Vermieter erteilt Absage nach schriftlicher Vertragsschließung

18. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
gdenn
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
Vermieter erteilt Absage nach schriftlicher Vertragsschließung

Hallo,

meine Freundin und ich haben im Januar eine Wohnung besichtigt. Einen Tag später wurden wir vom Vermieter eingeladen und haben mit ihm einen Mietvertrag zum 1. Mai schriftlich abgeschlossen. Im Anschluss haben wir wie gewünscht dem Vermieter eine vollständige Kopie unserer beider Arbeitsverträge zukommen lassen.

Soweit schien alles gut. Zusätzlich zu den Arbeitsverträgen wollte der Vermieter jedoch noch einen Nachweis über meinen Lohn. Da ich meine neue Arbeitsstelle erst zum 1. Februar begonnen habe wurde vereinbart das ich eine Kopie meiner nächsten Lohnabrechnung zusende.
Dem bin ich am 15. März nachgekommen (da ich als Werkstudent tätig bin bekomme ich meinen Lohn mit zwei Wochen Verzögerung).
Die Kopie der Lohnabrechnung wurde mit einem Smartphone aufgenommen und man konnte die Adresse des Arbeitgebers und meine SteuerID nicht erkennen. Die unzureichende Fotokopie und der Fakt das meine Kopie erst am 15. des Monats zugesendet wurden hat der Vermieter als Unzuverlässigkeit deklariert und uns heute Morgen eine Absage via E-mail erteilt.
Vor allem ärgert mich in diesem Kontext das der Vermieter jederzeit bei uns hätte anrufen können da er unsere Telefonnummer hat.

Für uns ist diese Absage ein sehr großes Problem. Meine Freundin hat keine Verwandten hier und wir haben bereits beide unsere WG Zimmer zum 1. April gekündigt. Sie hatte schon große Mühe bei Freunden für die vier Wochen Übergangszeit unter zu kommen. Aufgrund des anstehenden Semesterbeginns an der lokalen Universität ist es auch sehr schwierig kurzfristig eine neue Wohnung zu finden.

Welche Rechte stehen uns als Mieter in dieser Situation zu? Wir haben bereits überlegt auf die Einhaltung des Mietvertrages zu bestehen und unser Recht nötigenfalls durch einen anwaltlichen Beistand durchzusetzen doch das scheint mir auch keine Lösung zu sein. Schließlich möchten wir auch unvorbelastet in unsere erste gemeinsame Wohnung einziehen.

MfG,

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von gdenn):
Einen Tag später wurden wir vom Vermieter eingeladen und haben mit ihm einen Mietvertrag zum 1. Mai schriftlich abgeschlossen.

Da manchmal die Begriffe bei Teilnehmern durcheinandergehen, hier noch ein paar konkrete Nachfragen: Wurde ein Mietvertrag bereits von beiden Seiten unterschrieben und wenn ja habt ihr diesen beidseitig unterschriebenen Vertrag vorliegen? Steht in diesem Mietvertrag irgendwas zu dieser Lohnbestätigung? Oder genauer gibt es eine sogenannte aufschiebende Bedingung? So in der Art Mietvertrag wird erst gültig, wenn ...

Zitat (von gdenn):
Welche Rechte stehen uns als Mieter in dieser Situation zu?

Kommt auf die Beantwortung der obigen Fragen an. Wenn ein Mietvertrag bereits gültig geschlossen wurde, dann kann der Vermieter diesen nur mit trifftigen Gründen kündigen. Das bisher geschilderte reicht ganz sicher nicht für eine Kündigung.

PS: Bitte unterscheide genau zwischen einem Mietvertrag und einem schriftlichen Angebot oder einer Absichtserklärung.

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#2
 Von 
gdenn
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo cauchy,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Es liegt ein Mietvertrag unterschrieben von beiden Seiten vor und es befindet sich keine Klausel (soweit ich das als Laie beurteilen kann) in diesem Vertrag. In dem Vertrag steht auch nicht geschrieben das es sich hierbei lediglich um eine Angebotsbestätigung handelt oder der gleichen.

In der Zwischenzeit haben wir auch nochmal mit dem Vermieter telefoniert. Wir haben ihm angeboten noch Heute zu ihm zu kommen mit allen Vertragsunterlagen und Lohnabrechnungen im original. Er hat uns darauf entgegnet das er ein ungutes Gefühl hat und wir trotzdem nicht in die Wohnung einziehen können. Dabei hat er damit argumentiert das wir ja nicht genug Initiative ergriffen haben und die Lohnabrechnung stümperhaft kopiert war.

