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Vermieter reagiert nicht auf Anforderung von Belegen wg. Betriebskostenabrechnung.

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Vermieter reagiert nicht auf Anforderung von Belegen wg. Betriebskostenabrechnung.

Hallo,

mein Ex-Vermieter hatte mir eine Betriebskostenabrechnung von 2000-2003 geschickt. Daraufhin schrieb ich ihm, dass ich die BK für 2000 und 2003 aktzeptiere aber das die von 2001 und 2002 verjährt wären.
Für die Jahre 2000+2003 forderte ich dann die Kopien der Belege an damit ich die berechneten Positionen, vor allem die stritige Position des Hausmeisters, nachvollziehen kann. Ich erwähnte in dem Schreiben auch, dass ich für die Kopien die Kosten in einem angemessenen Rahmen übernehme.

Wie soll ich jetzt vorgehen? Bis dato hat er sich nicht gemeldet. Das Schreiben habe ich ihm am 27.11.04 übersendet. Er hat jetzt nicht so ein großes Unternehmen, dass er wochenlang zur Prüfung und Erledigung bräuchte.

Soll ich die Beträge die mir unstrittig erscheinen schonmal überweisen und nur den Betrag des Hausmeisters ausstehen lassen? Allerdings würde ich bei dem Vermieter - versucht seine Mieter zu linken wo er kann - gerne erst alle Belege sehen, denn ich traue ihm durchaus zu, dass er gemauschelt hat.

Was ist jetzt die richtige Vorgehensweise? Soll ich ihn nochmal anschreiben??? anrufen möchte ich eher nicht, da er kein allzu umgänglicher Mensch ist.

Kann es sein, dass er mir gleich mit dem Anwalt kommt und ich die Anwaltskosten zahlen soll?



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von sabi70 am 20.12.2004 12:36
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>Vermieter reagiert nicht auf Anforderung von Belegen wg. Betriebskostenabrechnung.
Hallo Sabi70,

Sie haben ein Zurückbehaltungsrecht der BK-Nachzahlung, wenn der Vermieter Ihnen nicht die Einsicht in die Abrechnungsunterlagen gewährt. Erst nach Zustellung der Unterlagen sowie Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist kann er gerichtlich gegen Sie vorgehen.

Zu diesem Zeitpunkt wären die Kosten der Rechtsverfolgung nicht von Ihnen als Verzugsschaden zu ersetzen, weil die Forderung des Vermieters nicht fällig ist.

Wenn von Ihnen aber bestimmte Kostenpositionen nicht bestritten werden, sollten Sie den entsprechenden Betrag unter Vorbehalt überweisen. Mit dieser Vorgehensweise wären Sie auf der ganz sicheren Seite.

MfG Grwuo


von Gruwo am 20.12.2004 17:12
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>Vermieter reagiert nicht auf Anforderung von Belegen wg. Betriebskostenabrechnung.
Hallo Grwuo,

dann danke ich mal für die Antwort. Da ich weiß das Sie recht kompetent sind
werde ich keine anderen Antworten mehr abwarten und mir die Rechnungen mal vornehmen und Teilüberweisungen tätigen.

Danke.

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von sabi70 am 20.12.2004 17:57
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>Vermieter reagiert nicht auf Anforderung von Belegen wg. Betriebskostenabrechnung.
Gern geschehen!

Noch ein kleiner Nachtrag:

Am Besten erläutern Sie Ihrem Vermieter schriftlich, wie sich der Überweisungsbetrag zusammensetzt bzw. welche Zahlungen Sie bis zur endgültigen Klärung noch zurückbehalten werden.

MfG Gruwo


von Gruwo am 20.12.2004 18:09
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>Vermieter reagiert nicht auf Anforderung von Belegen wg. Betriebskostenabrechnung.
Hi Gruwo,

da hab ich jetzt aber ein Problem :D

Ich weiß gar nicht, wie ich das aufteilen soll. Auf der Rechnung stehen die Gesamtkosten, mein Anteil, dann im Ergebnis die Gesamtkosten und meine Vorauszahlungen. Wie soll ich das denn jetzt aufteilen. Ich sehe ja nicht die Differenz für die jeweilige Position

Hast du eine Idee?



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von sabi70 am 20.12.2004 20:33
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>Vermieter reagiert nicht auf Anforderung von Belegen wg. Betriebskostenabrechnung.
Hi,

eigentlich mußt Du nur die Kosten in den jeweiligen Betriebskostenpositionen durch den Verteilerschlüssel (qm, Personen etc.) dividieren und mit Deinem Anteil des Verteilerschlüssels multiplizieren. Davon subtrahierst Du die Vorauszahlungen .

