Verlustvortrag Studium

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Frederic1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustvortrag Studium

Hallo,

ich habe Bachelor (Erststudium) und Master (Zweitstudium) zwischen 09.2011 und 07.2016 gemacht. Danach bin ich für ein Jahr im Ausland gewesen und habe nun ab dem 01.08.2017 angefangen zu arbeiten. Durch den Jobeinstieg in der letzten Jahreshäfte werde ich generell relativ viele Steuern zurück bekommen.
Hier ist nun meine Frage, ob ich die Steuererklärungen, bzw. Verlustvorträge für meine Studienzeit auch etappenweise einreichen kann, also beispielsweise für 2011 und 2012 in diesem Jahr um es mit der Steuer 2017 zu verrechnen (unter der Annahme, dass das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass auch für ein Erststudium ein Verlustvortrag gültig ist) und dann die restlichen Studienjahre erst später einreiche, um diese dann mit 2018 zu verrechnen. Oder ob die Verluste vom Amt direkt mit in die nächsten Jahre übernommen werden wenn "nichts mehr übrig bleibt", womit man das verrechnen kann.
Ich erhoffe mir damit, keine möglichen Rückerstattungen zu "verschenken".

Sollte etwas missverständlich formuliert sein oder zur Klärung der Frage noch weitere informationen benötigt werden versuche ich gern die Problematik aufzulösen.

Ich freue mich auf Rückmeldung.


-- Editiert von Moderator am 13.09.2017 18:59

-- Thema wurde verschoben am 13.09.2017 18:59

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4874 Beiträge, 1175x hilfreich)

Ich würde aus dem Bauch heraus mal behaupten, dass 2011 und 2012 verjährt sind. (§§ 169 , 170 AO ).

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Frederic1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Einschätzung. Nach meinem Kenntnisstand sind Verlustvorträge bis 7 Jahre Rückwirkend machbar, Steuererklärungen hingegen nur für 4 Jahre Rückwirkend. Von daher gehe ich davon aus, dass 2011 und 2012 für die Verlustvorträge nicht verjährt sind.

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4874 Beiträge, 1175x hilfreich)

Das mag gut sein!
Ich weiß nicht, ob das nicht geändert wurde und auch für Altjahre gilt. Aber eine ähnliche Frage wurde hier im Forum bereits vor zwei Monaten gestellt. Vielleicht findest Du den Thread.
Ansonsten melden sich sicher bald die "Kollegen", die es besser wissen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Zur Verjährung: Die 7-Jahres-Frist wurde wohl nicht abgeschafft, obwohl das angekündigt wurde. Nichtsdestotrotz werden Verluste immer ins Folgejahr übertragen - diese willkürlich nach 2018 zu befördern, weil sie da besser passen, wird daher nicht funktionieren. Und wenn Sie Verluste für 2011 und 2012 feststellen lassen wollen, wird das erstens wegen der bekannten Rechtslage nicht funktionieren und zweitens wären dann, wenn es denn Verluste gäbe, Erklärungen für die Folgejahre einzureichen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Frederic1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die Antwort. Können Sie erläutern, was mit den Beträgen passiert, die bei ordnungsgemäßer Angabe der Verlustvorträge quasie über bleiben und ob sie eventuell im Folgejahr dann noch mit berücksichtig werden? Und falls ja, inwiefern? Beziehungsweise die ganze Thematik des Verlusvortrages in wenigen Worten für Laien verständlich machen? Bei meinen Recherchen treffe ich auf (für mich)teils widersrpüchliche Aussagen..

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Können Sie erläutern, was mit den Beträgen passiert, die bei ordnungsgemäßer Angabe der Verlustvorträge quasie über bleiben Na, ganz einfach: Sie kommen z. B. mit 10.000 Euro Verlustvortrag aus dem Studium und haben im ersten Arbeitsjahr 5.000 Euro Einnahmen. Dann geht die Rechnung so: 5.000 Euro minus Werbungskostenpauschale minus VV, also 5.000 Euro minus 1.000 Euro minus 10.000 Euro ergibt einen Rest-Verlust von 6.000 Euro, der dann ins nächste Jahr wandert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Ganz blöd ist es, wenn man ein Bruttoeinkommen in Höhe von 12.000€ hat und einen Verlustvortrag von 11.000€. Bei 12.000€ zählt man aufgrund von Werbungkostenpauschbetrag, Sonderausgaben und Grundfreibetrag sowieso keine Steuern.

Es wird aber nur die Werbungkostenpauschale in Höhe von 1.000€ abgezogen, bevor der Verlustvortrag verrechnet wird. In so einer Konstellation kann daher ein Verlustvortrag in Höhe von 11.000€ wirkungslos verpuffen.

