Vermieter hat bei Besichtigung das Fenster offen gelassen und es hat ins Wohnzimmer geregnet.

1. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
DaGray
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter hat bei Besichtigung das Fenster offen gelassen und es hat ins Wohnzimmer geregnet.

Ich habe meine Wohnung gekündigt, die Kündigungsfrist geht noch bis Ende September. Da ich aber bereits in der neuen Wohnung wohne, habe ich dem alter Vermieter einen Wohnungsschlüssel gegeben, damit er ohne mich Besichtigungen durchführen kann. Er war letztens in der Wohnung und hat ein großes Balkonfenster offen gelassen. Einen Tag später hat es strak geregnet und das Wohnzimmer stand unter Wasser. Ich bekam per WhatsApp folgende Nachricht: "Sie haben leider die Balkontür offen gelassen, so dass eine große Wasserpfütze im Wohnzimmer stand. Ich habe versucht es mit dem Besen etwas breit zu kehren, damit es abtrocknet, hatte nichts anderes dabei. Ich hoffe, dass das Laminat nicht zu Schaden gekommen ist. Ich muss das mal beobachten."
Ich war an dem Tag als das Fenster offen stand nicht in der Wohnung sondern habe von Außen gesehen dass das Fenster bereits offen stand. Ich dachte der Vermieter führt zu dem Zeitpunkt eine Besichtigung durch, deswegen bin ich nicht nochmal hoch gegangen.
Ich muss dazu sagen, dass das Laminat bereits beim Einzug viele Kratzer hatte und im letzten Gespräch mit dem Vermieter sagte er, dass er die Wohnung wieder "schön" machen will. Ich habe jetzt bedenken, dass er das mit Absicht versucht auf mich abzuwälzen damit er kein Geld für neues Laminat ausgeben muss.
Wer muss den Schaden jetzt bezahlen?

-- Editiert von Moderator am 01.08.2017 16:23

-- Thema wurde verschoben am 01.08.2017 16:23

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von DaGray):
Er war letztens in der Wohnung und hat ein großes Balkonfenster offen gelassen.


Zitat (von DaGray):
Ich dachte der Vermieter führt zu dem Zeitpunkt eine Besichtigung durch, deswegen bin ich nicht nochmal hoch gegangen.


Was denn nun? Weiß man, dass die Besichtigung statt fand oder dachte man es?

Zitat (von DaGray):
Wer muss den Schaden jetzt bezahlen?


Derjenige der ihn fahrlässig verursacht hat. Würde die Privathaftpflicht in Kenntnis setzen. Zu erstatten wäre auch nur der Zeitwert des Laminats.

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#2
 Von 
DaGray
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Er sagt mir nicht Bescheid wenn jemand die Wohnung besichtigen will, deswegen wusste ich nicht ob eine Besichtigung stattfindet.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von DaGray):
Er war letztens in der Wohnung und hat ein großes Balkonfenster offen gelassen.


A) Hat er es geöffnet und nicht wieder geschlossen?

B) Oder war es offen und er hat es so belassen, also nicht aus Eigeninitiative geschlossen?

Falls A), wie lässt sich das nachweisen?

Berry

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#4
 Von 
DaGray
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Als ich das letzte Mal in der Wohnung war habe ich darauf geachtet, das alle Fenster zu sind, weil für die kommenden Tage Regen angesagt wurde. Meine Frau war dabei, sie kann das bestätigten
Nur er und wir (meine Frau und ich) haben erlaubten Zutritt zur Wohnung.

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#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Und was sagt der VM dazu? Schlüssel abholen, gibt nur noch abgesprochene Termine.

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Und was sagt der VM dazu?


Genau. Sollte er es abstreiten, habt ihr ein gewaltiges Beweisproblem.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Retels):
Und was sagt der VM dazu?


Genau. Sollte er es abstreiten, habt ihr ein gewaltiges Beweisproblem.

Berry


Es sei denn, man hat schriftlich festgehalten, dass dem VM die Schlüssel überlassen wurden und man kann nachweisen, dass man nihcht in der Wohnung war. Aber mal ganz ehrlich, warum hat man bezgl. der offenen Fenster nicht nachgehakt? Der Balkon ist zur Straße hin?

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#8
 Von 
DaGray
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein den Balkon sieht man nur vom Garten aus. Das mit dem Schlüssel war eine mündliche Vereinbarung aber dafür gibt es Zeugen.

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