Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 
Vermieter dürfen keine Farben für Innenanstrich vorgeben - 1/1
AFP vom 20.01.2010   |   1388 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Vermieter dürfen keine Farben für Innenanstrich vorgeben

Bundesgerichtshof bekräftigt Rechtsprechung

Vermieter dürfen ihren Mietern für den Innenanstrich keine bestimmten Farben vorgeben. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag führt dazu, dass der Mieter überhaupt nicht streichen muss, bekräftigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der BGH hatte bereits in früheren Fällen ähnlich entschieden. Das Urteil sei daher "richtig, konsequent und so auch zu erwarten", erklärte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin.

Mehr zum Thema:
Miete   Innenanstrich   Farbwahlklausel  

Im Streitfall legte der Mietvertrag fest, Türen und Fenster seien innen "nur weiß zu lackieren". Beim Auszug hatten die Mieter freilich gar nicht neu gestrichen. Die Vermieterin verlangte daher Schadenersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen. Ohne Erfolg: Die Farbklausel greife ohne Grund in den persönlichen Lebensbereich der Mieter ein und sei daher unwirksam. Dies habe dazu geführt, dass die Mieter insgesamt nicht mehr zu Schönheitsreparaturen verpflichtet waren.

20. Januar 2010 - 15.55 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94215
beantwortete Fragen
11
Anwälte jetzt
online
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal