Vermieter reagiert nicht auf Kündigung

18. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Feli2008
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter reagiert nicht auf Kündigung

Hallo liebe Mitforisten! Ich habe eine Frage: Wir haben fristgerecht zum 30.06. gekündigt, möchten natürlich, da wir erst gekündigt, nachdem wir eine neue Wohnung hatten, für den 01.05./01.06. einen Nachmieter suchen, was ja normalerweise auch kein Problem ist.

Da wir damals die Wohnung über einen Makler bekommen, haben wir 2 x eine Nachricht auf dem AB unseres Vermieters hinterlassen, ob er über den Makler einen Nachmieter suchen möchte oder wir selbst einen Nachmieter suchen können. Obwohl er da ist, reagiert er nicht.

Was können wir tun? Einfach einen Nachmieter suchen, können wir nicht, da der Vermieter, indem er nicht ans Telefon geht und auch nicht zurückruft, nicht erreichbar ist.

Die Kündigung, die wir in den Briefkasten eingeworfen haben, schicken wir zur Sicherheit noch einmal per Einschreiben.

Und hat er das Recht, diese drei Monate einfach auszusitzen, damit wir ohne Möglichkeit, einen Nachmieter zu suchen, die vollen drei Monate zahlen müssen?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

-- Editiert von feli2008 am 18.03.2008 12:44:34

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Eine Kündigung sollte man immer per Einschreiben/Rückschein dem VM zukommen lassen! Sicher ist sicher..:)

Höflicher wäre es natürlich, wenn der VM euch die Kündigung bzw. den Erhalt bestätigt. Er muss es aber nicht, und es ist auch nicht zwingend notwendig. Er kann es zur Kenntnis genommen haben.

Der VM ist nicht verpflichtet, euch vor dem 30.06. raus zu lassen. Er ist auch nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu suchen oder von euch finden zu lassen. Er braucht auch keinen Nachmieter akzeptieren, den ihr ihm anschleppt. Er kann auch theoretisch der Meinung sein, seine Wohnung nach eurem Auszug gar nicht mehr zu vermieten, also gar keinen Nachmieter braucht. Er kann auch einem Makler den Alleinauftrag geben bzw. nur ihn nach einem neuen Mieter suchen lassen... Steht ihm frei was er mit seinem Eigentum macht!

Sollte er einen Makler beauftragen wird dieser sich mit euch in Verbindung setzen, wenn er Interessenten hat, die eine Besichtigung wünschen. Die Termine muss er mit euch abstimmen. Euch kann nicht einfach heute mitgeteilt werden, dass ihr morgen um die Mittagszeit zu Hause sein müsst... Der Makler hat sich nach euren Arbeitszeiten zu richten, und ihr könnt auch bestimmen, dass Besichtigungen nur am Wochenende, z.B. zwischen 14:00 und 18:00 möglich sind. Ihr dürft euch aber nicht komplett sperren. Kann ja sein, dass darunter ein Interessent ist, der zum 01.05. einziehen möchte ;)

Im Allgemeinen halte ich es immer für sehr gewagt, einen MV für eine neue Wohnung zu unterschreiben, bevor der Auszugstermin aus der alten Wohnung noch nicht feststeht. Die Gefahr besteht, dass man doppelt Miete zahlen muss, aber das kann nicht das Problem des VM sein. Kündigungsfristen sind einzuhalten.

Ich verstehe euch absolut. Würde es als VM auch gut finden, wenn meine Mieter nach Nachmieter suchen. Die Entscheidung, ob ich einen davon als Mieter akzeptiere, liegt ja trotzdem bei mir, aber ich muss mich dann nicht um Makler, Inserate oder Besichtigungen kümmern. Euer Vm hat daran aber anscheinend kein Interesse, also ist dies von euch zu akzeptieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ihr immer mit Eurem Einschreiben/Rückschein.

