Vermehrte Bedürfnisse
Von Rechtsanwalt Dr. Patrick J.M. Junge-Ilges 31.8.2010 | Ratgeber - Arzthaftungsrecht | 842 Aufrufe Mehr zum Thema:Unfall, Behandlungsfehler
Frage:
Was versteht man unter „vermehrte Bedürfnisse“?
Antwort:
Kommt es bei einem Unfall oder bei einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, hat der Schädiger den Geschädigten „wiederherzustellen“. Der Schädiger soll den Geschädigten möglichst so stellen, wie dieser ohne Schadenereignis stehen würde. Dafür können wegen vermehrter Bedürfnisse erforderlich sein:
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Rechtsanwalt
Patrick J.M. Junge-Ilges
Erfurt
Schadensersatzrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht Pers. Direktanfrage
Patrick J.M. Junge-Ilges
Erfurt
Schadensersatzrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht Pers. Direktanfrage
- Kur-/Pflegeaufenthalte
- Besuche Angehöriger im Krankenhaus
- Betreuungsaufwand (mobiler Hilfsdienst)
- Aufwendungen für eine berufliche Rehabilitation (Umschulung)
- Behindertengerechter Umbau der Wohnung
- Anschaffung/Umbau eines Kfz
- Anschaffung medizinischer Hilfsgeräte
- Kosten einer Haushaltshilfe usw.
Diese anfallenden Kosten hat der Schädiger dem Geschädigten zu ersetzen.
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