Vermieter stimmt Zuzug Lebensgefährte mit kl. Hund nicht zu

25. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter stimmt Zuzug Lebensgefährte mit kl. Hund nicht zu

Hallo,

meine Freundin wohnt seit November 2016 in einer 3 Zimmer Wohnung mit 90m².

Da ich einen kleinen Hund halte und sie oft besuchen komme, hatte sie zuerst beim Vermieter um Erlaubnis gebeten, der daraufhin einwilligte, da dies auch Voraussetzung dafür war damit sie in die Wohnung überhaupt einzieht. Es wurde nun auf eigene Kosten die Wohnung renoviert (tapezieren, streichen etc.) und meine Freundin zog in die Wohnung ein.

Da wir gerne ab Juli in ihre Wohnung zusammen ziehen wollen, haben wir den Vermieter um Erlaubnis gebeten. Dieser willigte zuerst nicht ein, hat uns dann aber ein "Angebot" unterbreitet in dem wir 100 € mehr Kaltmiete/Monat zahlen sollen damit er uns die Erlaubnis für meinen Einzug mit Hund erteilt. Da wir dieses "Angebot" für eine unverschämte Bereicherung seitens des Vermieters verstanden und den Sinn daran nicht erkennen konnten, sind wir darauf nicht mehr weiter eingegangen.

Einen Grund was gegen den Hund in seiner Wohnung spricht konnte er uns nicht nennen. In der unteren Wohnung wohnt eine Mietpartei die 2 Katzen in der Wohnung halten darf, allerdings kann ich mir nicht vorstellen das die auch mehr Kaltmiete bezahlen müssen.

Meine Freundin hat nun schriftlich den Vermieter in Kenntnis gesetzt das ich ab Juli mit einziehen werde. Ich habe ebenso den Vermieter schriftlich in Kenntnis gesetzt und um Zustimmung gebeten das ich ab Juli mit meinem kleinen Hund in die Wohnung einziehen werde. Außerdem habe ich ihm das Schreiben für die Meldebescheinigung mit beigelegt, damit ich mich ummelden kann.

Bisher kam von seiner Frau nur die Aussage, dass er (Vermieter) das nicht unterschreiben wird, quasi keine Zustimmung für meinen Einzug mit einem kleinen Hund in die Wohnung geben wird.

Im Mietvertrag steht, dass die Tierhaltung die über Kleintiere hinaus geht eine Zustimmung des Vermieters benötigt.


Wie ist hier nun die Rechtslage? Darf ich einziehen oder hätte meine Freundin mit einer fristlosen Kündigung zu rechnen? Was ist wenn er die Meldebescheinigung nicht ausfüllt?

Eine vorstellbare Möglichkeit wäre, dass ich mich bei meinen Eltern melde und sie dann quasi jeden Tag besuchen komme.


Viele Grüße

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47 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):


Im Mietvertrag steht, dass die Tierhaltung die über Kleintiere hinaus geht eine Zustimmung des Vermieters benötigt.


Wie ist hier nun die Rechtslage? Darf ich einziehen oder hätte meine Freundin mit einer fristlosen Kündigung zu rechnen? Was ist wenn er die Meldebescheinigung nicht ausfüllt?



Der Vertrag verlangt ausdrücklich eine Zustimmung des Vermieters. Bekommt man diese nicht, darf man auch keinen Hund in der Wohnung halten. Tut man es dennoch, ist das ein vertragswidriges Verhalten. Die Konsequenzen wird die Mieterin zu tragen haben.

Zitat:

Eine vorstellbare Möglichkeit wäre, dass ich mich bei meinen Eltern melde und sie dann quasi jeden Tag besuchen komme.


Ganz wso einfach wird das auch nicht gehen. Prinzipiell ist zwar Besuch erlaubt, wenn der Besuch aber faktisch in die Wohnung einzieht, muss man in der Regelden Vermieter darüber informieren, damit die Nebenkostenabrechnung entsprechend angepasst werden kann.

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#2
 Von 
Cadyala
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Grüsse,

ich halte die Erhöhung der Miete für gerechtfertigt - hier muss man aber unterscheiden. Ich nehme an, dass der VM die Nebenkosten erhöhen möchte. Dies ist durchaus zulässig denn die ursprünglichen Nebenkosten richten sich ja auf eine Person aus. Mit zwei Personen erhöhen sich natürlich auch die Nebenkosten.

