Vermieter betretet die Wohnung mit Schlüssel!

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
hasansemra2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)
Vermieter betretet die Wohnung mit Schlüssel!

Hallo,

heute ist folgendes passiert.
Im 3. OG ist die Wohnung frei geworden. Wir wohnen im 2. OG. Nun hat der Vermieter sich in den Wohnungen verirrt. Geht eigentlich fast garnicht, da die 3. OG eine DG Wohnung ist. Da schaut auch die Wohnungstür anders aus und wir haben ein Kinderwagen vor der Türe.

Der Vermieter hat die Türe aufgemacht und its reinspaziert. Als meine Frau Ihn gesehen hat, hat er sich entschuldigt und ist raus.

Hmm... Mir ist es so unwohl... Meine Frau hätte auch Angst bekommen können. Ich habe 2 Babys in der Wohnung.


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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nauriel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich weiß, könnt ihr vom Vermieter die Herausgabe des Wohnungsschlüssels verlangen. So ganz "pauschal" darf er nämlich gar keinen besitzen ohne dass ihr vorher eingewilligt habt.

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#2
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Mir ist es so unwohl... Meine Frau hätte auch Angst bekommen können.

Hat sie aber wohl nicht.
quote:
Ich habe 2 Babys in der Wohnung.

Betreibt der VM nebenher noch einen Babyhandel ?



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#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Anstatt dem gepeinigtem Mieter zu helfen,

Du mußt Hasan nicht auch noch verarschen.
Wenn er sich wirklich daran stört, daß der VM einen Schlüssel hat, wird er schon den Schließzylinder austauschen.



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#4
 Von 
guest-12301.02.2011 17:18:20
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Nicht nur das Forum.
Stell Dir mal vor, Du hast den im Lada auf der Autobahn vor Dir.



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#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Hätte dies sich mein Schuldenbuckelchen gewagt......er würde heute noch 10 cm unter der Grasnabe kriechen....mit Hut.

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#7
 Von 
guest-12301.02.2011 17:18:20
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Keiner besorgts den bösen Vermietern so wie Du!



Kann man so nicht sagen. Früher waren es die Alwinen der Vermieter :devil:

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#9
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich will ja nichts sagen... aber wie kann man sich denn da "in der Tür irren"? Der Vermieter muss ja schon den Schlüssel zu eurer Wohnung genommen haben statt des anderen. Und dann ist er auch noch aus Versehen zur falschen Tür gegangen? Schon recht viele Zufälle.
Wie schon erwähnt: Grundsätzlich darf der Vermieter ohne euer Einverständnis gar keinen Wohnungsschlüssel einbehalten.

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#11
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
aber wie kann man sich denn da "in der Tür irren"?

Wie sollte denn die Alternative aussehen ?



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#12
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich hab keine Ahnung, was der Vermieter genau wollte. Aber ist das nicht schon etwas seltsam? Also aus meiner Sicht schon. Wie gesagt. So ein Wohnungsschlüssel ist ja sicherlich beschriftet. Er muss also erst den falschen Schlüssel nehmen und dann in die falsche Etage laufen - zufällig in die, zu der er aus Versehen den passenden Schlüssel genommen hat.
Das ist irgendwie komisch. Zumal, wenn die Mieter nicht mal zu wissen scheinen, dass der Vermieter noch einen weiteren Schlüssel zur Wohnung hat.

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#13
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
So ein Wohnungsschlüssel ist ja sicherlich beschriftet.

Falls es kein Generalschlüssel ist, wird da wohl "II. OG" draufstehen.
Und in das II. OG ist der VM dann ja auch gegangen.
Der Irrtum fand also bereits im Büro statt.



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#14
 Von 
mariameme
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

einfach:

darf er so nicht. punktum.

Lösung:

Schloss austauschen. Mache ich generell bei einer neuen Wohnung. Und schon ist Ruhe ;-)

Meinung: falls es tatsächlich ein Versehen war (hier scheint tatsächlich noch keiner etwas von "generalschlüssel"n gehört zu haben):
nicht aufregen. wieso auch?