Letzteres kann ich nachvollziehen jedoch wäre es für uns kein Problem gewesen ihm eine neue vollständige Kopie zu senden. Von fehlender Initiative kann jedoch nicht die Rede sein. Meine Freundin hat sich zwischen Januar und März mehrfach erkundigt ob alles soweit in Ordnung ist und ob der Einzugstermin zustande kommt. Die Lohnabrechnung wurde ebenfalls kurz nach erhalt kopiert und wie vom Vermieter gewünscht via Email zugesendet (das können wir mit dem Datum der Email und dem Datum der Abrechnung auch belegen).

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das kann richtig teuer für den Vermieter werden.
Da wären dann die Maklerkosten für die erneute Wohnungssuche, die Hotelkosten, Lagerkosten für Hausrat, Miet-Differenz ... die der Vermieter zu tragen hätte.




Zitat (von gdenn):
Zusätzlich zu den Arbeitsverträgen wollte der Vermieter jedoch noch einen Nachweis über meinen Lohn.

Wie und wann genau wurde das vereinbart?
Schriftlich?
Welcher Wortlaut?


Möglicherweise besteht auf die Vorlage dieser Dokumente gar kein Anspruch, bzw. der Vertrag gilt dennoch und die "Absage" ist wertlos.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Wenn der Mietvertrag bereits abgeschlossen wurde, dann ist das Gefühl des Vermieters irrelevant. Ihr seid danach nicht mehr verpflichtet, irgendwelche Dinge vorbeizubringen oder zu kopieren. Wozu auch? Der Vermieter kann aus diesem Grund den Mietvertrag nicht kündigungen. Und er kann ihn auch nicht anfechten, solange ihr beim Abschluss die Wahrheit gesagt hat.

Fakt ist also, dass der Vermieter verpflichtet ist, sich an den Vertrag zu halten. Pacta sunt servanda ist ein hohes Rechtsgut, was durch Gefühle nicht ausgehebelt werden kann.

Wenn der Vermieter euch am 1.5. die Wohnung nicht zur Verfügung stellt, so muss er Schadensersatz zahlen. Das umfasst alle Kosten, die euch wegen des Vertragsbruches des Vermieters entstehen. Hotelkosten, Anwaltskosten, eventuell Gerichtskosten, Maklerkosten, Mehrkosten für eine Alternativwohnung, ... Die Liste ist lang. Aber natürlich müssen die Kosten auch wirklich notwendig gewesen sein.

Ihr könnt ihm das noch mal in aller Deutlichkeit mitteilen. Ich befürchte nur, dass das Gefühl der Vermieters dadurch nicht besser wird. Aktuell gibt es hier im Forum ein Parallelthread, wo auch so ein Vermieter mit Bauchgefühl auftritt. Mit Vernunft scheint da manchmal wenig zu machen zu sein.

Zitat (von gdenn):
Welche Rechte stehen uns als Mieter in dieser Situation zu?
Die Rechte habe ich genannt. Ein wirklich guten Rat kann ich nicht geben. Versucht diese Absage vom Vermieter schriftlich oder zumindest nachweisbar zu bekommen. Dann könnt ihr damit zu einem Anwalt und mit diesem gegen den Vermieter vorgehen.

Wenn diese Aussagen des Vermieters nicht nachweisbar sind, dann könnt ihr eigentlich nicht wirklich viel machen. Denn auch ihr seid an den Vertrag gebunden. Wenn ihr jetzt etwas anderes sucht und unterschreibt, dann lauft ihr Gefahr, am Ende zwei Mietverträge zu haben und zwei Mieten zu bezahlen.

Und den Vertrag jetzt bereits aufzulösen, ist meiner Meinung nach auch keine gute Idee. Damit würdet ihr euch alle Möglichkeiten auf Schadensersatz abschneiden. Wenn ihr dann am 1.Mai keine Wohnung habt, dann sieht's düster aus.

Vielleicht könnt ihr nach Alternativen suchen und mit einem anderen Vermieter einen Vertrag unter Vorbehalt abschließen. In dem Sinne, dass ihr einen Vertrag abschließt und euch vorbehaltet, ihn innerhalb einer kurzen Frist wieder aufheben zu dürfen, wenn ihr den aktuellen Mietvertrag nicht schriftlich auflösen könnt. Aus so eine Konstruktion wird sich aber nicht jeder Vermieter einlassen. Und bei allen anderen Konstruktionen kann es sein, dass ihr dann am Ende doof dasteht.

