Vermieter findet die Kaution nicht

20. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Saskia123123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter findet die Kaution nicht

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem in kurzfassung
Mein Vater ist nach 12 jahren ausgezogen aus einer wohnung. In der Zeit sind etliche Hausverwalter gewesen. Vor ca 8 jahren gab es ein schreiben, das er keine kaution bezahlt haben soll,dies wurde dann geklärt und wahrscheinlich gefunden denn es gab kein weiterern Schriftverkehr . Nun behauptet die jetzige Verwaltung keine kaution zu finden trotz Überweisungsschein von damals.
Vielleicht hat jemand noch einen Rat

liebe grüsse Saskia

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Der Überweisungsschein sagt ja nicht viel. Wichtiger wäre es, wenn man den entsprechenden Kontoauszug vorweisen kann. Wenn ihr Glück habt, dann kann die Bank/Sparkasse eine Kopie aus dem Archiv anfertigen.

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#2
 Von 
Saskia123123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Der Überweisungsschein sagt ja nicht viel. Wichtiger wäre es, wenn man den entsprechenden Kontoauszug vorweisen kann. Wenn ihr Glück habt, dann kann die Bank/Sparkasse eine Kopie aus dem Archiv anfertigen.


hallo,vielen dank für die schnelle Antwort.
ist leider nicht möglich da nach 10 jahren die dokumente vernichtet werden. Das lief damals über das Konto meiner oma, diese vor knapp 3 jahren aber verstorben ist- dementsprechend existiert ihr Konto auch nicht mehr. Wir haben ein Schein wo drauf steht das alles überwiesen worden ist was die sparkasse auch als rechtliches Dokument anzieht.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Kurze Antwort: Dem Mieter kann es egal sein, wie oft die Hausverwaltung oder der Vermieter wechselt. Wegen § 566 BGB muss derjenige über die Kaution abrechnen und sie zurückzahlen, welcher bei Ende des Mietvertrages Vermieter war. Ist die in der Zwischenzeit verloren gegangen, dann ist das halt das Pech des letzten Vermieters.

Soweit der einfache Teil. Problematischer ist die schon angesprochene Frage, ob der Mieter die Zahlung der Kaution bei Einzug beweisen kann. Bzw. noch konkreter ob er einen Richter davon überzeugen kann, dass die Kaution bezahlt wurde. Dieser Schein von der Sparkasse könnte für einen Richter ausreichen. Vielleicht auch nicht. Das wird man hier in einem Laienforum nicht beantworten können.

Was sagt denn der Vermieter (nicht die Hausverwaltung) zu diesem Schein? Bestreitet der, dass die Kaution damals gezahlt wurde, oder wird bestritten, dass die Kaution bei letzten Vermieter angekommen ist? Letzteres wäre nämlich komplett egal.

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#4
 Von 
Saskia123123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Kurze Antwort: Dem Mieter kann es egal sein, wie oft die Hausverwaltung oder der Vermieter wechselt. Wegen § 566 BGB muss derjenige über die Kaution abrechnen und sie zurückzahlen, welcher bei Ende des Mietvertrages Vermieter war. Ist die in der Zwischenzeit verloren gegangen, dann ist das halt das Pech des letzten Vermieters.

Soweit der einfache Teil. Problematischer ist die schon angesprochene Frage, ob der Mieter die Zahlung der Kaution bei Einzug beweisen kann. Bzw. noch konkreter ob er einen Richter davon überzeugen kann, dass die Kaution bezahlt wurde. Dieser Schein von der Sparkasse könnte für einen Richter ausreichen. Vielleicht auch nicht. Das wird man hier in einem Laienforum nicht beantworten können.

Was sagt denn der Vermieter (nicht die Hausverwaltung) zu diesem Schein? Bestreitet der, dass die Kaution damals gezahlt wurde, oder wird bestritten, dass die Kaution bei letzten Vermieter angekommen ist? Letzteres wäre nämlich komplett egal.



vielen daank!!

soweit ich weiss ist der vermieter die (?) deutsche wohnen mit denen ich im Kontakt bin seit einem jahr. Die behaupten das die Kaution in ihren Unterlagen nicht zu finden ist und durch das schreiben von vor über 8 jahren, wo nach der Kaution gefragt wurde, er auch keine gezahlt haben soll (meine oma hatte ein anderen nachnamen, daher wurde die kaution damals nicht sofort gefunden) aber mein vater sagte das sich das alles geklärt hat dann und auch von den 3-4 weiteren Vermietern nichts mehr kam (so auch in den Unterlagen der bis zum auszug seit 3 jhr vermieter).
mein vater ist sich auch sicher, von keiner Verwaltung sonst die kaution wieder bekommen zu haben- so die zweite Behauptung der Vermieter. Wäre ja doof weil er sie dann bei den neuen zahlen müsste. hoffe konnte es etwas erklären

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Saskia123123):
von keiner Verwaltung sonst die kaution wieder bekommen zu haben- so die zweite Behauptung der Vermieter

Zu beweisen, dass etwas nicht geschehen ist, ist fast unmöglich. Gott sei Dank muss man das auch weder Mieter noch Vermieter (zumindest in diesem Fall). Andersrum wird ein Schuh draus. Es muss bewiesen werden, dass eine gewisse Zahlung erfolgt ist. Beim Mieter eben muss ein Nachweis erbracht werden, dass eine Kaution gezahlt wurde. Wenn der Vermieter behauptet, die Kaution wäre irgendwann zurückgezahlt worden, so muss sie dies ebenfalls beweisen.

