Vermieter einbehältet 25% Kaution für Heizungabrechnung

13. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
thiennga
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter einbehältet 25% Kaution für Heizungabrechnung

Ich benötige euer Hilfe.
Ich wohne in der Wohnung ab 01.02.16 bis 31.01.2017. Die Hausverwaltung mir mitgeteilt hat, sie behältet 25% der Kaution für Heizungabrechnung bis zum 08.2018 ein. Ich bekomme zuerst die Abrechnung in Phase 01.02-31.12.16, und die Abrechnung 01.2017 bekomme ich später bis zum 08.2018 weil die Firmasrechnung bis 31.12.2017 geschickt wird, und sie bis 08.2018 verarbeiten muss. Ich sehe nur ein Monat, und lange der Kaution behalten. Ich habe gefragt, ob sie ein andere Lösung hat. Sie hat mir gar nicht geantwortet. Und die Vermieterin hat die Bank verlangt, die Kaution ihr ab 30.11.16 zu überbringen. Nach meinem Umzug wird die Vermieterin 25% Kaution in Bargeld behalten. Darf die Hausverwaltung Kaution fast 2 Jahre, und Bargeld behalten? Ich freue mich auf eure Verschläge. Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Der Vermieter kann einen Teil der Kaution einbehalten, das ist ok. Um welche Summe geht es denn? Also 25% von was?

Zitat (von thiennga):
Und die Vermieterin hat die Bank verlangt, die Kaution ihr ab 30.11.16 zu überbringen.


Welche Art Konto ist das?

Zitat (von thiennga):
und Bargeld behalten?


Nein, Bargeld ist nicht ok. Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Vermieters aufzubewahren.

Zitat (von thiennga):
Ich freue mich auf eure Verschläge.


Wohnung vereinbarungsgemäß übergeben und die Abrechnung 2016 abwarten. Ergibt sich, dass keine Schäden vorhanden sind und eine hohe Nachzahlung nicht zu erwarten sind, kann man immer noch was machen.

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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

und eine hohe Nachzahlung nicht zu erwarten sind

bei einen Auszug am 31.Januar sind aber verhältnismässig hohe Nachzahlungen zu erwarten.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von werner_r):
und eine hohe Nachzahlung nicht zu erwarten sind

bei einen Auszug am 31.Januar sind aber verhältnismässig hohe Nachzahlungen zu erwarten.


Da man nix weiß, kann man auch nix sagen. Größe der Wohnung, wieviel Personen haben dort gelebt, Gas/Öl-Heizung? Wie hoch die Vorauszahlung auf HK und NK mtl.? Selbst mit diesen Infos wäre es schwer was zu sagen, da lediglich 12 Monate gemietet war.

Wie ist der Abrechnungszeitraum für HK und NK?

UND ... wenn doch erst im Januar 2017 ausgezogen wird, wieso will man dann jetzt schon die Kaution haben?

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