Was den Hund angeht - ohne Zustimmung würde ich ihn nicht mitnehmen, allerdings darf er auch nicht pauschal ablehnen sondern muss das begründen meiner Meinung nach. Dann kann man immer noch klagen.

Ich würde hier noch einmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und mir die Erhöhung plausibel erklären lassen sowie um schriftliche Begründung der Ablehnung des Hundes (forstet sonst auch mal auf frag-einen-Anwalt.de, da gibt es hierzu schon einige interessante Beiträge/Fragestellungen inkl Antworten vom RA zu)-

stellt sich das, wie ich vermute, auf die Nebenkosten ab (Wasser/Heizung etc) ist es wie gesagt durchaus zulässig, wenn die bisherige Berechnung auf Pro Kopf ausgerichtet ist.
Sollte ja auch in eurem Interesse sein, bevor ihr ansonsten bei der Abrechnung arg nachzahlen müsst.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

dan wird der VM im schlimmsten Fall klagen!

Zitat:
Eine vorstellbare Möglichkeit wäre, dass ich mich bei meinen Eltern melde und sie dann quasi jeden Tag besuchen komme.
Richter sind keine Weltfremden Menschen, die werden dir dann mitteilen, was sie davon halten ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage ist ja ob die Klausel im Mietvertrag überhaupt zulässig ist, da der Vermieter einen Hund ja nicht pauschal verbieten kann und er hat keinerlei Gründe die gegen den Hund sprechen würden!

Nein, es war die Kaltmiete, nicht ein erhöhter Nebenkostenabschlag gemeint. Das ist erpresserisches Verhalten.

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#5
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
Die Frage ist ja ob die Klausel im Mietvertrag überhaupt zulässig ist, da der Vermieter einen Hund ja nicht pauschal verbieten kann


So wie das oben formuliert ist werden Hunde ja nicht pauschal verboten. Es bedarf eben der Zustimmung, also auch nicht pauschal erlaubt.

Zitat:
und er hat keinerlei Gründe die gegen den Hund sprechen würden!


Wenn er ein Verbot nicht begründen kann, wäre es natürlich möglich den Hund gerichtlich durchzusetzen. Aber wenn es drauf ankommt wird der Vermieter sich wahrscheinlich doch das ein oder andere Argument aus dem Ärmel schütteln können.
Ob man das Risiko eingehen will, muss man selbst entscheiden. Ich würde auf jeden Fall versuchen, einfach noch mal mit dem Vermieter und seiner Frau vernünftig zu reden, wenn das nach Eurer doch sehr forschen Vorgehensweise überhaupt noch möglich ist.

Zitat:

Nein, es war die Kaltmiete, nicht ein erhöhter Nebenkostenabschlag gemeint. Das ist erpresserisches Verhalten.


Ob das ein Richter im Zweifel auch so sieht?

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#6
 Von 
Cadyala
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann fordert ihn schriftlich auf die Ablehnung zu begründen!

Den Zuzug als Solches darf er dem Lebenspartner auch nicht untersagen (es sei denn die Wohnung wäre dann überbelegt) aber die Kosten durchaus erhöhen. Schaut hier mal in § 553 BGB - ich kann hier leider nicht copy&paste machen.

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#7
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Cadyala):
Dann fordert ihn schriftlich auf die Ablehnung zu begründen!

Den Zuzug als Solches darf er dem Lebenspartner auch nicht untersagen (es sei denn die Wohnung wäre dann überbelegt) aber die Kosten durchaus erhöhen. Schaut hier mal in § 553 BGB - ich kann hier leider nicht copy&paste machen.


Korrekt. Er sollte die Erhöhung der Miete aber auch begründen können.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Außerdem habe ich ihm das Schreiben für die Meldebescheinigung mit beigelegt, damit ich mich ummelden kann.

Die Meldebestätigung kann ja die Freundin unterschrieben, denn sie ist die "Wohnungsgeberin" wenn jemand in den Haushalt aufgenommen wird.
Einen Anspruch in den Mietvertrag aufgenommen zu werden hat ein Lebenspartner nicht. Ist aber auch nicht nötig.


