Vermieter macht ärger bei der Wohnungsübergabe

1. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Yo_shi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)
Vermieter macht ärger bei der Wohnungsübergabe

Hallo Zusammen,

ich habe ein kleines Problem.
Für die Wohnung habe ich viele Mietinteressenten gefunden & habe diese dem Vermieter (seine Eigentumswohnung vermietet er) per Email mit Telefonnummer
zukommen lassen.
Er behauptet keinen erreicht zuhaben bzw die haben sich nicht gemeldet.
Gleichzeitig fragen die Interessenten bei mir nach ob die Wohnung noch frei ist/ oder halt ob sie die neuen Mieter werden..
Die Wohnung sollte am 1 neu vermietet werden..der Vermieter hat sich jetzt aber einen anderen Interessenten heraus gesucht der einen Monat später einzieht und ich soll die Miete für die leer stehende Wohnung zahlen!

Mir kommt das alles sehr suspekt vor, da sich wie oben geschrieben die Interessenten eigentlich am 1 die Wohnung anmieten wollten..
Ich vermute das der Vermieter das macht weil ich wegen der falschen Nebenkostenabrechnung mich gewehrt habe...seitdem Spinnt der völlig rum..

-Er bekommt angeblich keine Emails von mir? Daher kommt es auch zur späteren Wohnungsübergabe, die kosten soll ich tragen!?
-Trotz im Mietvertrag vermerkt das die Wohnung im gepflegten unrenovierten Zustand übergeben wird, verlangt er eine komplette Renovierung + das ich seinen alten Teppich ersetze durch Laminat ?!
- und das er angeblich keine Interessenten gefunden hätte für den 1..aber genau diese melden sich bei mir und fragen nach wie der stand ist.


Das geht doch alles nicht mit Rechten dingen zu oder ?

Wegen der Nebenkostenabrechnung - die hatte er einfach weiter so abrechnet wie das er als Eigentümer in der Wohnung lebt & nicht so das die Vermietet ist..

Ich bitte hier um Rat.

Dankeschön (:

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Yo_shi ):
Hallo Zusammen,

ich habe ein kleines Problem.

Zu welchem Datum wurde denn gekündigt?
War es bis zum dritten Arbeitstag im August oder später?
Bei drei Monaten Kündigungsfrist wäre es damit der 31.10.2016, da muss es dir egal sein, ob er einen Mieter danach findet oder eben nicht.
Wenn es um eine vorgezogene Wohnungsübernahme handelt, der VM muss nicht die von Dir genannten Personen als Mieter anerkennen, er hat das Recht sich selbst welche aus zu suchen.

Zitat (von Yo_shi ):
Wegen der Nebenkostenabrechnung - die hatte er einfach weiter so abrechnet wie das er als Eigentümer in der Wohnung lebt & nicht so das die Vermietet ist..

Nebenkosten sind in der Betriebskostenverordnung klar geregelt, es gibt hier zum Eigentümer kaum Unterschiede.
Alle Kosten von Grundsteuer, Verwaltung, Versicherung Müllabfuhr sind umlagefähig.
Zitat (von Yo_shi ):
vermerkt das die Wohnung im gepflegten unrenovierten Zustand übergeben wird, verlangt er eine komplette Renovierung + das ich seinen alten Teppich ersetze durch Laminat ?!

In welchem Zustand befindet sich die Wohnung, sind vielleicht entsprechende Schäden sichtbar, weshalb der VM die Wünsche äußert?
Ein Teppich ist schnell mal beschädigt.

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#2
 Von 
Yo_shi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)

............

-- Editiert von Yo_shi am 01.10.2016 14:18

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Yo_shi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Yo_shi ):
Hallo Zusammen,

ich habe ein kleines Problem.

