Vermieter vermutet Statik-Überlastung und fordert Wohnungsbegehung

31. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ronsan
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter vermutet Statik-Überlastung und fordert Wohnungsbegehung

Hallo,
bin neu hier und habe eine Frage:
Mein Vermieter hat durch Handwerker, die in meiner angemieteten Wohnung tätig waren, den Hinweis bekommen, daß ich sehr viele Bücher habe. Nun fordert mich der Vermieter auf, meine Buchbestände zu verringern, denn eine Wohnung sei ja schließlich kein Lager - ansonsten solle ich mir ein Lager mieten. Er wolle sich also meine Wohnung anschauen und danach entscheiden, wie weiter zu verfahren sei.
Laut meinen Berechnungen beträgt die durchschnittliche qm-Belastung ca 100 kg und ich denke, daß ich selber mit meinen ca 95 kg durch die Wohnung gehen darf ohne Gefahr, in das nächstuntere Stockwerk einzubrechen.
Was kann ich tun, um diesem frechen Ersuchen einen Riegel vorzuschieben? Darf er quasi grundlos meine Privatsphäre verletzen? Darf er Fotos meiner Bücher machen? Was darf er maximal tun? Bin etwas ratlos und auch fassungslos!
mfG

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46 Antworten
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#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Bei einer durch Dritte gemeldeten Gefahrenlage wird der Vermieter sich m.E. vergewissern MÜSSEN, um seinen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen.

Er wird dann ja schnell selbst erkennen, ob die von dir errechnete Belastung hinkommt oder die Wohnung vielleicht stattdessen eher "messiehaft" vollgestopft ist - vielleicht ist ja auch einfach nur der Handwerker spärlich nach Feng-Shui-Prinzipien eingerichtete Wohnungen gewohnt ;)
Wo ist denn eigentlich das Problem?

Wann hat der Vermieter das letzte Mal die Wohnung ohne Benennung eines Grundes besichtigt, um sich ein Bild über etwa notwendige Instandhaltungsmaßnahmen zu verschaffen?

Ggf. mal über entsprechende Duldungspflichten informieren, die man als Mieter hat.
"Der BGH macht nun mit seinem Urteil deutlich, dass eine auf die Verletzung von Duldungspflichten gestützte Kündigung des Mietverhältnisses gern. § 543 Abs. 1 BGB nicht erst dann möglich ist, wenn der Mieter einen gerichtlichen Duldungstitel missachtet oder sein Verhalten querulatorische Züge zeigt."
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duldungspflicht-des-mieters-auf-zutritt-zur-wohnung-bgh-viii-zr_073252.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Ronsan):
Was kann ich tun, um diesem frechen Ersuchen einen Riegel vorzuschieben? Darf er quasi grundlos meine Privatsphäre verletzen?

Wenn er sich anmeldet ist es keine Verletzung der Privatsphäre. Es ist nicht frech, sondern einmal im Jahr darf er in der Regel eh nach den Rechten schauen. In dem Fall kam der Hinweis von einen Außenstehenden, dem muss er wie der Vorschreiber schon erwähnte aktiv werden.
Zitat (von Ronsan):
Laut meinen Berechnungen beträgt die durchschnittliche qm-Belastung ca 100 kg

Es geht nicht um den Durchschnitt, sondern um die Punktuelle Belastung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Ronsan):
Laut meinen Berechnungen beträgt die durchschnittliche qm-Belastung ca 100 kg


Und mit welcher Qualifikation kann man aufweisen?

Zitat:
Vermieter vermutet Statik-Überlastung und fordert Wohnungsbegehung


D.h. der Vermieter fürchtet eine Gefahr für sein Eigentum und für die anderen Bewohner. Dann hat er ein berechtigtes Interesse, eine Wohnungsbegehung zu fordern.

Er kann auch mit einem Statiker kommen und gegebenenfalls die Reduzierung der Bücher fordern.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Wenn schon Fachkräfte die Statik als gefährdet ansehen, dann sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den VM nicht behindern, nach Ihren eigenen Einschätzungen ist das doch eh alles Mumpitz, was also haben Sie zu befürchten?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ronsan
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke an Alle für die Antworten. Ich muß dem Vermieter also wohl den Zutritt gewähren. Meine Berechnung ergibt sich aus dem Gewicht der Bücher, die im Regal aufbewahrt werden. Allerdings wird das Gewicht nicht plan auf den Boden verteilt, da das Regal Seitenwände hat und je Seitenwand mit 2 Füssen auf den Boden drückt. Nun ist der Raum aber mit Bodendielen versehen, die den Druck ihrerseits gleichmäßig auf den Unterbau der Dielen verteilen. Insofern liegt m.E. keine punktuelle Belastung vor, sondern die maximale Belastung beträgt nach wie vor ca. 100 kg/qm. Da es aber auch Flächen im Raum gibt, die wesentlich weniger Gewicht bringen (z.B. ein Bett) dürfte die Statik insgesamt nicht gefährdet sein (und es gab in den letzten 20 Jahren, die der Zustand andauert, auch keinen Anlass zur Besorgnis!).
Eine andere Frage: Mein Keller ist recht voll und der Vermieter fordert eine "Entrümpelung". Da ich keine brandgefährlichen Dinge dort lagere und die Rückwand keine Installationen aufweist, sehe ich keinen technischen Grund, diese Arbeit ausführen zu müssen. Das ist wohl nur der ästhetische Aspekt. Hat also mein Vermieter das Recht, von mir einen "aufgeräumten" Keller zu verlangen?
Insgesamt vermute ich, daß mein Vermieter einen Vorwand sucht, um mir den Mietvertrag zu kündigen, um danach die Wohnung lukrativer vermieten zu können!

