Ich habe meine Wohnung gekündigt, die Kündigungsfrist geht noch bis Ende September. Da ich aber bereits in der neuen Wohnung wohne, habe ich dem alter Vermieter einen Wohnungsschlüssel gegeben, damit er ohne mich Besichtigungen durchführen kann. Er war letztens in der Wohnung und hat ein großes Balkonfenster offen gelassen. Einen Tag später hat es strak geregnet und das Wohnzimmer stand unter Wasser. Ich bekam per WhatsApp folgende Nachricht: "Sie haben leider die Balkontür offen gelassen, so dass eine große Wasserpfütze im Wohnzimmer stand. Ich habe versucht es mit dem Besen etwas breit zu kehren, damit es abtrocknet, hatte nichts anderes dabei. Ich hoffe, dass das Laminat nicht zu Schaden gekommen ist. Ich muss das mal beobachten."
Ich war an dem Tag als das Fenster offen stand nicht in der Wohnung sondern habe von Außen gesehen dass das Fenster bereits offen stand. Ich dachte der Vermieter führt zu dem Zeitpunkt eine Besichtigung durch, deswegen bin ich nicht nochmal hoch gegangen.
Ich muss dazu sagen, dass das Laminat bereits beim Einzug viele Kratzer hatte und im letzten Gespräch mit dem Vermieter sagte er, dass er die Wohnung wieder "schön" machen will. Ich habe jetzt bedenken, dass er das mit Absicht versucht auf mich abzuwälzen damit er kein Geld für neues Laminat ausgeben muss.
Wer muss den Schaden jetzt bezahlen?
-- Editiert von Moderator am 01.08.2017 16:23
-- Thema wurde verschoben am 01.08.2017 16:23
Vermieter hat bei Besichtigung das Fenster offen gelassen und es hat ins Wohnzimmer geregnet.
1. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 1. August 2017 | 15:13
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter hat bei Besichtigung das Fenster offen gelassen und es hat ins Wohnzimmer geregnet.
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 1. August 2017 | 15:49
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatEr war letztens in der Wohnung und hat ein großes Balkonfenster offen gelassen. :
ZitatIch dachte der Vermieter führt zu dem Zeitpunkt eine Besichtigung durch, deswegen bin ich nicht nochmal hoch gegangen. :
Was denn nun? Weiß man, dass die Besichtigung statt fand oder dachte man es?
ZitatWer muss den Schaden jetzt bezahlen? :
Derjenige der ihn fahrlässig verursacht hat. Würde die Privathaftpflicht in Kenntnis setzen. Zu erstatten wäre auch nur der Zeitwert des Laminats.
#2
Antwort vom 1. August 2017 | 15:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Er sagt mir nicht Bescheid wenn jemand die Wohnung besichtigen will, deswegen wusste ich nicht ob eine Besichtigung stattfindet.
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#3
Antwort vom 1. August 2017 | 22:01
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatEr war letztens in der Wohnung und hat ein großes Balkonfenster offen gelassen. :
A) Hat er es geöffnet und nicht wieder geschlossen?
B) Oder war es offen und er hat es so belassen, also nicht aus Eigeninitiative geschlossen?
Falls A), wie lässt sich das nachweisen?
Berry
#4
Antwort vom 1. August 2017 | 22:06
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Als ich das letzte Mal in der Wohnung war habe ich darauf geachtet, das alle Fenster zu sind, weil für die kommenden Tage Regen angesagt wurde. Meine Frau war dabei, sie kann das bestätigten
Nur er und wir (meine Frau und ich) haben erlaubten Zutritt zur Wohnung.
#5
Antwort vom 2. August 2017 | 11:40
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Und was sagt der VM dazu? Schlüssel abholen, gibt nur noch abgesprochene Termine.
#6
Antwort vom 2. August 2017 | 16:14
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatUnd was sagt der VM dazu? :
Genau. Sollte er es abstreiten, habt ihr ein gewaltiges Beweisproblem.
Berry
#7
Antwort vom 2. August 2017 | 18:05
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Zitat:ZitatUnd was sagt der VM dazu? :
Genau. Sollte er es abstreiten, habt ihr ein gewaltiges Beweisproblem.
Berry
Es sei denn, man hat schriftlich festgehalten, dass dem VM die Schlüssel überlassen wurden und man kann nachweisen, dass man nihcht in der Wohnung war. Aber mal ganz ehrlich, warum hat man bezgl. der offenen Fenster nicht nachgehakt? Der Balkon ist zur Straße hin?
#8
Antwort vom 2. August 2017 | 22:16
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein den Balkon sieht man nur vom Garten aus. Das mit dem Schlüssel war eine mündliche Vereinbarung aber dafür gibt es Zeugen.
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