Zu welchem Datum wurde denn gekündigt?
War es bis zum dritten Arbeitstag im August oder später?
Bei drei Monaten Kündigungsfrist wäre es damit der 31.10.2016, da muss es dir egal sein, ob er einen Mieter danach findet oder eben nicht.
Wenn es um eine vorgezogene Wohnungsübernahme handelt, der VM muss nicht die von Dir genannten Personen als Mieter anerkennen, er hat das Recht sich selbst welche aus zu suchen.

Zitat (von Yo_shi ):
Wegen der Nebenkostenabrechnung - die hatte er einfach weiter so abrechnet wie das er als Eigentümer in der Wohnung lebt & nicht so das die Vermietet ist..

Nebenkosten sind in der Betriebskostenverordnung klar geregelt, es gibt hier zum Eigentümer kaum Unterschiede.
Alle Kosten von Grundsteuer, Verwaltung, Versicherung Müllabfuhr sind umlagefähig.
Zitat (von Yo_shi ):
vermerkt das die Wohnung im gepflegten unrenovierten Zustand übergeben wird, verlangt er eine komplette Renovierung + das ich seinen alten Teppich ersetze durch Laminat ?!

In welchem Zustand befindet sich die Wohnung, sind vielleicht entsprechende Schäden sichtbar, weshalb der VM die Wünsche äußert?
Ein Teppich ist schnell mal beschädigt.




zum 1.November muss ich hier Raus ( sollte trotzdem eine halbe Miete zahlen, falls kein Nachmieter gibt ).
Es wurde zum Glück schriftlich vereinbart falls ich eher Ausziehe & Nachmieter finde, diese per eMail ihm übermittle, das die genommen werden.
Vermieters Worte :"Wer zuerst kommt Mahlt zuerst".

Mit einem der Interessenten hat er ohne meines Wissens was anderes Vereinbart als mit mir & stehe hier jetzt vor unvollendeten Tatsachen..Das weiß ich aber auch nur durch den Interessenten Selbst. Der Vermieter spricht darüber nicht mit mir.
Eins ist mir klar... die Doppelbelastung der Miete schaffe ich nicht..

Was sage ich eig. den anderen Interessen die die Wohnung gerne haben möchten?

ich soll zusätzlich bei der Nebenkosten Schornsteinfeger & Gerage bezahlen...Beim Amtsgericht wurde gesagt das es klare Grenzen zwischen Eigentümer & Mieter gibt? Die Beamtin selber wunderte sich über manche Abrechnungen auf meine Kosten.

Also der Teppich wurde Fleckig mit Brandlöchern übergeben & so in dem Übergabeprotokoll vermerkt..trotzdem verlangt er plötzlich Laminat von mir..

Allgemein ist der Vermieter sehr frech..Wenn es um das Geld geht ist er immer Vorort und will alles schnell geklärt haben. Das Problem mit dem fruchten Keller und dem Schimmel zb. lächelte er weg und kümmerte sich nicht darum :/

Danke für die Hilfe!

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Yo_shi ):
zum 1.November muss ich hier Raus

Nö, zum 31.10. und bis dahin musst du auch Miete und Betriebskosten bezahlen.

Über den Nachmieter, mit dem der Vermieter einen Vertrag abschließt, muss er dich nicht fragen oder informieren.

Das mit dem Schornsteinfeger verstehe ich nicht so ganz. In der Regel ist diese Rechnung Teil der Heizkostenabrechnung. Aber wenn irgendwo im Haus noch ein Kamin für Festbrennstoffe gefegt werden muss, ist das nicht dein Bier. Genau die Garage, wenn du keine angemietet hast, entstehen dir auch keine Kosten.

Fazit: Du bist bis zum 31.10. Mieter dieser Wohnung mit allen Rechten und Pflichten. Alles andere ist Schnee von gestern und wird dich zukünftig nicht mehr kümmern.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yo_shi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von Yo_shi ):
zum 1.November muss ich hier Raus

Nö, zum 31.10. und bis dahin musst du auch Miete und Betriebskosten bezahlen.

Über den Nachmieter, mit dem der Vermieter einen Vertrag abschließt, muss er dich nicht fragen oder informieren.