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Da Sie eher Bücherwurm sind als Statiker, wäre es wohl besser, wenn Sie diese Berechnungen dem Fachmann überlassen würden. Sie reden von "Dielen", ich denke da an einen Altbau ... je nachdem wie alt, kann es durchaus möglich sein, dass SIe und Ihre Bücher einen Stockwerk runterziehen könnten ... oder zwei ... unfreiwillig.

Was den Keller anbelangt .... wird dieser so vollgeladen sein wie die Wohnung? Solange es sich um die üblichen DInge handelt, wie Fahrrad, Werkzeug, oder ähnliches, würde der VM nicht verlangen, dass SIe Ordnung schaffen. Da der VM "Entrümpelung" fordert .... handelt es sich um Gerümpel?

-- Editiert von AltesHaus am 01.02.2017 12:31

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat:
Bisher sah "ein Handwerker" die Statik als möglicherweise gefährdet an... Das war offensichtlich kein Statiker, denn der hätte eine konkrete Berechnung angestellt.


Sieh an sieh an, blitzgescheit trotz Bücher .... ohne zu wissen, wie das Haus nun tatsächlich gebaut ist, kann auch ein Statiker vor Ort nichts berechnen, Sie haben offensichtlich den Bauplan? Respekt. ich weiß jetzt nicht wo das Problem ist, dem VM und dem Fachmann mal in die heiligen Hallen zu lassen. Sie selber schreiben ja, dass Ihre Bücher "sauschwer" sind ... und nur mal nebenbei, falls die Statik sich von der Last beeindruckt zeit, heißt es nicht, dass Sie sofort mitsamt der Bücher runterziehen, da wartet das Schicksal immer auf den richtigen Moment, zB wenn an der Straße rumgerüttelt wird ... es gibt so viele Möglichkeiten, die ein Unglück auslösen könnten, sein Sie doch froh, wenn hier eine Prüfung erfolgt und Sie auf der sicheren Seite sind. Sie haben es sich doch schon selber schön gerechnet, wenn der Statiker es genauso sieht, ist doch alles paletti.

Zitat:
Generell ist es das Recht des Mieters, auch mehrere 1000 Bücher in seiner Wohnung unterzubringen.


? Das steht genau wo?

Generell ist es das Recht des Mieters die Wohnung vertragsgemäß zu nutzen, und das dürfte wohl zu Wohnzwecken sein. ... wenn Sie einen Bücherkreis in der Wohnung zu eröffnen wünschen, dann sollten Sie dem VM das schon mitteilen.

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#9
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Dein Vermieter braucht Begrenzung, denn er darf nicht einfach so in deinem Privatleben rumschnüffeln.
Da ein "Handwerker" in der Wohnung war, sagt der VM nun: der HW habe gesagt...
Frag doch einfach den HW, ob es stimmt, daß er es dem VM gesagt hätte. Der HW gehört doch bestimmt mit zum Vermieter.

Genauso ist es mit dem Keller. Es gibt extra "Sperrmüllplätze", die werden entrümpelt. Über die Stadt. Im Keller steht dein Eigentum, das kann der VM nicht einfach entsorgen lassen oder es verlangen.
Da der VM schon sagt, daß es Müll sein, schreibe ihm daß du dir diese Beleidigung, Verleumndung ect. verbittest.

Und zur Statik wurde ja schon geschrieben, daß das ein VM nicht selber entscheiden kann.
Will der VM Begehungen wegen Wohnungsverkauf durchführen, mußt du übrigens nicht aufräumen.
Privatleben ist Privatleben. Egal, ob da Bücher sind oder gebrauchte Möbel. Es ist dein Ermessen, wie du zu den Gegenständen stehst. Wichtig ist nur, daß du sorgsam mit dem Eigentum des VM umgehst und in 20 Jahren kommt es zu vielen Abnutzungserscheinungen.





-- Editiert von vase am 01.02.2017 14:39

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von vase):
Dein Vermieter braucht Begrenzung, denn er darf nicht einfach so in deinem Privatleben rumschnüffeln.
Da ein "Handwerker" in der Wohnung war, sagt der VM nun: der HW habe gesagt...
Frag doch einfach den HW, ob es stimmt, daß er es dem VM gesagt hätte. Der HW gehört doch bestimmt mit zum Vermieter.

Genauso ist es mit dem Keller. Es gibt extra "Sperrmüllplätze", die werden entrümpelt. Über die Stadt. Im Keller steht dein Eigentum, das kann der VM nicht einfach entsorgen lassen oder es verlangen.
Da der VM schon sagt, daß es Müll sein, schreibe ihm daß du dir diese Beleidigung, Verleumndung ect. verbittest.

