
Vermieter dürfen ihren Mietern für den Innenanstrich keine bestimmten Farben vorgeben. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag führt dazu, dass der Mieter überhaupt nicht streichen muss, bekräftigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der BGH hatte bereits in früheren Fällen ähnlich entschieden. Das Urteil sei daher "richtig, konsequent und so auch zu erwarten", erklärte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin.
Im Streitfall legte der Mietvertrag fest, Türen und Fenster seien innen "nur weiß zu lackieren". Beim Auszug hatten die Mieter freilich gar nicht neu gestrichen. Die Vermieterin verlangte daher Schadenersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen. Ohne Erfolg: Die Farbklausel greife ohne Grund in den persönlichen Lebensbereich der Mieter ein und sei daher unwirksam. Dies habe dazu geführt, dass die Mieter insgesamt nicht mehr zu Schönheitsreparaturen verpflichtet waren.
20. Januar 2010 - 15.55 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2010