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#15
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

ich denke auch, das es ein "Generalschlussel"-Versehen war.
Der gute Mann hat sich ja auch Entschuldigt...(wie hat er eigendlich Reagiert als er dich gesehen hat?)

quote:
Auch empfehle ich Ihnen, diesen Vorfall nicht zu ignorieren, sondern die Behörden einzuschalten. Leiten Sie rechtl. Schritte gegen diesen Vermieter ein!


Alles Klar!! Wenn der User mein Mieter wäre, würde pünktlich zum nächsten hl.Abend die Kündigung ins Haus flattern. (HIRN EINSCHALTEN)

Das der VM einen Schlüssel von der Wohnung im Besitz hat, macht Sinn! Der M soll...nein, er muß auch darüber Informiert sein. Ein Betreten der Wohnung nur mit vorheriger Ansprache...so mache ich das zumindest!
Schloss wechseln, ohne mein Wissen...-> Sachbeschädigung. Hat keiner was ohne mein Wissen zu wechseln. Es könnte ein Wasserrohrbruch in der Wohung sein, und dann??

Also, ruhig bleiben, auf einander zu gehen, darüber sprechen und gut ist.

VG K.P.


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#17
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja @Sassy2...das ist das recht.

Behalte alle Schlüssel und häng sie schön an das Schlüsselbtett...bring den Müll runter und sperre dich aus.

Dann kommt die große Axt oder der teure Schlüsseldienst.

Was ist denn so Schlimm daran, wenn der VM einen Schlüssel (wohl Bemerkt in einem Versiegelten Umschlag) bei sich aufbewahrt?

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#18
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

quote:

Das der VM einen Schlüssel von der Wohnung im Besitz hat, macht Sinn! Der M soll...nein, er muß auch darüber Informiert sein. Ein Betreten der Wohnung nur mit vorheriger Ansprache...so mache ich das zumindest!
Schloss wechseln, ohne mein Wissen...-> Sachbeschädigung. Hat keiner was ohne mein Wissen zu wechseln. Es könnte ein Wasserrohrbruch in der Wohung sein, und dann??



Also, tut mir leid, aber das ist wirklich Quatsch. Selbstverständlich darf der Mieter das Schloss wechseln, mit Sachbeschädigung hat das rein gar nichts zu tun. Bei Auszug wird dann der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt.
Und dem Vermieter wird eben bei längerer Abwesenheit (Urlaub etc) mitgetilt, wer einen Notfallschlüssel hat.

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#19
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Selbstverständlich darf der Mieter das Schloss wechseln


...ja darf er, aber ich möchte davon in Kenntnis gesetzt werden, insofern kein Quatsch.

Ja und
quote:
Schloss wechseln, ohne mein Wissen...-> Sachbeschädigung.

Sorry, vergessen zu erwähnen. Habe eine elektronische Schließanlage Verbaut. Da wird die Sache etwas Komplizierter.

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#21
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Hast bestimmt schon mal schlechte Erfahrung mit einem VM gemacht @Sassy2?

Ist ja dein Recht. Aber damit ist meine Frage nicht beantwortet.
Es wird einem VM Grundsätzlich unterstellt das er in deiner Wohnung schnüffelt...(schade eigentlich)

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#23
 Von 
guest-12304.01.2011 08:51:03
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#24
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Nun gut, ich zähle mich zu den Privat-Vermietern.
Aber wie ich es Handhabe, habe ich bereits geschrieben.
Probleme gab es deswegen noch nicht. Im Gegenteil.
So macht halt eben jeder seine Erfahrungen.
Villeicht bin ich als VM auch nur zu gut für die Welt (grins)

Gute Nacht

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#25
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#26
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

mach nen neuen zylinder rein. kann der vermieter nichts machen und du bist sicher!

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