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#8
 Von 
Frederic1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Erklärungsversuche. Da ich leider das Grundprinzip noch nicht ganz verstehe, helfen mir diese Aussagen nicht weiter. Eventuell können wir es etwas konkreter besser lösen.

Nehmen wir an, ich zahle monatlich Steuern für ein Jahreseinkommen von 43.000€, habe am Ende des Jahres wegen der nur fünf Monate Arbeitszeit aber lediglich 17.900€ Brutto verdient. Laut Steuerrechner kann ich hier bei allen Faktoren, die ich angegeben habe, mit einer Rückzahlung von ~ 2.700€ rechnen. Ohne hier einen etwaigen Verlust aus den letzen Jahren mit einberechnet zu haben.

Ebenfalls laut Steuerrechner liegt der Verlust, den ich vortragen kann, für die Studienzeit bei über 20.000€.

Verdienst im Jahr 2018 etwa dem selben Niveau, diesmal dann aber tatsächlich 12 Monate gearbeitet.

Wie verhält es sich bei diesen Werten? Welche Zahlen werden wie gegengerechnet?

Ich hoffe, dass eine Antwort darauf mir in diesem Thema auf die Sprünge hilft und mir eventuell sogar bei der Entscheidung hilft, die Verlustvorträge überhaupt einzureichen.

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#9
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2113 Beiträge, 734x hilfreich)

Bei 17900 Brutto kommst Du nach Abzug der WK-Pauschale und der Sonderausgaben (AN-Anteil Sozialversicherung, etc.) so Pi mal Daumen auf ein zu versteuerndes Einkommen von 14000 bis 15000.
Hiervon wird dann soviel Verlustvortrag abgezogen, bis der Wert 0 rauskommt. Also eben diese, nehmen wir jetzt einfach mal 14000.
Die bezahlte Steuer dieses Jahres bekommst Du dann komplett zurück.
Für das Folgejahr bleiben dann nur noch die 20000-14000 = 6000 übrig, die dann wieder vom zvE abgezogen werden.

Das Einreichen der Verlustvorträge lohnt sich also schon. Durch das nur zeitweise Arbeiten im ersten Jahr wirken sie sich aber nicht so sehr aus, wie wenn man voll gearbeitet hätte.
Man kann da aber wie schon oben von anderen usern erklärt nicht wählen, wann man den denn gerne einsetzen würde...

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#10
 Von 
Frederic1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Also hebt der Verlustvortrag meine Steuerrückzahlung, die ich sowieso bekommen hätte auf und diese verpufft dann? Oder kann ich das an anderer Stelle dann eventuell wieder als Verlust angeben?

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#11
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2113 Beiträge, 734x hilfreich)

Ein wenig wirkt sie sich ja schon noch aus.
Aber der Großteil verpufft und kann auch nicht wieder angegeben werden.

Wenn es Dich tröstet: Das geht den meisten fertigen Studenten so, wenn sie erst später im Jahr anfangen zu Arbeiten ...

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#12
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2359 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Frederic1):
Also hebt der Verlustvortrag meine Steuerrückzahlung, die ich sowieso bekommen hätte auf und diese verpufft dann?
Jein! Ohne Verlustvortag bleibt voraussichtlich eine festzusetzende ESt von ca. 1.000 Euro übrig. Soweit ein Verlustvortrag vorliegt, wird auch diese erstattet.

Zitat (von Garfield73):
so Pi mal Daumen auf ein zu versteuerndes Einkommen von 14000 bis 15000.
Hiervon wird dann soviel Verlustvortrag abgezogen, bis der Wert 0 rauskommt. Also eben diese, nehmen wir jetzt einfach mal 14000.
Die bezahlte Steuer dieses Jahres bekommst Du dann komplett zurück.
Für das Folgejahr bleiben dann nur noch die 20000-14000 = 6000 übrig, die dann wieder vom zvE abgezogen werden.
Hier liegt @Garfield73 ein wenig daneben, denn der Verlustvortrag mindert nicht das zu versteuernde Einkommen (zvE), sondern den Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE). Soweit also keine höheren Werbungskosten vorliegen, 17.900 minus Wk-Pauschbetrag 1.000 verbleibt GdE 16.900!

Das heißt für das Jahr 2018 bleibt noch ein Rest von von 3.100 Euro übrig, die -so weit die finanziellen Gegebenheiten so bleiben!- voraussichtlich auch wieder eine Steuerminderung in Höhe von rund 1.000 Euro bringen!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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