-- Editiert von Spezi-2 am 25.04.2017 10:35

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Außerdem habe ich ihm das Schreiben für die Meldebescheinigung mit beigelegt, damit ich mich ummelden kann.

Die Meldebestätigung kann ja die Freundin unterschrieben, denn sie ist die "Wohnungsgeberin" wenn jemand in den Haushalt aufgenommen wird.
Einen Anspruch in den Mietvertrag aufgenommen zu werden hat ein Lebenspartner nicht. Ist aber auch nicht nötig.


-- Editiert von Spezi-2 am 25.04.2017 10:35


Aber der Vermieter kann den Einzug untersagen, sofern ein wichtiger Grund in der Person des Dritten vorliegt.

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#10
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ging hier explizit um eine Erhöhung von 100 € damit der Hund erlaubt wird, es geht nicht um die Nebenkosten.

Mit welcher Konsequenz hätte ich oder meine Freundin zu rechnen wenn ich einfach einziehe und sie die Meldebescheinigung unterschreibt?

Wäre er vorm Gericht nicht unglaubwürdig, wenn er in der anderen Wohnung 2 Katzen erlaubt und mein Hund kaum größer ist? Gilt da nicht, gleiches Recht für alle?

-- Editiert von v4d3r am 25.04.2017 10:44

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#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
Das ist erpresserisches Verhalten.
Nein. Lies dir mal das StGB durch. Erpressung ist etwas ganz anderes und wenn du den Vermieter öffentlich als Erpresser bezeichnest, dann hast du ihm damit einen erstklassigen Grund geliefert, deinem Zuzug auch gleich nicht zuzustimmen. Wenn du nämlich jetzt schon üble Nachrede oder Verleumdung gegen ihn betreibst, hat er einen guten Grund, dich nicht in seine Wohnung einziehen zu lassen.

Was deine Position noch viel schwächer macht:
War es bei Anmietung der Wohnung noch gänzlich unklar, dass du auch mit einziehen würdest? Das ist ja nun noch nicht so lange her, waren da vielleicht Überlegungen?
Auch in dem Fall wäre nämlich der Vermieter nicht zur Zustimmung verpflichtet, weil er das nur müsste, wenn der Grund für deinen Zuzug erst NACH Abschluss des Mietvertrages entstanden wäre. Wenn aber vorher schon geplant: Nö, aus so etwas muss sich kein Vermieter einlassen, das sollte man dann schon im Mietvertrag regeln.
Da war also der junge Mann mit Hund der mit renovierte und die Mieterin auch oft besuchte, was die Mieterin sogar vorher schon ankündigte. Und plötzlich will der nach einem halben Jahr auch hier wohnen, was vorher natürlich gaaaar nicht absehbar sein könnte? Na, viel Spaß mit der Begründung der Nicht-Absehbarkeit.

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#12
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Ja, und dann wäre da noch das Schreiben, in welchem der geplante Vertragsbruch gleich noch schwarz auf weiss angekündigt wird...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Zitat (von v4d3r):
Das ist erpresserisches Verhalten.
Nein. Lies dir mal das StGB durch. Erpressung ist etwas ganz anderes und wenn du den Vermieter öffentlich als Erpresser bezeichnest, dann hast du ihm damit einen erstklassigen Grund geliefert, deinem Zuzug auch gleich nicht zuzustimmen. Wenn du nämlich jetzt schon üble Nachrede oder Verleumdung gegen ihn betreibst, hat er einen guten Grund, dich nicht in seine Wohnung einziehen zu lassen.


Man kanns hier auch übertreiben! Ich habe hier keine Namen genannt!
Meiner Meinung nach ist das Erpressung, was in irgendeinem schwindlichen Gesetzbuch steht ist eine andere Sache und nicht Gegenstand dieser Diskussion hier!!!

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#14
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Ja, und dann wäre da noch das Schreiben, in welchem der geplante Vertragsbruch gleich noch schwarz auf weiss angekündigt wird...


und der wäre?

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#15
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
Es ging hier explizit um eine Erhöhung von 100 € damit der Hund erlaubt wird, es geht nicht um die Nebenkosten.