Die v.g. Angaben zählen zu den den inhaltlichen Mindestangaben einer BK-Abrechnung, ansonsten wäre Sie rechnerisch nicht nachvollziehbar. In diesem Fall wäre die Abrechnung formal falsch und damit unwirksam.

MfG Gruwo

-- Editiert von Gruwo am 20.12.2004 21:49:11


von Gruwo am 20.12.2004 21:26
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>Vermieter reagiert nicht auf Anforderung von Belegen wg. Betriebskostenabrechnung.
Leider steige ich da nicht ganz durch

Ich hab nochmal eine ganz andere Frage. In dem Haus standen sändig Wohnungen leer. Muss ich da noch etwas besonderes beachten?

Ich hab mal eine Betriebskostenabrechnung gescannt. Vielleicht kannst du mir ja ein Beispiel anhand dieser Rechnung geben... ich glaub ich bin heute zu doof dazu. Ich weiß zwar wie ich meine Summe errechne aber wie komme ich auf die anteilige Verteilung der Nachzahlungen. Wäre nett, wenn du dir das mal anschauen würdest:

http://www.rattentreffpunkt.de/betriebskosten.jpg

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von sabi70 am 20.12.2004 22:03
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>Vermieter reagiert nicht auf Anforderung von Belegen wg. Betriebskostenabrechnung.
Moment, ich schau mal nach...


von Gruwo am 20.12.2004 22:31
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>Vermieter reagiert nicht auf Anforderung von Belegen wg. Betriebskostenabrechnung.
Hi,

die Abrechnung ist soweit o.k., bei den BK-Positionen werden 95% auf die Mieter umgelegt, die restlichen 5% auf Nutzfläche (Gewerbeeinheit?). Zudem sind 2 Häuser als eine Wirtschaftseinheit zusammen gefasst (Hausnr. 11a & 27), der Verteilerschlüssel ist durchgängig Wohn- bzw. Nutzfläche.

Wenn Du lediglich die Hausmeistergebühren zurückhalten willst, wäre der Anteil Deiner Wohnung 41,34 €. Es ist aber nicht zu erkennen, welche Vorauszahlung Du auf diese spezielle Kostenposition geleistet hast, wir kennen nur die Vorauszahlung insgesamt. Insofern läßt sich auch nicht bestimmen, welche Nachzahlung Du auf diese spezielle Kostenposition leisten musst. Man kann aber durch Prozentrechnen annähernd auf den Anteil im gesamten Nachzahlungsbetrag kommen:

41,34 € = Anteil Hausmeister
623,63 € = Anteil Gesamtkosten
62,25 € = Nachzahlungsbetrag

41,34 € x 62,25 €
------------------= 4,13 €
623,63 €

Die 4,13 € wäre der Betrag, den Du bei den Hausmeisterkosten m.E. zurückhalten kannst.

Beim Leerstand musst Du nichts beachten, der entsprechende Vermieteranteil ergibt sich automatisch bei der Gesamtabrrechnung des Hauses. Das, was der Vermieter nicht über die vermieteten Monate pro Wohnung auf die Mieter umlegen kann, muss er zahlen.

MfG Gruwo

-- Editiert von Gruwo am 20.12.2004 22:56:23


von Gruwo am 20.12.2004 22:55
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>Vermieter reagiert nicht auf Anforderung von Belegen wg. Betriebskostenabrechnung.
Mmhhhh, da stellt sich ja die Frage, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Da sind die Kosten für die Kopien ja höher
Die Hausaußenreinigung ist noch so eine Position aber nun gut ... ich glaub ich bezahl die Beträge aus beiden Rechnungen und boykotiere halt nur die Rechnungen aus 2001 und 2003. Vielleicht läßt er es dann auch auf sich beruhen, denn er kann sich ja bei seinem Anwalt schlau machen.

Ich dank Dir erstmal herzlich für Deine HilfE!!!!!


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von sabi70 am 20.12.2004 23:00
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>Vermieter reagiert nicht auf Anforderung von Belegen wg. Betriebskostenabrechnung.
quote:
Mmhhhh, da stellt sich ja die Frage, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.

Tja, das hab ich mich auch gefragt.
Aber bei diesem geringen Nachzahlungsbetrag wird der Vermieter auch nicht so schnell einen RA einschalten. Lass Dir ruhig mal alle Kopien zukommen und prüfe die, bevor Du die Nachforderung bzw. eine Teilzahlung (unter Vorbehalt) für 2000 und 2003 leistest.

MfG Gruwo

-- Editiert von Gruwo am 20.12.2004 23:17:17


von Gruwo am 20.12.2004 23:16
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