Sorry. Ich habe ja gesagt, dass ich keinen wirklich klugen Rat habe. Notfalls teilt dem Vermieter schriftlich mit, dass ihr am Vertrag festhaltet und am 1.Mai um 10:00Uhr die Schlüssel zur Wohnung haben wollt. Dann wartet ihr ab. Wenn das dann nicht passiert, geht's halt zum Anwalt.

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#5
 Von 
gdenn
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für den Ratschlag.

Die Absage das wir nicht in die Wohnung einziehen können haben wir diesen Morgen via E-Mail bekommen.

Wir werden jetzt einen Termin mit dem Mieterschutzbund vereinbaren. Persönlich geht es mir nicht um den Schadensersatz ich bin nur über die Maßen enttäuscht und verärgert zugleich. Solche Dinge passieren in unserer Stadt (Saarbrücken) leider häufiger und vor allem gegenüber jungen Menschen.

Viele Grüße,
Dennis & Joana

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#6
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
orry. Ich habe ja gesagt, dass ich keinen wirklich klugen Rat habe. Notfalls teilt dem Vermieter schriftlich mit, dass ihr am Vertrag festhaltet und am 1.Mai um 10:00Uhr die Schlüssel zur Wohnung haben wollt. Dann wartet ihr ab. Wenn das dann nicht passiert, geht's halt zum Anwal


Einen verbindlichen Rat dürfen und können wir als User garnicht geben. Sonst würde ich vorschlagen so zu verfahren wie von Dir beschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von gdenn):
Wir werden jetzt einen Termin mit dem Mieterschutzbund vereinbaren.
Ich glaube im Gegensatz zu anderen hier im Forum, dass Mietervereinigungen sinnvoll sein können. Zumal dort meistens auch eine Rechtschutzversicherung enthalten ist. In diesem Fall habe ich aber meine Zweifel. Zum einen weil eine Versicherung eh nicht greifen wird, wenn das Kind schon in den Brunngen gefallen ist. Zum anderen weil man hier am Ende vermutlich eh nur mit einem Anwalt weiterkommt. Ein Mieterverein wird das Bauchgefühl des Vermieters vermutlich nicht ändern können. Vielleicht schafft das ein Anwalt oder am Ende eben ein Richter.

Von daher wäre mein Rat eher direkt einen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen. Wobei die email ein bischen dürftig ist. Es kann sein, dass ihr auf diesen Kosten zu diesem Zeitpunkt sitzenbleibt. Wenn euch der Vermieter nicht einziehen lässt, ist das was anderes. Aber dafür müsste man halt bis zum 1.Mai mit der Ungewissheit leben.

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Ich würde dem Vermieter mitteilen, dass ihn eure Vermögensverhältnisse nach Mietvertragsschluß schlicht nicht zu interessieren hat und dass ihr mit dem, was ihr ihm durch die bereits übermittelte Fotografie gezeigt habt, bereits über eure Pflichten hinausgegangen seid. (Im übrigen...seid ihr sicher, dass ihr damit nicht gegen euren Arbeitsvertrag verstoßen habt?).

Wenn gar nicht mehr mit ihm zu reden ist dann schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) erklären, seine Mail als Angebot zur vorzeitigen Vertragsauflösung zu interpretieren, dies in dieser Form ausdrücklich ablehnen und ihm im Gegenzug anbieten, dass ihr einer außerordentlichen Vertragsauflösung zustimmt, sofer ER euch eine andere gleichwertige Wohnung auf seine Kosten vermittelt und gegegenenfalls anfallende Mehrkosten (ggf. längeren Arbeitsweg dabei auch berücksichtigen) selbst trägt. Ihr könnt da ruhig unverschämt sein. Sein Angebot ist nicht nur unverschämt sondern grenzt schon an Nötigung. Immerhin impliziert er, dass er euch den Schlüssel trotz Vertrag nicht gebt.
Der Form halber würde ich ihn darauf hinweisen, dass er den Vertrag ansonsten ordentlich unter Einhaltung aller Fristen zu kündigen hat und ihr diese ordentliche Kündigung auf jeden Fall juristisch prüfen lassen würdet.

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