Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Arzthaftungsrecht » 

Vermehrte Bedürfnisse

Von Rechtsanwalt Dr. Patrick J.M. Junge-Ilges
31.8.2010 | Ratgeber - Arzthaftungsrecht | 842 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Unfall, Behandlungsfehler

Frage:
Was versteht man unter „vermehrte Bedürfnisse“?

Antwort:
Kommt es bei einem Unfall oder bei einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, hat der Schädiger den Geschädigten „wiederherzustellen“. Der Schädiger soll den Geschädigten möglichst so stellen, wie dieser ohne Schadenereignis stehen würde. Dafür können wegen vermehrter Bedürfnisse erforderlich sein:

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Patrick J.M. Junge-Ilges
Erfurt

Schadensersatzrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht
 Pers. Direktanfrage 
  • Kur-/Pflegeaufenthalte
  • Besuche Angehöriger im Krankenhaus
  • Betreuungsaufwand (mobiler Hilfsdienst)
  • Aufwendungen für eine berufliche Rehabilitation (Umschulung)
  • Behindertengerechter Umbau der Wohnung
  • Anschaffung/Umbau eines Kfz
  • Anschaffung medizinischer Hilfsgeräte
  • Kosten einer Haushaltshilfe usw.

Diese anfallenden Kosten hat der Schädiger dem Geschädigten zu ersetzen.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?