Vermieter kommt in Gemeinschaftsräume und putzt

4. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb454943-12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter kommt in Gemeinschaftsräume und putzt

Liebes Forum,

ich lebe seit gut zweieinhalb Jahren in einer WG mit drei Mitbewohnern. Unsere WG befindet sich in einer Hälfte eines Zwei-Parteien-Hauses. Unten wohnen die Vermieter, oben wohnen wir. Mit jedem von uns wurden einzelne Mietverträge abgeschlossen zum Bewohnen eines Zimmers. Der genaue Ausschnitt aus dem Mietvertrag lautet:

Zitat:

§1: Mietsache
Vermietet wird ein Zimmer, 1.Etage, ca XXqm, Preis XXX Euro mtl., innerhalb der Wohngemeinschaft in der XXXstraße XX, (PLZ, Stadt). Die Gesamtwohnfläche beträgt 155 qm bestehend aus der 1.Etage ca. 115 qm und dem Dachgeschoß ca. 40 qm.

§1.1: Zur Wohngemeinschaft gehören ein großes Badezimmer, eine große Küche, ein Balkon, ein großer Flur, ein Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück und der Gartenbereich vor der Wohnungstür. Diese oben genannten Räume und Flächen stehen allen WG Bewohnern zur freien Verfügung.


Nun ist es so, dass unsere Vermieter anfangs sehr freundlich und hilfsbereit waren, diese Hilfsbereitschaft aber immer mehr dazu führt, dass wir von ihnen bevormundet werden. So kommen sie wahllos und ohne Ankündigung zu uns hoch und begutachten die Gemeinschaftsräume und meckern umher, wenn etwas nicht ordentlich geputzt wurde oder jemand sich generell nicht an den Putzplan gehalten hat.

Auch wurde schon unser Müll von denen aus der Küche nach unten zu den Mülltonnen gebracht. Gerade gestern, während ich an der Uni war, musste mein Mitbewohner sich anhören, dass der Flur nicht gesaugt sei und das Badezimmer unmöglich aussähe. Daraufhin hat er zum Staubsauger gegriffen, gesaugt und das Bad geputzt. In der Toilette allerdings ist unten eine ca. faustgroße, braune Kalk-Stelle, die auch bei hartem Schrubben nicht abgeht. Jetzt ist meine Vermieterin seit gut einer Stunde bei uns im Bad und versucht, die Stelle wegzubekommen. Was wir schon mit ziemlicher Sicherheit sagen können: Sie wird uns ihre unaufgeforderte Arbeit in Rechnung stellen (40 Euro).

Bezüglich der 40 Euro: Dies ist in der Tat so im Mietvertrag meines Mitbewohners geregelt. Dort steht, dass bei Nichteinhalten des Putzplanes, unsere Vermieter das Putzen übernehmen - für einen Preis von 40 Euro. Bei mir im Mietvertrag ist eine solche Klausel nicht enthalten.

Außerdem hat unser Vermieter bereits verlauten lassen, dass es in unserem Interesse sei, dass die Kalk-Stelle verschwindet, da wir ja sicher ungerne gleich eine ganze Toilette neu bezahlen möchten. Er würde also ohne unser Zusagen eine neue Toilette einbauen lassen - obwohl unsere noch vollumfänglich funktionstüchtig ist.

Meine Fragen sind jetzt: Dürfen die ohne unser Einverständnis unsere WG und die Gemeinschaftsräume betreten? Wenn ja, dürfen die einfach so putzen? Vor allem: Ist eine Klausel mit den 40 Euro Kosten für das Putzen überhaupt zulässig? Was können wir tun, damit das möglichst schnell sein Ende nimmt, ohne, dass unser Verhältnis gänzlich verhärtet ist?

Vielen Dank für eure Hilfe und Aufmerksamkeit!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von fb454943-12):
Dürfen die ohne unser Einverständnis unsere WG und die Gemeinschaftsräume betreten? Wenn ja, dürfen die einfach so putzen?
Ja und Ja. Nicht betreten dürfen sie die zur alleinigen Nutzung vermieteten Zimmer. Wenn sie Spaß am putzen haben, können sie auch putzen. Interessant wird es dann, wenn sie dafür Geld von euch wollen.

Zitat (von fb454943-12):
Vor allem: Ist eine Klausel mit den 40 Euro Kosten für das Putzen überhaupt zulässig?
Aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Das klingt nach einer Vertragsstrafe, welche in Mietverträgen wegen § 555 BGB auf jeden Fall ungültig ist. Wenn man versucht, darin keine Vertragsstrafe sondern einen pauschalisierten Schadensersatz zu sehen, dann wäre sie zumindest als Formularklausel wegen § 309 5. b) BGB ungültig. Eine Individualvereinbarung müssten die Vermieter beweisen, was in aller Regel nicht gelingen wird.

Das heisst aber nicht notwendig, dass die Vermieter den Putzeinsatz nicht abrechnen dürfen. Möglicherweise können sie es über die Nebenkostenabrechnung versuchen. Aber da müssten sie schon nachweisen, warum dieser Einsatz notwendig war.

Zitat (von fb454943-12):
Was können wir tun, damit das möglichst schnell sein Ende nimmt, ohne, dass unser Verhältnis gänzlich verhärtet ist?
Realistische Antwort: Ausziehen oder die Situation akzeptieren. Ihr habt offenbar - positiv formuliert - sehr besorgte Vermieter. Möglicherweise wollen sie euch auch so "erziehen", wie sie es bei ihren Kindern machen würden. Entweder man kann mit solchen Vermietern leben oder eben nicht. Ihr werdet sie nicht ändern können.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Was Ihr gemietet hab sind lediglich Zimmer in einer Wohnung, nicht die gesamte Wohnung.

