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Vermieten ohne Vertrag
Hallo!
Ich miete ein Zimmer in WG und wollte es für halbes Jahr untermieten, ohne meiner Vermieterin Bescheid zu sagen. Der Junge, der einziehen will, will aber von mir welche Garantien, dass ich ihn in Paar Monate nicht vor die Tür setze. Könnten wir eine schriftliche Vereinbarung machen, ohne Untermietevertrag unterschreiben zu müssen?
von Maria132recht am 01.04.2011 09:21
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>Vermieten ohne Vertrag
quote:
Könnten wir eine schriftliche Vereinbarung machen, ohne Untermietevertrag unterschreiben zu müssen?
Eine schriftliche Vereinbarung ist ein Vertrag, egal, wie du es nennst. (Eine mündliche Vereinbarung übrigens auch, aber das nur am Rande.)
Was spricht denn gegen einen "richtigen" Vertrag?
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von JDavis am 01.04.2011 09:48
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>Vermieten ohne Vertrag
quote:
Was spricht denn gegen einen "richtigen" Vertrag?
Vermutlich möchte er keine Beweismittel, die seiner Vermieterin unterkommen könnten...
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von Snoop Pooper Scoop am 01.04.2011 10:43
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>Vermieten ohne Vertrag
quote:
Vermutlich möchte er keine Beweismittel, die seiner Vermieterin unterkommen könnten...
Daran dachte ich auch, aber der Vermieterin wird es im Streitfall doch völlig wurscht sein, ob da nun "Untermietvertrag" oder "Schriftliche Vereinbarung über die zeitweise Überlassung einer Mietwohnung durch den Mieter unter Ausschluss einer vorzeitigen Kündigung" drübersteht.
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von JDavis am 01.04.2011 17:50
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>Vermieten ohne Vertrag
Eventuell möchte man sich auch nur ohne große Komplikationen des Untermieters entledigen wenn die Zeit gekommen ist?
Irgendwie widerspricht doch das
quote:
miete ein Zimmer in WG und wollte es für halbes Jahr untermieten,
dieser Aussage
quote:
will aber von mir welche Garantien, dass ich ihn in Paar Monate nicht vor die Tür setze.
???
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
von Harry van Sell am 02.04.2011 00:23
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>Vermieten ohne Vertrag
Vielen herzlichen Dank für die Antworten und Tipps! Ich bin schon selber zur Schlussfolgerung gekommen, dass es kein wesentlichen Unterschied gibt zwischen Untermietvertrag und Vereinbarung, in beiden Fällen verpflichtet man sich etwas zu machen und man soll dazu berechtigt sein.
Zu Harry van Sell: ich wollte mein Zimmer für halbes Jahr untermieten, der Junge will aber Garantien haben, das es nicht in paar Monaten, sagen wir mal, passiert.
von Maria132recht am 02.04.2011 13:42
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>Vermieten ohne Vertrag
quote:
ich wollte mein Zimmer für halbes Jahr untermieten, der Junge will aber Garantien haben, das es nicht in paar Monaten, sagen wir mal, passiert.
Ein halbes Jahr sind ja nur ein paar Monate ...
Ich denke aber, das man hier durchaus eine entsprechende Vereinbarung schriftlich fixieren sollte.
Auch zur eigenen Sicherheit.
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"
von Harry van Sell am 02.04.2011 23:36
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