>Vermieter reagiert nicht auf Anforderung von Belegen wg. Betriebskostenabrechnung.
Hi,
die Abrechnung ist soweit o.k., bei den BK-Positionen werden 95% auf die Mieter umgelegt, die restlichen 5% auf Nutzfläche (Gewerbeeinheit?). Zudem sind 2 Häuser als eine Wirtschaftseinheit zusammen gefasst (Hausnr. 11a & 27), der Verteilerschlüssel ist durchgängig Wohn- bzw. Nutzfläche.
Wenn Du lediglich die Hausmeistergebühren zurückhalten willst, wäre der Anteil Deiner Wohnung 41,34 €. Es ist aber nicht zu erkennen, welche Vorauszahlung Du auf diese spezielle Kostenposition geleistet hast, wir kennen nur die Vorauszahlung insgesamt. Insofern läßt sich auch nicht bestimmen, welche Nachzahlung Du auf diese spezielle Kostenposition leisten musst. Man kann aber durch Prozentrechnen annähernd auf den Anteil im gesamten Nachzahlungsbetrag kommen:
41,34 € = Anteil Hausmeister
623,63 € = Anteil Gesamtkosten
62,25 € = Nachzahlungsbetrag
41,34 € x 62,25 €
------------------= 4,13 €
623,63 €
Die 4,13 € wäre der Betrag, den Du bei den Hausmeisterkosten m.E. zurückhalten kannst.
Beim Leerstand musst Du nichts beachten, der entsprechende Vermieteranteil ergibt sich automatisch bei der Gesamtabrrechnung des Hauses. Das, was der Vermieter nicht über die vermieteten Monate pro Wohnung auf die Mieter umlegen kann, muss er zahlen.
MfG Gruwo
-- Editiert von Gruwo am 20.12.2004 22:56:23
von Gruwo am 20.12.2004 22:55
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