Und zur Statik wurde ja schon geschrieben, daß das ein VM nicht selber entscheiden kann.
Will der VM Begehungen wegen Wohnungsverkauf durchführen, mußt du übrigens nicht aufräumen.
Privatleben ist Privatleben. Egal, ob da Bücher sind oder gebrauchte Möbel. Es ist dein Ermessen, wie du zu den Gegenständen stehst. Wichtig ist nur, daß du sorgsam mit dem Eigentum des VM umgehst und in 20 Jahren kommt es zu vielen Abnutzungserscheinungen.





-- Editiert von vase am 01.02.2017 14:39


Echt jetzt? Nö, das ermüdet mich zu sehr, muss erst mal die Schmerzen von den Lachkrämpfen loswerden, welche ich nach dem Lesen dieses Zeugs bekam.

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#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von vase):
Dein Vermieter braucht Begrenzung, denn er darf nicht einfach so in deinem Privatleben rumschnüffeln.

Ich bin sprachlos, na der erste Beitrag hier und gleich auf jeden Fall eine Erheiterung.
Die Bauchmuskeln kommen bei jedem Satz lesen noch mehr in Bewegung.
Zitat (von Ronsan):
Mein Keller ist recht voll und der Vermieter fordert eine "Entrümpelung". Da ich keine brandgefährlichen Dinge dort lagere und die Rückwand keine Installationen aufweist, sehe ich keinen technischen Grund, diese Arbeit ausführen zu müssen. Das ist wohl nur der ästhetische Aspekt. Hat also mein Vermieter das Recht, von mir einen "aufgeräumten" Keller zu verlangen?

Was wird denn gelagert?
Es gibt Dinge welche der Bausubstanz abträglich sind, welche wo beim Lagern auch Schimmel verursachen können, oder Ungeziefer anziehen. Da reicht schon ein Stapel Papier aus, und schon sind Silberfische und Ungeziefer innerhalb kurzer Zeit angesiedelt. Dann bezahlt der Mieter halt für die Beseitigung des Schadens, da war wohl der Rat vom Vermieter eher gut gemeint.

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#13
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Lacher,

ein Vermieter will ja auch nicht in seinem Leben rumgeschnüffelt haben, gelle ;-)
Daß die meisten Keller offen einsehbar sind, ändert nichts an der Tatsache, daß der VM da keine extra Befindlichkeiten anderen überstülpen muß.
Fakt ist, solche Dinge landen irgendwann vor Gericht, weil solche VM bissig sind. Nur verlieren sie dann den Kleinkrieg wegen ihrer Befindlichkeit. Mieter loswerden wollen laß ich mal außen vor, darum gehts ja noch nicht.
Jedenfalls ist das üblicher psychischer Kleinkrieg, den verlieren die VM dann halt. Deswegen lacht ihr ja auch so unsicher. Ihr setzt ja auch Anwälte ein, die dann das Potential ja erst richtig ausschöpfen wollen. Die lachen dann wegen dem Geld, was sie bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von vase):
@ Lacher,

ein Vermieter will ja auch nicht in seinem Leben rumgeschnüffelt haben, gelle ;-)
Daß die meisten Keller offen einsehbar sind, ändert nichts an der Tatsache, daß der VM da keine extra Befindlichkeiten anderen überstülpen muß.
Fakt ist, solche Dinge landen irgendwann vor Gericht, weil solche VM bissig sind. Nur verlieren sie dann den Kleinkrieg wegen ihrer Befindlichkeit. Mieter loswerden wollen laß ich mal außen vor, darum gehts ja noch nicht.
Jedenfalls ist das üblicher psychischer Kleinkrieg, den verlieren die VM dann halt. Deswegen lacht ihr ja auch so unsicher. Ihr setzt ja auch Anwälte ein, die dann das Potential ja erst richtig ausschöpfen wollen. Die lachen dann wegen dem Geld, was sie bekommen.


Das Einzige, was hier "Fakt" sein dürfte, ist Ihre Unkenntnis, alles andere ist weder "Fakt" noch gerichtsfest noch sonstwas.

Ich bin nur einer und lege keinen Wert auf die Anwendung des Pluralis Majestatis, ein einfaches Sie ist ausreichend. Nicht ausreichend sind Ihre Darlegungen, welche weder Hand noch Fuß haben. Ich lache ja gerne, aber manchmal nimmts mir halt die Luft, oft wenn ich Unfug lese.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von vase):
ein Vermieter will ja auch nicht in seinem Leben rumgeschnüffelt haben, gelle ;-)

Tja was ist der Unterschied zwischen Mieter und Eigentümer?
Der Mieter zahlt dafür das er nicht unter der Brücke wohnen muss einen Mietzins, dafür ist er Besitzer der Wohnung, jedoch nicht Eigentümer. Der Eigentümer hat das Recht sein Eigentum min 1 mal jährlich zu besichtigen, sei es wegen Schäden oder Schönheitsreparaturen. Und natürlich gibt es jede Menge Gründe, warum der Eigentümer ankündigen kann, der er eine Besichtigung vorhat. Es muss natürlich vorher angekündigt werden, damit hat der Mieter schon mal die Zeit seine peinlichen Sexspielsachen oder ähnliches zu verräumen. Tja hier einfach mal die Grundlage:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/besichtigungsrecht.html
So und nun als Eigentümer meines Hauses muss ich keinen in mein Eigentum lassen, das ist eben der Unterschied, aber es gäbe für jeden Mieter auch ein Lösung, wenn es keinen Besuch wünscht: Er wird Eigentümer eines Haus, geht ganz einfach.

