Verlust bei Versendung

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
wedekind
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlust bei Versendung

Hallo
bei einem Onlinehändler wurde etwas bestellt. Die Lieferung ist jedoch nicht angekommen, obwohl der Postbote das Einwurf-Einschreiben quitiert hat. Da es sich um einen A4-Großbrief handelt kann der Postbote es nur abgelegt haben und nicht eingeworfen haben.

Der Händler sagt er sei aus dem Schneider und hat die Sendungsvervolgungsnummer weitergegeben.

Wie ist die Rechtslage

mfg martin

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Martin,

handelten Sie als Privatperson?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
wedekind
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe als Privatperson gehandelt.
Ich kann bei der post nichts ausrichten, da ich nicht der Versender bin.

mfg martin

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#3
 Von 
wedekind
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der Onlinehändler hat einen Shop, ich bin Privatperson

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Martin,

schildern Sie bitte zudem, inwiefern bei Ihnen die Möglichkeit besteht, Post für Sie, die nicht in den Briefkasten passt, 'abzulegen'.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#5
 Von 
wedekind
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Halt auf den Fenstersims des Nachbarn oder auf die Treppe, beides in Nähe zum Briefkasten, aber nicht dafür gedacht.
Ich war übrigens zu Hause, geklingelt hat er nicht.

mfg martin

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#6
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Ich glaube, was Hr. J. Roenner meint, sind die Umstände, warum die Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten nicht möglich war/ist.
Sendung zu groß für Briefkasten? Briefkasten defekt?

Auch als Empfänger kannst du dich bei der Post beschweren.
Könnte mir auch vorstellen, dass eine derartige Zustellung verboten bzw. nicht möglich ist (der DPD wird sich nicht umsonst die Arbeit machen und für solche Fälle eine Abstellerlaubnis vom Empfänger geben lassen).

Gruss
MichiM

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Martin,

bitte geben Sie noch die von Herrn Michael M. angesprochene Frage, warum die Ware nicht zugestellt werden konnte. Vielen Dank.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#8
 Von 
wedekind
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

der Postbote hat den Einwurf quittiert, die Sendung soll also zugestellt sein.

Sie hat sich aber nicht in meinem Briefkasten, noch sonstwo befunden. Die Sendung ist weg. Es "war" nur ein Wert von 25€, der gewerbliche Händler meint, er sei "aus dem Schneider". Ich bin Privatperson. Ich bin eigentlich auch von einem Übergabe-Einschreiben ausgegangen.
Es handelte sich um ein Großbrief. In diesem haben sich sogenannte "Travelbugs", so eine Art Erkennungsmarke bei dem Spiel Geocaching, und Aufkleber befunden, ich gehe daher davon aus, das die Sendung nicht geknickt werden darf, und daher nicht in den Briefkasten paßte.

Unabhängig von einer eventuellen Haftung der Post, stellt sich mir die Frage, ob durch ein Einwurfeinschreiben die Haftung auf mich übergeht, sobald der Postbote den Brief als eingeworfen quittiert hat.
Oder erst, wenn ich die Sendung in der Hand halte.
Die 50ct hätte der Händler ja nun auch kassieren können für ein Übergabe-Einschreiben.

mfg martin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Martin,

die Haftung geht auf Sie über, wenn die Lieferung derart in Ihren Machtbereich gelangt, dass Sie bei normalen Verlauf der Dinge in zumutbarer Weise davon Kenntnis nehmen konnten. Etwas anderes gilt, wenn Sie beweisen können, dass die Sendung nicht ordnungsgemäß zugestellt worden ist. Dieses ist zB der Fall, wenn die Sendung abgelegt wird an Orten, die für eine Zustellung ungeeignet sind. Wurde zugestellt, hat der Verkäufer erfüllt. Wurde nicht zugestellt, hat der Verkäufer nicht erfüllt.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#10
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ja, kurz gesagt: Der Käufer hat pech gehabt! Es muss höchswahrscheinlich der Nachbar oder jemand anders die Ware abgenommen haben, oder ein Freund vom Nachbarn.

Ich würde keine rechtlichen Schritte einleiten, da es ziemlich teuer sein wird!

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