Zitat (von fb454943-12):
In der Toilette allerdings ist unten eine ca. faustgroße, braune Kalk-Stelle, die auch bei hartem Schrubben nicht abgeht.


Tip, Gebissreinigertaps einige Stunden rein. Über Nacht oder wenn alle länger aus Haus sind.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb454943-12):
Dort steht, dass bei Nichteinhalten des Putzplanes, unsere Vermieter das Putzen übernehmen - für einen Preis von 40 Euro.


Eigentlich müssen die Vermieter noch einmal eine Frist setzen. So ala: Bis xxx um xxx Uhr ist das beseitigt, sonst mache ich es auf Ihre Kosten für 40 Euro. Dann hat der Mieter die Wahl, es entweder selbst zu machen oder es eben kostenpflichtig erledigen zu lassen.

Zitat (von cauchy):
Das klingt nach einer Vertragsstrafe, welche in Mietverträgen wegen § 555 BGB auf jeden Fall ungültig ist.

Naja, Vertragsstrafe ist etwas hoch gegriffen. Ich würde das eher als Preisliste sehen. Wenn der Vermieter gestern in der Bude war, eine Frist gesetzt hat und heute das Bad immer noch dreckig ist, darf er für 40 Euro putzen.

Möglicherweise hat er Beweisprobleme oder auch nicht. Sind Beide Vermieter (stehen beide im MV)? Wenn nur einer im MV steht, ist der andere der Zeuge. Und Ihr seit alle keine Zeugen, weil Ihr alle Partei seit ;-).

Zitat (von fb454943-12):
Was können wir tun, damit das möglichst schnell sein Ende nimmt, ohne, dass unser Verhältnis gänzlich verhärtet ist?


Mal zügig den Putzplan einhalten, wenn kein Dreck zu finden ist, kommt der Vermieter auch nicht wieder. Wenn der Vermieter bei einem Mitbewohner die Sauberkeit moniert, den zuständigen Bewohner zum Putzen motivieren oder gleich die 40 Euro zahlen lassen.

Wenn der Vermieter den Mietvertrag ordentlich formuliert hat, kann er auch einen regelmäßigen Reinigungsdienst beauftragen (oder es nach Kostenvoranschlag selbst erledigen), wenn es mit dem Reinigungsplan nicht klappt.

Zitat (von fb454943-12):
In der Toilette allerdings ist unten eine ca. faustgroße, braune Kalk-Stelle, die auch bei hartem Schrubben nicht abgeht. Jetzt ist meine Vermieterin seit gut einer Stunde bei uns im Bad und versucht, die Stelle wegzubekommen.


Tja, da hat wohl jemand länger nicht geputzt. Wenn man das nicht abbekommt, kann der Vermieter das durchaus auf Kosten der Mieter austauschen lassen, solche Stellen entstehen nicht durch Abnutzung, sondern durch mangelhafte Reinigung.

Neben den Gebissreinigungstabletten von Anitari empfehle ich Citronensäure oder Salzsäure.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Naja, Vertragsstrafe ist etwas hoch gegriffen.

Und warum? Bei Nicht-Einhalten der vertraglichen Verpflichtung "Putzen" ist 40 Euro fällig. Das klingt doch sehr stark nach einer Vertragsstrafe.

Zitat (von Ver):
Ich würde das eher als Preisliste sehen.
Ich habe oben extra ausgeführt, dass die Klausel dann als pauschalisierter Schadensersatz zu sehen wäre und damit als AGB-Klausel ebenfalls ungültig wäre. Eine "Preisliste" ist es wohl kaum. Denn dann hätte der Mieter das Recht, die Preisforderung schlicht abzulehnen und den "Auftrag" nicht zu vergeben.

Versteh mich nicht falsch: Wenn die Mieter ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen und wenn der Vermieter dadurch selber putzen muss, dann hat er ein Recht auf Kostenersatz. Da wird er sich aber nicht auf irgendwelche Mietvertragsklauseln berufen können. Sondern er muss beweisen, welche Kosten (inklusive eigener Arbeitskosten) genau angefallen sind und warum diese notwendig waren.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn die Mieter ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen und wenn der Vermieter dadurch selber putzen muss, dann hat er ein Recht auf Kostenersatz. Da wird er sich aber nicht auf irgendwelche Mietvertragsklauseln berufen können. Sondern er muss beweisen, welche Kosten (inklusive eigener Arbeitskosten) genau angefallen sind und warum diese notwendig waren.


Deshalb habe ich geschrieben: "Eigentlich ist eine Fristsetzung erforderlich." Wenn es diese Frist gab und abgelaufen ist, muss der Mieter zahlen. Wenn nicht jetzt, dann eben bei den folgenden Malen, weil der Vermieter hoffentlich dazu lernt, wie er an sein Geld kommt. Am Besten läßt man das sowieso eine Putzkraft machen. Die kann dann die Arbeitskosten und auch die Notwendigkeit vor Gericht bezeugen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Was Ihr gemietet hab sind lediglich Zimmer in einer Wohnung, nicht die gesamte Wohnung.

Zitat (von fb454943-12):
In der Toilette allerdings ist unten eine ca. faustgroße, braune Kalk-Stelle, die auch bei hartem Schrubben nicht abgeht.


Tip, Gebissreinigertaps einige Stunden rein. Über Nacht oder wenn alle länger aus Haus sind.


:devil:

Hast immer welche auf Vorrat, oder brauchst diese schon... :grins:

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