Hallo.
Seit April 2012 bewohne ich meine aktuelle Wohnung, Nebenkostenvorauszahlung 90€ mtl.
Zum 28.02.2017 ist das Mietverhältnis gekündigt, trotz mehrfacher Aufforderung 2015 und 2016 erfolgte keine Reaktion des Vermieters.
Die Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung ist vertraglich geregelt.
Bisher habe ich die Zahlung der Nebenkosten
nicht zurückbehalten, aus Angst die Wohnung zu verlieren und Unkenntnis.
Habe ich eine Möglichkeit, meine Vorauszahlungen zurückzuerhalten?
Schätzen kann ich die Nebenkosten nicht, da beispielsweise meine Wasserzähler von 1999 sind.
Vielen Dank!
Vermieter erstellt trotz mehrfacher Aufforderung keine Nebenkostenabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitattrotz mehrfacher Aufforderung 2015 und 2016 erfolgte keine Reaktion des Vermieters. :
Schonmal darüber nachgedacht, das die Mitteilungen den Vermieter gar nicht erreicht haben?
ZitatSchätzen kann ich die Nebenkosten nicht, da beispielsweise meine Wasserzähler von 1999 sind. :
Schätzen? Warum? Wenn Zähler da sind, dann kann man die doch ablesen.
Zitat:Zitattrotz mehrfacher Aufforderung 2015 und 2016 erfolgte keine Reaktion des Vermieters. :
Schonmal darüber nachgedacht, das die Mitteilungen den Vermieter gar nicht erreicht haben?
ZitatSchätzen kann ich die Nebenkosten nicht, da beispielsweise meine Wasserzähler von 1999 sind. :
Schätzen? Warum? Wenn Zähler da sind, dann kann man die doch ablesen.
Die Mitteilungen erfolgten über die Mailadresse, über die ich auch jetzt noch mit dem Vermieter Kontakt habe.
Die Wasserzähler sind nicht geeicht.
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Nur damit es deutlich wird:
als Antwort auf meine Anfrage wurde kein Bezug auf meine Forderung nach einer Abrechnung genommen.
Die wurde einfach übergangen und meine weiteren Anfragen beantwortet.
ZitatNur damit es deutlich wird: :
als Antwort auf meine Anfrage wurde kein Bezug auf meine Forderung nach einer Abrechnung genommen.
Die wurde einfach übergangen und meine weiteren Anfragen beantwortet.
Wieviel Mieter wohnen denn noch in dem Haus?
Zitat:ZitatNur damit es deutlich wird: :
als Antwort auf meine Anfrage wurde kein Bezug auf meine Forderung nach einer Abrechnung genommen.
Die wurde einfach übergangen und meine weiteren Anfragen beantwortet.
Wieviel Mieter wohnen denn noch in dem Haus?
29 weitere schätze ich.
Aber hier ist ein fliegender Wechsel, einige Wohnungen könnten auch leer stehen (Studentenwohnungen)
Zitat:Die Wasserzähler sind nicht geeicht.
Von welchen Zählern reden Sie? Hauptzähler oder die in Ihrer Wohnung? Haben denn alle Wohnungen Zähler?
Zitat:Zitat:ZitatNur damit es deutlich wird: :
als Antwort auf meine Anfrage wurde kein Bezug auf meine Forderung nach einer Abrechnung genommen.
Die wurde einfach übergangen und meine weiteren Anfragen beantwortet.
Wieviel Mieter wohnen denn noch in dem Haus?
29 weitere schätze ich.
Aber hier ist ein fliegender Wechsel, einige Wohnungen könnten auch leer stehen (Studentenwohnungen)
Nun gut, wie sieht es mit Ihren Mitmietern aus, haben die eine Abrechnung bekommen? Was genau steht bezüglich der Abrechnung in Ihrem MV?
Zitat:Zitat:Die Wasserzähler sind nicht geeicht.
Von welchen Zählern reden Sie? Hauptzähler oder die in Ihrer Wohnung? Haben denn alle Wohnungen Zähler?
Die Zähler meiner Wohnung, von anderen Mietern oder Hauptzählern kann ich nichts wissen.
ZitatHabe ich eine Möglichkeit, meine Vorauszahlungen zurückzuerhalten? :
Kaum, man beachte den Hinweis ganz unten:
http://www.nebenkostenabrechnung.com/vermieter-erstellt-keine-nebenkostenabrechnung
Würde zumindest Februar zurückbehalten und dem Vermieter bei Übergabe der Wohnung ein Schreiben mit Fristsetzung übergeben, über die letzten Jahre abzurechnen. Nachforderungen kann er dann nur noch für 2016/2017 (ggf. teilweise 2015 je nach Abrechnungsperiode) stellen, ist aber zur Auszahlung von Guthaben verpflichtet. Ggf. besteht bei den Abrechnungen wegen der abgelaufenen Wasserzähler ein Kürzungsrecht.
Zitat:Zitat:Zitat:ZitatNur damit es deutlich wird: :
als Antwort auf meine Anfrage wurde kein Bezug auf meine Forderung nach einer Abrechnung genommen.
Die wurde einfach übergangen und meine weiteren Anfragen beantwortet.
Wieviel Mieter wohnen denn noch in dem Haus?
29 weitere schätze ich.
Aber hier ist ein fliegender Wechsel, einige Wohnungen könnten auch leer stehen (Studentenwohnungen)
Nun gut, wie sieht es mit Ihren Mitmietern aus, haben die eine Abrechnung bekommen? Was genau steht bezüglich der Abrechnung in Ihrem MV?
Ich weiß von einem Mieter, dass dem auch keine Abrechnungen erstellt werden.
In meinem Mietvertrag ist die Erstellung aber festgelegt.
Zitat:
Ich weiß von einem Mieter, dass dem auch keine Abrechnungen erstellt werden.
In meinem Mietvertrag ist die Erstellung aber festgelegt.
Tja oft stehen die Sachen im MV total verschwurbelt, so dass der genaue Wortlaut wichtig wäre zu wissen, desweiteren müssten man wissen, ob im MV NK-Vorauszahlungen vereinbart wurden oder eine Pauschale. Wäre schön, wenn hierzu Infos kommen würden.
Zitat:Zitat:
Ich weiß von einem Mieter, dass dem auch keine Abrechnungen erstellt werden.
In meinem Mietvertrag ist die Erstellung aber festgelegt.
Tja oft stehen die Sachen im MV total verschwurbelt, so dass der genaue Wortlaut wichtig wäre zu wissen, desweiteren müssten man wissen, ob im MV NK-Vorauszahlungen vereinbart wurden oder eine Pauschale. Wäre schön, wenn hierzu Infos kommen würden.
Im MV steht, der Vermieter sei verpflichtet, einmal im Jahr eine Abrechnung über die jew. Abrechnungsperiode zu erstellen.
Es sind Vorauszahlungen, keine Pauschale.
Ich habe immer ein Problem mit diesem Schriftverkehr per E-Mail.
Ich würde den VM schriftlich auffordern die fälligen Abrechnungen zu erstellen, Fristsetzung (10 Tage halte ich für angemessen), und ankündigen, dass rein vorsorglich die NK für 02/17 einbehalten werden. Ich würde das mit der Post schicken, Zugangsnachweis nicht vergessen, sprich Einwurf-Einschreiben. Vorab können SIe es ja per E-Mail schicken.
Alsdann nach fruchtlosem Ablauf der Frist würde ich einen Anwalt beauftragen meine Ansprüche durchzusetzen, notfalls auch gerichtlich.
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