Verlustvortrag, Folgejahr überspringen; Wahlrecht?

2. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 15x hilfreich)
Verlustvortrag, Folgejahr überspringen; Wahlrecht?

Hallo,

ich habe jetzt nach 8 Jahren endlich den Steuerbescheid für 2006 erhalten (vorweggenommene Werbungskosten). Zum 31.12.2006 wurde ein Verlust von 4.000 EUR festgestellt.

Wohin wird der nun verrechnet, in das damalige Folgejahr (Wiedereröffnung des Bescheides 2007), in ein späteres Jahr oder in die noch anstehende Steuererklärung 2013?

Kann ich dies selber auswählen? Ich habe in 2007 nur einige Monate gearbeitet.

MfG
Mark

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4 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Also, zumindest hier ist sehr eindeutig vom Folgejahr die Rede: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13950.xhtml?currentModule=home
Dann wird der Verlustvortrag wohl weitgehend wirkunglos verpuffen - evtl. auch vollständig, wenn der Verdienst unter 8500 Euro lag.

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#3
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

da das zu versteuernde Einkommen in 2007 bereits unter 7.200 EUR lag, würde der Verlust aus 2006 völlig verpuffen. Daher möchte ich den Vortrag in 2008 oder von mir aus auch 2013.

Ich habe in 2007 nicht ganzjährig gearbeitet, gibt es hier nicht irgendwelche Sonderregelungen?

Der endgültige Steuerbescheid 2006 (nach Einsprüchen und Ruhen des Verfahrens) wurde erst 2014 erstellt. Greifen hier nicht irgendwelche Ausnahmen, Anlaufhemmungen o.ä., wenn zwischen Steuerjahr und Steuerbescheid über 7 Jahre vergangen sind?

Vielen Dank.

MfG
Mark


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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

da das zu versteuernde Einkommen in 2007 bereits unter 7.200 EUR lag, würde der Verlust aus 2006 völlig verpuffen. Ja - ich erwähnte das ja schon.
Ich habe in 2007 nicht ganzjährig gearbeitet, gibt es hier nicht irgendwelche Sonderregelungen? Nö. Dafür gibt es eine gescheiterte Klage am Bundesfinanzhof zu dem Thema (BFH-Urteil vom 26.7.2005, XI B 93/03 ).

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