Hast du §553 BGB Absatz 2 gelesen?

Zitat:

Wäre er vorm Gericht nicht unglaubwürdig, wenn er in der anderen Wohnung 2 Katzen erlaubt und mein Hund kaum größer ist? Gilt da nicht, gleiches Recht für alle?


Nein und nein. 2 Katzen sind nicht ein Hund. Selbst wenn es schon einen oder mehrere Hunde im Haus gäbe, müsste der Vermieter nicht automatisch jedem weiteren Hund zustimmen.

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#16
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
Zitat (von Baldwin123):
Ja, und dann wäre da noch das Schreiben, in welchem der geplante Vertragsbruch gleich noch schwarz auf weiss angekündigt wird...


und der wäre?


Du hast angekündigt, dass du und dein Hund einziehen werden.

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#17
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Er sollte die Erhöhung der Miete aber auch begründen können.


Womit denn?
Der VM darf weder den Zuzug des lebensgefährten untersagen, noch den Hund begründungslos ablehnen, noch deswegen die Kaltmiete erhöhen. Ebenso wenig darf er die Nebenkostenvorauszahlungen jetzt erhöhen.
Das darf erst nach der nächsten Abrechnung.
Der VM ist aber nicht verpflichtet, den Lebenspartner in den Mietvertrag aufzunehmen.
Und dummerweise darfst du ohne die Erlaubnis tatsächlich nicht einziehen. Ihr müsstet den VM erst auf Zustimmung verklagen.
Oder ihr sucht euch eine hübsche neue gemeinsame Wohnung, mit einem ordentlichen Vermieter.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#18
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Zitat (von Baldwin123):
Er sollte die Erhöhung der Miete aber auch begründen können.


Womit denn?


Woher soll ich das denn wissen? Ich bin ja nicht der Vermieter.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):

Der VM darf weder den Zuzug des lebensgefährten untersagen, [...] noch deswegen die Kaltmiete erhöhen.


Ist alles in der Pauschalität, wie du es schreibst, nicht korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Puh. Also erstmal vorweg: Den Zuzug von Lebensgefährten fällt unter § 553 BGB , wenn dieser Wunsch nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist. Zwischen November und Juli liegen einige Monate. Da lässt sich schon begründen, dass dieser Wunsch bei Abschluss des Mietvertrages noch nicht verhanden war. Aber begründet werden muss dies natürlich. § 553 (2) BGB ist dabei recht restriktiv auszulegen. Der Vermieter muss beweisen, warum der Zuzug nur bei Erhöhung der Miete zuzumuten ist. Einfach auf höhere Abnutzung zu verweisen, reicht da sicherlich nicht aus. Chancen auf eine Mieterhöhung von immerhin 100 Euro hat der Vermieter nur, wenn wirklich erhebliche Kostensteigerungen zu erwarten sind. Wenn also z.B. Wasserkosten bereits in der Miete enthalten sind.

Anders sähe es auf jeden Fall bei Verlobten aus. Die sind keine Dritte im Sinne von § 540 BGB . Dort ist keine Zustimmung des Vermieters notwendig. Ob Lebensgefährte Dritte im Sinne von § 540 BGB , ist zumindest umstritten. Da der Umweg über § 553 BGB normalerweise möglich ist, gibt es meines Wissens nach dazu keine aktuellen Urteile.

Nun zum Komplex Hund. Es wäre hilfreich, die entsprechende Klausel hier wortwörtlich einzustellen. Prinzipiell ist Hundehaltung aber immer ein Problem, weil sie zu einem Verlust der Mietwohnung führen könnte. Sicher wäre der Mieter nur, wenn der Hund erstmal nicht mit einzieht und der Vermieter auf Zustimmung zur Hundehaltung verklagt wird. Wenn das Gericht dann die Zustimmung erteilt, dann darf der Hund auch einziehen.

Formal wäre das auch der korrekte Weg bei Aufnahme des Lebensgefährten. Also erst Klage auf Zustimmung dann bei Erfolg Einzug. Wobei auch schon ein OLG in einem Fall entschieden hat, dass eine Kündigung wegen Einzug eines Dritten rechtsmissbräuchlich war, weil der Vermieter zur Genemigung im dort behandelten Fall verpflichtet war. Da steckt aber ein Risiko dahinter. Wenn man das vermeiden kann, wäre das dringend anzuraten.

Bis Juli ist ja noch ein bischen Zeit. Fordert den Vermieter nachweis auf, dem Zuzug mit Hund innerhalb der nächsten 14 Tage zuzustimmen. Dabei bitte genau begründen, wann der Wunsch auf Zuzug entstanden ist. Zudem muss der Lebensgefährte und am besten auch die Hundeart explizit genannt werden. Wenn der Vermieter nicht innterhalb der Frist reagiert, gibt es meiner Meinung nach drei sinnvolle Varianten: Aufgeben, Anwalt aufsuchen (sprich klagen) oder Risiko eingehen und einfach einziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Zitat (von Baldwin123):
Er sollte die Erhöhung der Miete aber auch begründen können.


Womit denn?
Der VM darf weder den Zuzug des lebensgefährten untersagen, noch den Hund begründungslos ablehnen, noch deswegen die Kaltmiete erhöhen. Ebenso wenig darf er die Nebenkostenvorauszahlungen jetzt erhöhen.
Das darf erst nach der nächsten Abrechnung.
Der VM ist aber nicht verpflichtet, den Lebenspartner in den Mietvertrag aufzunehmen.
Und dummerweise darfst du ohne die Erlaubnis tatsächlich nicht einziehen. Ihr müsstet den VM erst auf Zustimmung verklagen.
Oder ihr sucht euch eine hübsche neue gemeinsame Wohnung, mit einem ordentlichen Vermieter.


Danke für deine Antwort!

Was ich noch nicht erwähnt hatte ist, dass ich bereits deswegen beim Mieterbund war und dort mit einem Anwalt geredet habe.

Seine Punkte:

1. Ein Hund ist mietfrei, 100 € mehr Miete für einen Hund zu verlangen ist unrechtmäßig
2. Er darf einen Hund nicht pauschal verbieten, da er keine Gründe dagegen hat (Hund beißt nicht, bellt nicht, macht nichts kaputt, beschädigt nichts etc.) wird es für ihn schwer sein das durchzusetzen
3. Er darf den Zuzug meinerseits auch nicht verbieten, da die Wohnung angemessen ist
4. Der Vermieter muss um Zustimmung gebeten werden, dies haben wir gemacht, ob er sie erteilt ist laut seiner Aussage irrelevant, Hauptsache wir haben darum gebeten. (Das sind die angeblichen Schreiben für den angeblichen "Vertragsbruch" @Baldwin123)
5. Die Notwendigkeit in den Mietvertrag aufgenommen zu werden besteht nicht

Soweit die Aussage eines Juristen!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Wunsch mit in die Wohnung mit einzuziehen bestand erst im Februar / März, da wir erst seit August 16 zusammen sind und nicht schon im November 16 zusammenziehen wollten...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
Der Vermieter muss um Zustimmung gebeten werden, dies haben wir gemacht, ob er sie erteilt ist laut seiner Aussage irrelevant, Hauptsache wir haben darum gebeten.
Ich vermute, damit bezieht er sich auf das von mir angesprochene Urteil. Das ist aber wie oben beschrieben nicht ungefährlich. Sollte der Vermieter einen Grund finden, warum er nicht zur Zustimmung verpflichtet war oder warum eine Mieterhöhung berechtigt gefordert werden durfte, dann wird eine fristlose Küdnigung vermutlich berechtigt sein.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
Der Wunsch mit in die Wohnung mit einzuziehen bestand erst im Februar / März, da wir erst seit August 16 zusammen sind und nicht schon im November 16 zusammenziehen wollten...
Bingo!
"nicht schon" klingt nach wie "später vielleicht". Also war da schon mal die Idee gewesen? Ist auch nicht so völlig fernliegend, oder?

Was man von Aussagen der Anwälte beim Mieterverein manchmal so halten sollte, muss jeder für sich entscheiden.
Auf jeden Fall solltest du wissen, dass Fehlverhalten aufgrund von Aussagen eines Mieterverein-Juristen zu Lasten des Mieters gehen, was bereits höchstrichterlich durchdekliniert wurde. Anders gesagt: Wenn wegen Beherzigung seiner Auskunft eine Kündigung des Mietvertrages erfolgt, dann kann man die nicht mit "das hat der Mieterverein gesagt" ungeschehen machen. Die Mietervereine wiederum haben entsprechende Haftungsfreistellungsklauseln in ihren Satzungen und fühlen sich da auch nicht zuständig.
Wenn also deine "Aussage eines Juristen" sich nicht so ganz mit der aktuellen Rechtslage decken (wonach es mit bei einzelnen Punkte aussieht), dann sollte dir klar sein, dass für deinen Vermieter die "Aussage eines Juristen" nicht bindend sind und gegebenenfalls keine Entschuldigung eures Fehlverhaltens darstellen.

Jedenfalls Punkt 3: Angemessenheit genügt nicht.
Punkt 4: " ob er sie erteilt ist laut seiner Aussage irrelevant, Hauptsache wir haben darum gebeten" - glaubt ihr das wirklich?
So wie bei den Typen, die behaupten "ich trage ein Schild, dass ich schwarzfahre, also muss ich auch nicht bezahlen"?
Gut, ich begegne auch immer wieder Leuten, die unter "Ratenzahlungsvereinbarung" verstehen, dass sie eine Ratenzahlung ankündigen und dann die Forderung nicht mehr zur Fälligkeit begleichen brauchen - also ganz originell ist die Idee nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
4. Der Vermieter muss um Zustimmung gebeten werden, dies haben wir gemacht, ob er sie erteilt ist laut seiner Aussage irrelevant, Hauptsache wir haben darum gebeten.


Mit Punkt 4 mag ich mich nur bedingt anfreunden. Ich würde ehr wie Cauchy empfehlen den VM schriftlich mit Fristsetzung nachweislich aufzufordern die Zustimmung zu erteilen. Evtl. das Schreiben einen Anwalt machen lassen.

Zitat (von cauchy):
Also erst Klage auf Zustimmung dann bei Erfolg Einzug. Wobei auch schon ein OLG in einem Fall entschieden hat, dass eine Kündigung wegen Einzug eines Dritten rechtsmissbräuchlich war, weil der Vermieter zur Genemigung im dort behandelten Fall verpflichtet war.

Bitte schön, war der BGH https://openjur.de/u/163496.html

Zum einen hatten in diesen Fällen, die Mieter erst gefragt und sind dann eingezogen und haben parallel Zustimmungsklage erhoben. Zum anderen wurden keine sachlichen Argumente dagegen vorgetragen. Ihr müsst mindestens die Frist abwarten.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
v4d3r
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, wir haben ja auch erst gefragt und ich bin auch noch nicht eingezogen.

Eine Zustimmungsklage würde sicherlich auch viel Geld kosten, bezahlt sowas die Rechtschutzversicherung?

Mit Frist abwarten, meinst du die Frist die wir ihm dann zur Zustimmung geben?

Auf was könnte er uns verklagen, wenn ich trotzdem "einziehe". Ab wann bin ich denn eingezogen? Wenn ich mich dort melde? Wenn ich meine Sachen dort habe (wie will er das kontrollieren, in die Wohnung darf er nicht bzw. könnte das ja auch Sachen meiner Freundin sein).?

Wenn ich mich xyz Stunden in der Woche in der Wohnung aufhalte?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Bitte schön, war der BGH https://openjur.de/u/163496.html

Danke. Ich meinte glaube ich ein anderes Urteil, aber das tut's auch. Wobei man nicht übersehen sollte, dass vorher sowohl das AG als auch da LG Frankfurt die Kündigung des Mietvertrages durchgewunken hatten. Trivial ist das ganze also nicht gewesen. Zudem gab es in dem Fall wohl eine generelle Erlaubnis zur Untervermietung im Mietvertrag. Der Fall lag also ein wenig einfacher als hier.

Sei's drum. Der Mietverein hat vermutlich den Teilnehmer in seinen Worten versucht, das Problem zu erklären und bei uns ist dann das angekommen, was der Teilnehmer verstanden hat. Stille-Post ist halt nie fehlerfrei.