Das mit dem Schornsteinfeger verstehe ich nicht so ganz. In der Regel ist diese Rechnung Teil der Heizkostenabrechnung. Aber wenn irgendwo im Haus noch ein Kamin für Festbrennstoffe gefegt werden muss, ist das nicht dein Bier. Genau die Garage, wenn du keine angemietet hast, entstehen dir auch keine Kosten.

Fazit: Du bist bis zum 31.10. Mieter dieser Wohnung mit allen Rechten und Pflichten. Alles andere ist Schnee von gestern und wird dich zukünftig nicht mehr kümmern.


Danke für die Nachricht!
aber bist du dir sicher?
weil der "arsch" setzt mich schon stark Unterdruck dass ich seine Wohnung komplett neu nach seinen Wünschen renovieren soll..:(

ich glaube nicht das hier jemand einen Karmin hat, weil das Haus ist Neubau mit Bodenheizung etc. Mir ist kein Schornstein aufgefallen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Yo_shi ):
ich glaube nicht das hier jemand einen Karmin hat, weil das Haus ist Neubau mit Bodenheizung etc. Mir ist kein Schornstein aufgefallen.



Und wie wird die Hütte im Winter warm?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Yo_shi ):
Mir ist kein Schornstein aufgefallen.

Dann habt ihr Fernheizung, richtig? Ob und was du renovieren musst, müsste in deinem Mietvertrag nachzulesen sein. Und dann käme die Frage, ob diese Klauseln nach höchstrichterlicher Rechtsprechung überhaupt noch gültig sind.

Aber unabhängig davon muss die Wohnung ohne Schäden zurück gegeben werden. Und zu Schäden zählen auch bunte Tapeten, Wandtattoos und bunte Wandanstriche.

Dein Vermieter erwartet von dir eine besenreine Wohnung mit hellen Wänden so ungefähr nach diesem Muster:
http://www.mieterbund-nl.de/3xcms/config/uploads/dkat1mit22.pdf

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von Yo_shi ):
zum 1.November muss ich hier Raus


Nö, zum 31.10.

§ 546 BGB legt fest, dass die Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses, also am 1. des Folgemonats, zurückzugeben ist. In den Bundesländern, in denen Allerheiligen (1.11.) ein gesetzlicher Feiertag ist, wäre wegen § 193 BGB sogar eine Rückgabe am 2.11. zulässig. Wobei ich es als Mieter nie soweit treiben würde. Es gibt durchaus andere Rechtsauffassungen, die eine frühere Rückgabepflicht argumentieren wollen. Allerdings habe ich da noch nichts wirklich Überzeugendes in der Richtung gehört. § 546 BGB ist halt schon ziemlich eindeutig.

Zitat (von Liane46):
Über den Nachmieter, mit dem der Vermieter einen Vertrag abschließt, muss er dich nicht fragen oder informieren.

Der Teilnehmer schreibt dazu folgendes:
Zitat (von Yo_shi ):
Es wurde zum Glück schriftlich vereinbart falls ich eher Ausziehe & Nachmieter finde, diese per eMail ihm übermittle, das die genommen werden.
Vermieters Worte :"Wer zuerst kommt Mahlt zuerst".
Die schriftliche Vereinbarung müsste man sich im Detail anschauen. Je nach Regelung wäre es aber durchaus möglich, dass der Mietvertrag bereits gestern geendet hat. Dann müsste aber natürlich die Wohnung nächsten Dienstag (s.o. Wochenende, Tag der deutschen Einheit) zurückgegeben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Yo_shi ):
Für die Wohnung habe ich viele Mietinteressenten gefunden


Ja und?

Selbst wenn Du viele 100 gefunden hast, der Vermieter muß keinen einzigen akzeptieren.

Zitat (von Yo_shi ):
Wegen der Nebenkostenabrechnung - die hatte er einfach weiter so abrechnet wie das er als Eigentümer in der Wohnung lebt & nicht so das die Vermietet ist..


