Vermieter kommt in Wohnung

11. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb453554-98
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter kommt in Wohnung

Hallo zusammen,
Ich habe mal eine Frage bzgl. Dachbodennutzung , bei mietabschluss haben mein Vermieter uns darauf geeinigt, dass ich und er einen Teil des Speichers nutzt es wurde gesagt das sie hin und wieder mal nach oben müssen nach oben bedeutet durch mein Treppenhaus wo sie auch automatisch ins Wohnzimmer gucken können ect. Irgendwann hat es mich angefangen zu nerven und ich habe mir dann gedacht ich kann einfach die Türe unten im Treppenhaus abschließen da es quasi meine Haustür ist und ich auch ein Recht auf Privatsphäre habe allerdings wurde dann direkt ein Riesen fass aufgemacht, unter dem Motto ich muss denen jederzeit Zutritt gewähren allerdings kann ich mir dies nicht vorstellen, denn man hat ja wie oben gesagt recht auf Privatsphäre. Ich bin immer so hin und her gerissen wenn ich unten abschließe allerdings ist im Mietvertrag auch nix erwähnt sondern nur das ich ein Teil des Speichers gemietet habe. Es ist eine verzwickte Situation aber dennoch glaube ich nicht das permanent mein Vermieter durch die Wohnung auf den Speicher spazieren darf.

Hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.
Danke vorab

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von fb453554-98):
bei mietabschluss haben mein Vermieter uns darauf geeinigt, dass ich und er einen Teil des Speichers nutzt

Und jetzt willst du von dieser Einigung, die sicherlich im Guten entstandt, nichts mehr wissen und fängst mit Zoff an? Mit solchen Kleinigkeiten fangen in der Regel die späteren großen Streitigkeiten an

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb453554-98
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja es ging sich ja auch um ab und an aber komischerweise kommen die immer hoch wenn ich Besuch habe zB. Oder gehen mit fremden Leuten durch meine Wohnung usw. Machen Termine ohne vorher mit mir Rücksprache zu halten so nach dem Motto wir müssen da rein egal ob du da bist oder nicht.. ich muss halt immer damit rechnen das einer durch meine Wohnung läuft!

Zitat (von Liane46):
Zitat (von fb453554-98):
bei mietabschluss haben mein Vermieter uns darauf geeinigt, dass ich und er einen Teil des Speichers nutzt

Und jetzt willst du von dieser Einigung, die sicherlich im Guten entstandt, nichts mehr wissen und fängst mit Zoff an? Mit solchen Kleinigkeiten fangen in der Regel die späteren großen Streitigkeiten an

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Der wichtigste Hinweis vorweg: Bitte prüfe, ob § 573a BGB eventuell auf deine Wohnung zutreffen könnte. Wenn ja, dann muss dir bewusst sein, dass der Vermieter dir ohne Gründe kündigen kann. Damit musst du nicht alles runterschlucken, was dir nicht passt. Aber du solltest dir bewusst sein, dass als Konsequenz eine Kündigung kommen kann und du dann eine neue Wohnung suchen musst.

Zu deinen Fragen selbst ist schlecht etwas zu sagen. Offenbar gibt es eine Art Treppenhaus und von diesem gehen mehr oder weniger offene, von dir gemietete Räume ab. Nun ist die Frage, ob dieses Treppenhaus oder zumindest Teile davon ebenfalls von dir gemietet wurden oder ob du es nur mitbenutzen darfst. Dazu müsste man sich die Situtation bei Anmietung und den Mietvertrag selber anschauen.

Wenn der Bereich mit Treppenhaus den Eindruck einer abgeschlossenen Wohnung mit Wohnungstür unten macht und wenn der Mietvertrag nichts anderes sagt, dann wäre das Treppenhaus wohl von dir mitgemietet. Der Vermieter hätte zwar dann das Recht, durch das Treppenhaus zu seinem Speicher zu gehen. Aber dieses Recht dürfte er dann nur unter entsprechender Vorankündigung und mit deiner Genehmigung ausüben. Und selbstverständlich dürftest du deine Wohnung dann auch abschließen.

Anders verhält es sich, wenn das Treppenhaus nach aussen wie ein Gemeinschaftsbereich aussieht oder so im Mietvertrag beschrieben ist. Dann darf der Vermieter den Bereich (jedoch nicht die an dich vermieteten Zimmer) jederzeit betreten. Und da das bei Anmietung auch schon so war, kannst du meiner Meinung nach dagegen zumindest aktuell auch nichts machen.

Wenn irgendwelche Gründe vorliegen (Diebstähle oder Belästigung z.B.) könnte man anfangen zu diskutieren, ob der Vermieter so modernisieren muss, dass der Mieter einen abschließbaren Bereich bekommt. Aber das wäre ein langer und nicht gerade einfacher Weg.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb453554-98
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Also das Treppenhaus ist quasi mein Eingangsbereich und auch von mir mit gemietet. Direkt am Treppenhaus befindet sich auch mein Schlaf und Badezimmer also streng genommen muss ich mich immer sofort anziehen weil sonst begegnet mir vielleicht jemand wenn ich im Schlafanzug hier rum laufe zB. Das sind ja auch die Dinge die mich stören weil ich einfach nicht mehr so frei leben kann wie in meiner alten Wohnung. Und die Möglichkeit Privatsphäre zu bekommen ist nur dann machbar wenn ich unten sprich meine Haustür abschließe allerdings macht er ja da schon ein Riesen Stress. Aber ich kann halt wie oben schon beschrieben nicht glauben das ich ihn immer zu jeder Zeit durch meine Wohnung laufen lassen muss um auf den Dachboden zu kommen. Er hat quasi nur einen Raum da oben und ich den Rest der Wohnung gemietet.



Zitat (von cauchy):
Der wichtigste Hinweis vorweg: Bitte prüfe, ob § 573a BGB eventuell auf deine Wohnung zutreffen könnte. Wenn ja, dann muss dir bewusst sein, dass der Vermieter dir ohne Gründe kündigen kann. Damit musst du nicht alles runterschlucken, was dir nicht passt. Aber du solltest dir bewusst sein, dass als Konsequenz eine Kündigung kommen kann und du dann eine neue Wohnung suchen musst.

Zu deinen Fragen selbst ist schlecht etwas zu sagen. Offenbar gibt es eine Art Treppenhaus und von diesem gehen mehr oder weniger offene, von dir gemietete Räume ab. Nun ist die Frage, ob dieses Treppenhaus oder zumindest Teile davon ebenfalls von dir gemietet wurden oder ob du es nur mitbenutzen darfst. Dazu müsste man sich die Situtation bei Anmietung und den Mietvertrag selber anschauen.

Wenn der Bereich mit Treppenhaus den Eindruck einer abgeschlossenen Wohnung mit Wohnungstür unten macht und wenn der Mietvertrag nichts anderes sagt, dann wäre das Treppenhaus wohl von dir mitgemietet. Der Vermieter hätte zwar dann das Recht, durch das Treppenhaus zu seinem Speicher zu gehen. Aber dieses Recht dürfte er dann nur unter entsprechender Vorankündigung und mit deiner Genehmigung ausüben. Und selbstverständlich dürftest du deine Wohnung dann auch abschließen.

Anders verhält es sich, wenn das Treppenhaus nach aussen wie ein Gemeinschaftsbereich aussieht oder so im Mietvertrag beschrieben ist. Dann darf der Vermieter den Bereich (jedoch nicht die an dich vermieteten Zimmer) jederzeit betreten. Und da das bei Anmietung auch schon so war, kannst du meiner Meinung nach dagegen zumindest aktuell auch nichts machen.

Wenn irgendwelche Gründe vorliegen (Diebstähle oder Belästigung z.B.) könnte man anfangen zu diskutieren, ob der Vermieter so modernisieren muss, dass der Mieter einen abschließbaren Bereich bekommt. Aber das wäre ein langer und nicht gerade einfacher Weg.

0x Hilfreiche Antwort








#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ich sehe das wie cauchy in Beitrag #3



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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