Zitat (von vase):
Deswegen lacht ihr ja auch so unsicher. Ihr setzt ja auch Anwälte ein, die dann das Potential ja erst richtig ausschöpfen wollen. Die lachen dann wegen dem Geld, was sie bekommen.

Schit, schon wieder verkrampfen sich meine Bauchmuskeln, bitte noch mehr solche Postes.
Wer sich ein wenig in den Gesetzen auskennt, braucht für manche Mieter überhaupt keinen RA, vor dem AG gibt es keinen Anwaltszwang, sofern man die ZPO ein wenig kennt. Ausnahme dürfte dann die Räumungsklage sein, wobei dann der Mieter eh die Verfahrenskosten trägt.
Zitat (von vase):
Mieter loswerden wollen laß ich mal außen vor, darum gehts ja noch nicht.

Aber klar doch, einen Messie wollte ich nicht in einer meiner vermieteten Wohnungen haben, auch keine Mietterroristen, zum Glück hatte ich noch keine, jedoch wäre das Entsorgen auch ein leichtes Thema.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von vase):
Fakt ist, solche Dinge landen irgendwann vor Gericht, weil solche VM bissig sind.


So etwas landet nur vor Gericht, wenn der Mieter sich hartnäckig weigert, dem Vermieter den Zugang zu gewähren. Da bekommt der Vermieter eben nach einer Klage den Zugang und der Mieter verliert und zahlt den ganzen Prozess.

Da lacht der RA, weil er mit einer solchen Klage relativ leichtes Spielt hat, weil er einen Handwerker als Zeugen hat, der eine Gefährdung der Bausubstanz gesehen hat. So etwas verliert der Mieter, so blind kann Justizia gar nicht sein.

Zitat (von vase):
Nur verlieren sie dann den Kleinkrieg wegen ihrer Befindlichkeit.


Genau der Mieter verliert wegen seiner eigenen Befindlichkeiten. Eingriff in die Privatsphäre, nur weil der Vermieter die Bücher sehen will? Warum ist das ein Problem? Oder sind das "problematische" Bücher, die auf irgendeinem Index stehen?

Zitat (von vase):
Ihr setzt ja auch Anwälte ein, die dann das Potential ja erst richtig ausschöpfen wollen. Die lachen dann wegen dem Geld, was sie bekommen.


Was dabei immer wieder vergessen wird: Entweder hat der Vermieter eine Rechtschutzversicherung oder er hat genug Erfahrung und läßt sich nur auf Rechtstreits ein, die er gewinnen kann (mit Anwalt oder auch ohne). Sowohl RSV, als auch die Kosten für Anwalt und Gericht kann der Vermieter als Rechtsverfolgungskosten unter "Werbungskosten" der Anlage V komplett von den Einnahmen abziehen. Das mindert nur seinen Gewinn, dass muss er schon einmal nicht versteuern.



Im Klartext: Das juckt einen Vermieter garnicht, weil er deshalb einfach weniger verdient.

Zitat (von vase):
Mieter loswerden wollen laß ich mal außen vor, darum gehts ja noch nicht.


Der Vermieter will vielleicht nur die Bücher loswerden. Und wenn der Mieter seine geliebten Bücher nicht behalten darf, geht er vielleicht auch freiwillig.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Ronsan):
Darf er quasi grundlos meine Privatsphäre verletzen?

Nö, aber hier hat er ja einen Grund.



Zitat (von Ronsan):
Darf er Fotos meiner Bücher machen?

Ja, er darf von der Gesamtsituation Fotos anfertigen.



Zitat (von Ronsan):
Das ist wohl nur der ästhetische Aspekt. Hat also mein Vermieter das Recht, von mir einen "aufgeräumten" Keller zu verlangen?

Natrülich darf er das verlangen.
Nur wird er es nicht durchsetzen können, da der Vermieter keinen Anspruch hat auf "aufgeräumte" Wohnung, genauso wenig wie "Unordnung" ein durchsetzbarer Kündigungsgrund ist.



@Vase
Was tun sie Dir denn ins Müsli? Wechsel mal die Sorte ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Seid Ihr alle noch ganz frisch?
Ich lese hier: der Vermieter begehrt Einlass zum Kontrollbesuch, weil jemand zu viele Bücher besitzt!
Sowas Lustiges hab ich lang nicht gelesen.

Zitat:
Generell ist es das Recht des Mieters die Wohnung vertragsgemäß zu nutzen, und das dürfte wohl zu Wohnzwecken sein. ... wenn Sie einen Bücherkreis in der Wohnung zu eröffnen wünschen, dann sollten Sie dem VM das schon mitteilen.


Den Satz fand ich am schönsten. Ich weiß ja nicht, wie Sie leben. Mit dem Dschungelcamp und Germanys next Model etc.? Wär mir neu, dass man nicht lesen darf. Und wär mir auch neu, dass man verpflichtet ist, seine Bücher nach dem Lesen weiter zu verkaufen oder wegzuwerfen.

In meiner Wohnung ist übringens alles ok mit der Statik, obwohl mein Wohnzimmer aus Bücherregalen besteht und ich ca. 1500 Bücher beherberge.