Den Teil der umlagefähig ist darf er so abrechnen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Yo_shi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Yo_shi ):
Für die Wohnung habe ich viele Mietinteressenten gefunden


Ja und?

Selbst wenn Du viele 100 gefunden hast, der Vermieter muß keinen einzigen akzeptieren.

Zitat (von Yo_shi ):
Wegen der Nebenkostenabrechnung - die hatte er einfach weiter so abrechnet wie das er als Eigentümer in der Wohnung lebt & nicht so das die Vermietet ist..


Den Teil der umlagefähig ist darf er so abrechnen.


was heißt hier na und?
das wurde doch schriftlich festgehalten das der einen der Interessenten als Nachmieter nimmt, falls ich eher hier weg bin.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Yo_shi ):
Danke für die Nachricht!
aber bist du dir sicher?

Klar bis 31.10 wird man die Miete mit den Nebenkosten bezahlen.
Zitat (von Yo_shi ):
ich glaube nicht das hier jemand einen Karmin hat, weil das Haus ist Neubau mit Bodenheizung etc. Mir ist kein Schornstein aufgefallen.

Wie wäre es mit Gasheizung, oder Wärmepumpe, beide benötigen jedes Jahr eine Wartung.
Zitat (von Yo_shi ):
Mit einem der Interessenten hat er ohne meines Wissens was anderes Vereinbart als mit mir & stehe hier jetzt vor unvollendeten Tatsachen..Das weiß ich aber auch nur durch den Interessenten Selbst. Der Vermieter spricht darüber nicht mit mir.

Wozu auch?
Der VM kann sich den Vertrag mit dem Nachmieter so gestalten wie er es will, da hast Du kein Anrecht auf Mitbestimmung.
Jedoch kann man vermuten der der Vermieter es eher sogar gut meint, und deshalb Dir die Zeit gibt, auch die verursachten Mängel zu beseitigen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

@Liane, Anitari, 0815Frager: Lest bitte die Posts des Teilnehmers. Es gibt angeblich eine schriftliche Vereinbarung betreffend Nachmieter. Solange der Teilnehmer diese hier nicht wortwörtlich einstellt, sind eure Aussagen verfrüht. Mir ist klar, dass in der Regel dem Vermieter die vom Mieter angebotenen Nachmieter egal sein können. Das kann man aber vertraglich ändern. Und wenn das hier geschehen ist, dann muss man sich halt die Regelung anschauen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

dann muss man sich halt die Regelung anschauen.

Und da steht wirklich, dass der VM den ersten nimmt, ohne Rücksicht auf Einkommen, also ohne Bedenkzeit ???

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Yo_shi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für die hilfe!
Also im mietvertrag steht das die wohnung unrenoviert im gepflegten zustand hinterlassen werden muss..
Aber trotzdem verlangt er das..
Und ja er macht das wirklich nach dem motto wer zu erst kommt malt zu erst. Ob der die wohnung zahlen kann scheint ihm egal zu sein,ist sber jetzt nicht mein problem wie er das macht..fakt ist er versucht mit allen mitteln mich übern tisch zu ziehen :/

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zum letzten Mal von mir: Du schreibst, dass eine schriftliche Regelung zu Nachmietern existiert. Solange du die hier nicht wortwörtlich einstellst, wirst du keine sinnvollen Antworten zu dem Thema erhalten können.

Ansonsten empfehle ich dir, nicht ständig neue Häppchen in den Raum zu schmeissen. Ich habe - wie wohl die meisten anderen auch - keine Lust, mir die komplette Geschichte aus diversen Posts zusammenzusuchen. Wenn du konkrete Fragen hast, dann stelle bitte genau diese Frage inklusive den relevanten Passagen aus dem Mietvertrag bzw. Übergabeprotokoll. Und das ganze wortwörtlich genau, da bereits einzelne Wörten eine komplett andere Beurteilung ergeben können.

1x Hilfreiche Antwort

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