Vermieter stellt sich tot nach Kündigung - bin ich auf der sicheren Seite?

28. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Paynelit
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter stellt sich tot nach Kündigung - bin ich auf der sicheren Seite?

Wertes Forum,
vor ziemlich genau 2 Wochen hatte ich per Email und auf dem postalischen Weg meinen Mietvertrag gekündigt und bisher noch immer keine Antwort erhalten obwohl ich die Wohnung bereits verlassen habe. Der Umzug ergab sich kurzfristig aus beruflichen Gründen.

Ich hatte meinem Vermieter angeboten einen Nachmieter zu suchen, wenn dieser zustimmt und des Weiteren bat ich in dem Schreiben um eine Bestätigung aber ich warte immer noch vergebens auf eine Antwort.

Mein Vermieter ist eine Privatperson die zwar eine Meldeanschrift in Deutschland besitzt aber wohl meistens im Ausland geschäftlich unterwegs ist. Daher hatte ich das Schreiben nochmal per Mail verschickt, da wir in den vergangenen Jahren immer per Mail in Kontakt standen und die Antwortzeiten betrugen maximal 2 Tage.

Nun gehe ich davon aus, dass mein Vermieter keine Lust sich gerade mit dem Thema zu beschäftigen da bis vor einiger Zeit eine Immobilienfirma alles erledigt hat oder mein Vermieter möchte mich zappeln lassen. In jedem Fall bin ich auf die 3 Monate eingestellt, die ich meine alte Wohnung weiterhin bezahlen darf auch wenn ich sie nicht mehr nutze.

Mir stellt sich jetzt die Frage, bin ich auf der sicheren Seite falls mein Vermieter sich irgendwann melden sollte weil ich nach 3 Monaten den Lastschriftauftrag zurückziehe? Ich habe das Schreiben wie gesagt per Mail versand und per Post als Einschreiben Einwurf (belegbar anhand der Rechnung). Allerdings habe ich seitens der Post keine Bestätigung erhalten dass der Brief eingeworfen wurde. Ist das normal und lediglich im Streitfall wird die Post aktiv so dass die Einwurfsbestätigung nur Post intern aufgebewahrt wird?
Es sind nur noch wenige Tage bis April und insgesamt 4 Monate möchte ich nur sehr ungern meine alte Wohnung halten.



-- Editier von Paynelit am 28.03.2017 19:50

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Paynelit):
Allerdings habe ich seitens der Post keine Bestätigung erhalten dass der Brief eingeworfen wurde

Die kann man doch online mit der DHL einsehen:
https://www.deutschepost.de/de/s/sendungsverfolgung.html
Das lässt sich sogar ausdrucken.
Zitat (von Paynelit):
belegbar anhand der Rechnung

Na ich kenne nur die Quittung, und da ist kein Empfänger vermerkt.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wichtig ist, dass Sie einen Zugangsnachweis für die Kündigung haben, die Mail dürfte Ihnen da wenig helfen, ich verweise da auf die Ausführungen von 0815Frager.

Wenn Sie den Zugangsnachweis haben, dann sind Sie auf der sicheren Seite, vorausgesetzt, dass die Kündigungsfrist im MV nicht anders vereinbart wurde. Bezüglich der Lastschrift haben Sie doch gewiss darauf hingewiesen, dass ab Mietende, das wäre dann Ende Juni (bei gestzl. Kündigungsfrist) die Erlaubnis zur Lastschrift widerrufen wird?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Paynelit):
Mir stellt sich jetzt die Frage, bin ich auf der sicheren Seite falls mein Vermieter sich irgendwann melden sollte weil ich nach 3 Monaten den Lastschriftauftrag zurückziehe?

Nö.
Kündigen und ausziehen reicht nicht. Man muss die Mietsache auch zurückgeben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Paynelit
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
eine Sendungsnummer habe ich leider nicht zugewiesen bekommen. In der Bestätigungsmail/Rechnung befindet sich lediglich die Briefmarke (ich hatte die Marke online gekauft und den Brief selbst beschriftet).
Deswegen stellte sich mir die Frage, ob ich bei einem Einwurf Einschreiben so wie ich es gebucht habe, nicht eine Bestätigung zurück erhalten müsste oder wird der Einwurf nur Post intern festgehalten?

Auf die Aussetzung des Lastschriftauftrages habe ich nicht hingewiesen. Ich hatte eine Vorlage genutzt in der die vereinbarte Frist eingehalten werden soll (meinerseits) und ich um Bestätigung und die Nennung des genauen Vertragsendes bitte (genau, der 30. Juni wäre das).

Jetzt weiß ich auch nicht weiter. Zeitlich könnte es noch passen, dass ich ein neues Kündigungsschreiben aufsetze und dieses auf anderem Wege versende und dieses sicher bis zum 31.03. eingeht. Darin würde ich nochmal auf den Lastschriftauftrag und auch auf die Kaution eingehen. Für mich sind das alles selbstverständlichkeiten oder Dinge die sich zur Not auch nachträglich klären lassen. Nur auf welchem Wege wäre es denn noch sicherer? Als versichertes Paket? Einen Gerichtsvollzieher (wenn das überhaupt möglich ist) möchte ich nur ungern aktiveren mal abgesehen davon dass mein Vermieter nicht anzutreffen sein wird.
Ich komme mir nur etwas blöd vor. Das erste Kündigungsschreiben wird ja angekommen sein. Ansonsten wäre der Brief wohl schon wieder zu mir zurückgekommen.

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Paynelit):
Zeitlich könnte es noch passen, dass ich ein neues Kündigungsschreiben aufsetze und dieses auf anderem Wege versende und dieses sicher bis zum 31.03. eingeht.


Geh zu einem Postamt und lass den Brief von einem Zeugen in Kenntnis des Inhalts als Einwurf-Einschreiben abgeben. Beim Postamt bekommt man eine Sendungsverfolgung.

Wo ist eigentlich der Schlüssel? Wer hat die Wohnung abgenommen? Wer "passt" jetzt auf die Wohnung auf, auch wenn man auszieht, trifft einen die Obhutspflicht für die Mietsache.

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#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Paynelit):
eine Sendungsnummer habe ich leider nicht zugewiesen bekommen. In der Bestätigungsmail/Rechnung befindet sich lediglich die Briefmarke (ich hatte die Marke online gekauft und den Brief selbst beschriftet).
Deswegen stellte sich mir die Frage, ob ich bei einem Einwurf Einschreiben so wie ich es gebucht habe, nicht eine Bestätigung zurück erhalten müsste oder wird der Einwurf nur Post intern festgehalten?


Mit der Nummer auf der Online-Marke kann man die Sendungsverfolgung bedienen. Beginnt mit A0.... oder so.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Paynelit
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah die 20 stellige Kombination ist also die Sendnungsnummer. Danke für den Hinweis. Leider funktioniert der Code nicht, egal wie ich ihn eingebe. Und dafür habe ich fast 4 Euro bezahlt.

Die Schlüssel habe ich alle bei mir in meiner neuen Wohnung. Die Wohnung hat noch niemand abgenommen, da der Vermieter (mein einziger Ansprechpartner) nicht erreichbar ist. Ich ging eignetlich davon aus, dass sich mein Vermieter schnell meldet und das OK gibt, dass ich einen Nachmieter suchen kann und dieser die Wohnung ohne große Übergangszeiten übernimmt. Aufgrund der Distanz gestaltet es sich für mich schwierig immer mal wieder nach der Wohnung zu sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Paynelit):
Hallo,
eine Sendungsnummer habe ich leider nicht zugewiesen bekommen. In der Bestätigungsmail/Rechnung befindet sich lediglich die Briefmarke (ich hatte die Marke online gekauft und den Brief selbst beschriftet).
Deswegen stellte sich mir die Frage, ob ich bei einem Einwurf Einschreiben so wie ich es gebucht habe, nicht eine Bestätigung zurück erhalten müsste oder wird der Einwurf nur Post intern festgehalten?


Das ist jetzt nicht weiter schlimm, nochmals ausdrucken und per Einwurf-Einschreiben versenden.

Zitat:
Auf die Aussetzung des Lastschriftauftrages habe ich nicht hingewiesen. Ich hatte eine Vorlage genutzt in der die vereinbarte Frist eingehalten werden soll (meinerseits) und ich um Bestätigung und die Nennung des genauen Vertragsendes bitte (genau, der 30. Juni wäre das).


Das können sie ja dann hinzufügen, wenn Sie das Kündigungsschreiben nochmals versenden.
Zitat:

Jetzt weiß ich auch nicht weiter. Zeitlich könnte es noch passen, dass ich ein neues Kündigungsschreiben aufsetze und dieses auf anderem Wege versende und dieses sicher bis zum 31.03. eingeht. Darin würde ich nochmal auf den Lastschriftauftrag und auch auf die Kaution eingehen.


Hier haben Sie noch Zeit bis zum 05.04., also können Sie die Kündigung noch aufgeben.
Zitat:

Für mich sind das alles selbstverständlichkeiten oder Dinge die sich zur Not auch nachträglich klären lassen.


Da es nicht für jeden so ist, sind hier Fristen einzuhalten, für jeden gültig.

Zitat:
Nur auf welchem Wege wäre es denn noch sicherer? Als versichertes Paket? Einen Gerichtsvollzieher (wenn das überhaupt möglich ist) möchte ich nur ungern aktiveren mal abgesehen davon dass mein Vermieter nicht anzutreffen sein wird.
Ich komme mir nur etwas blöd vor. Das erste Kündigungsschreiben wird ja angekommen sein. Ansonsten wäre der Brief wohl schon wieder zu mir zurückgekommen.


Für die Kündigung reicht ein Einwurf-Einschreiben, im Kündigungsschreiben auch einen Übergabezeitpunkt vorschlagen, und wenn dieser nicht eingehalten wird, dann die Schlüssel - diesmal mit Einschreiben-Rückschein - dem VM zusenden. Aber bis dahin ist ja noch Zeit, evtl. ist er ja in Urlaub.

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