Verlobung mit Ausländerin... etwas kompliziert

13. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
sir_price
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)
Verlobung mit Ausländerin... etwas kompliziert

Hallo,

es geht konkret um eine Verlobung mit einer Taiwanesin. Sie war Ende letzten Jahres für knapp zwei Monate bei mir, Anfang Dezember haben wir uns verlobt. Sie flog zurück nach Taiwan, wir haben Papiere gesammelt, Übersetzungen etc. Anfang Januar hat sie über Probleme geklagt, Arbeit, Familien, Geld - ich habe ihr spontan 1.300 Euro per Western Union geschickt mit dem Hinweis, dass sie es mir zurückzahlt wenn sie wieder bei Kasse ist. Leider wusste sie zu diesem Zeitpunkt bereits dass sie schwanger ist - nicht von mir. Sie hat sich hinter meinem Rücken einen Ex getroffen - da Sie Pille erst Mitte Nov genommen hat, ist sie sicher dass es von ihm ist. Egal... ich bin im Januar zu ihr geflogen, sie hat Anfang Februar das Kind durch Fehlgeburt verloren. Danach hat sie mir einige Mal versprochen, geschworen, dass sie das Geld zurückzahlt. Mittlerweile ist sie mit dem anderen verheiratet was mir herzlich egal ist, es stört mich jedoch etwas dass ich die Papiere bezahlt habe. Natürlich hätte ich gerne weiterhin die 1.300 Euro plus 500 Euro für Übersetzungen zurück. Die 400 Euro für die Eheringe habe ich ihr gelassen, "war ein Geschenk". Da sie extrem verlogen ist, weiß dass auf ihre Schwüre und Versprechen nicht viel zu geben ist. Sie hat als Termin Mai angegeben, da hat sie offensichtlich Urlaubsgeld oder sonstige Bonuszahlung. Frage: Wie sieht meine rechtliche Handhabe aus wenn sie ihren Versprechungen nicht nachkommt?
Danke im Voraus und schöne Grüße

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Meinst du ernsthaft, du hättest da Aussichten, das Geld zurück zu bekommen?

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sir_price
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Nein, ich rechne nicht wirklich damit, möchte aber auch nichts unversucht lassen. Daher meine Frage hier, ob rechtlich was möglich ist.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Sie befindet sich momentan in Taiwan?!

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sir_price
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja. Er ist in Deutschland, sie (noch) in Taiwan. Mittelfristig wird sie aber wohl zwecks Familienzusammenführung nach D ziehen.
So war es zumindest bei uns geplant.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Dann warten Sie bis sie in Deutschland ist.
Dann googeln Sie unter "Mahnbescheid".

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Und wie ist die Beweislage? Dass Geld geflossen ist, mehr nicht. Wofür ist damit nicht bewiesen.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sir_price
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Wofür ist auch eher sekundär. Sie meinte damals das Geld ihrer Mutter gegeben zu haben, die damit Rechnungen bezahlt hat. Kann stimmen, muss aber nicht, ist aber auch nicht der Punkt. Die Verlobung wurde damals auf facebook veröffentlicht, alle Kommentare von Freunden, von ihr und von mir sind noch online. Die Rechnung für die Übersetzungen (als auch Ringe) habe ich natürlich noch. Dazu einige sceenshots von Nachrichten, in denen Sie schwört und verspricht, dass sie das Geld zurück zahlt.
Bleibt auch noch die Tatsache dass sie die Verlobung gelöst hat indem sie behauptet hat, von einem anderen schwanger zu sein.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16556 Beiträge, 9319x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wofür ist auch eher sekundär. Sie meinte damals das Geld ihrer Mutter gegeben zu haben, die damit Rechnungen bezahlt hat. Kann stimmen, muss aber nicht, ist aber auch nicht der Punkt. <hr size=1 noshade>

So ganz sekundär ist das nicht.
Im Zweifelsfall müsstest du nämlich beweisen, dass das Geld nur geliehen und nicht geschenkt war.
Wenn die Ex-Verlobte behauptet, sie habe das Geld als Geschenk aufgefasst, stehst du dumm da, wenn du das Gegenteil nicht beweisen kannst.

quote:<hr size=1 noshade>Bleibt auch noch die Tatsache dass sie die Verlobung gelöst hat indem sie behauptet hat, von einem anderen schwanger zu sein. <hr size=1 noshade>

Sollte das Geld zur Vorbereitung der Eheschließung geflossen sein, kommt eine Rückforderung auch nach §1298 BGB in Betracht.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sir_price
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Das Geld war als Support unter Verlobten gemeint, allerdings mit dem Ziel, dass sie das irgendwan zurückzahlt, wenn es ihr finanziell wieder besser geht. Was sie auch so verstanden hat, da sie fünf bis sechsmal betont hat, dass sie es zurückzahlen will. Sie hat es definitiv nicht als Geschenk aufgefasst.

Es war jedoch nicht zur Vorbereitung Eheschließung gedacht.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das Problem ist nicht wie sie es aufgefasst hat, sondern ob du im Streitfall beweisen kannst, dass es sich nicht um ein Geschenk (bei Verlobten nicht unüblich), sondern ein rückzahlbares Darlehen handelte.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sir_price
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

ja, das habe ich durch diverse chats schriftlich, hauptsächlich über Viber. Es wird ihr Name und Handynummer sowie Datum und Uhrzeit angezeigt.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.392 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.484 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen