Verlust Fahrzeugbrief

8. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
emilie1104
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlust Fahrzeugbrief

Saublöde Sache! =)

Wir wollen unser Fahrzeug verkaufen.

Samstag kommt ganz spontan ein Interessent vorbei... ist sofort begeistert - legt das Geld auf den Tisch und will den Wagen sofort mitnehmen.

Fahrzeugbrief bleibt unauffindbar... (ist beim letzten "Aufräumen" meines Mannes wohl verschütt gegangen)

Nun lese ich, dass es bis zu SECHS WOCHEN dauert einen Neuen zu beantragen... und der Wagen kann in diesem Zeitraum auch nicht verkauft werden...

Ist das so? Oder gibts da irgendne "Notlösung"?

Vielen Dank und viele Grüße!

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

das ist korrekt. Der Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung wird aufgeboten. Dieses Verfahren dauert 4-6 Wochen. Der Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung könnte als Sicherheit bei einer Finanzierungsbank hinterlegt sein. Das wird bei einer Aufbietung überprüft.

Sie müssen also zum Verkehrsamt gehen, dort an Eides Statt erklären das Sie den Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung verloren haben und nach 4-6 Wochen wird eine neue Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief) ausgestellt, sofern nichts gegen eine Erteilung spricht.

In dieser Zeit können Sie das Fahrzeug zwar abmelden, aber nicht anmelden, bzw. ummelden.

Verkaufen können Sie das Fahrzeug allerdings.
Was sollte dagegen sprechen? Dann müssen Sie den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung nachreichen. Ob der Käufer damit allerdings einverstanden ist...?

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#2
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Sehe ich auch so. Verkaufen können Sie den Wagen allemal. Nur sollten Sie dem Käufer eine Versicherung an Eides statt wegen des verschwundenen Fahrzeuzgbriefes mitgeben...

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#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Nur sollten Sie dem Käufer eine Versicherung an Eides statt wegen des verschwundenen Fahrzeuzgbriefes mitgeben...

Mit der kann er sich auch das Klo tapezieren.

Zum einen bringt 'an Eides statt' gegenüber Privatleuten gar nichts, die Bezeichnung kann man auch weglassen.
Eine besondere Strafbarkeit bei Abgabe einer falschen eV gibt es nur gegenüber bestimmten Behörden (etwa einem Gericht).

Zum anderen würde es auch eine - wenn vorliegend - wegen Diebstahls oder Unterschlagung des Kfz vorliegende fehlende Gutgläubigkeit nicht wiederherstellen.

Folglich genügt eine einfache schriftliche Fixierung (damit der VK hinterher nicht sagen kann, er habe den Brief aber übergeben).

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#4
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Eine "Versicherung an Eides statt" gibt man ja in dem Fall auch nicht gegenüber dem Käufer als Privatperson ab, sondern gegenüber der Zulassungsstelle, Du Auskenner...

In dem Fall kann ich eine solche auch durchaus als Verkäufer dem Käufer für die Zulassungsstelle mitgeben. Und in dem Fall wäre eine falsche Versicherung an Eides statt auch wieder strafbar, da sie eine Behörde als Empfänger hat.

Vielleicht sollte man besser noch mal beim Verfasser eines Beitrages nachfragen wie es gemeint ist wenn man es schon nicht verstanden hat, anstelle gleich loszuprollen...

-- Editiert von MarkOh am 08.09.2008 20:05:38

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#5
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo MarkOh,

eine Versicherung an Eides statt muss persönlich bei der Behörde abgegeben werden. Diese auf zu schreiben und dem Käufer mit zu geben reicht nicht aus. Sie wird von der Zulassungsstelle dann nicht anerkannt.

-- Editiert von Demihm am 08.09.2008 20:13:34

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#6
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Hallo Demihm

Dies scheint durchaus je nach Arbeitsanweisungen der Dienststellen unterschiedlich gehandhabt zu werden, denn hier bei uns geht das durchaus auch schriftlich ohne persönliches Erscheinen. Vorausgesetzt man hat sich das entsprechende Formblatt mitbringen lassen... ;-)

Aber auch hier ist es im Normalfall so, dass der Käufer selbst nochmals eine EV dahingehend abgeben muss, dass er die Fahrzeugpapiere beim Kauf nicht erhalten hat. Egal ob dies schon im Kaufvertrag steht oder nicht. Da aber eine EV bezüglich "des Verbleibs" der Fahrzeugpapiere abgegeben werden muss um überhaupt einen Antrag auf Neuausstellung abgeben zu können und dies der Käufer rechtlich und sachlich nicht kann ist eben auch eine EV des Verkäufers gefordert. Wie schon angemerkt, zumindest hier bei uns.

Ich bin schon in den Genuss gekommen ein Fahrzeug ohne Papiere gekauft zu haben. Ich habe dann einen Vordruck ( EV )von der Zulassungsstelle mitbekommen, welche der Verkäufer ausfüllen und unterschreiben sollte. Gut, dass dies auch per Post ging, denn der Verkäufer saß gut 400 Km weit weg. Ob das in anderen Zulassungsbezirken anders gehandhabt wird oder nicht vermag ich allerdings nicht zu sagen.

-- Editiert von MarkOh am 08.09.2008 20:45:48

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#7
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

...allerdings auch schon 5 oder 6 Jahre her. Davon mal abgesehen. ;-)

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#8
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Eine Versicherung an Eides statt gibt man ja in dem Fall auch nicht gegenüber dem Käufer als Privatperson ab, sondern gegenüber der Zulassungsstelle, Du Auskenner

Das hättest du ja auch klärenderweise schreiben können, bevor zu zurückprollst.

> Vielleicht sollte man besser noch mal beim Verfasser eines Beitrages nachfragen wie es gemeint ist wenn man es schon nicht verstanden hat

Vielleicht sollte man es gleich unmißverständlich schreiben, wenn man Kritik nicht verträgt.

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#9
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Hier haben sich wieder alle richtig lieb, lecker.. :)

MarkOh, heute ist es eigentlich überall so, dass der letzte im Brief/ZBII eingetragene persönlich beim STVA vorstellig werden muss. Da ist mit wohlwollenden anderen Regelungen zuviel Missbrauch betrieben worden. Das kann schon mal zu richtigen Klimmzügen führen, wenn Papiere verloren gegangen sind.

Diese Regeln sind zuletzt im März 2007 verschärft worden.
Früher konnte man auch in der Aufbietungsphase schon anmelden, lag im ermessen des Zuständigen.

Aber früher war ja alles bekanntlich besser..;)

Und nun habt Euch wieder lieb :cheers:

-----------------
" --- OO ---"

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#10
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

@MarkOh, Sie reden doch bestimmt wieder über die Zulassungsstelle wo Sie ein Fahrzeug nur mit dem Kaufvertrag zulassen können. Sowas gibt es nicht. Was Sie schreiben stimmt vorne und hinten nicht.

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#11
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Nicht bös sein, aber Unterstellungen bringen hier keinen weiter. Aus dem Grund werde ich da auch nicht weiter drauf eingehen, zuweilen mir dieses ewige "persönliche Ange*****" langsam echt auf die Nerven geht. In diesem Sinne entschuldige ich mich für den Fall, dass ich hier jemandem zu nahe getreten bin. Andererseits wird eine Behauptung auch nicht dadurch wahr, dass man sie stetig wiederholt. Und eine solche Meinung nehme ich mir dann auch nicht an. Schon gar nicht, wenn meine Erfahrungen mir etwas anderes sagen. Von daher sollte man es vielleicht doch beim Grundgedanken des Fragestellers belassen. ;-)

Und dies war nun mal die Frage, ob das Fahrzeug dennoch verkauft werden kann? Auch ohne Brief. Antwort: Ja, das Fahrzeug kann auch ohne Brief verkauft werden. Alles andere erfährt man auch mit einem 20 Cent Anruf bei der zuständigen Zulassungsstelle...

Aber mal beiläufig, ein Fahrzeug nur mit Kaufvertrag anmelden? Gänzlich ohne Papiere? Glaube nicht, dass ich mich so geäußert habe. Und wenn dann in einem anderen Zusammenhang. Oder? Zumindest eine Briefkopie sollte vorhanden sein, Tüv und Au-Bescheinigung ( oder Kennzeichen ) sowieso. In dem Fall gibt es durchaus Möglichkeiten.

Allerdings würde mich in diesem Zusammenhang mal interessieren, wie viele Fahrzeugzulassungen von gewissen Leuten hier schon vollzogen wurden. Eine oder zwei? Vielleicht vier oder gar fünf? Gut, ich bin selbst schon einige Jahre aus dieser Branche raus, hatte aber vor einigen Jahren selbst schon einen kleinen (Hinterhof-) Autohandel betrieben, war zeitweise bei einem Autohändler tätig und habe einen solchen auch im weiteren Familienkreis. Also habe ich mit Sicherheit schon einige Fahrzeugzulassungen mehr hinter mich gebracht, als mancher hier der große Reden schwingt. Von daher beziehe ich mich einfach mal auf meine Erfahrungen als auf die rein rechtliche Seite. Die Handhabungen bei den Zulassungsstellen variieren nun mal. Manche sind kulanter, andere wiederum nicht. Also...

@ GSXR#90

Aber zugegeben, die verschärfenden Regelungen aus dem Jahr 2007 sind mir gänzlich neu. Von daher - kann schon durchaus möglich sein, dass es heute weit schwieriger ist als zu meiner Zeit. Aber das kann ich dann wirklich nicht beurteilen.

-- Editiert von MarkOh am 09.09.2008 14:54:44

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#12
 Von 
Emilio0815
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hier muss ich meinem Vorredner mal recht geben. Habe selbst schon zwei Autos verkauft ohne dass Papiere dafür vorhanden waren.

In einem Fall hat mich die Zulassungsstelle des Käufer angerufen und um eine formlose schriftliche Eidesstattliche Versicherung (per Post)gebeten. Erst nachdem ich den Verbleib der Papiere auf diese Art bestätigt hatte, musste der Käufer nochmals eine eigene EV abgeben, dass er die Papiere von mir nicht bekommen hat. Dann erst konnte er Ersatzpapiere beantragen. So ist das nun mal in unserem Bürokratendschungel.

Im anderen Fall lag der Brief noch beim Händler der sich weigerte diesen herauszugeben (wegen Teilrückbehalt einer Reparaturrechnung auf Grund mehrerer Mängel). Auch da musste ich als Verkäufer den Verbleib des Fahrzeugbriefes an Eides statt versichern. Und wieder per Post, denn der Käufer kam aus dem hohen Norden. Also muss das schon gehen.

Im Übrigen wird definitiv nicht geprüft, ob die Fahrzeugpapiere als Sicherheit bei einer Bank liegen. Es wird lediglich geprüft, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde / wird und laut KBA eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Fahrzeug existiert. Und ja, es wurden auf Grund dessen schon neue Fahrzeugpapiere ausgegeben obwohl der Brief als Sicherung bei der Bank lag. Hat zur Folge? Betrugsanzeige und strafrechtliche Konsequenzen wegen falscher EV Abgabe.

Gruß Emilio

-- Editiert von Emilio0815 am 09.09.2008 16:07:24

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#13
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Das wird ja immer besser...

Natürlich werden Banken Einwände gegen die Erstellung eines neuen Fahrzeugbriefes erheben wenn sie den angeblich verlorenen Brief in ihrem Besitz haben.

quote:
Zwei Wochen nach Veröffentlichung im Verkehrsblatt kann dem Halter eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II in der Zulassungsbehörde ausgefertigt und ausge-händigt werden. Dies erfolgt aber nur, wenn kein Einspruch von einer anderen Person bzw. Firma (auch Banken) bis dahin vorliegt.


Zum Thema Versicherung an Eides statt:

quote:
Der zuletzt eingetragene Halter muss bei der Kfz-Zulassungsbehörde persönlich eine Versicherung an Eides statt abgeben. Die Kfz-Zulassungsbehörde meldet dann den Verlust dem Kraftfahrt-Bundesamt.


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#14
 Von 
Emilio0815
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Wurde dem widersprochen? Ich glaube nicht.

Ich als letzter Halter musste ja auch tatsächlich eine Versicherung an Eides statt über den Verlust / Verbleib des Fahrzeugbriefes abgeben. Allerdings in den beiden mir widerfahrenen Fällen nicht persönlich sondern per Post. Warum sollte ich jetzt etwas anderes ssagen, wenn es nun mal nicht so war. Ob das dann für die Zulassungsstelle rechtlich einwandfrei ist oder nicht, kann mir doch völlig egal sein. Oder nicht? Und da kann tausendmal in irgendeiner Anordnung stehen, dass das persönlich passieren muss, und da könnt Ihr Euch tausendmal versuchen drauf zu berufen, es war eben nicht so.

Und auch der zweite Punkt entspricht ja durchaus auch meinen Ausführungen. Es wird veröffentlicht, so dass Bedenken / Einsprüche geäußert werden können. Es wird aber weder von Seiten der Zulassungsstelle noch von Seiten des KBA bei den Banken geforscht ob die Papiere als Sicherheit hinterlegt wurden. Der Punkt ist ganz einfach, dass die Banken diese Veröffentlichungen nur sehr selten wahrnehmen. Da sitzt keiner und durchforstet täglich die Veröffentlichung und gleicht das mit den Daten der in Sicherung genommenen Fahrzeugbriefe ab.
Man ist sich in den Punkten also doch einig. Oder nicht?

Gruß Emilio

-- Editiert von Emilio0815 am 09.09.2008 17:04:32

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#15
 Von 
Strupco28
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Fragt doch mal jemanden der sich auskennt (*Scherzmodus aus*). Ich arbeite in einer Zulassungsstelle. Wenn auch nicht am Schalter sondern in der Verwaltung.

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#16
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

@Emilio0815: Ich bin mit Ihnen überhaupt nicht einig wenn Sie sowas schreiben:

quote:
Im Übrigen wird definitiv nicht geprüft, ob die Fahrzeugpapiere als Sicherheit bei einer Bank liegen


Das führt nur zur Verwirrung weil es eine falsche Aussage ist.

-- Editiert von DemIhm am 09.09.2008 17:14:53

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#17
 Von 
Strupco28
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Verzeihung, nun war ich doch zu schnell.

Punkt 1:
EVs sollten möglichst bei uns persönlich in der Zulassungsstelle ausgefüllt und unterschrieben werden. Bei Vorliegen einer besonderen Härte ( zum Beispiel Krankheit oder weite Entfernung ) wird aber davon abgesehen. Dann geht das auch schriftlich.

Die Verlustmeldung geht von uns direkt an das KBA. Allerdings wegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung und den von uns benötigten Fahrzeugdaten. Die Sicherungsrechte einer Bank interessieren uns in der Regel herzlichst wenig.

Dann hoffe ich mal, geholfen haben zu können. ;-)

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#18
 Von 
Strupco28
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Weiß leider nicht, wie das mit dem zitieren funktioniert. Deshalb mal so:

"Das führt nur zur Verwirrung weil es eine falsche Aussage ist"

@DemIhm

Tut mir leid, Ihnen da widersprechen zu müssen. Uns als Zulassungsbehörde interessiert das wirklich nicht. Und das KBA veröffentlicht nur, es forscht nicht nach.

Vergangene Woche war ein Autohändler hier bei dem eingebrochen wurde. Dabei wurden knapp 30 oder 35 Fahrzeugbriefe entwendet. Da hätten wir viel zu tun, wenn wir bei jedem nachforschen müssten.

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#19
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo Strupco28: Das habe ich so auch nicht behauptet.

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#20
 Von 
Strupco28
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Steht doch aber so in Ihrem Beitrag. Eventuell ein Missverständnis?

Es ging ja um die Aussage, dass definitiv nicht geprüft wird, ob sich die Fahrzeugpapiere zur Sicherung bei einer Bank befinden.

Und genau so ist es auch. Uns als Zulassungsstelle interessiert das nicht und das KBA auch nicht. Es veröffentlicht nur die gegebene Tatsache des Verlustes. Alles andere liegt im Ermessen der Bank. Und die kümmern sich da nur selten drum.

Ist eben so, auch wenn das vielleicht irgendwann mal anders gedacht war. :pc:

-- Editiert von Strupco28 am 09.09.2008 18:02:57

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#21
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Ich habe geschrieben das es die Zulassungsstelle interessiert und das KBA nachforscht ob ein Brief hinterlegt ist? Wo???

Ich habe geschrieben die Aussage, das definiv nicht geprüft wird das ein Brief als Sicherheit hinterlegt ist, nicht stimmt.

Das wird sehr wohl geprüft.
Die Banken arbeiten da sehr sehr sorgfältig. (Ausnahmen bestätigen die Regel)

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#22
 Von 
Strupco28
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich den Beitrag von Emilio0815 verstehe war der Ursprungspassus aber der, dass von Seiten der Zulassungsstelle und von Seiten des KBA nicht geforscht wird. Und dem ist auch so.

Und die Banken nehmen diese Veröffentlichungen bei weitem nicht so ernst wie man meinen möchte. Kein Wunder bei circa 65% geleasten und finanzierten Fahrzeugen.

Übrigens ist die Kontrollquote der Banken bei geleasten Fahrzeugen weitaus höher als die bei finanzierten Fahrzeugen. Aber da stehen auch die großen Leasingfirmen dahinter. Vor allen Dingen bei der Kundschaft wo das Geld ausbleibt.

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#23
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Nochmal: Emilio0815 hat behauptet das definitiv nicht geprüft wird ob ein Brief als Sicherheit hinterlegt ist. Weiter hat er angemerkt das >lediglich< geprüft wird ob ein Fahrzeug gestohlen wurde und weiter ob laut dem KBA eine Unbedenklichkeitsbescheinigung existiert.

Das waren seine Worte und wie Sie es ausdrücken Ursprungspassus. Wo Sie in dem Zusammenhang das Wort Zulassungsstelle finden ist mir ein Rätsel.

;)

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#24
 Von 
Emilio0815
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Dann liegt hier durchaus ein Missverständnis vor, da ich wie von Strupco28 beschrieben ausschließlich die Zulassungsstellen und das KBA gemeint habe. Und dies sollte aus meinem Beitrag auch sinngemäß hervorgehen.
Ob die Banken ihrerseits Forschungen betreiben, vermag ich aber nicht wirklich zu beurteilen.

Ist aber letztlich auch nicht das Kernproblem des Fragesteller. Oder?

-- Editiert von Emilio0815 am 09.09.2008 18:40:02

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