Der Empfänger braucht es blos nicht abzuholen und schon ist die Zustellung hin. Ein Einwurfeinschreiben ist diesbezüglich besser. Noch besser ist aber: persönliche Zustellung in den Briefkasten mit einem Zeugen, der den Inhalt des Schreibens kennt und noch besser: Zustellung per Gerichtsvollzieher.
Wer seinen Vermieter kennt oder "kennengelernt hat" weiss, welche Zustellung er zu bevorzugen hat bzw. ob tatsächlich eine gerichtsbeweisbare Zustellung nötig ist.

Übrigens braucht der VM nicht auf die Kündigung zu reagieren- eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Sag mal, Bernie,

Sonnst behauptet der, er hätte sie nicht erhalten und die Kündigungsfrist beginnt erst mit Zustellung des Einschreibens, weil die erste Kündigung nicht nachweisbar ist

Was wäre denn daran so schlimm ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'Der Empfänger braucht es blos nicht abzuholen und schon ist die Zustellung hin.'
Sehe ich anders. Die Sendung muss in den Bereich des Empfängers gelangen, so dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen. Wenn er die Sendung nicht abholt, ist es sein Versäumnis/Verschulden.

Wenn die Sendung trotz Einschreiben verlorengeht, hat erstmal M das Problem. Schadensersatzforderungen sind dann ggf. an das zustellende Unternehmen (idR die Post) zu richten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Feli2008
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Dinsche

Es ging ja nicht darum, dass der Vermieter die Kündigung bestätigt, sondern nur darum, dass er uns mitteilt, ob er sich selbst um einen Nachmieter kümmert, oder ob wir einen suchen sollen. Und das teilt er uns nicht mit, bzw. reagiert einfach nicht. Ob nun er oder wir einen Nachmieter suchen, ist ja egal. Entscheidend ist nur, dass ein Nachmieter gesucht wird.

Was das Unterschreiben dees Mietvertrages betrifft: Ich kündige doch nicht, bevor ich etwas neues habe. Und da die meisten das offensichtlich so sehen, sind die neuen Wohnungen selten erst in drei Monaten zu vermieten.

@ all

Vielen Dank für Ihre Antworten, die mich allerdings ein bißchen frustriert haben. Denn ungerecht finde ich die rechtliche Lage schon. :(

Ich meine, um einen Nachmieter zu finden, sollten sich ja eigentlich beide Parteien kooperativ zeigen. Schließlich ist auch der Vermieter daran interessiert, übergangslos, d.h., ohne Verlust von Mieteinnahmen, einen Nachmieter zu finden. Das setzt voraus, dass der Mieter sich bei Besichtigungsterminen kooperativ zeigt, ebenso wie der Vermieter sich vorher kooperativ zeigen sollte.


Jedenfalls lieben Dank für die Antworten!


-- Editiert von feli2008 am 18.03.2008 14:22:02

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Um einen Nachmieter, der nach dem Ende des Mietverhältnisses einziehen will/soll, muss sich der Vermieter alleine kümmern.

Mit gutem Willen und Kooperation kann man immer sehr viel erreichen.

Die vorhergenden Antworten stellen allerdings die Rechtslage dar für den Fall, dass eine Seite (in diesem Fall der Vermieter) nicht kooperativ ist.

Dann endet für den Mieter das Mietverhältnis am Ende der Kündigungsfrist ohne dass er sich um einen Nachmieter kümmern muss.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Sorry, Feli2008.... Da muss ich wohl etwas falsch verstanden haben, denn ich meinte, gelesen zu haben, dass....

Ihr habt zum 30.06. gekündigt.

Zum 01.05./01.06. würdet ihr gern einen Nachmieter haben, also vor dem 30.06. wohl ausziehen wollen.

Von einer neuen Wohnung war, glaub ich, auch die Rede.

Dann am Ende die Fragen, ob ihr die vollen 3 Monate zahlen müsst und ob der VM diese Zeit aussitzen darf.

Antwort:

Der VM hat dieses Recht, und deswegen müsst ihr die 3 letzten Monate Miete zahlen.

So ungerecht ist das alles nicht, denn es ist nicht gesagt, dass ihr einen Nachmieter findet, der vom VM angenommen wird. Am Ende kommt dann diese Ungerechtigkeit, dass der VM doch tatsächlich ein Mitspracherecht hat wer nach euch Mieter sein wird :)

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