Sollte wegen der Bücher wirklich Gefahr für Leib und Leben aller bestehen, würd ich schleunigst ausziehen aus dieser Bruchbude. Denn so ein prall gefülltes Bücherregal wiegt auch nicht mehr als ein Schrank Eiche massiv, der prall gefüllt ist mit teurem Geschirr.

Und ich weiß auch nicht, was Ihr für Vorstellungen habt. Ich kenn ja den TS und sein Budget und seine Einrichtung nicht, aber bei 400 kg wie hier von einem geschrieben, da wär das Regal längst zusammengebrochen.

Ich würde den Kerl reinlassen. Denn dass man keine Bücher haben darf, hab ich noch nie gehört. Und dann dürfte erstmal Ruhe sein, wenn der merkt, wie sehr er sich blamiert hat.

P.S.: Mein uralter Röhrenfernseher wiegt in etwa so viel, wie ein prall gefülltes Bücherregal. Darf ich den jetzt auch nicht hier haben oder gehört das noch zu "Wohnzweck"? Sorry, aber den von mir oben zitierten Satz find ich sowas von frech. Natürlich gehört das Aufstellen von Bücherregalen zum üblichen Gebrauch einer Wohnung. Nur weil Sie nicht lesen, heißt das nicht, dass andere es nicht dürfen.


-- Editiert von Yogi1 am 02.02.2017 03:07

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Ronsan):
Darf er Fotos meiner Bücher machen?


Ja, er darf von der Gesamtsituation Fotos anfertigen.

Ich zweifle gerade an dieser Einschätzung. Kannst du die begründen? Normalerweise darf der Vermieter keine Fotos von dem Eigentum des Mieters machen. Gerade Bücher geben viel über den Leser preis. Da finde ich es schon arg befremdlich, wenn Fotos erlaubt sein sollten, auf denen z.B. die Titel der Bücher zu lesen ist.

Ein gerichtlich bestellter Gutachter hätte wahrscheinlich sogar die Pflicht, mit Fotos den Zustand zu dokumentieren. Aber der kann dann im Zweifel auch verpflichtet werden, die Fotos so nachzubearbeiten, dass die Bücher selber nicht mehr zu erkennen sind.

Von daher wäre mein Rat an den Teilnehmer, den Vermieter reinzulassen und ihm gleichzeitig zu verbieten, irgendwelche Fotos vom Eigentum des Mieters zu machen. Die Kommunikation mit dem Vermieter würde ich beim Besuch auf ein Minimum beschränken. Ich finde es arg befremdlich, nur aufgrund irgendwelcher Handwerkeraussagen bereits in die Lebensgestaltung des Mieters eingreifen zu wollen. Ich hätte mal mindestens erwartet, dass sich der Vermieter selbst ein Bild macht, bevor er vom Mieter eine Verringerung des Bücherbestandes fordert.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

@Yogi

Nur mal so

Zitat:
Seid Ihr alle noch ganz frisch?
Ich lese hier: der Vermieter begehrt Einlass zum Kontrollbesuch, weil jemand zu viele Bücher besitzt!


Ja ich bin sehr frisch, morgens mehr als abends (muss ich ehrlicher Weise zugeben), jedoch im Durchschnitt immer frisch. Geduscht wird jeden Tag einmal und Zähne geputzt mindestens dreimal, beim Duschen werden allgemein käufliche Menschenreinigungsmittel verwendet. Ich hoffe, dass ist frisch genug?

Um das ganze mal abzukürzen und der Echauffage ein Ende zu bereiten. Der Vermieter hat ein Recht Hinweisen, in denen der begründete Verdacht besteht, der Mieter komme seinen Sorgfalts- und Obhutspflichten nicht nach, nachzugehen. Das scheint hier der Fall, da eine unbeteiligte dritte Person (ein Handwerker) sich hier veranlasst sah den VM auf die Bücher hinzuweisen. Oder sind Sie der Meinung, dass ein Handwerker sowas nicht beurteilen kann? Im übrigen könnte der VM sich schlicht auf §809 BGB berufen, und auch da müsste der Mieter Einlass gewähren. Wo ist das Problem? Wir begehen auch regelmäßig die vermieteten Wohungen, das ist gut für das Mietverhältnis, die MIeter wissen, dass wir uns kümmern und so können aus kleinen Sachen (zB tropfender Siphon) keine großen Schäden werden.

Zitat:
Den Satz fand ich am schönsten. Ich weiß ja nicht, wie Sie leben. Mit dem Dschungelcamp und Germanys next Model etc.? Wär mir neu, dass man nicht lesen darf. Und wär mir auch neu, dass man verpflichtet ist, seine Bücher nach dem Lesen weiter zu verkaufen oder wegzuwerfen.


Plustern Sie sich mal wieder ab und endbluten Ihren Hahnenkamm. Niemand schreibt hier, dass man ein Buch wegwerfen sollte á la save the trees born the books, jedoch wenn die Sammelleidenschaft dahin führen sollte, dass die Statik des Altbaus gefähredet wird, dann ist der Eigentümer verpflichtet hier Hinweisen nachzugehen.
Zitat:

Und ich weiß auch nicht, was Ihr für Vorstellungen habt. Ich kenn ja den TS und sein Budget und seine Einrichtung nicht, aber bei 400 kg wie hier von einem geschrieben, da wär das Regal längst zusammengebrochen.


