Bin in einem Erbvertrag als Nacherbe berücksichtigt, das bei Abschluß des Erbvetrages (nach Abzug der Verbindlichkeiten) aufgeführte Vermögen ist meines Erachtens zu gering.
Ich werde nun auf eine Vermögensübersicht dringen.
-Welcher Wertansatz erfolgt in einer solchen Aufstellung bei Immobilien, Autos, Uhren
-Bedarf die Vermögensübersicht einer vorgeschriebenen Form
Vermögensaufstellung/Nacherbschaft
12. Juni 2002
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Frage vom 12. Juni 2002 | 16:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermögensaufstellung/Nacherbschaft
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