Klar. Der aktuelle Vermieter sagt: Hab' nix. Muss wphl orher schon weggesesen sein. Aber das reicht eben nicht. Wenn eine Kaution nachweisbar gezahlt wurde, dann ist der Vermieter mit Beweisen dran. Das jetzt nichts mehr da ist, ist mietrechtlich unerheblich.

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#6
 Von 
Saskia123123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Saskia123123):
von keiner Verwaltung sonst die kaution wieder bekommen zu haben- so die zweite Behauptung der Vermieter

Zu beweisen, dass etwas nicht geschehen ist, ist fast unmöglich. Gott sei Dank muss man das auch weder Mieter noch Vermieter (zumindest in diesem Fall). Andersrum wird ein Schuh draus. Es muss bewiesen werden, dass eine gewisse Zahlung erfolgt ist. Beim Mieter eben muss ein Nachweis erbracht werden, dass eine Kaution gezahlt wurde. Wenn der Vermieter behauptet, die Kaution wäre irgendwann zurückgezahlt worden, so muss sie dies ebenfalls beweisen.

Klar. Der aktuelle Vermieter sagt: Hab' nix. Muss wphl orher schon weggesesen sein. Aber das reicht eben nicht. Wenn eine Kaution nachweisbar gezahlt wurde, dann ist der Vermieter mit Beweisen dran. Das jetzt nichts mehr da ist, ist mietrechtlich unerheblich.



nach 12 jahren sagt die sparkasse bin ich auch nicht mehr in der pflicht ein Kontoauszug aufzuheben- machen sie ja auch nicht.

wir haben nichts weiter ausser diesen Überweisungsschein und die vermieter haben auch nichts -behaupten sie, weder das die Kaution ausbezahlt wurde noch ein schreiben wo hervorgeht das mein Vater keine kaution bezahlt haben soll. Ich denke mir das so eine grosse Verwaltung vorher doch prüft sobald er alles hat und notfalls die Kaution nach verlangt. Wurde jetzt auch ein 3/4 jahr immer wieder vertröstet in der service hotline sobald sie das Profil aufm schirm hatten. beim zuständigen Mitarbeiter weg gedrückt und per mail ignoriert. Nun nach mehrtägigen nerven und endlich durchkommen und mit anwalt drohen bekamen wir einen brief er kann höchstens die Zinsen wiederbekommen.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Na ja ... bevor ich etwas vom VM zurückfordern kann, muss ich beweisen, dass ich es gegeben habe, in dem Fall die Kaution.

Es reicht aus, dass der VM die Zahlungseingang bestreitet, wenn Sie nicht nachweisen können, dass gezahlt wurde, dann haben Sie leider Pech gehabt.

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#8
 Von 
Saskia123123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Na ja ... bevor ich etwas vom VM zurückfordern kann, muss ich beweisen, dass ich es gegeben habe, in dem Fall die Kaution.

Es reicht aus, dass der VM die Zahlungseingang bestreitet, wenn Sie nicht nachweisen können, dass gezahlt wurde, dann haben Sie leider Pech gehabt.



vielen dank !!
mach ich doch indem ich das rechtsgültige Dokument wie es die sparkasse sagt dem VM vorlege. Sie können ja nicht beweisen das sie keine Kaution erhalten haben wir aber das wir es überwiesen haben

lg

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Saskia123123):
mach ich doch indem ich das rechtsgültige Dokument wie es die sparkasse sagt dem VM vorlege.

Mein Rat: Erspare dir hier im Forum die Diskussion darüber, ob dieses Dokument ausreicht oder nicht. Vielleicht kann ein Anwalt für Mietrecht vor Ort das einordnen. Spätestens macht das ein Richter bei seinem Urteil. Hier im Forum ist zu dieser Frage keine Hilfe zu erwarten. Schlicht weil keiner das Dokument kennt. Und selbst wenn wir es kennen würden, wäre eine Einschätzung der Beweiskraft extrem schwierig. Die Weisheit der Massen ist meiner Meinung nach bei solchen Einzelfallfragen sehr begrenzt.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Saskia123123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Saskia123123):
mach ich doch indem ich das rechtsgültige Dokument wie es die sparkasse sagt dem VM vorlege.

Mein Rat: Erspare dir hier im Forum die Diskussion darüber, ob dieses Dokument ausreicht oder nicht. Vielleicht kann ein Anwalt für Mietrecht vor Ort das einordnen. Spätestens macht das ein Richter bei seinem Urteil. Hier im Forum ist zu dieser Frage keine Hilfe zu erwarten. Schlicht weil keiner das Dokument kennt. Und selbst wenn wir es kennen würden, wäre eine Einschätzung der Beweiskraft extrem schwierig. Die Weisheit der Massen ist meiner Meinung nach bei solchen Einzelfallfragen sehr begrenzt.


vielen daank werde ich auch machen. hatte mir nur erhofft noch weitere Möglichkeiten ausprobieren zu können bevor das geld von dem VM in ein Anwalt fließt.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Saskia123123):
bevor das geld von dem VM in ein Anwalt fließt.

