war, dass das zimmer direkt neben meinem leer bleibt und ich die einzige bin, die das badezimmer auf diesem stockwerk nutzt.

und ich wissen wollte, ob mir iwas richtung schadenersatz zusteht, wenn ich auf die schnelle kein anderes vergleichbares zimmer finde und was teureres nehmen muss - aber jetzt während der klausurenphase das rumgeplärre der anderen (alkoholikerin) nicht wirklich zumutbar ist.

hab zumindest grad geschafft, den mietpreis endlich nach unten angepasst zu bekommen. ka. mehr rechte werd ich vermutlich eh nicht durchsetzen können.

im endeffekt hat sichs dann wohl von selbst erledigt und ich werd zusehen, dass ich da endlich wegkomme

sry für den langen text oben

-- Editiert von noname1 am 05.01.2016 22:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich zweifel im Moment noch, dass du wirklich einen Anspruch darauf hast, dass das Zimmer nebenan nicht vermietet wird und das Bad nur für dich ist.

Hast du dich denn mit der anderen Mieterin schon direkt auseinandergesetzt, wenn sie abends wieder lärmt, oder hast du dich bisher nur an den Vermieter gewandt?

Im Übrigen besteht für den Vermieter und anderen Mietern Vertragsfreiheit, d.h. es gibt keinen Anspruch deinerseits darauf, dass du denselben oder einen geringeren Mietpreis zahlst, als andere Untermieter. Ist halt Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)


Relevant ist, was im Mietvertrag vereinbart ist, wenn sich der VM nicht mehr an seine Aussagen erinnern will.
Was steht denn dort genau?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Was steht denn dort genau?


Nichts!

Zitat (von noname1):
Der Vertrag liegt nur mündlich vor. Nicht schriftlich.


@ noname1

Natürlich sind mündliche Verträge genauso bindend wie schriftliche und daraus resultieren die selben Pflichten
und Rechte. Das Problem fängt halt dann an, wenn sich einer der Vertragspartner nicht mehr
an das gesprochene Wort erinnern mag.

Was Dir im Umkehrschluss bleibt hast Du schon selbst herausgefunden.

1. Die restliche Zeit mit Ohrenstöpseln hinter dich bringen
2. Eine andere Unterkunft suchen

Alles andere, selbst wenn Du die mündlichen Absprachen nachweisen könntest, würde im Streitfall lange nach deinem "normalen" Auszug entschieden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von noname1):
Ich seh gar nicht ein, noch den selben Preis wie zu Beginn zahlen zu müssen, wo er gegen sämtliche abgesprochene und mir wichtige Kriterien verstoßen hat!


Wogegen hat er genau verstoßen? In dem Beitrag ist keine Rede von "Abgesprochen"?

Zitat (von noname1):
Ich brauch aber dringend ein einzelnes ruhiges Zimmer, zur Untermiete in ner ruhigen Gegend OHNE zusätzliche Mitbewohner neben einem Vermieter und mir - und genau so war das vertraglich auch ausgemacht und nicht anders.


Das ist ja wohl eher nicht der Fall.....


Zitat (von noname1):
Und der Typ meinte, nein, das ist nicht so gedacht - es bleibt das Gästezimmer und wenn überhaupt wird da selten mal jemand aus seiner Familie am Wochenende übernachten. Das Bad sollte ich angeblich auch alleine nutzen dürfen.
Und ich sollte die einzige Untermieterin bleiben, laut seiner Aussage.


Das kann sich der Vermieter doch auch anders überlegen?! Soll der Vermieter wegen eines Mieters "netterweise" auf Einnahmen verzichten? Vielleicht mietest Du einfach noch das 2. Zimmerchen dazu? Dann hast Du doch Deine Ruhe und keinen Streß.



Wenn diese Kriterien so wichtig sind, hätten die in den Mietvertrag gehört.

Zitat (von noname1):
Hab ich wenigstens das Recht, ihm den Mietpreis auch nachwirkend für Dezember zu reduzieren?


Nein. Er hätte dann das Recht, den fehlenden Betrag einzuklagen und das auf Kosten des Mieters.

Zitat (von noname1):
Die Alkoholikerin zahlt wies aussieht 50 Euro weniger als ich obwohl sie ein besser ausgestattetes Zimmer hat als ich.


Das Zimmer ist kleiner. Außerdem hättest Du ja auch das anmieten können.



Zitat (von noname1):
Er sagte dazu nichts und tut so, als wäre ich assozial und steht mehr oder weniger auf ihrer Seite.


Kein Kommentar......

Such Dir was anderes und lass Dir die Ruhe einfach vertraglich zusichern.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:

Zitat (von HeHe):
Was steht denn dort genau?

Nichts!


Zitat (von noname1):
Der Vertrag liegt nur mündlich vor. Nicht schriftlich.



Danke Spatenklopper! Das habe ich in dem ganzen Sermon überlesen. Hoffentlich wird die Bachelorarbeit nicht so detailverliebt, wo es keine Not tut:-)

@TE: Ich schließe mich den Vorschreibern an: Das wird ein aussichtsloser Kampf, hier nicht beweisbare mündliche Abmachungen durchsetzen zu wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Das habe ich in dem ganzen Sermon überlesen.


Ich musste es auch suchen, aber irgendwo war es mir im Brockhaus zu 12 Bänden aufgefallen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen