Vermieter schaltet Heizung ab (Heizperiode) trotz Baby

18. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
radoppler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter schaltet Heizung ab (Heizperiode) trotz Baby

Hallo Leute...

Ich habe ein Problem; und zwar wohne ich seit 2 Monaten mit meiner Freundin zusammen und wir haben vor 8 Tagen eine Tochter bekommen. In der Wohnung wurde uns jetzt die Heizung von dem Vermieter abgeschaltet und uns wurde gesagt wenn wirs warm haben möchten sollen wir uns einen Heizlüfter besorgen. Er weist auf die Heizperiode hin, die ihm sagt jetzt ist keine Zeit für zum Heizen. Und wenn er die Heizung einschalten würde, würde für ihm auch Heizkosten anfallen auch wenn er keine heizkörkper aufdreht, weil ich 1/3 der Heizkosten bezahlen muss (Keine Wärmemängenzähler vorhanden)

Wir wohnen in einer Kellerwohnung als Untermieter eines grösseren Hauses in dem der Vermieter wohnt. Er selber hat oben einen Holzkamin mit dem er sich das Haus (ausser unsere Wohnung) warm hält.

Wir haben zwar die Wohnung schon gekündigt aber diese läuft noch bis ende August. Ist es möglich die Wohnung fristlos zu kündigen? oder zu erzwingen das er die Heizung einschaltet? In meinen Augen es ist nicht zumutbar meine Tochter nach dem Baden in den kalten Temperaturten aus dem wasser zu nehmen.

Was würdet ihr mir raten???
Gibt es die Heizperiode eigendlich noch? viele sagen nein...

MfG Roman

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... der vermieter hat (nur) die pflicht, gewisse mindesttemperaturen in der wohnung zu garantieren. im wohnbereich liegen die tagsüber bei 20 grad.
(ansonsten - glaube mir - sind babies i.d.r. eher robust)

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#2
 Von 
radoppler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

und wie sieht es mit der Heizperiode aus? gibet die noch? viele sagen mir das gibt es nicht mehr.


Und wie sieht es mit den Heizkostenaufteilung aus? Ich bin hezungsbauer und habe - denke ich - mal gehört das es nicht mehr zulässig ist die Heizkosten pauschal zu verteilen sondern muss durch Wärmemängenzähler bzw. Verbrauchsanzeiger am Heizkörper errechnet werden. ist das war?

MfG Roman

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#3
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#4
 Von 
radoppler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen Heizlüfter besitze ich und ich weis auch was der an Strom frist. aber darum gehts mir nicht. Es geht darum das die Wohnung nicht die 20-22 C° hält (weil kellerwohnung). wir bezahlen 60€ Heizkosten im Monat für eine Heizung die garnet läuft. (Ölheizung)

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#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn die Heizung das ganze Jahr durchläuft, kostet es mehr 60 € pro Monat.

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#6
 Von 
American_Tourist
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich wuerde mir auch einen Heizstrahler fuer ueber den Wickeltisch bzw. Badebereich kaufen. Das zahlt sich nicht nur jetzt aus, sondern auch im Winter!

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#7
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#8
 Von 
radoppler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

und im bad habe ich die 17 °C aber nicht (sowie in allen anderen räumen). Meine Tochter hat zZ 2 Decken damit es warm ist.

Selbst wenn ich bei der Hitze drausen die Fenster öffne kommt kaum Wärme rein.

Soll ich die ganze zeit hier den Heizlüfter rennen lassen? selbst meiner Freundin und mir ist es zu kalt um sich gemütlich hinzusetzen und fern zu schauen...

-- Editiert von radoppler am 18.06.2007 22:01:20

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#9
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#10
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

da mein Sohn im August geboren ist, hatte ich in den ersten Tagen/ Wochen auch schon mal Probleme mit der Wärme im Raum. Ich habe also in der ersten Zeit immer ein Heizgebläse für die Zeit des Badens und Wickeln angeschaltet.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der VM verpflichtet ist jetzt die Heizung nur für euch anzuschalten.


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#11
 Von 
radoppler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Blockwart: Dann laß doch mal raus, wieviel Grad ihr habt.

- zZ (22.00 Uhr) 15°C

Blockwart: Wie alt ist das Haus?

Das kann ich nicht genau sagen... ich schätze so 10-20 oder vllt auch mehr jahre

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#12
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#13
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Blockwart

die ziehen doch im August aus.

Bei mir im Keller ist es auch kühler. Nur werde ich bestimmt im Sommer keine Fenster öffnen. Warum nicht? Ganz einfach. Es ist ein altes Haus. Wenn ich die Fenster öffne, dringt warme Luft ein und ich habe sehr schnell Schimmelbildung.

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#14
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#15
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Es gibt keine Heizperiode. Wenn es im Juni 5 Grad ist, muss sichergestellt sein, dass die Räume geheizt werden können. Über die genauen Grade weiß ich nichts, aber ich denke mal, dass kannst du googlen.

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#16
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#17
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Keller sind nun mal kalt. Meiner ist es auch. Zum Wohnen ohne Heizung sicherlich zu kalt. Auch im Sommer.
Es reicht nicht aus die Fenster zu öffnen, das ist nun mal so!
Oder es passiert, dass die Feuchtigkeit der Luft an den kalten Kellerwänden kondensiert. Auch nicht Zufriedenstellend.

Sucht euch ne vernünftige Wohnung. Kellerraum ist nur unter best. Vorraussetzungen Wohnraum.

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#18
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hier mal die rechtliche Seite:

Laut AG Düsseldorf ZMR 56, 332 (auch diese alte Entscheidung gilt noch) liegt die Heizperiode vom 01.10 bis 30.04 des Folgejahres; hiervon kann aber auch im Mietvertrag abgewichen werden, so dass Sie auch dort nachsehen sollten.

Aber auch unabhängig von dieser Heizperiode müssen Sie nicht frieren:

Der Vermieter muss spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber unter 18° sinkt und absehbar ist, dass die dazu führende******rung länger als 2 Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur sogar unter 16°, muss die Heizung SOFORT in Betrieb genommen werden (LG Kassel WM 64, 71).

Erstaunlich, was da so mancher in diesem Forum von sich gibt. Schreibt Eurem Vermieter mit diesen Rechtsgrundlagen einen Brief und weist darauf hin, dass aufgrund eures Babys dieser Rechtsanspruch auf jeden Fall eingeklagt wird. HIer ist ggf. eine Mietminderung angebracht.

-----------------
"Chylla"

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