Zitat (von quiddje):
" ob er sie erteilt ist laut seiner Aussage irrelevant, Hauptsache wir haben darum gebeten" - glaubt ihr das wirklich?
Irrelevant sicher nicht aber eben auch kein KO-Kriterium. Auch wenn es hier offenbar bis zum BGH gebraucht hat, so erscheint mir das auch sinnvoll. Wenn der Vermieter selber gegen das Gesetz verstösst und eine Genehmigung nicht erteilt, zu der er verpflichtet wäre, dann sollte er daraus keinen Vorteil ziehen dürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
Mit Frist abwarten, meinst du die Frist die wir ihm dann zur Zustimmung geben?
korrekt. Hoffentlich nachweisbar.

Zitat (von v4d3r):
Auf was könnte er uns verklagen, wenn ich trotzdem "einziehe".
Die Mieterin auf Räumung, wenn nach Abmahnung und fristloser Kündigung nicht geräumt wird. Das wäre dann das worst case Szenario.

Zitat (von v4d3r):
Ab wann bin ich denn eingezogen? Wenn ich mich dort melde? Wenn ich meine Sachen dort habe (wie will er das kontrollieren, in die Wohnung darf er nicht bzw. könnte das ja auch Sachen meiner Freundin sein).?

Wenn ich mich xyz Stunden in der Woche in der Wohnung aufhalte?
Es gibt keine klaren Fristen, bis wann jemand als Besuch und ab wann jemand als Bewohner zählt. Das entscheidet in jedem Einzelfall ein Richter. Anhaltspunkte können (!) sein: Dauer, eigener Schlüssel, Anwesenheit des Besuchers ohne den Mieter, Möbel des Besuchers, ...

Zitat (von v4d3r):
Eine Zustimmungsklage würde sicherlich auch viel Geld kosten, bezahlt sowas die Rechtschutzversicherung?
Frag nach. Wenn ihr gewinnt, zahlt am Ende eh der Vermieter. Aber was ist die Alternative? 100 Euro pro Monat ist auch viel Geld. Und das Risiko einer fristlosen Kündigung mit hohen Kosten steht auch im Raum. Ihr könnt natürlich euer Vorhaben aufgeben oder euch anderswo eine neue Wohnung suchen. Wird sicherlich auch nicht billig.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
Ok, wir haben ja auch erst gefragt und ich bin auch noch nicht eingezogen.

Eine Zustimmungsklage würde sicherlich auch viel Geld kosten, bezahlt sowas die Rechtschutzversicherung?

Mit Frist abwarten, meinst du die Frist die wir ihm dann zur Zustimmung geben?

Auf was könnte er uns verklagen, wenn ich trotzdem "einziehe". Ab wann bin ich denn eingezogen? Wenn ich mich dort melde? Wenn ich meine Sachen dort habe (wie will er das kontrollieren, in die Wohnung darf er nicht bzw. könnte das ja auch Sachen meiner Freundin sein).?

Wenn ich mich xyz Stunden in der Woche in der Wohnung aufhalte?

Wenn eure RSV Mietrecht beinhaltet, dann sollten die das vorstrecken. Bezahlen muss das letztlich derjenige, dem das Gericht die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. (Üblicherseite die Seite die verloren hat)

Er könnte auf die irrige Idee kommen, deiner Freundin eine Abmahnung zu schicken oder den Mietvertrag fristlos /ordentlich zu kündigen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von v4d3r):
Ok, wir haben ja auch erst gefragt und ich bin auch noch nicht eingezogen.

Eine Zustimmungsklage würde sicherlich auch viel Geld kosten, bezahlt sowas die Rechtschutzversicherung?


Eine Zustimmungsklage wird dir nicht weiterhelfen. Der Vermieter hatte seine Zustimmung doch bereits gegeben, und du hast die Zustimmung ausgeschlagen, den Vermieter einen Erpresser genannt und dann habt ihr schriftlich angekündigt, dass du trotzdem einziehen wirst. Ich würde da schon den ein oder anderen Ansatz dafür sehen, dass der Vermieter hier einen wichtigen Grund in deiner Person sieht, dem Einzug nicht zuzustimmen.

-- Editiert von Baldwin123 am 25.04.2017 14:45

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