Ich benötige euer Hilfe.
Ich wohne in der Wohnung ab 01.02.16 bis 31.01.2017. Die Hausverwaltung mir mitgeteilt hat, sie behältet 25% der Kaution für Heizungabrechnung bis zum 08.2018 ein. Ich bekomme zuerst die Abrechnung in Phase 01.02-31.12.16, und die Abrechnung 01.2017 bekomme ich später bis zum 08.2018 weil die Firmasrechnung bis 31.12.2017 geschickt wird, und sie bis 08.2018 verarbeiten muss. Ich sehe nur ein Monat, und lange der Kaution behalten. Ich habe gefragt, ob sie ein andere Lösung hat. Sie hat mir gar nicht geantwortet. Und die Vermieterin hat die Bank verlangt, die Kaution ihr ab 30.11.16 zu überbringen. Nach meinem Umzug wird die Vermieterin 25% Kaution in Bargeld behalten. Darf die Hausverwaltung Kaution fast 2 Jahre, und Bargeld behalten? Ich freue mich auf eure Verschläge. Vielen Dank.
Vermieter einbehältet 25% Kaution für Heizungabrechnung
13. Dezember 2016
Thema abonnieren
Frage vom 13. Dezember 2016 | 12:39
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter einbehältet 25% Kaution für Heizungabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Dezember 2016 | 12:53
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Der Vermieter kann einen Teil der Kaution einbehalten, das ist ok. Um welche Summe geht es denn? Also 25% von was?
ZitatUnd die Vermieterin hat die Bank verlangt, die Kaution ihr ab 30.11.16 zu überbringen. :
Welche Art Konto ist das?
Zitatund Bargeld behalten? :
Nein, Bargeld ist nicht ok. Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Vermieters aufzubewahren.
ZitatIch freue mich auf eure Verschläge. :
Wohnung vereinbarungsgemäß übergeben und die Abrechnung 2016 abwarten. Ergibt sich, dass keine Schäden vorhanden sind und eine hohe Nachzahlung nicht zu erwarten sind, kann man immer noch was machen.
#2
Antwort vom 13. Dezember 2016 | 13:10
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 627x hilfreich)
und eine hohe Nachzahlung nicht zu erwarten sind
bei einen Auszug am 31.Januar sind aber verhältnismässig hohe Nachzahlungen zu erwarten.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. Dezember 2016 | 18:51
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Zitatund eine hohe Nachzahlung nicht zu erwarten sind :
bei einen Auszug am 31.Januar sind aber verhältnismässig hohe Nachzahlungen zu erwarten.
Da man nix weiß, kann man auch nix sagen. Größe der Wohnung, wieviel Personen haben dort gelebt, Gas/Öl-Heizung? Wie hoch die Vorauszahlung auf HK und NK mtl.? Selbst mit diesen Infos wäre es schwer was zu sagen, da lediglich 12 Monate gemietet war.
Wie ist der Abrechnungszeitraum für HK und NK?
UND ... wenn doch erst im Januar 2017 ausgezogen wird, wieso will man dann jetzt schon die Kaution haben?
Und jetzt?
Schon
267.063
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
16 Antworten
-
15 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
7 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
25 Antworten