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Vermieter darf unwirtschaftliche Wohnungen kündigen

Vermieter darf unwirtschaftliche Wohnungen kündigen

AFP VOM 9.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1531 Aufrufe
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Miete, Wohnung

BGH bestätigt "Verwertungskündigung" in Hamburg

Mieter müssen marode Wohnungen räumen, wenn sie nicht mehr wirtschaftlich saniert werden können. Mit einem am Mittwoch verkündeten Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine sogenannte Verwertungskündigung in Hamburg. (Az: VIII ZR 155/10)

Die Mieterin wohnt seit 1959 in der Hamburger Ried-Siedlung, die der SAGA Siedlungs-AG gehört. Die SAGA will die in den 30er Jahren errichteten maroden Wohnblöcke weitgehend abreißen und die Flächen neu bebauen. Auch das Haus der Mieterin soll abgerissen werden; alle acht weiteren Wohnungen dort stehen bereits leer.

Auch die letzte Mieterin muss nun ausziehen, urteilte der BGH. Gegenüber ihrem Bestandsinteresse überwiege das Interesse der Eigentümerin an einer "angemessenen wirtschaftlichen Verwertung" des Grundstücks. Zur Begründung verwiesen die Karlsruher Richter auf den schlechten Bauzustand und die niedrigen Decken der Wohnungen. Dies lasse eine Sanierung nach heutigem Standard nicht mehr zu. Auch das städtebauliche Gesamtkonzept für die Ried-Siedlung sehe den Abriss vor. Ob die Mieterin als Ersatz gegebenenfalls eine andere freie SAGA-Wohnung beanspruchen kann, hatte der BGH nicht zu entscheiden.

09.02.2011 - 14:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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