Eben und da wir das auch nicht wissen, war unser Rat den VM reinzulassen, und wenn die Statik nicht gefährdet ist, dann ist doch alles paletti, im Prinzip wiederholen Sie alles, was wir schreiben, zu welchem Zweck?

Zitat:
P.S.: Mein uralter Röhrenfernseher wiegt in etwa so viel, wie ein prall gefülltes Bücherregal. Darf ich den jetzt auch nicht hier haben oder gehört das noch zu "Wohnzweck"? Sorry, aber den von mir oben zitierten Satz find ich sowas von frech. Natürlich gehört das Aufstellen von Bücherregalen zum üblichen Gebrauch einer Wohnung. Nur weil Sie nicht lesen, heißt das nicht, dass andere es nicht dürfen.


Ich weiß ja nicht, ob in Ihrem Bücherregal (unbekannter Größe) nur Trockenpflanzen stehen oder ob es mit Luftballons gefüllt ist. Deswegen encore une fois ... Vermieter einfach reinlassen und dann ist Ruhe.

-- Editiert von AltesHaus am 02.02.2017 09:22

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

@TE

Reinlassen müssen SIe den VM schon. Selbstverständlich müssen SIe keines der Bücher woanders lagern, wenn der VM nicht nachweisen kann, dass von der Menge der Bücher eine statitsche Gefahr ausgeht, aber das können wir von hier aus nicht beurteilen. Die Sache mit der Traglast hat Flo Ryan ja schon schön erklärt.

Warum meinen SIe eigentlich, dass der VM Sie nicht mehr als Mieter haben möchte? Gab es diesbezüglich schon Probleme?

Und bezüglich einer nicht aufgeräumten Wohnung würde ich das so lange gechillt sehen, bis daraus eine runtergekommene Messiewohnung wird, und dann wird es auch für den Mieter ernst. Aber das ist vorliegend ja nicht das Problem oder?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zitat (von AltesHaus):
Wenn schon Fachkräfte die Statik als gefährdet ansehen, dann sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den VM nicht behindern, nach Ihren eigenen Einschätzungen ist das doch eh alles Mumpitz, was also haben Sie zu befürchten?

Bisher sah "ein Handwerker" die Statik als möglicherweise gefährdet an... Das war offensichtlich kein Statiker, denn der hätte eine konkrete Berechnung angestellt.

Nun ist der Vermieter alarmiert und will das mit Hilfe eines Statikers prüfen. Das ist sowohl sein gutes Recht als auch seine Pflicht, er würde sich zivil- und strafrechtlich in Teufels Küche bringen, wenn er das nicht unverzüglich überprüft und ggf. Abhilfe schafft.

Ganz am Rande: da könnte statt des Vermieters auch die Baubehörde vor der Tür stehen. Auch die müsste das prüfen, wenn sie einen ernstzunehmenden Hinweis auf Gefahren für die Statik eines Wohngebäudes bekommt.

Daß Bücher sauschwer sind, weiß jeder, der schon mal mit ein paar Bücherkartons umgezogen ist. Die Frage der "Punktbelastung" wurde schon angesprochen. Auch eine Badewanne darf man ggf. nicht ohne vorherige Prüfung der Statik aufstellen, wo vorher keine war.

Ich bin kein Statiker, aber wenn ich mir vorstelle, daß z.B. ein mit 400kg Büchern vollgepackter Bücherschrank auf vier dünnen Beinen steht, dann entspricht das schon ungefähr einer schweren und mit Wasser gefüllten Badewanne.

Natürlich kann der Handwerker einen "Hau" haben. Vielleicht weiß er aber auch um die begrenzte Tragfähigkeit einer Altbaudecke im konkreten Fall, und sieht dann die Büchermassen und denkt sich "Oha...!"

Generell ist es das Recht des Mieters, auch mehrere 1000 Bücher in seiner Wohnung unterzubringen. Der Vermieter kann dann aber durchaus auch kommen und sagen: "Da muss aber auf die Statik Rücksicht genommen werden." Und dann findet man eine konkrete Lösung.

Theoretisch wird man so viele schwere Bücher in einer Wohnung unterbringen können, daß tatsächlich die Statik des Gebäudes gefährdet wird. Praktisch dürfte das eine höchst exotische Ausnahme sein. Dann allerdings müsste Abhilfe geschaffen werden.


Zitat (von AltesHaus):
Zitat:
Bisher sah "ein Handwerker" die Statik als möglicherweise gefährdet an... Das war offensichtlich kein Statiker, denn der hätte eine konkrete Berechnung angestellt.


Sieh an sieh an, blitzgescheit trotz Bücher .... ohne zu wissen, wie das Haus nun tatsächlich gebaut ist, kann auch ein Statiker vor Ort nichts berechnen, Sie haben offensichtlich den Bauplan? Respekt. ich weiß jetzt nicht wo das Problem ist, dem VM und dem Fachmann mal in die heiligen Hallen zu lassen. Sie selber schreiben ja, dass Ihre Bücher "sauschwer" sind ... und nur mal nebenbei, falls die Statik sich von der Last beeindruckt zeit, heißt es nicht, dass Sie sofort mitsamt der Bücher runterziehen, da wartet das Schicksal immer auf den richtigen Moment, zB wenn an der Straße rumgerüttelt wird ... es gibt so viele Möglichkeiten, die ein Unglück auslösen könnten, sein Sie doch froh, wenn hier eine Prüfung erfolgt und Sie auf der sicheren Seite sind. Sie haben es sich doch schon selber schön gerechnet, wenn der Statiker es genauso sieht, ist doch alles paletti.

Zitat:
Generell ist es das Recht des Mieters, auch mehrere 1000 Bücher in seiner Wohnung unterzubringen.


? Das steht genau wo?

Generell ist es das Recht des Mieters die Wohnung vertragsgemäß zu nutzen, und das dürfte wohl zu Wohnzwecken sein. ... wenn Sie einen Bücherkreis in der Wohnung zu eröffnen wünschen, dann sollten Sie dem VM das schon mitteilen.


Das Forum wird echt immer schlimmer durch einzele Individuen. Waren Sie denn vor Ort? Es ist alles eine Mutmaßung - einschliesslich Ihnen.

Im zweiten Absatz schreibt ja TomRower das der Vermieter die Wohnung anschauen darf. Wo ist das Problem?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von vase):
@ Lacher,

ein Vermieter will ja auch nicht in seinem Leben rumgeschnüffelt haben, gelle ;-)
Daß die meisten Keller offen einsehbar sind, ändert nichts an der Tatsache, daß der VM da keine extra Befindlichkeiten anderen überstülpen muß.
Fakt ist, solche Dinge landen irgendwann vor Gericht, weil solche VM bissig sind. Nur verlieren sie dann den Kleinkrieg wegen ihrer Befindlichkeit. Mieter loswerden wollen laß ich mal außen vor, darum gehts ja noch nicht.
Jedenfalls ist das üblicher psychischer Kleinkrieg, den verlieren die VM dann halt. Deswegen lacht ihr ja auch so unsicher. Ihr setzt ja auch Anwälte ein, die dann das Potential ja erst richtig ausschöpfen wollen. Die lachen dann wegen dem Geld, was sie bekommen.


Das Einzige, was hier "Fakt" sein dürfte, ist Ihre Unkenntnis, alles andere ist weder "Fakt" noch gerichtsfest noch sonstwas.

Ich bin nur einer und lege keinen Wert auf die Anwendung des Pluralis Majestatis, ein einfaches Sie ist ausreichend. Nicht ausreichend sind Ihre Darlegungen, welche weder Hand noch Fuß haben. Ich lache ja gerne, aber manchmal nimmts mir halt die Luft, oft wenn ich Unfug lese.


Typisch wieder Vermieter...Ihr dürft natürlich alles...gelle? :devil:

Fakt ist, dass der Vermieter nicht grundlos die Wohnung betreten darf. Einmal im Jahr darf er eine Begehung nach Rücksprache mit dem Mieter vereinbaren um den Zustand der Mietsache zu begutachten. Aber das wars.

Insofern hat der "Neue" durchaus recht in diesem Zusammenhang.

Im Übrigen haben auch Mieter manchmal Rechte...Nicht nur Vermieter...



-- Editiert von Moderator am 03.02.2017 11:20

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#24
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Zitat (von Lolle):
Bei einer durch Dritte gemeldeten Gefahrenlage wird der Vermieter sich m.E. vergewissern MÜSSEN, um seinen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen.

Danke für die Beratung in #1! Ich wollte schon mit Widerstand reagieren, aber das wäre wohl eher schädlich. Der VM muß wohl so handeln, schon zum Selbstschutz.

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#25
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Ronsan
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Zitat (von Ver):

Er kann auch mit einem Statiker kommen und gegebenenfalls die Reduzierung der Bücher fordern.

Zu #3 von Ver: Da wir zu dritt in der 4-Zimmer-Wohnung wohnen, käme statt der Reduzierung der Bücher ja auch eine Verlagerung innerhalb der Wohnung in Frage - oder? Das würde mein sachgebiets-sortiertes System aber durcheinanderbringen und gäbe Ärger mit den Mitbewohnern, darum würde ich das gern vermeiden.
Wie habe ich mir das auch konkret vorzustellen? Muß mir der VM eine Liste geben, welches Regal (habe ca. 15 Regalmeter in einem 4m x 6m großen Raum) ich um wieviel kg entlasten muß? Ich kenne ja selber nicht das Gewicht jedes Buches, kann nur schätzen.

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#26
 Von 
Ronsan
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Frischling
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Zitat (von AltesHaus):


Sieh an sieh an, blitzgescheit trotz Bücher .... ohne zu wissen, wie das Haus nun tatsächlich gebaut ist, kann auch ein Statiker vor Ort nichts berechnen, Sie haben offensichtlich den Bauplan? Respekt. ich weiß jetzt nicht wo das Problem ist, dem VM und dem Fachmann mal in die heiligen Hallen zu lassen. Sie selber schreiben ja, dass Ihre Bücher "sauschwer" sind ...


Zu #8 von AltesHaus: Sie zitieren aus #7 (Tom Rohwer) und verwechseln den Kommentator mit mir, dem Fragesteller. Ich bitte Sie, zukünftig zwischen dem Fragesteller und den Kommentatoren zu unterscheiden!

