Vermächtnis ausschlagen oder annehmen

29. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Waldgeist 123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 84x hilfreich)
Vermächtnis ausschlagen oder annehmen

Hallo, liebe Forengemeinde,

vor einiger Zeit, habe ich dieses tolle Forum entdeckt und lese seit einiger Zeit regelmäßig mit.
Vielleicht kann mir heute jemand einen Rat geben.

Es handelt sich hier um das Problem einer Bekannten, die mich gebeten hat, hier nachzufragen.

Frau X ist vor einigen Wochen verstorben und hat ein notarielles Testtament hinterlassen.
Frau X hatte einen Sohn, der bereits vorverstorben ist, nun erben die Enkel 1, 2 und 3.
Es wurden Immobilien und Barvermögen vererbt, Schulden sind keine vorhanden.
Soweit, so gut.
Die Schwiegertochter und Mutter der Enkel 1, 2 und 3 hat in diesem Testament von Frau X ein Vermächtnis erhalten.
1. 20% vom Barvermögen
2. ein lebenslanges Niesbrauchsrecht am geerbten Haus
von Enkel 3
3. einen Bausparvertrag, indem die Schwiegertochter bezugsberechtigt ist.

Sie möchte aber Enkel 3 (also ihr eigenes Kind) nicht mit dem Niesbrauch belasten.
Ausserdem würden hohe Steuern anfallen, da ja der Freibetrag für ein Schwiegerkind sehr niedrig ist.

Der Steuerberater sagt: Alles annehmen oder Alles ausschlagen.
Ein Anwalt für Erbrecht sagt, Bargeld hat nichts mit dem Niesbrauch zu tun.
Das Amtsgericht kann keinerlei Auskunft erteilen.

Nun hat aber schon die Bank angerufen, sie bräuchten eine Unterschrift für den Baussparer und sie hat unterschrieben. Der Bausparer ist noch nicht fertig angespart, also nicht zuteilungsreif.

Nun meine Fragen:
Ist mit dieser Unterschrift, das Erbe bereits angenommen?

Kann sie das Barvermögen annehmen und den Niesbrauch ausschlagen?

Was ist zu tun?

Ich hoffe, ihr könnt ihr weiterhelfen.
Es eilt sehr, da sonst die Frist abläuft.

Vielen Dank Euch Allen

der Waldgeist 123




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.01.2014 10:21:18
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 31x hilfreich)

Das Erbe ist nicht angenommen, da sie nicht Erbe sondern nur Vermächtnisnehmerin ist. Ein Vermächtnis kann allerdings ebenfalls nach Annahme nicht mehr Ausgeschlagen werden. Sind mehrere, selbstständige Vermächtnisse ausgesprochen kann ich diese einzeln annehmen oder ausschlagen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Waldgeist 123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 84x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Die Unterschrift für den Bausparer wurde bei der Bank vor Eröffnung des Testaments geleistet, da sie als Bezugsberechtige eingetragen war.
Sie kann also nun das Bargeld annehmen und den Niesbrauch ausschlagen.
Habe ich das richtig vertstanden?
Wie macht man das?
Braucht sie dazu einen Anwalt?
Wie lange ist die Frist?

Vielen Dank
Waldgeist 123

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.01.2014 10:21:18
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 31x hilfreich)

Wenn ein Bezugsberechtigter genannt ist, fällt diese Geschichte eh nicht ins Erbe und ist nicht Bestandteil der Erbmasse.
Die Ausschlagung eines Vermächtnisses erfolgt, im Gegensatz zur Ausschlagung eines Erbes, durch einfache Erklärung gegenüber den Erben. Ein Anwalt ist nicht erforderlich und eine Frist gibt es ebenfalls nicht. Man kann im Übrigen auch einfach auf die aktive Geltendmachung verzichtet. Der Anspruch verjährt mit 3 jähriger Frist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Waldgeist 123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 84x hilfreich)

Sie muss also nur gegenüber den Erben erklären, dass sie aus den Niesbrauch verzichtet, evtl. schriftlich und dann ist die Sache erledigt?
Was ist mit dem Finanzamt?
Das Finanzamt bekommt doch sicher eine Benachrichtigung über das Vermächtnis?
Was muss sie deswegen machen?

Vielen Dank
Waldgeist 123

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