Wieso, ist doch das Geld des Vermieters?



Wenn die 6 Moante nach Auszig schon vorbei sind: Ich würde die Ausszahlung der Kaution fordern, mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens), beglaubigte Kopie der Quittung beilegen, das ganze per Einschreiben.

Wenn dann keine Zahlung oder ein gerichtsfester Gegenbeweis erfolgt, zum Anwalt gehen.



Zitat (von cauchy):
Schlicht weil keiner das Dokument kennt.

Das kann man ja ändern. Einfach einen Scan hier reinstellen, Personenbezogene Daten unkenntlich machen.



Zitat (von cauchy):
Und selbst wenn wir es kennen würden, wäre eine Einschätzung der Beweiskraft extrem schwierig.

Och, eventuell findet sich ja jemand der was erhellendes dazu sagen kann...?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Saskia123123):
wir haben nichts weiter ausser diesen Überweisungsschein


Überweisungsschein der Kaution?, würde vollends als Beweis ausreichen

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Saskia123123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von Saskia123123):
wir haben nichts weiter ausser diesen Überweisungsschein


Überweisungsschein der Kaution?, würde vollends als Beweis ausreichen


ja genau aber der Vermieter sagt nein das reicht nicht.

vielen dank für die vielen Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Saskia123123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Saskia123123):
bevor das geld von dem VM in ein Anwalt fließt.

Wieso, ist doch das Geld des Vermieters?



Wenn die 6 Moante nach Auszig schon vorbei sind: Ich würde die Ausszahlung der Kaution fordern, mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens), beglaubigte Kopie der Quittung beilegen, das ganze per Einschreiben.

Wenn dann keine Zahlung oder ein gerichtsfester Gegenbeweis erfolgt, zum Anwalt gehen.


Vielen Dank!!

er ist vor 1 1/2 jahren ausgezogen und seitdem ärgern wir uns mit denen rum.
Ich werde mich dann mal an ein schreiben machen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Saskia123123):
ja genau aber der Vermieter sagt nein das reicht nicht.

War ja nicht anders zu erwarten ...
Würde mich jetzt nicht unbedingt beeindrucken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Saskia123123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Saskia123123):
ja genau aber der Vermieter sagt nein das reicht nicht.

War ja nicht anders zu erwarten ...
Würde mich jetzt nicht unbedingt beeindrucken.



ich habe den zuständigen Mitarbeiter schon mehrmals gebeten nochmals durchzuschauen wo das geld geblieben ist und jedesmal kam ich hab keine zeit dafür aber wenns sein muss -JA MUSS SEIN und dann kam immer wieder nichts oder nichts gefunden. ich beharrte sogar darauf am Telefon zu bleiben- was er nun wirklich durch geblättert hat weiß nur er

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Man hat den "Überweisungsschein" ... das ist wohl der Durchdruck der Orignalüberweisung? .... was soll das beweisen? Da muss nachgelegt werden mit dem Kto-Auszug. Für mich stellt sich sofort die frage, wenn der "Überweisungsschein" doch praktischer Weise zur Hand ist, warum nicht der dazu geörige Kontoauszug?

Überwisungsscheine kann man hundertfach herstellen ohne je eine Überweisung zu tätigen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Saskia123123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Man hat den "Überweisungsschein" ... das ist wohl der Durchdruck der Orignalüberweisung? .... was soll das beweisen? Da muss nachgelegt werden mit dem Kto-Auszug. Für mich stellt sich sofort die frage, wenn der "Überweisungsschein" doch praktischer Weise zur Hand ist, warum nicht der dazu geörige Kontoauszug?

Überwisungsscheine kann man hundertfach herstellen ohne je eine Überweisung zu tätigen.



weil es damals vor inzwischen schon fast 14 jahren meine oma gemacht und sie das in ihre unterlagen hatte wahrscheinlich (sie ist vor 3 jahren verstorben) und der überweisungsauftrag bei meinem Vater landete.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Saskia123123):

weil es damals vor inzwischen schon fast 14 jahren meine oma gemacht und sie das in ihre unterlagen hatte wahrscheinlich (sie ist vor 3 jahren verstorben) und der überweisungsauftrag bei meinem Vater landete.


Ja, das habe ich schon beim ersten Mal verstanden, ändert aber nix daran, dass dieser "Schein" Ihnen wird nicht nützen, da müssen Sie schon nachlegen. Auch wenn er abgestempelt wäre (hat man früher hin und wieder gemacht), heißt da ja noch lagen nicht, dass die Überweisung auch getätigt wurde.

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Auch wenn er abgestempelt wäre (hat man früher hin und wieder gemacht), heißt da ja noch lagen nicht, dass die Überweisung auch getätigt wurde.

Es kommt - wie schon gesagt - auf den Inhalt an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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