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#27
 Von 
Ronsan
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Zitat (von Flo Ryan):
Zitat:
a es aber auch Flächen im Raum gibt, die wesentlich weniger Gewicht bringen (z.B. ein Bett) dürfte die Statik insgesamt nicht gefährdet sein
Nur an diesem Satz sieht man schon, dass du selbst keine Ahnung hast. Denn die Statik ingesamt ist komplett irrelevant. Nach deiner Logik könntest du, wenn ein qm mit 100kg belastbar ist, in einem 1qm Raum auf einem qm 999, 9kg abstellen und den Rest leer lassen, die Statik insgesamt ist dadurch ja noch nicht gefährdet, die Fläche insgesamt verträgt ja 1000 kg... :augenroll:


Zu #12 Flo Ryan: Das haben Sie gut verstanden! Ich habe von Statik keine Ahnung und suche daher im Forum um Hilfestellung.
Apropos: Ist es hier im Forum üblich, die Fragesteller zu duzen oder zu siezen? Mir ist das egal, aber ich will als Neuling nicht gegen die Etikette verstoßen und sieze daher lieber.

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#28
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Ronsan
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Zitat (von 0815Frager):

So und nun als Eigentümer meines Hauses muss ich keinen in mein Eigentum lassen, das ist eben der Unterschied, aber es gäbe für jeden Mieter auch ein Lösung, wenn es keinen Besuch wünscht: Er wird Eigentümer eines Haus, geht ganz einfach.


Wenn es so einfach wäre, ohne Geld ein Haus zu erwerben, dann hätte ich schon eines. Aber da mein Einkommen gerade mal so reicht zum einfachen Leben kann ich nichts ansparen. Aber wenn Sie einen Tipp hierzu haben, bin ich für unpolemische Hinweise dankbar!

Zitat (von 0815Frager):
Aber klar doch, einen Messie wollte ich nicht in einer meiner vermieteten Wohnungen haben, auch keine Mietterroristen, zum Glück hatte ich noch keine, jedoch wäre das Entsorgen auch ein leichtes Thema.


Was verstehen Sie unter einem Messie und was unter einem Mietterroristen?

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#29
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Ronsan
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Zitat (von Yogi1):

In meiner Wohnung ist übringens alles ok mit der Statik, obwohl mein Wohnzimmer aus Bücherregalen besteht und ich ca. 1500 Bücher beherberge.

Sollte wegen der Bücher wirklich Gefahr für Leib und Leben aller bestehen, würd ich schleunigst ausziehen aus dieser Bruchbude. Denn so ein prall gefülltes Bücherregal wiegt auch nicht mehr als ein Schrank Eiche massiv, der prall gefüllt ist mit teurem Geschirr.

Und ich weiß auch nicht, was Ihr für Vorstellungen habt. Ich kenn ja den TS und sein Budget und seine Einrichtung nicht, aber bei 400 kg wie hier von einem geschrieben, da wär das Regal längst zusammengebrochen.

Ich würde den Kerl reinlassen. Denn dass man keine Bücher haben darf, hab ich noch nie gehört. Und dann dürfte erstmal Ruhe sein, wenn der merkt, wie sehr er sich blamiert hat.

P.S.: Mein uralter Röhrenfernseher wiegt in etwa so viel, wie ein prall gefülltes Bücherregal. Darf ich den jetzt auch nicht hier haben oder gehört das noch zu "Wohnzweck"? Sorry, aber den von mir oben zitierten Satz find ich sowas von frech. Natürlich gehört das Aufstellen von Bücherregalen zum üblichen Gebrauch einer Wohnung. Nur weil Sie nicht lesen, heißt das nicht, dass andere es nicht dürfen.


Zu #18 Yogi1: Danke für den Kommentar, denn so sehe ich das auch!
Übrigens: Meine ca. 15 Regale haben je 1m Länge und 30 cm Tiefe, pro Etage passen ca. 30 Bücher hinein zu je ca. 1 kg.
Bei 6 Etagen sind das ca. 180 kg, soviel wie 2 Personen wiegen. Das sollte eine Wohnung eigentlich aushalten können.

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#30
 Von 
Ronsan
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Zitat (von cauchy):

Ich zweifle gerade an dieser Einschätzung. Kannst du die begründen? Normalerweise darf der Vermieter keine Fotos von dem Eigentum des Mieters machen. Gerade Bücher geben viel über den Leser preis. Da finde ich es schon arg befremdlich, wenn Fotos erlaubt sein sollten, auf denen z.B. die Titel der Bücher zu lesen ist.

Ein gerichtlich bestellter Gutachter hätte wahrscheinlich sogar die Pflicht, mit Fotos den Zustand zu dokumentieren. Aber der kann dann im Zweifel auch verpflichtet werden, die Fotos so nachzubearbeiten, dass die Bücher selber nicht mehr zu erkennen sind.

Von daher wäre mein Rat an den Teilnehmer, den Vermieter reinzulassen und ihm gleichzeitig zu verbieten, irgendwelche Fotos vom Eigentum des Mieters zu machen. Die Kommunikation mit dem Vermieter würde ich beim Besuch auf ein Minimum beschränken. Ich finde es arg befremdlich, nur aufgrund irgendwelcher Handwerkeraussagen bereits in die Lebensgestaltung des Mieters eingreifen zu wollen. Ich hätte mal mindestens erwartet, dass sich der Vermieter selbst ein Bild macht, bevor er vom Mieter eine Verringerung des Bücherbestandes fordert.


Zu #19 cauchy: Danke für die guten Ratschläge!

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