Hallo, Folgender hypotetischer sachverhalt:Im Oktober 2008 bin ich in eine Wohnung eingezogen und habe 700€ Kaution hinterlegt. Nun bin ich zum 01.06.09 umgezogen. Die Wohnung wurde komplett gestrichen und gereinigt. Beim abhaengen meines Spiegelschranks im Bad habe ich die 4 Jahre alte Duschkabine beschaedigt. Bei der wohnungsuebergabe wollte ich meinem Vermieter anbieten den schaden ueber meine Haftpflichtversicherung zu regulieren. Dies hat er abgelehnt. Wir haben dann vereinbart das ich versuche einekostenguenstige Loesung zu finden. Allerdings war mir das in einer Woche nicht moeglich. Und so musste ich die wohnung ohne eine reparatur vorzunehmen abgeben. Daraufhin hat mein vermieter mit meiner kaution eien neue Duschkabine fuer 723€ gekauft und eingebaut. Die rechnung hat er mir zukommen lassen.Mittlerweile hat meine Versicherung den schaden reguliert und meinem vermieter 650 € ausbezahlt.Da mein vermieter behauptet versch. Stellen in der wohnung nachgestrichen zu haben , moechte er mir trotz regulierung des schadens die kaution nicht überweisen.Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?Soll ich ihn nochmals auffordern mir die kaution innerhalb 2 wochen zu ueberweisen und dann zum anwalt gehen? Oder soll ich die sache gleich in fachhaende geben?Der punkt ist das ich keine rechtschutzversicherung habe. Wie groß sind die erfolgschancen? Bin ich ueberhaupt im recht? Und: da mein vermieter nun die versicherungsssumme und meine kaution hat die er bereits vom treuhaendischen sparkonto abgehoben hat, hat er doch einen straftatbestand (unterschlagung) erfuellt oder?Danke fuer die hoffentlich schnell hilfe .Mfg fusle
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>Vermieter moechte Kaution nicht ausbezahlen
Hallo,ich pesönlich würde gleich zum Anwalt gehen, denn die begründung, dass der Vm versch. Stellen nachgestrichen hat, dürfte zum einen keine 700 EUR rechtfertigen, zum Anderen hätte er Dich erstmal zur Nachbesserung auffordern müssen.Wenn Du dann schon dabei bist, kannst Du auch die Differenz zw. den 650 EUR von der Haftpflicht und den 700 EUR einklagen, da der vermieter nur Anrecht auf den Zeitwert der Duschkabine hat, nicht auf den Neuwert.Gruß Michael
quote:Soll ich ihn nochmals auffordern mir die kaution innerhalb 2 wochen zu ueberweisen und dann zum anwalt gehen? Oder soll ich die sache gleich in fachhaende geben?
Mal wieder einer der meint die Kaution gehöre ihm. Naja kennen wir ja so langsam:Dein VM hat kein Anrecht auf eine neue Duschkabine, sondern lediglich das was ihm nach 823 BGB zusteht und das ist max. der Zeitwert. Er kann auch die Regulierung durch deine Haftpflicht nicht ablehnen. Hier empfiehlt es sich wirklich zum Anwalt zu gehen, anders wirst du wohl kaum an deine Kohle kommen.
----------------- "Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"
Da würde ich Dir grundsätzlich Recht geben Morti, aber
quote:Da mein vermieter behauptet versch. Stellen in der wohnung nachgestrichen zu haben , moechte er mir trotz regulierung des schadens die kaution nicht überweisen.